Centrosolar Group AG WKN: 514850
http://www.centrosolar-group.com/fileadmin/..._2013_08_geschuetzt.pdf
Weiters ist der Quartalsbericht für´s 1. Quartal auf der HP:
http://www.centrosolar-group.com/fileadmin/...erichte/qb_1_2013_d.pdf
Auf Seite 12 wird der Break-Even für 2014 angekündigt:
"CENTROSOLAR hat seine Strategie schon immer auf das
Segment der kleineren und mittleren Dachanlagen ausgerichtet
und sich hier eine starke Wettbewerbsposition in vielen zentralen
Absatzmärkten geschaffen. Zudem sieht sich CENTROSOLAR als
führend in der Entwicklung von Lösungen zur Optimierung des Eigenv
erbrauchs an.
Mit dieser Strategie ist das Unternehmen nach eigener Einschätzung gut
aufgestellt, um nach Abschluss der Branchenkonsolidierung und nach
erfolgreicher Umsetzung der geplanten Restrukturierungsmaßnahmen
an das Wachstum der vergangenen Jahre anknüpfen zu
können und ab 2014 auch wieder operativ den Break-Even zu erreichen"
PS:
sonnige Grüße vom Threadgründer Soyus soll ich bestellen!
CENTROSOLAR Group AGMünchenISIN DE0005148506 |
TOP 1. | Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts und des Konzernlageberichts einschließlich der darin enthaltenen Erläuterungen des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 4 HGB und des Berichts des Aufsichtsrates, jeweils für das Geschäftsjahr 2012 |
TOP 2. | Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes |
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen.
TOP 3. | Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates |
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen.
TOP 4. | Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013 |
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Rödl & Partner GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Denninger Straße 84, 81925 München, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das am 31. Dezember 2013 endende Geschäftsjahr zu bestellen.
TOP 5. | Beschlussfassung über die Änderung des Beschlusses über die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft gegen Bareinlage mit Bezugsrecht der Aktionäre |
Die außerordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft vom 22. Mai 2013 ("außerordentliche Hauptversammlung") hat unter TOP 6 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft im Wege einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlage mit Bezugsrecht der Aktionäre um bis zu EUR 5.000.000,00 zu erhöhen ("Barkapitalerhöhung"). Gemäß TOP 6.4 Satz 2 wird dieser Beschluss mit Ablauf des 22. November 2013 unwirksam. Die Durchführung der Barkapitalerhöhung verzögert sich, weil ein Aktionär gegen die unter TOP 2 bis 5 der außerordentlichen Hauptversammlung vom 22. Mai 2013 gefassten Beschlüsse über Kapitalherabsetzungen und nachfolgende Sachkapitalerhöhungen Anfechtungsklage erhoben hat ("Anfechtungsverfahren") und die Durchführung der Kapitalherabsetzungen und der nachfolgenden Sachkapitalerhöhungen daher noch nicht möglich war. Da die Barkapitalerhöhung gemäß TOP 6.5 zeitlich frühestens nach der Durchführung der unter TOP 2 und 3 der außerordentlichen Hauptversammlung vom 22. Mai 2013 beschlossenen Kapitalherabsetzungen durchgeführt werden soll, konnte auch die nicht angefochtene Barkapitalerhöhung bisher nicht durchgeführt werden. Zwischenzeitlich wurde das Anfechtungsverfahren durch gerichtlichen Vergleich beendet, so dass nunmehr die unter TOP 2 bis 5 der außerordentlichen Hauptversammlung vom 22. Mai 2013 beschlossenen Kapitalherabsetzungen und nachfolgenden Sachkapitalerhöhungen durchgeführt werden können. Infolge der eingetretenen Verzögerung ist zweifelhaft, ob die Barkapitalerhöhung bis zum Ablauf des 22. November 2013 durchgeführt werden kann. Die unter TOP 6.4 Satz 2 der außerordentlichen Hauptversammlung vom 22. Mai 2013 beschlossene Frist für die Durchführung der Kapitalerhöhung soll daher verlängert werden. Ferner soll TOP 6.5 dahingehend angepasst werden, dass die unter TOP 2 bis 5 der außerordentlichen Hauptversammlung vom 22. Mai 2013 gefassten Beschlüsse über Kapitalherabsetzungen und nachfolgende Sachkapitalerhöhungen mit Beendigung des Anfechtungsverfahrens endgültig wirksam sind und wie beschlossen durchgeführt werden können.
Am Montag wird die neue Aktie gehandelt. Der Kurs müsste dann im Bereich von 5 Euro liegen.
ISIN DE000A1TNS13 / WKN A1T NS1
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Centrosolar Group AG
München
bisher: ISIN DE0005148506 / WKN 514850 (auf den Inhaber lautende Stückaktien)
nach Kapitalherabsetzung: ISIN DE000A1TNS13 / WKN A1T NS1
Bekanntmachung über eine Kapitalherabsetzung durch Einziehung von Aktien gemäß § 237 AktG und eine vereinfachte Kapitalherabsetzung durch Zusammenlegung von Aktien
gemäß §§ 229, 222 ff. AktG
Die außerordentliche Hauptversammlung der Centrosolar Group AG ("Gesellschaft") hat am 22. Mai 2013 unter anderem folgende Beschlüsse gefasst:
1. Beschlussfassung über eine Kapitalherabsetzung durch Einziehung von Aktien
Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 20.351.433,00, eingeteilt in 20.351.433 nennwertlose, auf den Inhaber lautende Stammaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 ("Stückaktien"), wird im Wege der vereinfachten Einziehung von Aktien nach § 237 Abs. 1 Satz 1 2. Alt. in Verbindung mit § 237 Abs. 3 Nr. 1 AktG um EUR 8,00 auf EUR 20.351.425,00 herabgesetzt. Die Herabsetzung erfolgt durch Einziehung von 8 Stückaktien, auf die der Ausgabebetrag voll geleistet ist und die der Gesellschaft von einem Aktionär unentgeltlich zur Verfügung gestellt und damit erworben wurden. Die Kapitalherabsetzung dient ausschließlich dem Zweck, bei der unter TOP 3 zur Beschlussfassung vorgesehenen vereinfachten Kapitalherabsetzung zum Ausgleich von Wertminderungen und zur Deckung sonstiger Verluste ein glattes Zusammenlegungsverhältnis zu ermöglichen. Der auf die eingezogenen Aktien entfallende Betrag des Grundkapitals von insgesamt EUR 8,00 wird gemäß § 237 Abs. 5 AktG in die Kapitalrücklage eingestellt.
2. Beschlussfassung über eine vereinfachte Kapitalherabsetzung mit Zusammenlegung von Aktien
Das Grundkapital der Gesellschaft, das nach Durchführung und Eintragung der Kapitalherabsetzung durch Einziehung von Aktien noch EUR 20.351.425,00 beträgt und eingeteilt ist in 20.351.425 nennwertlose, auf den Inhaber lautende Stammaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00, wird in vereinfachter Form nach den Vorschriften der §§ 229 ff. in Verbindung mit §§ 222 ff. AktG im Verhältnis 25:1 um EUR 19.537.368,00 auf EUR 814.057,00 herabgesetzt.
Der Vorstand wurde ermächtigt, die näheren Einzelheiten der Durchführung des Beschlusses mit Zustimmung des Aufsichtsrats festzulegen.
Die Beschlüsse über die Herabsetzung des Grundkapitals im Wege der Einziehung von Aktien und über die vereinfachte Kapitalherabsetzung durch Zusammenlegung von Aktien sowie die entsprechende Satzungsänderung wurden am 7. August 2013 in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen. Die Herabsetzung des Grundkapitals auf EUR 814.057,00 ist damit wirksam geworden.
Das herabgesetzte Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 814.057,00 ist eingeteilt in 814.057 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie ("konvertierte Stückaktien"). Die konvertierten Stückaktien erhalten die WKN A1T NS1 / ISIN DE000A1TNS13 und werden in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt wird. Miteigentumsanteile an der Globalurkunde werden den Aktionären durch ihre Depotbanken in Form girosammelverwahrter Anteile gutgeschrieben. Der Anspruch der Aktionäre auf Einzelverbriefung ist satzungsgemäß ausgeschlossen.
Am 16. August 2013 abends nach Börsenschluss werden die 20.351.425 girosammelverwahrten Aktien (ISIN DE0005148506 / WKN 514850) durch die depotführenden Institute und die Clearstream Banking AG im Verhältnis 25:1 zusammengelegt. Für je 25 alte Aktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 (ISIN DE0005148506 / WKN 514850) erhalten die Aktionäre der Gesellschaft eine konvertierte Stückaktie mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00. Vorliegende Börsenaufträge erlöschen mit Ablauf des 16. August 2013.
Soweit sich aufgrund des Zusammenlegungsverhältnisses bei Aktionären, die eine nicht durch 25 teilbare Anzahl an Aktien halten, Aktienspitzen (WKN A1TNS0/ISIN DE000A1TNS05) ergeben, werden sich die Depotbanken auf Weisung ihrer Kunden um einen Spitzenausgleich bemühen. Sollte ein Ausgleich von Aktienspitzen nicht erfolgen können, werden verbleibende Aktienspitzen wertlos ausgebucht. Etwaige Gebührenerstattungen von Seiten der Gesellschaft sind nicht vorgesehen.
Am 19. August 2013 soll der Handel und die Notierung der konvertierten Stückaktien im regulierten Markt mit gleichzeitiger Zulassung zum Teilbereich des regulierten Marktes mit weiteren Zulassungspflichten (Prime Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse aufgenommen werden.
München, im August 2013
Der Vorstand
http://www.ariva.de/forum/Centrosolar-neu-486585