Sammelklagen Wirecard! Wer ist dabei?
Das heißt aber noch nicht das ich es Achselzuckend wegstecke wenn jemand mir Frontal ins Auto fährt der vorher 10 rote Ampeln überfahren hat und mit 180 Sachen in der Stadt unterwegs war.
Den werde nicht nur ich verklagen wenn ich dadurch geschädigt wurde sondern auch der Staatsanwalt.
- Mingers (26.07) -> Website und Youtube auftritt etwas zu "dick" für meinen geschmackt, Sachverhalt auf youtube aber sehr gut erklärt. Angebot bereits erhalten, Schadenssumme für mich nicht nachvollziehbar, Rückfragen laufen.
- Schrip & Partner (05.07.)-> Ein automatische Rückmeldung per Mail, Orderbestätigungen versendet, danach kein Feedback mehr. Auch auf erneute Anfrage, kein Feedback
- DSW habe ich nur mal kurz verfolgt. Kennt sich jemand damit aus?
Wo habt ihr sonst noch angefragt? Habt ihr schon Rückmeldungen erhalten? Wie sehen eure Handlungsempfehlungen aus? Ich tendiere zur Prozessfinazierung, da Rechtschutzv. nur für KFZ vorhanden. Meine Gedanke dabei ist, dass wenn ich es richtig verstanden habe, ich Null Risiko habe und mit der Sachequasie abschließen kann. Dann in paar Monaten/Jahren bekommt man vielleicht nochmal wieder was zurück und dann stören vermutlich die 30-33% für den Finazierer auch nicht mehr so stark. Ich möchte hier einfach nicht noch das Risiko tragen Anwälte zu beahlen, wo ich vorher nicht weiß wie teuer es werden kann.
Gerne auch per PM schreiben ggfs. kann man sich pber die Angeboten Schadenssummen und Handlungsempfehlungen auch dort austauschen.
Kopf hoch und viele Grüße
Flaterik
Bei Mingers hatte ich es bisher so verstanden das alles abgedeckt ist, jedenfalls wird nicht unterschieden. Eine konkrete antwort auf diese Frage habe ich noch nicht erhalten
@Flaterik1998
finanziert Mingers?
Bafin dürfte aber über alle Instanzen bis zum EU-GH gehen, falls Tilp die ersten Runden gewinnen sollte, wovon ich nicht ausgehe. Never ever dürfte hier der Bund sich auf einen Vergleich einlassen können.
Dann würde jeder andere auch ankommen.
Die einzige Frage ist hier, ob die Bafin ggfs. gegen eine EU-Richtlinie verstoßen haben könnte analog zur Entschädigung / Versicherung bei den Urlaubsreisen. Hier wurde eine EU-Richtlinie siehe Thomas Cook falsch/schlecht umgesetzt und andererseits hat es viele Wähler betroffen.
Dann würde es für den Bund aber teuer, da dann jeder Börsenverluste beim Bund einklagen würde, falls es Bilanzprobleme gibt.
Falls das ein Prozesskostenfinanzierer übernimmt => machen.
Falls das selbst gezahlt werden muss, ist es eine Tilp-Nummer ;) und dürfte nur den Schaden erhöhen. Nicht umsonst dürften sich die Kläger erstmal an E&Y halten, da ist ein Versagen abzusehen und es gibt was zu holen. Ich hoffe nur das AR und Vorstände auch bluten müssen.
Insgesamt würde ich hier zur Validierung der Aussichten für einen Prozesskostenfinanzierer plädieren, der aber keine fixen oder Grundkosten sondern nur % am BEZAHLTEN nicht am eingeklagten Schadensersatz bekommt.
Wer mit ins Risiko geht, schätzt auch die Aussichten am Ende noch Geld zu bekommen realistisch ein. Wer die Kläger zahlen lässt, ist erstmal eine Anwaltskanzlei, die Umsatz machen möchte.
Dann sehen hier die Aussichten eben nicht gut aus zu gewinnen oder am Ende Geld zu bekommen.
Der Prozesskostenfinanzierer schätzt das Risiko sicher am realistischsten ein. Dieser möchte nämlich Geld verdienen. Geld gibts nur bei Sieg und solventen Verklagten.
Anwaltskanzleien verdienen ansonsten auch an der Klage ansich. Der Sieg ist nett aber nicht zwingend für denm Umsatz notwendig ;)
> Für Anleger mit einem Investitionsvolumen bis 100.000 Euro beträgt die Erfolgsprovision
> 28% vom erzielten Nettoerlös (nach Abzug der Verfahrenskosten).
Dann dürfte da, je nachdem wieviel Geld ausgezahlt wird, nicht mehr viel übrig bleiben.
Die Kosten einer Klage durch 1..x Instanzen dürften hoch sein und wenn der Gegen nich top solvent ist, wird da viel Geld für die Klage und die Gerichtskosten durch sein.
Ich schlage vor, wir beide gründen einen geschlossenen Aktienpool, laden all die geschädigten und Klagewütigen Kleinaktionäre ein, ihr für Klagen vorgesehenes Geld zum Aufkauf der Aktien vom Markt zu verwenden.
Das macht mehr Sinn, denn nun kann man als Aktionär bzw. Aktionärspool über seinen relevanten Stimmanteil die Spielregeln mitbestimmen und endlich mal in die Bücher schauen.
Butschi, Du, mit Deiner betriebswirtschaftlichen und finanztechnischen Kompetenz übernimmst die Buchprüfung, wirfst den alten Ballast ab und restrukturierst den Konzern.
Deine bisherigen Beiträge weisen Dich als den Bankern verwandtes, also solltest Du wissen, wie man einen Aktienpool (geschlossenen Fonds gründet und public macht).
Zum Dank dafür machen wir Dich dann zum CEO mit Millionengehalt.
Wenn der Laden dann wieder läuft, gehen wir alle mal hübsch Sushi essen?
> Buchprüfung, wirfst den alten Ballast ab und restrukturierst den Konzern.
Wo ist die Substanz bei Wirecard ?
Wir wenig da sein, ansonsten hätte man in einem Wachstumsmarkt satte Gewinne, wie Mitbewerber fahren können. Konnte man nicht, also hat man wohl die richtigen Kunden und/oder Kostenstrukturen.
Man wird ja nicht umsonst Schmu gemacht haben. Eien Facebook/Apple/Google werden sich eher arm rechnen wollen, als zu viele Gewinne ausweisen. Überhöhte Gewinne sind was für Manager, die Ziele erfüllen wollen oder Firmen, die Fremdkapital brauchen.
> Ich denke kaum, dass eine Klage gegen Wirecard bzw. EY Erfolg haben wird. Ich arbeite selber in der
> Wirtschaftsprüfung und EY wird aktuell alle Hebel in Bewegung setzten, um nicht in einen Haftungsfall
> zu rutschen...
Worst Case wird Inso sein. Die Partner werden ggfs. jetzt sich schonmal umsehen. Da wird am Ende nach jahrelangen Klagen nicht mehr viel Substanz bei E&Y Deutschland vorhanden sein.
Gewinne in der Firma lassen, macht ja keinen Sinn, wenn man ggfs. Klagen verliert. Dann lieber schnell noch Bonuse und Tantiemen sowie Gewinne auszahlen. Eventuell braucht man dann auch für abwanderungswilligen Partner noch Zusatzkompensionen. Das ist natürlich Worstcase, daß 2 unaufmerksame Prüfer in München die tausendene Mitarbeiter für Peanuts ggfs. mit in die Haftung nehmen.
Die Verfahrenskosten, trägt man im Nachhinein selber. Sollte es zu keinem Vergleich kommen und der Verklagte wird schuldig gesprochen, zahlt er die Verfahrenskosten.
Ich sehe eine Prozesskostenfinanzierung als einzige Chance, das Geld wiederzusehen ohne nochmal Geld investieren zu müssen!
Gibt es keinen Prozessfinanzierer?
Ich kann mir auch keine zusätzlichen Kosten leiseten und suche nach einem Anbieter mit Finanzierung.
Die Frage ist letzendlich wer genug Erfahrung auf diesem Gebiet hat und die Ansprüche durchsetzen kann.
> vom Nettoerlös abgezogen!
Wenn es nur 100 Euro bei Verklagten zu holen gibt, die Klagen aber 80 Euro Kosten, dann
gibts nur noch 20 Euro. Davon sind nochmal ca. 28% weg.
Falls der Verklage solvent ist, dann gibts vielleicht 100% Euro + Kosten. Bei den Kosten ist aber auch nicht sicher, ob da alles vom Gegner bezahlt wird, falls man mehr oder teurere Anwälte und Gutachten braucht, als die gerichtlichen Kostenansätze.
Hier würden 3. Instanzen bei 100 Mio. ca. 10 Mio. an Gerichtskosten bringen.
https://www.smart-rechner.de/gerichtskosten/rechner.php
Je höher die Summe umso kosteneffektiver. Die Anwälte machen da dann wohl auf jeden Fall ihren Schnitt. Wichtig wäre natürlich zu klären, wie die Verbindung zwischen Prozesskostenfinanzierer und Anwaltskanzlei ist.
Klagekosten mit den Anwaltskosten