Sammelklagen Wirecard! Wer ist dabei?
Einen RA, unabhängig vom Erfolg, zu mandatieren ist eine andere Sache.
MMn sind das aber gerade eher alles Nebelkerzen der Kanzleien um eine Chance auf Erfolg zu suggerieren.
Ihr werdet nachher alle recht bekommen, allerdings ohne einen Cent zu sehen.
Hier verdient später ausschließlich die Industrie der Klageanwälte – und das ist Geld und Eigenwerbung.
https://www.investor-rights.de/wirecard/
Es geht dabei um die Realisierung von Schadenersatzansprüchen gegen die
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst& Young(EY).
Die Kosten für mich sind einmalig 99 Euro (für nicht sdk Mitglieder 199 Euro).
aber auch nur dann, wenn der Prozess zustande gekommen ist.
Die Anleger erhalten im Erfolgsfall 72% des nach Abzugs der nicht von der Gegenseite zu tragenden Kosten erzielten Erlöses.
Dafür trage ich keinerlei Prozesskostenrisiko.
Wird die Klage verloren muß ich also nichts mehr bezahlen außer eben einmalig diese 99 Euro.
Das ist für mich die beste Variante.
Wird die Klage gewonnen oder kommt es zu einem Vergleich mit EY bzw. weiteren Anspruchsgegnern
erhalten die Anleger 72% des Erlöses.
Dazu noch der frei zugängliche sdk Newsletter
https://sdk.org/assets/Uploads/wirecard-Newsletter-8-pdf
https://sdk.org/assets/Uploads/Wirecard-Newsletter-8.pdf
Welche Erfolgsbeteiligung habt ihr aktuell bei dem Modell prozesskostenfinanzierung?
https://www.omnibridgeway.de/wp-content/uploads/...ecard_20200728.pdf
Mangels Masse bei den Brüdern sollte die Klage ausgedehnt werden.
Wenn die Bafin "geknackt," könnte es interessant werden.
Tipp hat, soviel ich weiß, die Bafin schon verklagt.
Sammelklage mit Prozesskostenfinanzierer halte ich allerdings auch für die beste Entscheidung.
nach meinen Recherchen dürften das die Anwaltskanzlei Tilp über Therium (hat wohl die meisten Geschädigten hinter sich) und Litfin (viel Erfahrung, eher größere Summen)
die größeren dürften ja mehr Durchschlagskraft haben da für sie ja auch mehr zu holen ist bei den Provisionen, oder wie seht ihr das?
macht es Sinn zwei Prozesskostenfinanzierer zu beauftragen? wenn z.B. Tilp erst ne Musterfeststellungsklage einreicht dürfte sich das schon hinziehen und wenn sich das zu lange hinzieht könnte ja bei EY nichts mehr zu holen sein, wenn andere das schneller hinbekommen, oder ist das falsch gedacht?
MFG
Notfalls über den EuGH.
Dazu gehört u.A. auch das Thema Sammelklagen.
Der tingelt ja zurzeit durch YouTube und es soll auch einen Prozesskostenfinanzier geben.
https://mingers.law/ads/wirecard/
Deshalb bitte ich all diejenigen, die immer den gleichen Stuss labern, wie "Ich schluck den Verlust und klage nicht" dies nicht hier im Forum niederzuschreiben, sondern an die BAFIN, Ernst und Young usw....
Dies macht mehr Sinn...
Erfahrungsgemäss ist es nur so, dass die LABERER die ERSTEN sind die auf das SIEGESPFERD springen...
Vielleicht überlegst Du das nächste mal, bevor Du schreibst .