500 % Rakete - startet jetzt !
Seite 248 von 257 Neuester Beitrag: 25.04.21 01:39 | ||||
Eröffnet am: | 05.10.05 14:30 | von: amaro | Anzahl Beiträge: | 7.422 |
Neuester Beitrag: | 25.04.21 01:39 | von: Laurakxcxa | Leser gesamt: | 1.027.296 |
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Tcu hatte ja damals schon kein Geld um die Klage gegen RTL zu bestreiten.
Und jetzt wurden zusätzlich noch 500.000 Euro vom Finanzamt beschlagnahmt.
Also ich sehe da kein Licht mehr.
Einen Pfifferling werden die geben...die wissen schon , dass der Karren zu tief im Dreck steckt
"""Somit könnten die Vorstände auch mit Privatdarlehen die Gesellschaft stützen. Zuvor wurden 500 TEur von den Bankkonten der Gesellschaft als Sicherheit für zukünftige Steuerforderungen eingezogen."""
http://www.ariva.de/news/...aeftsbetriebes-in-Teilen-moeglich-5672041
Wenn da in zehn und mehr Jahren nicht passiert ist, wird sich nun auch nichts mehr regen, in einer deutlich schwierigeren finanziellen Situation.
Größtes Problem nach wie vor: TCU kann Forderungen, jedenfalls in der gestellten utopischen Höhe, nicht begründen. Es sind fiktive Zahlen, die vor keinem Gericht in einem Rechtsstaat Bestand haben werden. Der Versuch mit einem Prozesskostenfinanzierer ist kläglich gescheitert, weil TCU nichts gerichtsfest begründen konnte. Steht alles in den Geschäftsberichten. Auch die externen Wirtschaftsprüfer, welche den Jahresabschluss testieren, haben jedes Mal diese Forderung an RTL und ihre fehlende Begründung moniert. Bis sie halt zwangsweise ausgebucht wurde und ein riesiges bilanzielles Loch hinterließ.
Die Patente von TCU sind entweder wertlos oder abgelaufen. Da sind teilweise welche für Rollschuhe dabei, auf W:O hat sich jemand die Mühe gemacht sie herauszusuchen, einfach suchen dort. Nichts davon war geeignet um Geld zu verdienen.
TCU als Gesellschaft ist nackt, die haben nichts, aber wirklich gar nichts von Wert. Keine Produkte, keine Patente, keine Immobilien. Nur einen protzigen und angesichts der Einkommenslage völlig überdimensionierten Firmenwagen für 60.000 Euro. Hinzu kommt ein solitärer Geldgeber und einziger Kunde, neuerdings schwer auf der Kippe.
Loyalität geht anders und nach den vorherigen Querelen zwischen den Geschäftspartnern sieht es danach aus, als würde jemand einen nun gegebenen Vorwand nutzen, um sich aus der Beziehung zu verabschieden.
Damit wäre TCU bar jeglicher Einkommensquellen und schlicht pleite.
TC Unterhaltungselektronik AG, Koblenz
31.12.2013
23.06.2014
"... eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat mit Ausnahme der folgenden Einschränkungen zu keinen Einwendungen geführt:
Die Gesellschaft hat eine Schadensersatzforderung in Höhe von TEUR 759 an RTL Television GmbH aktiviert. Nachdem das Landgericht Köln mit Urteil vom 26. Juli 2011 die Klage gegen RTL Television GmbH als unbegründet abgewiesen hatte, hat die Gesellschaft Berufung eingelegt. Daraufhin erließ das Oberlandesgericht Köln am 15. Februar 2012 einen Hinweisbeschluss, wonach es der Auffassung ist, dass ein Schaden gegeben ist. Zur Beurteilung der Schadenshöhe hatte die Gesellschaft die Marktreife des Produkts„Fernsehfee” nachzuweisen. Dieser Auflage ist die Gesellschaft im April 2012 nachgekommen."
Es ist nun seit 2012 die Verantwortung des Landgerichts Köln durch Gutachten die tatsächliche Schadenhöhe festzustellen zu lassen.
Da durch die einstweiligen Verfügungen von RTL der Entwicklungsbetrieb der Fersehfee erheblich und beträchtlich beeinträchtigt wurde, sind die entgangenen Markt- und Vertriebschancen natürlich nur sehr schwer zu definieren. Die ursprüngliche Klage von TCU hebt auf die seitens RTL im Jahr 2004 abgegebenen Prognosen ab, wonach mindestens die Hälfte aller Haushalte in Deutschland ein solches Gerät zum Einsatz bringen würden. Wenn ein inovatives Unternehmen im Rahmen der Entwicklung und Markteinführung durch ungerechtfertigte einstweilige Verfügungen erheblich in der Realisierung der Marktreife beeinträchtigt wird, so kann der daraus entstandene Schaden je nach Potenzial der Entwicklung zum Zeitpunkt der Beeinträchtigung erheblich sein. Hier ist die Messe noch lange nicht gesungen.
@Apfelbonusme.... Deine Aussage "Der Versuch mit einem Prozesskostenfinanzierer ist kläglich gescheitert, weil TCU nichts gerichtsfest begründen konnte." ist falsch.
Begründung: TCU ist gar nicht in der Pflicht den Schaden zu definieren, sonder das Landgericht Köln hat gem. dem Beschluß der OLG Köln den Schaden gutachterlich festzustellen. Diese Feststellung steht immer noch aus.
"Etwas mehr Geduld brauchen wir im Bereich Schadensersatz, hier wird es die nächste Verhandlung im März 2016 geben.
Zwischenzeitlich hat die BaFin darauf bestanden, den seinerzeit eingebuchten Anspruch von 750T EUR wieder auszubuchen, was uns dieses Jahr (2015) einen erheblichen Bilanz Verlust in ungefähr dieser Höhe bescheren wird. Zudem müssen wir nach derzeitigem Kenntnisstand eine Überschuldungsbilanz (selbstverständlich unter Fortführungsprognose) aufstellen, was uns aber die Möglichkeit gibt, alle Assets objektiv bewerten zu lassen. Wir sind sicher, daß die Kenntnis aller unserer Assets, eher zu einem Kursanstieg führen wird."
Nebenbei wurde hier Bilanzverfälschung betrieben die korrigiert werden musste, alles schön nachlesbar.......
TCU ist schon die Steigerung des Begriffs "Witz"
Hände weg , delisting droht
Mein Tipp, das Theater verfolgen aber Geld kann man amüsanter verbrennen
Viel Spaß .............
Mehr als lachen ist hier nicht drin
Verhülsdonk & Partner GmbH WPG StBG, Düsseldorf
TC Unterhaltungselektronik AG, Koblenz
31.12.2013
23.06.2014
... eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat mit Ausnahme der folgenden Einschränkungen zu keinen Einwendungen geführt:
Die Gesellschaft hat eine Schadensersatzforderung in Höhe von TEUR 759 an RTL
Television GmbH aktiviert. Nachdem das Landgericht Köln mit Urteil vom 26. Juli 2011 die Klage gegen RTL Television GmbH als unbegründet abgewiesen hatte, hat die Gesellschaft Berufung eingelegt. Daraufhin erließ das Oberlandesgericht Köln am 15. Februar 2012 einen Hinweisbeschluss, wonach es der Auffassung ist, dass ein Schaden gegeben ist. Zur Beurteilung der Schadenshöhe hatte die Gesellschaft die Marktreife des Produkts „Fernsehfee” nachzuweisen. Dieser Auflage ist die Gesellschaft im April 2012
nachgekommen. Die Höhe der Schadensersatzforderung ist nicht hinreichend
nachgewiesen, so dass die Werthaltigkeit der Forderung abschließend nicht beurteilbar ist.
Die Gesellschaft hat ein Patentrecht in den immateriellen Vermögensgegenständen aktiviert, welches einen Buchwert von TEUR 28 ausweist.Eine aktive Nutzung des Patents erfolgt derzeit nicht. Eine weitere Möglichkeit das Patent zu nutzen besteht darin,
Schadensersatzansprüche aus Patentrechtsverletzungen geltend zu machen. Die Höhe
möglicher Schadensersatzforderungen ist nicht hinreichend nachweisbar, die Werthaltigkeit des Patentrechts ist damit nicht abschließend beurteilbar.
Mit den genannten Einschränkungen entspricht der Jahresabschluss ... von der Lage der
Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Ohne diese Beurteilung einzuschränken, weisen wir ergänzend auf die Ausführungen in
Abschnitt D. des Lageberichtes hin, wonach unter anderem ausgeführt wird, dass ein
bestandsgefährdendes Risiko darin besteht, dass die Schadensersatzforderung gegen RTL Television GmbH nicht durchgesetzt werden kann und der Hauptkunde der Gesellschaft seinen Vertrag nicht fortsetzt.
Quelle: http://www.wpk.de/uploads/tx_templavoila/...Bestaetigungsvermerke.pdf
Was zitierst @powerhouse ist doch genau das, was ich anmerkte. Die kritische Haltung der Wirschaftsprüfer, welche natürlich nicht wörtlich bei ihrer zahlenden Kundin reinschreiben, dass es totaler Müll sei, was die dort im Geschäftsbericht verzapft. Aber letztlich war und ist es genau das. Fantasiertes Blahblahblah.
Den Beweis über entgangene Verluste muss nach wie vor TCU erbringen. Egal wer da wen begutachtet. Man sollte auch nicht vergessen, dass es sich um einen Zivil- und keinen Strafprozess handelt. TCU muss mit erheblichen Mitteln in Vorleistung gehen. Geld, welches sie vorher schon nicht hatten und jetzt noch weniger haben, nachdem der Fiskus 500.000 Euro einbehielt.
Und hohe, vermeintlich entgangene Verluste können sie schlicht nicht mit den stets absolut grottigen Verkaufszahlen der "Fernsehfee" nach Aufhebung der Verfügung belegen. Da lachten sich doch der Richter und die Rechtsvertreter von RTL schlapp. Aber anders ist kein Beweis möglich. Wenn wirklich was zu holen gäbe, dann wäre in all den Jahren da schon Bewegung in die Sache gekommen.
Und sie sind bereits mit einem Prozesskostenfinanzierer gescheitert, weil sie dem nicht den entstandenen Schaden plausiblieren konnten und er logischerweise die Geschäftsbeziehung beendete, weil die Chancen auf einen Erfolg inexistent waren. Steht alles in den Geschäfsberichten.
Oder Europa.
Oder Deutschland.
Oder Rheinland-Pfalz.
Oder Koblenz, wenn der Bus nicht durchhält :-))
Selbst ein Kimmelberg muss nicht der höchste der näheren Umgebung sein ;)
Tolle Nummer
Wohin die grundsätzliche Richtung von TCU gehen würde ist hier und auf w:o plausibel dargelegt worden. Wer trotzdem an Märchen glaubte zahlte Lehrgeld. So ist das an der Börse. Wer nicht daraus lernt wird weiter Geld verlieren.
Und wenn man Zocken und Chancen auf Verdoppler will: Warum solche extrem schlecht handelbaren Schrottaktien wie TCU kaufen, die kaum Chancen aber Risiko eines Totalverlustes bergen? Es gibt Optionsscheine, Knock-Outs oder CFDs, die kann man liquide und mit hundertfachem Hebel auf den Basiswert bekommen. Da wird selbst der lahmste Bluechip aus dem Dax zu einem volatilen Drahtseilakt.