LEONI.... von der Drahtwerkstatt zum Global Player
Als im Jahr 2021 der Kurs auf 18 ging hätte man verkaufen müssen.
Klar ist man am Ende immer schlauer. Hatte immer Angst vor einer Insolvenz gehabt, das aber bei der höhe der Mitarbeiterzahl und wichtigkeit von Leoni für die Autoindustrie nicht für möglich gehalten.
Wie es jetzt am Ende abgewickelt wurde mit einer völligen Enteignung der Alt Aktionäre hat mich schockiert. Im Umkehrschluss heisst das nie wieder ein Cent in Aktien investieren. Man sieht ja an Leoni (als ich kaufte stabiles Mitglied im M Dax, oder zb. Wirecard Dax Mitglied, das speziell Deutsche Anleger komplett ungeschützt sind,
Die „BAFin“ausgesprochen(Betrüger am Finanzmarkt in Non plus ultra)….
Naja ihr wisst schon. Verabschiede mich mit 4500 Euro Totalverlusst von euch . Ciao
Trotzdem ist es Betrug, weil auch die anderen Anteilseigner sich in gleicher Form an der Sanierung beteiligt hätten können. Sie hätten ein Bezugsrechtsangebot für die neuen Anteile erhalten müssen.
Ich bin gespannt, ob das deutsche Recht hier internationalen Standards standhält. Wenn dieses Recht zur Monopolbildung auch international Schule macht, ist selbstverständlich die Anlage in Aktien echte Geldvernichtung.
Der neue Eigentümer hat seine Aktien hier im Vorfeld der Grundkapitalherabsetzung sogar noch teilweise verkauft und damit die Übernahme bezahlt. So etwas nenne ich "Raubrittertum" oder eben Gesetze einer "Bananenrepublik". Bin auf die erste Klage aus Übersee gespannt. Wer die adhoc-Mitteilungen gelesen hat, wird ahnen, welcher Fonds es sein wird. Gegner wird nicht Leoni sein, sondern die BRD (die solche WildWest-Gesetze schmiedet).
Langer Marsch durch die Instanzen
Die ehemaligen Leoni-Minderheitsaktionäre haben Verfassungsbeschwerde eingereicht. Sie wollen erreichen, dass sie Anteilseigner des Unternehmens bleiben dürfen und dass das Delisting der Aktie, also das Aussetzen vom regulierten Handel, zurückgenommen wird. Sie werfen der Leoni-Führung vor, gegen das Grundrecht auf Eigentum verstoßen zu haben. Durch den Kapitalschnitt im Rahmen des StaRUG-Verfahrens gingen sie nämlich komplett leer aus. Zur Wahrheit gehört allerdings auch, dass dies bei einer Planinsolvenz ebenfalls der Fall gewesen wäre.
Bitte, könnte ein Sachkundiger mir erklären, wie ich diese steuerliche Absetzbarkeit praktisch in Anspruch nehmen kann. Läuft es so wie bei mit Verlust verkauften Aktien? Wenn ich nun bei der Bank, bei der ich meine Leoni-Aktien im Depot hatte, andere Wertpapiere mit Gewinn verkaufe, wird der durch das Delisting entstandene Verlust bei der Berechnung der Steuer automatisch berücksichtigt? Oder muss ich das Ganze mittels Steuererklärung abwickeln? Besten Dank!
Ich bekam zunächst zur Info , das man Verluste aus dem wertlosen Verfall von Wertpapieren prinzipiell verrechnen lassen kann . Aber auf Bankenebene ist die Wertlosausbuchung von Aktien steuerlich unbeachtlich . Das heißt: Sie wird nicht als Verlust anerkannt und fließt daher auch nicht in meinen Verlustverrechnungstopf. Ohne Verlust kann der Broker aber auch keine Verlustbescheinigung ausstellen. Eine Verlustverrechnung durch die Bank findet nur dann statt, wenn eine Veräußerung der Wertpapiere stattgefunden hat.
Scheinbar kann man nun bei der nächsten Steuererklärung versuchen , Verluste durch wertlos gewordene Wertpapiere geltend zu machen. Und ob ein Verlust steuerlich wirksam ist oder nicht entscheidet dann das Finanzamt. Soweit meine Infos. Werde mal sehen , was das Finanzamt nächstes Jahr sagt .
Ich war nie bei Leoni investiert , was dort mit den Anlegern passiert ist , ist eine riesengroße Sauerei .
Bei Wirecard wurde ( ich auch ) man betrogen , allerdings mit Verlustverrechnung , auch wenn das für viele nur ein kleiner Trost war . Bei Leoni wurde man regelrecht beschissen . Und dann wird sich gewundert , das der Deutsche sowenig Geld in Aktien steckt und sein Geld lieber im Kopfkissen versteckt oder es sich von Enkeltrickbetrügern abluchsen lässt .
Nochmal zum Thema : Eine fundierte Antwort zu der Thematik wäre interessant , auch zu der Problematik der nicht mehr handelbaren Aktie.
Ist dir bekannt, wie lange man den durch das Delisting entstandenen Verlust steuerlich absetzen kann? Ich möchte den Verlust erst bei meiner Steuererklärung im nächsten oder übernächsten Jahr beanspruchen.
https://www.datev.de/dnlexom/client/app/...nt/5025793
Der Inhalt ist eindeutig, auch wenns nur um die AdV geht. Als nächstes wird das FG RLP, falls die anderen mind. 3 FG nicht schneller sind, die Bindingsteuer dem BVerfG vorlegen.