TISCON AG - Neustart nach Reanimation .... ???
Die Kontra Partei würde behaupten: Da will einer dick raus und noch bissel Kohle retten.
Die Pro Seite sieht das, als wenn jemand deckelt mit Volumen damit der Kurs nicht hoch geht.
so wie du es schreibst, so denke ich immer zum positiven und wir sind da uns ( glaub ich ) gleicher meinung.
D A N K E
Hier hat es jemand verdammt drauf mit dem Kurs! Die Order
0,115 € 247.500 15,00% 18:21:00 ist meiner Meinung eine Fill or Kill Order! Deshalb verschwindet sie auch immer! Es war nicht geplant der Kursausbruch nach Kurt Früh. Jetzt wird nochmal auf ca 5 Cent gedrückt dann kommt die nächste riesen Order.
Meine Meinung!
Ich bin auch ganz bei Dir, wenn Du sagst, dass der Run nach Frühs kauf, nicht sooo geplant war ! ABER: Wenn man denn nur Kohle abzocken wollte, hätte man denn nicht den Kurs laufen lassen und hätte genau, ab Frühs "Kaufmeldung" die ganzen Verkäufe getätigt. Das Volumen wäre in diesem Run um einiges mehr angestiegen, der Kurs wäre weiter explodiert und die "Jungens" hätte - nicht wie jetzt die paar Kröten - einige zig Mio. Euros mitnehmen können . ..
Aber zurück Du Deinem #608: Dass wir nochmal 5 Cent sehen, glaube ich persönlich nicht. Obwohl ehrlich gesagt, würde es mich nicht schocken ! - Ich behaupte sogar, dass ich dann diese Zeit sehr sinnvoll nutzen werde ! ;)
Aber stell Dir mal vor, die ständige ASK-Prahlerei hat ein Ende, weil irgendwer "schnapp" gemacht hat. Das doofe Gesicht des Verkäufers würde ich dann gerne sehn ;)
gebe dir mal die hand, denn ich bin nicht so der profi, lerne aber gerne dazu.
@Archon :
ich glaub, so wie du es beschreibst, kann das schon sein. mir ist in erinnerung, das das so, wie du schreibst es schon mal hier erklärt worden ist. egal, falls es wirklich noch fällt, kaufe ich einfach nach. ( MEINE MEINUNG ), denn ich stehe dazu was ich mache und das zu 1000 % ! natürlich will ich dann auch 1000 % zurück haben.
DANKE für eure hilfe
Fill-or-Kill-Order
Bei einer sogenannten Fill-or-Kill-Order wird ein Auftrag an der Börse entweder sofort ausgeführt, und zwar in seiner Gesamtheit, oder gar nicht. Das heißt, wenn die georderte Stückzahl an Aktien nicht komplett zum gewünschten Preis gehandelt wird, wird der ganze Auftrag gelöscht. Auf diese Weise lassen sich die beim Auftragssplitting entstehenden Gebühren vermeiden.
Fill or Kill schön das du noch mal eine ergänzende erklärung gegeben hast. so stell ich mir ein forum vor.... informativ etc. *SUPI
Präsident und Delegierter
des Verwaltungsrats der COS
Computer Systems AG Baden.
Am 24. März 2004 hat er die
Aufgaben des Unternehmensleiters
als Delegierter des Verwaltungsrats
wieder übernommen
– eine Aufgabe, welche er bereits von 1996 bis 2003
innehatte. Kurt Früh ist zudem Verwaltungsrat der Swiss
Remarketing AG, der Human Capital AG sowie Aufsichtsrat
der deutschen tiscon AG. Seit Juli 2008 ist Kurt Früh zudem
Präsident des Verwaltungsrats der eDonations AG, die
mehrheitlich in seinem Eigentum ist. 1985 übernahm er die
Geschäftsführung der CPA Computer Peripherals AG – der
heutigen Alltron AG, Schweiz –, welche von 1987 bis 2006
als Tochtergesellschaft zur COS Gruppe gehörte. Vorgängig
war er im Verkaufs- und Marketingmanagement bei Xerox
und Jacobs Kaffee tätig. Er hat die Höhere Wirtschafts- und
Verwaltungsschule in St. Gallen besucht und das Studium
als Betriebsökonom HWV abgeschlossen.
Quelle: http://www.cosag.com/fileadmin/twwc/...COS_Geschaeftsbericht_2009.pdf
Und jetzt sagt mir, dass der Mann wegen paar tausend Euro hier zockt!! Ich glaube nicht...
folgendes sind Auszüge aus "Geschäfte von Führungspersonen gemäß
§ 15a WpHG" der BaFin:
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Wie sich aus Erwägungsgrund 26 der Marktmissbrauchsrichtlinie ergibt, soll die Meldepflicht
von Führungspersonen marktmissbräuchliches Verhalten verhindern. Erwirbt eine Führungsperson
Finanzinstrumente ausschließlich als Bestandteil seiner arbeitsvertraglichen Vergütung,
liegt aufgrund der außerbörslichen und zumeist langfristig festgelegten Vereinbarung zwischen
Emittent und Führungskraft kein Sachverhalt vor, welcher ein marktmissbräuchliches Verhalten
begründen kann. Der Erwerb von Finanzinstrumenten auf arbeitsvertraglicher Grundlage oder
als Vergütungsbestandteil ist daher nicht als Transaktion i.S.d. Art. 6 Abs. 4 der Marktmissbrauchsrichtlinie
zu betrachten. Gleiches gilt für Schenkungen und Erbschaften.
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V.2.3 Bagatellgrenze
Alle Geschäfte i.S.d. § 15a Abs. 1 Satz 1 WpHG sind mitteilungspflichtig, wenn diese insgesamt
einen Betrag von 5.000 € bis zum Ende des Kalenderjahres überschritten haben. Zur Berechnung
der Grenze von 5.000 € sind die Geschäfte der Führungsperson und der mit dieser in enger
Beziehung stehenden Personen kumulativ heranzuziehen. Geschäfte, deren Wert nicht bezifferbar
ist (V.3.7.5.1), können zu Gunsten der mitteilungspflichtigen Personen mit 0 € bei der
Berechnung der Bagatellgrenze bewertet werden. Das bedeutet, dass keine Mitteilung erfolgen
muss, soweit der Personenkreis keine weiteren Geschäfte tätigt. Wird jedoch von diesem Personenkreis
ein Geschäft getätigt, durch das die Bagatellgrenze im Kalenderjahr überschritten
wird, müssen alle Geschäfte des Personenkreises – unabhängig von ihrem Wert – nachträglich
mitgeteilt werden.
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V.2.7 Mitteilungsfrist
Die Mitteilung muss innerhalb von fünf Werktagen nach Geschäftsabschluss erfolgen. Sie muss
also spätestens am fünften Werktag nach dem Geschäftschluss - den Tag des Geschäftsabschlusses
nicht eingerechnet - bei der BaFin und dem Emittenten eingegangen sein. Wie bisher
ist das schuldrechtliche Verpflichtungsgeschäft maßgebend. Werktage sind alle Wochentage,
die keine Sonn- oder Feiertage sind. Ein für die Berechnung der Frist beachtlicher Feiertag liegt
vor, wenn der fragliche Tag am Sitz des Emittenten oder an einem der Dienstsitze der BaFin
(Hessen/Nordrhein-Westfalen) ein gesetzlicher Feiertag ist.
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V.3.7.8 Aktientausch bei Verschmelzung
Der nicht verhandelbare Tausch von Aktien im Rahmen einer Fusion ist nicht mitteilungspflichtig.
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V.4.1 Mitteilung und Veröffentlichung
Vorsätzliche oder leichtfertige Pflichtverletzungen bei der Mitteilung und der Veröffentlichung
können jeweils mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 € geahndet werden. Eine Pflichtverletzung
liegt vor, wenn die Mitteilung oder Veröffentlichung
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Ist mal interessant so ein paar Sachen zu wissen, das Ding alleine hat aber 250 Seiten, nach 70 hatte ich keine Energie mehr...
Gute Nacht
Bin gestern erst spät nach Hause gekommen und habe mir noch schnell die aktuelle Diskussion reingezogen. Ist ja wirklich toll, wie sich hier immer mehr Trader beteiligen und sich interessieren.
Ich habe nochmal etwas zurück geschaut und folgende Meinung zu den jetzt hier erfolgten Verkäufen (nicht die großen Pakete):
Am 10.02.2011 (Kauf des Paketes durch K.Früh) ging der Kurs um rund 100% nach oben.
UND HÄLT SICH seit 1 Monat auf diesem Niveau. Daraus ist zu schlussfolgern, dass es keine Zockeraktie ist.
Viele Trader sind bei TIS gut im PLUS. - Glückwunsch -
Vollkommen verständlich ist aber auch, dass jetzt Gewinne mitgenommen werden. Manch einer sagt sich (aus den unterschiedlichsten Gründen) , lieber zwischendurch den Gewinn mitnehmen und TIS weiter beobachten. Eventuell auch nachkaufen und warten, bis die neue Geschichte startet.
Was ist daran verwunderlich? ---- GAR NICHTS!
Normales Verhalten an der Börse.
Zu den 200.000-er Blöcken im ASK:
Hatten wir ja schon einmal richtig beurteilt.
Ich selbst habe das auch schon bei verschiedenen anderen Aktien erlebt, dass JEMAND (MarktMaker = MM) diese Position ins ASK stellt, um den Kurs zu steuern.
Dazu muss man natürlich auch soviel im Depot haben, sonst "meckert" meine Bank!
Warum das so gemacht wird, ist gegenwärtig hier bei TIS zu sehen.
Die entscheidenden Leute (FührungsCrew) und der IV sind dabei, TIS aus der Insolvenz herauszuführen. Es muss ein neues Geschäftsmodell geben, sonst hätten sie die Organe nicht vollständig besetzt.
Dass es in so einem Stadium keine starre Linie gibt, sondern Verhandlungen verschiedener Parteien stattfinden, dürfte jedem verständlich sein.
Man muss also letztendlich auf einen Nenner kommen.......
Sehr wahrscheinlich ist es sogar, dass bestimmte Gläubiger mit Aktien "bedient" werden.
Und die will man nicht erst erwerben, wenn der Kurs bei 0,40 oder 1,15 €, sondern z.B. jetzt bei rund 0,10 € steht. Sie sollen/wollen auch daran gut verdienen.
Es ist eine Rechenaufgabe - meine Meinung.
Wir sollten die Geduld aufbringen und etwas warten können.
Dank vieler Recherchen und Erkenntnisse von allen Aktiven hier im Forum gibt es bisher keine konkreten Tatsachen oder Hinweise, die gegen unsere Version des Neustarts von TISCON sprechen.
Das ist nach wie vor meine Meinung.
Ich wünsche uns allen einen guten Freitag und noch besseren Start ins Wochenende.
busi
in die Gaskugel sieht wieder ein paar Verkäufe (ca. 120.000 Stücke) von den angebl. Investoren - am Montag wirds sicher eine Nachricht geben mM
tiscon AG i.I.: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
tiscon AG i.I.
11.03.2011 11:30
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP -
ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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tiscon AG
ISIN DE 000 745 8804
Veröffentlichung gem. § 26 Abs. 1 WpHG
1. Die Forbseins UG, Vaihingen Enz, Deutschland, hat uns nach §21 Abs. 1
WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der tiscon AG, Linden,
Deutschland, am 04.03.2011 die Schwelle von 5% unterschritten hat und an
diesem Tag 4,98% (373.325 Stimmrechte) betragen hat.
2. Herr Oliver Weiß, Deutschland, hat uns nach §21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt,
dass sein Stimmrechtsanteil an der tiscon AG, Linden, Deutschland, am
04.03.2011 die Schwelle von 5% unterschritten hat und an diesem Tag 4,98%
(373.325 Stimmrechte) betragen hat.
Diese 4,98% (373.325 Stimmrechte) sind Herrn Weiß gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1
Nr. 1 WpHG von der Forbseins UG zuzurechnen.
Linden, 11. März 2011
tiscon AG
Nikolaus-Otto-Str. 11
35440 Linden
11.03.2011 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: tiscon AG i.I.
Nikolaus-Otto-Str. 11
35440 Linden
Deutschland
Internet: http://www.tiscon.de
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