Vodafone Group
Seite 25 von 167 Neuester Beitrag: 12.11.24 17:12 | ||||
Eröffnet am: | 12.02.07 11:26 | von: Limitless | Anzahl Beiträge: | 5.169 |
Neuester Beitrag: | 12.11.24 17:12 | von: Bilderberg | Leser gesamt: | 1.785.981 |
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Bei mir (Ing-DiBa) ist noch nichts eingegangen...
Bei mir ist auch noch nichts eingegangen, ebenfalls ING-DiBa.
Ich warte noch bis morgen, ansonsten ruf ich dort mal an.
Diese Verzögerung finde ich langsam echt unverschämt.
damals gekauft für 3047,12 Euro
Jetzt (nach Steuern)
Voda 2145,82
Verizon 1182,29
Dividende 356,81
Macht 637,98 +
Verkaufe ich Veri, dann nochmal Zast und Soli ca. 250 minus, verbliebe ca. 380 Euro. Eigentlich ein ganz guter deal. Nur, was will ich mit Veri? Wenn die Kurse wieder etwas steigen (nach Dow Jones kommt ja wieder irgendwann eine Welle nach oben), dann versemmele ich die Teile. Das macht für mich so keinen Sinn.
gespendet.
"All fractional entitlements to new ordinary shares will be aggregated and sold and you will receive the proceeds. However, where the proceeds of the fractional entitlement is less than £3, they will be donated to the charity ShareGift (registered charity number 1052686)."
Quelle Vodafone.
Der Bezug der Verizon-Anteile ist steuerpflichtig, weil du sie umsonst eingebucht bekommen hast, der volle Wert zum Zeitpunkt der Einbuchung also einen steuerbaren Ertrag darstellen.
Im Gegenzug hast du durch die Anpassung des Einstandswertes der neuen Vodafone-Anteile nach oben momentan einen erheblichen Buchverlust "gut". Wenn du die Aktien irgendwann verkaufst, wirst du merken, dass du unter einem Kurs von 4,60 gar keine Steuern zahlst bzw. einen Verlustvortrag bekommst, obwohl das im Vergleich zu deinem alten Einstiegskurs vorher einen sehr heftigen Gewinn dargestellt hätte.
Die Deutsche Bank wusste das vorher. So wie jede Bank. Und auch hier im Board ist es lange bekannt...
Und ungewöhnlich - find ich aber eine tolle Idee!
Und mal ehrlich: wer Aktiengeschäfte macht, wird wohl gerade noch eine Spende von maximal 3,58 € verkraften können... ;-)
Bei mir wurde die Kapitalmaßnahme heute mit automatischer Ausbuchung der Bruchstücke der neuen Vodafone-ISIN (nach ReverseSplit) abgeschlossen (Verizon wurde bereits vor ein paar Tagen glattgestellt).
In beiden Fällen wurde der jeweilige VK-Erlös dem Konto gutgeschrieben und eine Steuergutschrift aus dem Buchverlust zwischen Einstandswert und aktuellem Kurswert vorgenommen.
Bei den Verizon-Anteilen wurde ein wenig zu meiner Überraschung statt 0,- € ein (steuerlicher) Einstandswert von 33,729087 €/Anteil zugrunde gelegt (Barwert des Spin-offs), damit ergibt sich die KESt-Erstattung aufgrund der Kursverluste der letzten Tage und dem hieraus verringerten Wert der Anteile. Für die Vodafone-Anteile habe ich noch keine detaillierte Abrechnung, aber hier müsste sich die Steuererstattung m.E. auf die Differenz zwischen dem (durch ReSplit angepassten) Einstandswert und dem aktuellen Kurs beziehen.
Ebenfalls zu meiner Überraschung nach der Meldung von bernie24 wurden mir übrigens bei Vodafone auch Cent-Beträge des Verkaufs erstattet - also nix mit Spende des Erlöses. Hab ich wie gesagt eh noch nie gesehen.
Bei der Comdirect jedenfalls gibt es das nicht.
Auch gab es da nicht die Option zwischen der Auswahl der Verlusttöpfen(Gewinne/Verluste Sonstige--Gewinne/Verluste aus Aktien) bei der Verizon Aktie.
Angeblich gab es das nicht.
Die Vodavone Aktien wurden mit einem Wert von 4,0118 Euro eingebucht.
Kannst du das präzisieren?
Was gibt es bei der Comdirect nicht?
Welche Option bei der Auswahl der Verlusttöpfe?
Welchen Einstandswert haben denn deine Verizons? Denn entweder wurden sie zu etwa 33,73 € eingebucht (dann hast du eine Erstattung bekommen) oder dein Einstandwert ist null, dass hast du auf den Verkaufserlös der Bruchstücke KESt bezahlt.
Äh: mal ne blöde Frage: dass du (ich interpretier deine Frage jetzt mal so) keine Steuererstattung bekommen hast, kann nicht zufällig daran liegen, dass dein Freibetrag noch nicht ausgeschöpft ist??
Glückwunsch zum Vodafone-Kurs: du hast offenbar einen etwas günstigeren Einstieg (Kurs zum ursprünglichen Kaufzeitpunkt - der neue Kurs ist reine Mathe: Altkurs durch 6 mal 11 - das Umtauschverhältnis) erwischt als ich ;-)
Ich bin bei einer großen Sparkasse.
Und es gab bei anderen Banken(Diraba) zwei Möglichkeiten für diese Aktien.
Die Bank hätte diese sofort verkauft und den Betrag hätte man dann mit dem Verlusttopf Gewinne/Verluste aus Aktien verrechnen können.
Beispiel:
Mir wären dann 5300 Euro als Gewinn berechnet worden und den hätte ich dann mit meinen Verlusten aus Aktienverkäufen -2000 Euro dagegen rechnen können.
Ich hätte dann auf 3000 Euro KSt zahlen müssen.
Bei der Comdirect gab es nur die Möglichkeit es als Dividende zu verrechnen.
Also KSt auf 5000 Euro.
2)Mein Freibetrag ist schon im Januar immer weg. ;-)
3) Mein Kaufkurs war im Endeffekt 1,98 Euro.
Daher kommt diese Rechnung Altkurs durch 6 mal 11 auch nicht hin.
Aber wegen den Bruchstücken werde ich die Comdirekt noch mal löchern.
P.S Der Kurs von Vodafone geht stracks auf die 2,20 Euro zu .
Das war der Kurs vor der Mitteilung zur SD. :-)
Da ich noch Verlustvortrag hatte, habe ich die Capital Option gewählt.
Am 4.3 wurde das Geld der Capital Option, unter Ausnutzung des Verlustvortrages Brutto für netto ausgezahlt.
Gestern (24.3) wird alles rückabgewickelt und ich soll nun Steuer zahlen.
Unter der Abrechnung steht der dürre Satz.
"Neuabrechnung Return of Capital erfolgt als Div. Zahlung"
Nur diese Art der "Erstattung" wurde mir am 4.2. 2014 in der Ankündigung der Kapitalmaßnahme, gar nicht erläutert.
Hätte ich das gewusst, hätte ich alle Vodafone Aktien VOR der ganzen Aktion verkauft , der Kursgewinn, der bei mir in den Büchern gestanden hat, hätte ich mit dem Verlustvortrag verrechnet, alles wäre in Ordnung gewesen.
Nun habe ich auf die Verizon Anteile Steuer gezahlt, und auf die Dividende der Vodafone.
Unter dem Strich habe ich weniger Geld, als wenn ich vorher, mittels Verlustvortrag das ganze abgewickelt hätte.
Wer heute noch behauptet, mit der ganzen Aktion Gewinn gemacht zu haben gehört zu einer der 3 Aktionärsgattungen.
1.) Hatten noch Steuerfreibetrag, dann ist es egal ob Divi Zahlung oder Capital Option.
2.) Hatte keinen Verlustvortrag, dann ist es auch egal.
3.) Kann nicht rechnen.
Ich jedenfalls stehe in enger Korrespondenz mit Consors, und bin schwer enttäuscht, das man seine Kunden so vergrault.
Immerhin haben Consors und ich einen Vertrag bei dem Terminanschreiben geschlossen, inden ich meinen Willen bekunde, das "ich unwiderruflich für meinen Bestand den Return of Capital in Form von Vodafone Groupe PLC B Shares (Capital Option) wähle"
Bin gespannt auf die Consors Erklärung und werde dies zeitnah posten
DENN: Ich bin weiß Gott kein Steuerfachmann, aber ich habe versucht mich VORHER über verschiedene Quellen schlauzumachen und alle kamen zu dem Ergebnis: beide Wahlmöglichkeiten führen in DEUTSCHLAND zu derselben Steuerpflicht. Die Wahlmöglichkeit "als Dividende" oder "als Kapitalrückzahlung" sollte hierzulande wegen Abgeltungssteuer (gleiche Steuerpflicht auf Kapitalerträge jedweder Art) Jacke wie Hose sein. Die Wahlmöglichkeit hat mit weltweit unterschiedlichen Steuergesetzen zu tun - in anderen Ländern sind Kursgewinne so wie bei uns früher auch z.B. nur zum Teil steuerpflichtig. Ähnliches gilt für die unterschiedlichen Möglichkeiten von Ausschüttungen.
Es ist natürlich möglich - und ich nehme an, in euren beiden Fällen ist das auch der Fall - dass die Version mit Kapitalrückgewähr aus irgendwelchen Gründen in den Steuertöpfen nicht sauber direkt mit Verlustvortrag verrechnet werden kann - dazu kenne ich mich mit den Steuertöpfen und inbesondere mit Verlustvorträgen zuwenig aus, hier müsste man vielleicht tatsächlich mal die Banken löchern.
ABER: es sollte für alle auf jeden Fall problemlos möglich sein, den Verlustvortrag spätestens bei der Einkommensteuererklärung (Mantelbogen) geltend zu machen und so die zuviel gezahlte Kohle wieder reinzuholen.
@Roterfranz: ich hab schon mehrmals erklärt: mit der Aktion als solches hat jeder weder Gewinn noch Verlust gemacht - das einzige was evtl. passiert ist: eine ohnehin bestehende Steuerpflicht wurde zeitlich verlagert.
Was ist denn bei den Bruchstücken bei dir schiefgegangen? Oder nur noch nicht passiert? Weil stehenbleiben können die faktisch nicht - das gibt es bei Aktien einfach nicht.
Das mit dem momentanen Kurs ist natürlich blöde - aber das liegt nicht an Vodafone, sondern vielmehr vor allem an dem vogelwilden Russen (neben ein paar ungünstigen wirtschaftlichen Rahmendaten) und vermutlich auch nicht zuletzt daran, dass einige ihre neuen Vodafones (enttäuscht weil Procedere nicht verstanden?) nach der Kapitalmaßnahme geschmissen haben...
Zum Thema Steuer und Mantelbogen.
Ich habe nur ein Wertpapierkonto bei Consors.
Dividenden zehren bei mir, sehr zeitnah im Jahr, den Sparerfreibetrag auf und fallen hier aus der Diskussion raus.
Ich habe einen Verlusttopf den ich hie und da, wenn ich von einer Aktien nicht mehr überzeugt bin "Fülle = Aktien mit Verlust verkauft" oder "Leere = Aktien mit Gewinn verkauft"
Mit was will den das Finanzamt meine Aktienverluste, die ich nur bei einer Bank habe, verrechnen.??
Ich hätte im Vodafone Thema, alles vorher verkauft und meinen Verlusttopf geleert.
Da wäre das FA außen vor geblieben.
Du schriebst:
"DENN: Ich bin weiß Gott kein Steuerfachmann, aber ich habe versucht mich VORHER über verschiedene Quellen schlauzumachen und alle kamen zu dem Ergebnis: beide Wahlmöglichkeiten führen in DEUTSCHLAND zu derselben Steuerpflicht"
Ich habe mich auch VORHER, schlau gemacht, immerhin bin ich seit 20 Jahren in Sachen Aktien unterwegs. Wenn mir aber Consors folgendes schreibt, siehe unten, sehe ich bei mir keinen Fehler.
8.2.2014
Mailaccount: traderteam@cortalconsors.de
Sehr geehrter Herr XXXXXX
vielen Dank für Ihre E-Mail.
Die Vodafone Group PLC beabsichtigt über die Ausgabe von B- und C-Shares einen Return of Capital in noch unbekannter Höhe (zahlbar in USD) per Extag 24.02.2014 abzuwickeln.
Im Rahmen der ausgegebenen B- und C-Shares bietet Ihnen die Gesellschaft folgende Optionen an:
C-Share Income Option (Option 1):
Aktien im Verhältnis: 1 : 1
Bezogene WKN: VODAFONE GRP C
Höhe der Zahlung: noch nicht bekannt (zahlbar in USD)
Zahlbarkeitstag: 04.03.2014
Sonstiges: Abrechnung erfolgt als Dividendenzahlung. Nach erfolgter Zahlung werden die C-Shares wieder wertlos aus Ihrem Depot ausgebucht.
B-Share Capital Option (Option 2):
Aktien im Verhältnis: 1 : 1
Bezogene WKN: VODAFONE GRP B
Höhe der Zahlung: noch nicht bekannt (zahlbar in USD)
Zahlbarkeitstag:04.03.2014§
Sonstiges: Abrechnung erfolgt als Verkauf der B-Shares.
Die B- oder C-Shares werden mit steuerlichen Bewertungskurs 0,00 EUR in Ihr Depot eingebucht.
Der Unterschied zwischen den Optionen ist dass bei Option 1 der Kunde einen Ertrag hat (allgemeiner Verlustverrechnungstop) und bei Option 2 der Kunde einen Veräußerungsgewinn hat (Aktien-Verlustverrechnungstopf). Die Höhe der Zahlung ist gleich. Die WKN A0J3PN bleibt unberührt.
Beispiel:
Kunde hat 50 Aktien der WKN A0J3PN
Variante 1: Er erteilt keine Weisung
Dem Kunden werden 50 C-Shares mit Kurs 0 eingebucht. Über diese 50 C-Shares erfolgt die Abw. als Dividendenzahlung. Nach erfolgter Zahlung werden diese C-Shares wieder wertlos aus dem Depot ausgebucht. Die WKN A0J3PN bleibt hiervon unberührt.
Variante 2: Er erteilt Weisung:
Dem Kunden werden 50 B-Shares eingebucht. Diese werden nach Zahlungseingang verkauft. Auch hier bleibt die WKN A0J3PN unberührt
Ob die B- oder C-Shares mit ursprünglichen Anschaffungsdatum oder aktuellen Datum eingebucht werden ist noch in Klärung mit dem Datenservice.
Freundliche Grüße
Cortal Consors S.A.
Zweigniederlassung Deutschland
Geschäftsbereich Privatkunden
Kundenservice
Ergänzung des BMF-Schreibens vom 22. Dezember 2009:
"Die Herabsetzung des Nennkapitals einer Kapitalgesellschaft ist keine anteilige Veräußerung der Anteile an der Kapitalgesellschaft i. S. des § 20 Absatz 2 EStG. Erfolgt keine Auskehrung des Herabsetzungsbetrages an die Anteilseigner, ergibt sich auch keine Auswirkung auf die Anschaffungskosten der Anteile. Wird der Kapitalherabsetzungsbetrag an den Anteilseigner ausgekehrt, mindert der Auskehrungsbetrag die Anschaffungskosten der Anteile".
Das ist m.E. die Antwort auf die Frage, warum deine Einbuchung storniert wurde - die Cortal hätte die Kapitalrückzahlung von Anfang an nicht gegen den Verlusttopf rechnen dürfen.
Aber Steuergesätze ändern sich schneller als das Wetter. Wer weis, was Stand heute ist. Das BMF Schreiben ist für Steuerverhätnisse steinalt.
ich habe die Diskussion hier verfolgt da ich von der Vodafone-Aktion ziemlich überrascht wurde.
Hier ein paar Eckdaten des Deals aus meiner Sicht:
Anfangsbestand: 8598 Stück Vodafone (eingebucht in 2005)
Endbestand nach Split: 4689 Stück Vodafone
Einbuchung 226 Stück Verizon mit Wert= 7627,-€ abzgl. 1906,-€ Steuer und 105,-€ Soli !!!
Dividende auf Vodafone (8598 Stück) : 3078,-€ abzgl. 770,-€ Steuer und 42,-€ Soli !!!
Den Freibetrag habe ich hier mal nicht berücksichtigt.
Ich hatte erwartet dass eine Kapitalausschüttung mir zusätzlichen Ertrag bringt, aber jetzt
habe ich ja insgesamt weniger als vorher. Habe ich das ganze jetzt nicht verstanden oder
war das alles nur für den Fiskus gut?
Hätte ich die Aktien vor dem Split ohne Steuerbelastung verkaufen können, da schon vor 2009 im Depot?
Ich mache das nur nebenbei und meine Bank kann mir nicht helfen....
Hat jemand Durchblick....?
Zitat Matze-Trier:
Was ist denn bei den Bruchstücken bei dir schiefgegangen? Oder nur noch nicht passiert? Weil stehenbleiben können die faktisch nicht - das gibt es bei Aktien einfach nicht.
Doch das gibt es.
Die Comdirect begründet das so:
"Umtausch im Verhältnis 11 zu 6 wegen einer Kapitalzusammenlegung per
24.02.2014, gem. Beschluss der Generalversammlung. Die angefallenen
Aktienbruchteile wurden abgerundet."( Abrunden = Spende)
So wie ich schon schrieb wurde bei der Aktionärsversammlung entschieden diese Bruchteile zu spenden.
Und zum Einstandskurs , ich habe mich nicht verrechnet. Die bank hat das schon korrigiert auf Nachfrage.;-)