Cleantech-Play
Seite 239 von 354 Neuester Beitrag: 07.04.13 20:55 | ||||
Eröffnet am: | 17.05.10 10:17 | von: Bärentöter | Anzahl Beiträge: | 9.845 |
Neuester Beitrag: | 07.04.13 20:55 | von: Elferiva | Leser gesamt: | 1.165.125 |
Forum: | Hot-Stocks | Leser heute: | 48 | |
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ich lese hier schon seit Ewigkeiten mit, habe aber noch nie was geschrieben, da ich einfach nichts zu sagen hatte (ich wünschte, einige andere hätten auch nach dem Prinzip gehandelt ;) ).
Da nun das Thema Squeeze-out immer öfter angesprochen wird (den ich persönlich mittlerweile auch für sehr wahrscheinlich halte) und in dem Zusammenhang davon geredet wird, das hierfür 95% Aktienbesitz nötig wären, hier ein interessanter Link zum "verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out".
Bei dieser Form des S-o wären nur 90% Aktienbesitz nötig im Gegensatz zu den 95%, die hier ständig genannt wurden.
Das deckt sich auch mit dem Link von horstpaul, den er vor längerer Zeit gepostet hat. Was sich allerdings nicht mit seinen Links deckt: seine Links wiesen darauf hin, dass bei einer Verschmelzung von zwei AGs keine Barabfindung an die Kleinaktionäre vorgeschrieben wäre und diese dann komplett leer ausgehen würden (was natürlich eine absolute Frechheit wäre). In dem von mir verlinkten Interview wird serwohl von einer Abfindung gesprochen.
Was ist jetzt korrekt? Was sagt die Rechtsprechung? Ich habe keine Ahnung, aber nachdem ich den Link gelesen habe, mache ich mir keine ganz so großen Sorgen mehr.
Man hat vieleicht eine gute Idee oder hatte auch gute Partner aber was hier seit 6 Monaten und länger schon läuft ist einfach nur dilettantisch.
http://www.shareribs.com/green-energy/biogas/news/...ent_id97098.html
Der Anwendungsbereich des verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out ist im Vergleich zum aktienrechtlichen Squeeze-out eingeschränkt. Die Gesellschaft und der Mehrheitsaktionär müssen in der Rechtsform einer AG, KGaA oder deutschen SE organisiert sein.
Außerdem passt das nicht ins Geschäftsmodell und man würde andere Capstone-Partner vor den Kopf stoßen.
Wichtig ist allerdings, dass der Greenv.-Übernehmer sicher sein kann, langfristig mit Capstone kooperieren zu können und nicht irgendwann vor der Situation steht, dass Lizenzverträge auslaufen und nicht verlängert werden.
verkaufen, wenn man bei einem squeeze out den gewichteten Dreimonatsdurchschnittskurs als Abfindung bekommt? Und Delesting und squeeze out haben hier viele vermutet (inkl mir). Ist auch die wahrscheinlichste aller Theorien.
nochmal!! die ausgebenenen aktien werden nicht an der börse verkauft! schaut euch mal den umsatz heute an....das sind kleine hände die aus angst verkaufen (kein wunder wenn man depotleiche und co glauben schenkt).
Die anzahl der Aktien beträgt aktuell min 15,5mio...depoltleiche meint dann kämen jetzt nochmal 15mio weitere hinzu (das darf berechtigterweise angezweifelt werden)...allerdings herrscht unklarheit ob es am ende 20mio aktien sein werden oder aber 20mio neue...
Anmerkung: meine 28Cent halten noch immer ;)
Zeitpunkt: 15.06.12 09:11
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Kommentar: Beleidigung
Der Anwendungsbereich des verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out ist im Vergleich zum aktienrechtlichen Squeeze-out eingeschränkt. Die Gesellschaft und der Mehrheitsaktionär müssen in der Rechtsform einer AG, KGaA oder deutschen SE organisiert sein.
Das ist offensichtlich der Fall: Donner & Reuschel AG (Mehrheitsaktionär; schätze die halten min 8-9Mio Aktien)