LEONI.... von der Drahtwerkstatt zum Global Player
Für alle die bei Kursen unter 15 eingestiegen sind, kann man echt nur sagen „ wie kann man nur so blöd sein“. Bei mir lohnt sich ne Klage nicht, dafür war das eingesetze nicht gross genug ( zum Glück. )
Hoffe viele klagen (die gross verloren haben) trotzdem, (eventuell Sammelklagen).
Chancen auf Erfolg sehe ich bei .0.01% weil? schon zig tausende vielleich sogar paar millionen geflossen sind in die Taschen von Entscheidungsträgern oder „ weg guckern“.Deutschland ist mittlerweile eines der korruptesten Länder der Welt geworden. Aber nur in den höchsten Gremien läuft die Korruption.
kontakt@dsw-info.de
unter Angabe ihres Namens, ihrer Anschrift und ihres Aktienbestandes registrieren.
Kontakt:
DSW (Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V.)
Erik Bethkenhagen
Tel.: 0211 / 6697-61
E-Mail: erik.bethkenhagen@dsw-info.de
Ich habe daraufhin folgende E-Mail an die DSW gesendet:
Sehr geehrter Herr Bethkenhagen,
auch ich möchte mich beim DSW registrieren lassen, um mein Veto gegen die Enteignung meines Eigentums an der Leoni AG im Rahmen des geplanten StaRUG-Verfahrens durchzusetzen. In meinem Aktienbestand befinden sich 4000 Aktien der Firma Leoni.
Nach meiner Rechtsauffassung stellt das StaRUG-Verfahren einen Widerspruch in sich dar. Voraussetzung für das Verfahren sind meines Wissens nach sowohl die Restrukturierungsfähigkeit sowie die drohende Zahlungsunfähigkeit. Wenn aber die Restrukturierungsfähigkeit vorhanden ist, muss dieses Unternehmen einen Marktwert besitzen. Ein Beleg dafür ist ja gerade die Bereitschaft des Großaktionärs Pierer, hier weitere Investitionen zu tätigen. Wenn ein Unternehmen, was also zweifellos einen Marktwert besitzt, den Eigentümern einfach weggenommen werden kann, dann sind wir in einem Unrechtsstaat. Und zweifellos ist es eine Ungleichbehandlung, wenn ein Aktionär mit großem Anteil am Unternehmen dieses gegen weitere Einlagen behalten darf bzw. seinen Anteil ausbauen darf, während anderen Aktionären eben dieses verwehrt wird. Wo steht geschrieben, dass ab einem bestimmten Aktienanteil ein solches Vorrecht besteht?
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
....
Meinungen dazu?
Das InvestorPortal ist vorbehaltlich technischer Verfügbarkeit ab Mittwoch, 3. Mai 2023, für die Aktionär*innen und ihre Bevollmächtigten geöffnet.
https://www.leoni.com/de/aohv2023/
auch ich möchte mich beim DSW registrieren lassen, um mein Veto gegen die Enteignung meines Eigentums an der Leoni AG im Rahmen des geplanten StaRUG-Verfahrens durchzusetzen. In meinem Aktienbestand befinden sich 4000 Aktien der Firma Leoni.
Nach meiner Rechtsauffassung stellt das StaRUG-Verfahren einen Widerspruch in sich dar. Voraussetzung für das Verfahren sind meines Wissens nach sowohl die Restrukturierungsfähigkeit sowie die drohende Zahlungsunfähigkeit. Wenn aber die Restrukturierungsfähigkeit vorhanden ist, muss dieses Unternehmen einen Marktwert besitzen. Ein Beleg dafür ist ja gerade die Bereitschaft des Großaktionärs Pierer, hier weitere Investitionen zu tätigen. Wenn ein Unternehmen, was also zweifellos einen Marktwert besitzt, den Eigentümern einfach weggenommen werden kann, dann sind wir in einem Unrechtsstaat. Und zweifellos ist es eine Ungleichbehandlung, wenn ein Aktionär mit großem Anteil am Unternehmen dieses gegen weitere Einlagen behalten darf bzw. seinen Anteil ausbauen darf, während anderen Aktionären eben dieses verwehrt wird. Wo steht geschrieben, dass ab einem bestimmten Aktienanteil ein solches Vorrecht besteht?
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr ... (Specht58),
haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht in Sachen Leoni und dass Sie unserem Aufruf gefolgt sind, sich bei uns zu melden.
Wir haben die letzten zwei Wochen genutzt, um auch mit weiteren Aktionären in Kontakt zu treten und eine starke Opposition gegen die Pläne von Herrn Pierer und Herrn Ziems zu formieren.
Für uns ist es weiterhin nicht akzeptabel und in dem konkreten Fall auch nicht verständlich, dass hier ein einzelner Aktionär zu Lasten aller anderen Aktionäre den Vorzug erhalten soll.
Entgegengehalten wird uns immer wieder, dass Herr Pierer bereit sei, auch entsprechende finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen, um den Erhalt der Gesellschaft zu ermöglichen. Auch begegnet uns immer wieder das Argument, dass das Kapital aufgebraucht sei und daher wirtschaftlich keine andere Lösung zur Verfügung stehe.
Hier sind wir grundsätzlich anderer Meinung und haben auch einen anderen Ansatz.
Dass sich die wirtschaftliche Verfassung der Gesellschaft alles andere als positiv darstellt, ist offensichtlich. Bedenkt man das doch recht geringe Ausmaß der finanziellen Mittel, die hier zur Rettung eingeschossen werden sollen, erscheint es umso weniger plausibel, dass nur ein einzelner Aktionär aktuell mit am „Verhandlungstisch“ sitzt.
Zugleich muss man auch unserer Ansicht nach hier sehr stark unterscheiden zwischen der wirtschaftlichen Entwicklung und der Frage nach den Eigentumsverhältnissen. Gerade diese sollen durch die Maßnahme und auf Basis des StaRUG verändert werden. Und genau hier sehen wir unseren Ansatz.
Unsere Motivation resultiert somit daraus, dass wir durchaus eine Perspektive für die Gesellschaft sehen - wie Herr Pierer dies hier auch tut - und dass Sie weiterhin Eigentümer dieser Gesellschaft sein sollen und sein können.
Sofern das StaRUG hier als Steigbügelhalter für eine Enteignung zur Verfügung stehen soll, wäre in zweiter Linie nicht nur über die Verfassungsgemäßheit des StaRuG zu diskutieren, sondern auch eine rechtliche Überprüfung in dem konkreten Fall angezeigt. Denn wenn das StaRuG Ihnen und allen anderen Leoni-Aktionären in einer Phase vor dem eigentlichen Insolvenzverfahren das Eigentum nehmen kann, so darf dies u.E. nicht erfolgen, ohne dass Sie ein Mitspracherecht bei der Neuaufstellung und damit der Sanierung haben.
Parallel zu unseren Prüfungen und der Organisation der freien Aktionäre wurde nunmehr für Freitag, den 02. Juni 2023 um 10:00 Uhr, zu einer außerordentlichen Hauptversammlung eingeladen. Als einziger Tagesordnungspunkt ist die Anzeige des Verlustes der Höhe der Hälfte des Grundkapitals gemäß § 92 Abs. 1 AktG auf der Tagesordnung enthalten. Eine darüber hinausgehende Beschlussfassung zu anderen Tagesordnungspunkten ist bisher nicht vorgesehen.
Auch diesbezüglich werden wir uns kurzfristig wieder bei Ihnen melden.
Für heute möchten wir zunächst schließen und uns nochmals sehr herzlich für Ihre Rückmeldung bedanken.
Mit freundlichen Grüßen
Marc Tüngler Thomas Hechtfischer
i.A.
Birgit Molke
Empfang
Deutsche Schutzvereinigung für
Wertpapierbesitz e.V. (DSW)
Postfach 35 01 63
D-40443 Düsseldorf
Besucheranschrift | Visitors address:
Peter-Müller-Strasse 14
D-40468 Düsseldorf
Telefon: +49 (0) 2 11 / 66 97 - 02
Telefax: +49 (0) 2 11 / 66 97 - 60
E-Mail: birgit.molke@dsw-info.de
Internet: www.dsw-info.de
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https://www.leoni-eat.de/
https://www.leoni.com/de/aohv2023/
Es dann könnte es evtl. Spannend werden wenn hiergegen Widerspruch oder Klage eingereicht wird !
Ansonsten werden wir wohl eher zu 0,00 EUR laufen als zu 1 EUR
Jeder der sich beim DSW gemeldet hat, sollte mittlerweile eine Vollmacht erhalten haben.
Einfach ausfüllen und zurückschicken, mehr könnt Ihr als Aktionäre nicht mehr tun...
Nichts läge den Aktionärsschützern in Deutschland ferner, als ihn so zu charakterisieren. Sowohl die DSW (Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz) als auch die SdK (Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger) werfen dem österreichischen Milliardär vor, dass er via Ausschluss des Bezugsrechts der Streubesitz-Aktionäre an Papieren der neu aufgestellten Leoni AG die Kleinanleger einfach über Bord wirft: Sie hätten damit keine Möglichkeit, an dem etwaigen Restrukturierungserfolg der LEONI AG zu partizipieren. Dies lehnte die SdK als ungerechtfertigte Benachteiligung der Streubesitzaktionäre ab, so die Vereinigung in einer Stellungnahme vom 24. Mai. Am 31. Mai steht ein Erörterungs- und Abstimmungstermin beim Amtsgericht Nürnberg an, bei dem die bisherigen Anteilseigner ja oder nein sagen können. Wenn sie denn erscheinen. Die SdK wird im Namen der von ihr vertretenen Aktionäre nein sagen. Die höchstrichterliche Rechtsprechung sehen die Aktionärsschützer auf ihrer Seite danach wäre für eine derart tiefgreifende Änderung der Verhältnisse bei Leoni ein Hauptversammlungsbeschluss per Dreiviertelmehrheit nötig. Den aber gibt es nicht. Außerdem und dies sei heutzutage ein Unding könne der Restrukturierungsplan von Aktionären nur beim Amtsgericht Nürnberg persönlich und direkt zu festgelegten Zeiten eingesehen werden. Eine Übermittlung in digitaler Form ist nicht vorgesehen, offenbar auch nicht die Ausreichung von Kopien des Plans. Der Verband DSW sieht es genauso: Dass hier auf Kosten der freien Aktionäre allein der Großaktionär das Ruder übernimmt und zu Lasten und ohne Beteiligungsmöglichkeit der sonstigen Bestandsaktionäre eine Sanierung allein zu seinen Gunsten vornimmt, ist weder nachvollziehbar noch der richtige Weg, so Marc Tüngler, Hauptgeschäftsführer der DSW.
Doch Leoni macht sich das noch recht neue Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) zunutze, das der Firmenleitung sehr weitgehende Befugnisse einräumt, wenn anderenfalls eine ungeordnete Insolvenz drohen würde. Das Gesetz gilt seit 2021 und setzt eine EU-Richtlinie um. Von daher dürfte der Widerstand der freien Aktionäre wenig Erfolg haben. Zu erwartende Gerichtsverfahren bringen dann in einigen Jahren vermutlich interessanten Wissenszuwachs, aber keine Rettung mehr. Stefan Pierer jedenfalls darf sich freuen aber seine gewinnbringenden Feldzüge hat er auch bisher schon ohne gesetzliche Schützenhilfe siegreich abgeschlossen. Wie er wohl sagen würde: Wenn man sich so in die Schulden reitet, dann ist man halt gefangen.
"Der Kapitalschnitt sieht vor, das bestehende Grundkapital auf null Euro (mit daraus folgendem Delisting) zu reduzieren und anschließend eine Barkapitalerhöhung auf 150 Mio. Euro durch die Ausgabe neuer Aktien durchzuführen."
"Leoni geht davon aus, dass die finanzielle Sanierung im Sommer 2023 abgeschlossen werden kann."
Kapitalschnitt auf Null heißt Quasi-Enteignung der Aktionäre. Wann erfolgt der Schnitt? Gibt es schon ein Datum?
ICH hätte heute spekulativ fast gekauft, vom Delisting hab ich nur nebenbei gelesen! Ja, so REICH zu werden ist nicht schwer ......
ICH hätte heute spekulativ fast gekauft, vom Delisting hab ich nur nebenbei gelesen! Ja, so REICH zu werden ist nicht schwer ...
Sorry, aber wenn ein Wert um mehr als 90 Prozent abstürzt, dann ist es eine absolute Selbstverständlichkeit, dass man sich äußerst gründlich darüber informiert, was da los ist. Die Börse ist kein Kindergarten.
Auch interessant, dass sie jetzt hier eingestiegen sind.
EQS-PVR: Leoni AG: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
28.06.23 09:54 Uhr
Werte in diesem Artikel
EQS Stimmrechtsmitteilung: LEONI AG
Leoni AG: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
28.06.2023 / 09:54 CET/CEST
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Stimmrechtsmitteilung
1. Angaben zum Emittenten
Name:§Leoni AG
Straße, Hausnr.: Marienstraße 7
PLZ: 90402
Ort: Nürnberg
Deutschland§
Legal Entity Identifier (LEI): 5299002HNCMIUBHOMK35
2. Grund der Mitteilung
X§Erwerb bzw. Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten
Erwerb bzw. Veräußerung von Instrumenten
Änderung der Gesamtzahl der Stimmrechte
Sonstiger Grund:
3. Angaben zum Mitteilungspflichtigen
Juristische Person: Schwab Fundamental International Small Company Index ETF
Registrierter Sitz, Staat: San Francisco, CA, Vereinigte Staaten von Amerika
4. Namen der Aktionäre
mit 3% oder mehr Stimmrechten, wenn abweichend von 3.
5. Datum der Schwellenberührung:
22.06.2023
6. Gesamtstimmrechtsanteile
Anteil Stimmrechte
(Summe 7.a.) Anteil Instrumente
(Summe 7.b.1.+ 7.b.2.) Summe Anteile
(Summe 7.a. + 7.b.) Gesamtzahl der Stimmrechte nach § 41 WpHG
neu§3,01 % 0,34 % 3,35 % 32.669.000
letzte Mitteilung n/a % n/a % n/a % /
7. Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen
a. Stimmrechte (§§ 33, 34 WpHG)
ISIN absolut§in %
direkt
(§ 33 WpHG) zugerechnet
(§ 34 WpHG) direkt
(§ 33 WpHG) zugerechnet
(§ 34 WpHG)
DE0005408884 982.639 0§3,01 % 0,00 %
Summe 982.639§3,01 %
b.1. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 1 WpHG
Art des Instruments Fälligkeit / Verfall Ausübungszeitraum / Laufzeit Stimmrechte absolut Stimmrechte in %
Wertpapierleihe mit Rückübertragungsanspruch n/a n/a 112.400 0,34 %
Summe 112.400 0,34 %
b.2. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 2 WpHG
Art des Instruments Fälligkeit / Verfall Ausübungszeitraum / Laufzeit Barausgleich oder physische Abwicklung Stimmrechte absolut Stimmrechte in %
0§0,00 %
Summe 0 0,00 %
8. Informationen in Bezug auf den Mitteilungspflichtigen
X§Mitteilungspflichtiger (3.) wird weder beherrscht noch beherrscht Mitteilungspflichtiger andere Unternehmen, die Stimmrechte des Emittenten (1.) halten oder denen Stimmrechte des Emittenten zugerechnet werden.
Vollständige Kette der Tochterunternehmen, beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem obersten beherrschenden Unternehmen:
Unternehmen§Stimmrechte in %, wenn 3% oder höher Instrumente in %, wenn 5% oder höher Summe in %, wenn 5% oder höher
9. Bei Vollmacht gemäß § 34 Abs. 3 WpHG
(nur möglich bei einer Zurechnung nach § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG)
Datum der Hauptversammlung:
Gesamtstimmrechtsanteile (6.) nach der Hauptversammlung:
Anteil Stimmrechte Anteil Instrumente Summe Anteile
% % %
§
10. Sonstige Informationen:
Datum
27.06.2023
28.06.2023 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com
Sprache: Deutsch §
Unternehmen:§Leoni AG
Marienstraße 7
90402 Nürnberg
Deutschland
Internet:§www.leoni.com
Ende der Mitteilung EQS
Also so ganz muss man das nicht verstehen, oder?
Das Delisting steht kurz bevor und die holen sich 3% der Aktien.
Nur ein Zockversuch oder kommt da noch was? Hmmm