Guttenberg gegen Steuerdaten-Ankauf
"IQ bis 400 ab 79 Euro"
zuschlägt.
Für ecki und für Meldesüchtige:
1: Bitte das "und" in obigem Satz beachten!
2. ecki, da Du Dich gern die obere Grenze von "bis-zu" als Maß aller Dinge betrachtest, solltest wenigstens Du dieses Posting als großes Lob Deines Verstandes betrachten.
Kannst du eigentlich auch ohne subtile Beleidigung posten?
Nur weil du nicht mit dem Regierungsankauf der CD zufrieden bist und das Finanzministerium "bis zu"-Formulierungen tätigt, die dann ein paar Tage später schon wieder nach oben korrigiert werden müssen?
Macht tatsächlich keinen sinn so zu formulieren, wenn man nicht alle Daten kennt und fertig analysiert hat.
Anscheinend machen ja einzelne Fälle mehrere mios aus, aber es gibt sicher auch Hinterzieher mit weit kleineren Summen.
Und wie du bei kiiwii nachlesen kannst: ich sprach davon, wenn man davon z.B. 10 mrd bekommen könnte, dann könnte man doch schon eine schöne Steuerreform machen.
ecki, da Du Dich gern die obere Grenze von "bis-zu" als Maß aller Dinge betrachtest
Für dich sind also 10 Milliarden von "bis zu" 30 Milliarden die obere Grenze?
Vielleicht solltest du an logischen Argumenten arbeiten und nicht nur tief treten ohne Background.
Aber wer schlecht sitzende Schuhe als bequem bezeichnet, dem streife ich sie dann gern mal kurz über die Füße.
Wobei es immer extrem spekulativ ist, von wenigen Daten auf die Gesamtheit zu schliessen.
Aber anscheinend sind ja doch schon viel mehr als nur 5 Fälle übermittelt worden? Da kann man natürlich immer bessere Voraussagen treffen.
Beben in der Schweiz, Tsunami in Deutschland...
Wenn die Finanzbehörde jemanden aufgrund dieser Daten verdächtigt und derjenige die Echtheit der Daten einfach leugnet - wie geht's dann weiter?
Solange die Bank in der Schweiz dichthält und der Beschuldigte die Echtheit der Daten leugnet, kann man das ohne weiter zusätzlichen Beweise/Indizien nie hieb- und stichfest beweisen. Oder?
Organisierte Kriminalität bekämpfen ist nicht leicht. Wenn Ganoven dichthalten ist die Beweislage immer schwierig.
"Gewinne, die in der Schweiz getätigt werden, werden (lt. schweizer Banker bei Lanz) mit 35% an Dld abgeführt."
Das ist richtig so, diese Zusammenarbeit klappt - auf saubere, rechtsstaatliche Weise - bisher ganz gut.
Zudem ist ein Doppelsteuerabkommen zwischen beiden Staaten in Arbeit.
Die Frage stellt sich also, warum verlässt BK-Merkel diesen richtigen, rechtmässigen Weg - meine Meinung - und setzt diese
freundnachbarlichen guten Beziehungen wieder in Frage, setzt sich sogar dem Vorwurf der Hehlerei (StGB $ 259 Hehlerei) aus ?. Warum denn diese "Brechstangenpolitik" ?
"Aber, daß hier im bord leichtsinnig von Kriminellen getönt wird, ohne jeden Ansatz, um Wen und Was es sich real handelt, ist strafrechtlich Rufmord - ebenso der Vergleich mit Dieben und anderen Verbrechern.
Hier im Forum werden Straftaten begangen, nur weil man andere völlig unbekannte Leute für fehlbar hält.
Worin unterscheidet sich denn diese Hetzjagd von der rassistischen zwischen 1933-1945?
Für mich ist sie ähnlich!"
Ich erinnere daran, dass die Schweiz im Jahre 1934 das Bankgeheimnis einführte - weil damals deutsche Ermittler in der Schweiz direkt Bankkonten - vorwiegend jüdischer Kapitalflüchlinge, ausspionierten. Das Bankgeheimnis schützt also den Bürger & seine Rechte, das ist der eigentlichen Sinn, nicht die Banken.
Banken wie die UBS, wo angeblich Mitarbeiter aktiv bei Steuerhinterziehung mitwirkten, sogar aktiv in den USA angeworben haben sollen, gehören endlich hart bestraft, keine Frage. Hier hat die Schweizer Regierung noch Handlungsbedarf, weil ein Straftatbestand - in Einzelfällen - unbestreitbar vorliegt. So etwas straflos zu dulden, geht auch nicht an. Diese "schwarzen" Banken verunglimpfen ja die grosse, anständige Mehrheit.
- weiteres zum nachdenken;
Der EX-SPD-Vorsitzender, kein Geringerer, hat beim damaligen Aerger Steinbrück/Schweiz öffentlich wohl etwas erregt unverblümt kundgetan; "früher hätte man Soldaten hingeschickt, Heute geht das ja nicht mehr".
Steinbrück nannte Schweizer "Indianer" und drohte mit der "Kavallerie", also auch wiederum mit Gewalt.
Ich fragte mich damals schon, wie können Regierungsmitglieder - noch mit diesem Jahrgang, wenn auch nur mässiger Geschichtskenntnis - überhaupt je solchen Gedanken verfallen, Gewaltanwendung als zweckdienlich anzusehen, sich so öffentlich zu äussern ?
- wen wunderts da noch, wenn Jugendliche Gewalttäter rasant zunehmen ?.
Meiner Meinung nach haben also beide Regierungen noch viel Nachdenken, Abwägen, Einsichten & demokratischen Handlungsbedarf vor sich. Ich hoffe sehr, sie packen es noch.
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Die meiste Kohle, die da liegt, ist entweder nicht ehrlich erworben oder zwar "ehrlich"erworben aber nicht versteuert !!! Die Zinsen auch nicht. Wenn diese "Sparer" nicht von Justitia belangt werden sollen, wo leben wir denn ????? Geht doch mit den moralischen Bedenken nach Afrika - da versteht Euch zwar keiner aber alle nicken schön. Tägliche Flüge gibts von allen deutschen großen Flufhäfen......
In diesem Artikel der FAZ http://www.faz.net/s/...B1945569FA1ABC9FC8~ATpl~Ecommon~Scontent.html
steht das etwas anderes:
"Ganz ohne Steuerzahlung bleiben die Guthaben in der Schweiz schon jetzt nicht. Dies gilt einerseits für Dividenden aus Aktien. Darüber hinaus hat die Eidgenossenschaft 2008 nahe 100 Millionen Euro an Deutschland abgeführt. Dabei handelt es sich um Steuern nach dem EU-Zinsbesteuerungsabkommen vom Juli 2005. Auf die Zinserträge von Anleihen zahlen Anleger derzeit 20 Prozent und vom Juli 2011 an 35 Prozent."
Also: das betrifft lediglich die Dividenden aus Aktien und die Gewinne aus Anleihen. Bei letzteren werden nur 20% (nicht 35%) an Deutschland abgeführt (35% erst ab Juli 2011).
Gilbertus, Kritiker: habt Ihr diesbezüglich andere Informationen?
Für Gelder die auf die angelegten Tarnfirmen verschoben wurden gilt das natürlich nicht. Und beihilfe zur Erstellung solcher Tarnkonstrukte soll es wohl häufig geben, wenn die Summe stimmt. Auch das gehört zur "seriösen Beratung".
Es wird ja jetzt auch dahingehend geraten einen kleinen Teil des Vermögens auf ein dem FA gemeldetes Konto einzulegen, damit Schriftverkehr, Schweizreisen, Telefonate eine legale Agenda bekommen.
Letzlich geht es drum, ob sich Banken als Beihelfer zur Steuerhinterziehung verstehen oder als Vermögensverwahrer und -Berater.
wenn ich aber mein versteuertes geld ins ausland schaffe und es dort anlege, dann findet die wertschöpfung nicht auf deutschen hoheitsgebiet statt und kann nur dann einer deutschen steuer unterliegen, wenn mein heimatland mich quasi als leibeigenen betrachtet.
- schrieb; "Letzlich geht es drum, ob sich Banken als Beihelfer zur Steuerhinterziehung verstehen
oder als Vermögensverwahrer und -Berater."
- wie bereits gesagt, ist Beihilfe zur Steuerhinterziehung auch in der Schweiz ein Straftatbestand, muss also strafrechtlich verfolgt
werden.
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Viele (die meisten?) Länder verlangen sogar von ihren im Ausland lebenden Bürgern Steuererklärungen. Z.B. die USA. Für legale Einkünfte musst du nicht in Billigsteuerland umziehen. Denn die Differenz darfst du in den USA nachversteuern oder den Pass abgeben.
Entweder du kommst deinen Staatsbürgerpflichten nach, wozu auch die steuerpflicht gehört, oder tschüß, sagen die Amis.
Dann hilft dir aber auch keine Botschaft mehr, die CIA holt dich nirgends mehr raus. Und heim darfst du auch nicht mehr.
Abgesehen davon rightwing, wenn das legal und rechtens wäre, dann würde jeder jeden Reserve-Euro sofort ins Ausland seines vertrauens überweisen und sofort wären überall alle Zinsen steuerfrei.
Ösis nach Deutschland, Deutsche in die Schweiz, Schweizer nach Frankreich usw. usf. Und sofort sind sämtliche Vermögenseinkünfte für alle Steuerfrei.
Wohl dem der solche Einkünfte hat. Der dumme Rest zahlt halt Einkommenssteuer direkt vom Arbeitgeber abgezogen. Und die Vermögenden kassieren Bruttto für Netto. Siehst du das tatsächlich als gerechtes Modell an? Und wer als Vermögender Kapitaleinkünfte versteuern muss ist Leibeigener?
War es UBS oder Credit Suisse letztes Jahr mussten die doch x Milliarden an den US-Staat nachzahlen wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung. Wenn das in der Schweiz strafbar gewesen wäre, dann hätte doch der eine oder andere Banker dafür sitzen müssen. Hat einer?
Bei der letzten Daten-CD hat auch kein Schweizer Beihelfer sitzen müssen.
Also wie gesagt: Mir wurde erklärt: Nur wenn sie Schweizern helfen Steuern zu hinterziehen ist das eine Straftat.
steuern dürfen natürlich von jedem staat erhoben werden, solange das zu versteuernde geld auch dort erwirtschaftet wird, also ein aktiendepot o.ä. sich innerhalb der landesgrenzen befindet. aber bitte was geht den deutschen staat mein bankkonto ausserhalb seines hoheitsgebietes an? er stellt dort weder die infrastruktur, noch die sicherheit, noch die rechtsgrundlage, noch irgendwas, fordert also geld ohne grundlage.
es trift doch keine armen....
http://www.ariva.de/forum/Die-neue-CD-von-Hansi-Hinterzieher-402219
und als er sagte: "manchmal genügt es, nur mit der kavallerie (steuerfahndern) zu drohen, um den gewünschten zweck zu erreichen"
wußte auch fast jeder , was gemeint war.
einige dummbatzen sind natürlich hals über kopf aus der schweiß nach guernsey geflochen, weilse dachten, deutschland marschiert ein...;)
Es ist deine Bürgerpflicht, Einkünfte daraus anzugeben.
das geschriebene steuerrecht deutschlands ist mir ebensowohl bekannt, wie viele passagen aus den rechtsverordnungen der ddr, sowie gewisse teile der nürnberger rassegesetze. das bedeutet jedoch noch lange nicht, dass ich diese gesetzgebungen akzeptiere. in meiner sicht darf der deutsche staat gern seinen teil für das beanspruchen, was auf seinem grund und boden erwirtschaftet wird - insofern ist moutons polemik nicht zutreffend. was ich jedoch nach der erwirtschaftung und somit versteuerung mit dem kapital anfange geht den staat schlicht nichts mehr an ... wenn ich meine versteuerte kohle im ausland verhure und versaufe interessiert es ihn auch nicht. ich muss wohl nicht erwähnen, dass ich ebenso ein scharfer kritiker jeglicher erbschaftssteuer bin.
Der damalige Fall spielte in München. Ein Mann stand im Verdacht, bei E-Bay eine gefälschte Uhr verkauft zu haben. Es kam zur Wohnungsdurchsuchung, die das Bundesverfassungsgericht später für rechtswidrig erklärte. Die Verdachtslage sei zu dünn gewesen, so die Verfassungsrichter. Bei dieser rechtswidrigen Hausdurchsuchung fand die Polizei zufällig 463 Gramm Haschisch. Es kam zur Anklage und zu einer Bewährungsstrafe.
Noch einmal ging der Fall nach Karlsruhe. Der Verteidiger rügte, dass die beschlagnahmten Drogen nicht hätten verwertet werden dürfen, weil bereits die Hausdurchsuchung rechtswidrig war. Falsch, urteilte eine Kammer des Zweiten Senats am 2. Juli 2009. Beweisverwertungsverbote seien im deutschen Recht die Ausnahme, selbst nach rechtswidrigen Hausdurchsuchungen - so das einstimmige Urteil der Kammer.
Es geht ja auch nur darum, was aus den Einkünften wird.
Du lehnst es ab Kapitaleinkünfte zu versteuern. Damit bewegst du dich eben ausserhalb der gültigen Gesetze.
Was soll das mit "taubblind" bedeuten?
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Welche Steuersätze angemessen sind, welche Aufgaben überhaupt Staatsaufgaben sind und durch den Staat finanziert werden müssen, das steht auf einem anderen Blatt. Aber du wolltest wohl nur von der Steuerpflicht auf Kapitaleinkünfte ablenken?
Es geht um "bis zu" 30 Milliarden jährlich, da könnte man schon satt die Steuern senken, wenn weniger Betrug stattfände.