Caatoosee - der letzte Cashwert vor Übernahme?
Seite 24 von 33 Neuester Beitrag: 14.10.10 18:39 | ||||
Eröffnet am: | 17.08.09 14:26 | von: Katjuscha | Anzahl Beiträge: | 818 |
Neuester Beitrag: | 14.10.10 18:39 | von: Raymond_Ja. | Leser gesamt: | 112.400 |
Forum: | Hot-Stocks | Leser heute: | 58 | |
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Gipfelstürmer hat dankenswerterweise auszüge des auf der ao HV verteilten skripts mit den bilanzentwürfen Teraports (alternativ vor und nach dem geschäftsbereichsverkauf) ins netz gestellt
im folgenden habe ich versucht, die bilanzen mit dem vorjahr abzugleichen
BILANZEN TERAPORT 2008 (Zu-/Abgang) 2009 (vor Verkauf) (Zu-/Abgang) 2010 (nach Verkauf)
TEUR
A. ANLAGEVERMÖGEN 4.512 ( -1.796 Abschreibung auf Verkaufspreis) 2.716 (-2.533) 0.183
B. UMLAUFVERMÖGEN
I. Vorräte/ForderungenL+L/MWZ 2.831 (-.---) 3.455 (-2.822) 0.633
II. Kasse/Guthaben 6.806 ( -4.000 Dividende an C.AG +1.871) 4.677 ( +2.600 Kaufpreis) 7.277
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 0.236 (-.---) 0.399 (-0.396) 3
TEUR
A. EIGENKAPITAL 10.363 ( -4.000 Dividende C.AG) 6.363 (-.---) 6.363
B. RÜCKSTELLUNGEN 1.786
C. VERBINDLICHKEITEN 2.129 (-.---) 4.832 (-3.761 +0.650 evtl. Beratungskosten) 1.721
D. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 0.108 (-.---) 0.052 (-0.040) 0.012
Bilanzsummen 14.386 (-.---) 11.247 (-.---) 8.096
Probe: Unternehmensverkauf
TEUR
Abgang Aktiva:
2.533 Anlagevermögen
2.822 Umlaufvermögen (ohne Kasse)
0.396 Akt. Rechnungsabgrenzungsposten
Abgang Passiva:
-3.761 Verbindlichkeiten
-0.040 Pass. Rechnungsabgrenzungsposten
Summe:
1.950 Abgang Betriebskapital (Benchmark waren 2.100)
Berechnung vorläufiger Kaufpreis ( Ziff.5.1 des Unternehmenskaufvertrags)
EUR
3.062.500 “Grundbetrag”(Ziff. 5.1 a des Vertrags)
-392.000 "Finanzschuld" (= vom Käufer zu tragende Steuer- und Personalverbindlichkeiten, Ziff. 5.2 a des Vertrags)
-150.000 Schätzungsdiffenz des übernommenen Betriebskapitals (2.100.000 ./. 1.950.000)
Summe:
2.520.500 vorläufiger Kaufpreis
Dow Jones
§
caatoosee ag / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG (Aktie)
04.03.2010 13:08
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt
durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Veröffentlichung gem. § 26 Abs. 1 WpHG
Leonberg, 4. März 2010
Herr Matthias Gaebler, Deutschland, hat uns am 2. März 2010 nach § 21 Abs.
1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der caatoosee ag am 22.
Februar 2010 die Schwelle von 3% überschritten hat und zu diesem Tag 3,644%
(das entspricht 878.253 Stimmrechten) beträgt. Diese 3,644% (das entspricht
878.253 Stimmrechten) sind Herrn Matthias Gaebler nach § 22 Abs. 1 Satz 1
Nr. 6 WpHG zuzurechnen.
Nach Ablauf der Hauptversammlung der caatoosee ag am 25. Februar 2010 hat
der Stimmrechtsanteil von Herrn Matthias Gaebler, Deutschland, die Schwelle
von 3% unterschritten und beträgt 0% (das entspricht 0 Stimmrechten).
Der Vorstand
Die caatoosee ag (Wertpapierkennnummer: A0EPUK; ISIN: DE 000A0EPUK5),
Leonberg bei Stuttgart, ist im General Standard gelistet. Vorstand: Sonja
Strauß. Aufsichtsrat: Rainer Dietmann (Vorsitzender), Dr. Klaus
Taraschka(stellvertretender Vorsitzender), Dr. Wolfgang Russ.
04.03.2010 13:08 Ad-hoc-Meldungen, Finanznachrichten und Pressemitteilungen übermittelt durch die DGAP.
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: caatoosee ag
Riedwiesenstr. 1
71229 Leonberg
Deutschland
Internet: www.caatoosee.com
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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(END) Dow Jones Newswires
March 04, 2010 07:08 ET (12:08 GMT)
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§Quelle: Dow Jones 04.03.2010 13:08:00
Und wer einen Grund für die Anfechtung des Beschlusses sucht, findet sicher einen...das wollte man möglicherweise vermeiden !
Alles Vermutungen und Versuche eine Logik dahinter zu entdecken.....
Der war auf der HV einer der grössten Gegner des Vorstands,mitunter sehr lautstark und die Herren Aufsichtsräte schienen ihn auch sehr zu fürchten.
Vor allem regte er sich Vergütungspraktiken von Dietmann auf sowie auch darüber,dass Dr.Russ die Verlustvorträge für nichts und wieder nichts verschleudert hat.
Erstaunlich,dass er noch am Tag der HV verkaufte und zwar sein komplettes Paket.Daher kann das nur ausserbörslich von statten gegangen sein,da es am selbigen Tag keine so hohen Umsätze gab.
Entweder gibt es nun zeitnah eine Meldung des Empfängers,da die 3,6 % genauso meldepflichtig sind oder man hat den Herrn Gäbler im Sinne des Grossaktionärs überredet,lieber doch nicht Aktionär bei C. zu bleiben... (wenn jemand versteht was ich meine)
Gäbler war extrem emotional,bis tief ins Detail vorbereitet, stellte viele unangenehme Fragen und machte eigentlich nicht den Eindruck,alles verkaufen zu wollen
nur der steuerliche verlustvortrag der Teraport ist durch den geschäftsbereichsverkauf möglicherweise (geschäftsanteilig) verloren gegangen, das macht jedoch nichts
der handelsrechtliche bilanzverlust der caatoosee ag (muttergesellschaft) ist seit dem kapitalschnitt 2005 und einstieg des heutigen hauptaktionärs MWZ von TEUR 2.718 (31.12.2005) auf TEUR 20.453 (31.12.2008) angewachsen
der steuerliche verlustvortrag der caatoosee ag dürfte sogar ein vielfaches davon betragen, da sich bei caatoosee ag schon vor dem kapitalschnitt 2005 ein gigantischer verlustvortrag von TEUR 95.659 zuzüglich eines jahresfehlbetrags 2003/2004 von TEUR 21.612 aufgetürmt hatte (siehe GuV zum 31.03.2004)
zwar schränkte der für diese verlustphase noch geltende alte § 8 Abs. 4 Körperschaftsteuergesetz (KStG) bei einem anteilswechsel von > 50% (MWZ beteiligte sich 2005 mit 51,6%) und fortführung des betriebs mit "überwiegend neuem betriebsvermögen" (hier: Teraport) die verlustnutzung ein, machte aber nach Satz 3 der vorschrift eine ausnahme (sanierungsklausel), wenn die zuführung neuen betriebsvermögens ausschließlich der sanierung des betriebs diente und sanierungsbedürftigkeit vorlag, was im fall der caatoosee ag, die damals unmittelbar vor der insolvenz stand, auch vom finanzamt nicht bestritten werden konnte (damals war der begriff der "sanierung" noch nicht legaldefiniert und weiter als in der neuregelung des § 8c Abs. 1a KStG)
MWZ wäre mit dem klingelbeutel gepudert, wenn sie einen möglicherweise sechsstelligen steuerlichen verlustvortrag der caatoosee ag verfallen lassen würde
in voller höhe verloren wäre der verlustvortrag nach dem neuen § 8c Abs. 1 Satz 2 KStG bei verkauf der caatoosee-beteiligung oder der liquidation der caatoosee ag !
MWZ wird daher nach wegen suchen, den steuerlichen verlustvortrag der caatoosee ag zu erhalten und zu nutzen
hier bietet sich die (steuerneutrale) einbringung eines gewinnträchtigen, branchengleichen betriebs oder von gesellschaftsanteilen aus der MWZ Group in die caatoosee ag an
die minderheitsaktionäre könnte man zB durch ein übernahmeangebot hinausdrängen, der steuerliche verlustvortrag der caatoosee ag bliebe in diesem fall anteilig (in höhe der beteilgungsquote der MWZ von 51,6%) erhalten (§ 8c Abs. 1 Satz 1 KStG)
eine abfindung der minderheitsaktionäre wäre aus steuerlichen gründen auch deshalb geboten, um das ertragspotential (= verlustnutzungspotential !) des in die caatoosee ag eingebrachten unternehmensteils auszureizen, zB durch durch gewährung zinsloser darlehen seitens des hauptgesellschafters (sog. nutzungseinlagen), die der darlehensempfänger (caatoosee ag) zinsbringend anlegt; mit minderheitsaktionären an bord wäre eine solche vorgehensweise ausgeschlossen
... muss es natürlich heißen (oder dreistelliger millionenbetrag)
anders als der handelsrechtliche verlustvortrag bleibt der steuerliche vom kapitalschnitt 2005 unberührt !
Ist nämlich ein echt wichtiger Punkt in der Bewertung von
Caat ... Und wenn Du Dein Investment sauber analysierst
solltest Du gerade bei dem Thema sattelfest sein . Ich
bin nämlich auch gerade über den Punkt "gestolpert" -
unabhängig von den anderen "Ungereimtheiten" wenn
ich Caat sauber fundamental betrachte .
Danke für Deine Aufklärung !
-Strategische Ausrichtung der caatoosee wird derzeit erarbeitet
-Einsatz der hohen Liquidität der caatoosee für die künftige Entwicklung
Zu 1 muss ich sagen,wie kann man denn fast das komplette operative Geschäft veräussern,ohne im gleichen Moment eine stategische Richtung im Kopf zu haben,bzw diese zu kommunizieren auf der ausserordenlichen HV.Auch wenn diese nur einen Tagesordnugspunkt hatte,muss man doch dem Aktionär im Moment der Abstimmung klar aufzeigen,wohin die Reise gehen soll
zu 2 ist in dem Moment nichts einzuwenden,wenn die Aktionäre ein Management haben,welches wirklich gut und vor allem vertrauenswürdig ist.Bei diesem bin ich äusserst skeptisch...
Vielleicht arbeitet man ja schon daran,einen weiteren Problembereich von MWZ an Caatoosee auszulagern,diesmal selbstverständlich gegen Cash-Zahlung.Kaufpreis handelt natürlich das vertrauenswürdige Management im Sinne aller Aktionäre aus,vor allem im Sinne des Grossaktionärs...
Schon bei der letzten Transaktion hat man eine Sparte einverleibt und es dann als Erfolg gefeiert,sie mit 90% Verlust wieder zu veräussern.Herzlichen Glückwunsch!
Aktionäre die schon länger dabei sind,erzählten mir,die Geschichte von C. ist nichts anderes als eine beispiellose Kapitalvernichtung.Warum soll damit jetzt Schluss sein?
igentes Leben hier? Ist noch irgendeiner der früher hier postenden im Wert engagiert? Oder alle - weg mit Schaden- frustriert abgefunden? Hat sich irgendwas fundamentales geändert was aufgrund der Nachrichtensperre nicht bis zu mir durchgedrungen ist? Oder passiert einfach nix ausser das Vorstands- und Beratergehälter die Substanz aufzehren???
Wenn der Kurs nicht so weit vom inneren Wert entfernt wäre, wäre ich schon längst draußen. Bis Mai möchte ich vom Management wissen wie es weitergeht.