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Zeitpunkt: 13.03.17 11:52
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Kommentar: Provokation - Zudem Off Topic.
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Irgendjemand muss Dir doch gesagt haben, dass mit Dir etwas nicht stimmt...
Um einen Gewinn entsprechend der Durchschnittsquote hier auf nur € 0,058 oder in Cent 5,8.
Aus diesen Grund hat man am Ende noch um diesen Wert spekuliert. Wer also mehr bezahlt hat, der verliert. Der Arivagesamtchart zu der Aktie zeigt an, dass alle mehr bis zu diesen € 5,8 Cent bezahlt hatten. Dann müsst ihr nach Insolvenzverfahren binnen 2 Jahren eure Ansprüche stellen, denn sonst verfallen diese und ihr erhaltet nicht mal die € 5,8 Cent.
Wenn ihr beim ersten Anschreiben des Insolvenzverwalters nicht reagiert habt, dann könnt ihr eure Forderung gegen eine Gebühr nachträglich binnen der 2 Jahre einreichen.
Und ehrlich gesagt, mit Blick auf den Arivagesamtchart, sehe ich hier sogar mal Werte von über € 10 und sehr lange über € 0,10.
Rudini muß mir gar nicht sagen, zu welchen astronomischen Wert hier wer eingekauft hat. lol
man lernt nieeeee aus. Aus und lol ( weiß aber nicht was das soll )
Man wird hier am Ende also das als Aktionär erhalten, was ein nakter Mann in der Tasche hat...
Wußte doch daß der USBsteack uns aufs Glatteis führen wollte. So einer issis also ....
Als USBDriver ist er doch ganz nah dran an der Sache, er steckt ja förmlich tief drin.
Es kam alles so überzeugend rüber und mit den 5,8% wußte er auch ganz genau Bescheid. Wenn man es nicht genau weiß, sollte man es lieber sein lassen, oder ?
Bei einer Aktiengesellschaft wird man über Pflichtmitteilungen informiert. Je nach Depotservice deiner Bank, kommt entweder die Info von deiner Bank oder es steht z.B. die Insolvenz nur in einer Anzeige des Handelsblattes z.B..
Also nichts von wegen aufs Glatteis geführt.
Der Insolvenzverwalter vertritt die Gläubigerinteressen, keine Aktionärsinteressen.
Es gibt sogenanntes Hybridkapital, dass wird etwas anders behandelt.
Trotz allem muss man sich als Aktionär im Verfahren identifzieren. Und genau das meine ich. Damit ist nicht gemeint als Forderung, ich habe eine Forderung weil mir Jemand noch eine Rechnung von XY nicht bezahlt halt. Sondern nur, dass nachdem alle Gläubiger befriedigt wurde, dass Geld was über ist, auf eben diese gemeldeten Eigentümer verteilt wird. Das meine ich mit Forderung.
Beispiel: Proof of Claim (USA) oder Schattenbörsen. Hast du da Aktien liegen, solltest Du das bei einer Insolvenz melden, sonst hast Probleme.
www.Insolvenzbekanntmachungen.de Portal für Insolvenzmeldung in D.
Aktionäre haben aber kein Einfluss auf das Insolvenzverfahren.
In bestimmten Fällen sind Gläubiger bei der Befriedigung ihrer Forderung nicht allein auf die Anmeldung zur Insolvenztabelle verwiesen.
Aktionäre haben bei einer Insolvenz auch keine Nachschußpflicht, wie bei einer KG.
Beispiel: Ich kaufe Aktien an der deutschen Börse und verkaufe dir direkt die Aktien. Nach Rudinis Theorie bekomme ich bei Massenüberschuß die Auszahlung als Aktionär, aber du hast ja meine Aktien. Deshalb meldet man sich als Aktionär mit seinen Aktienbestand bei dem Insolvenzverwalter. JETZT KLAR? Wenn nicht, dann lese noch mal von vorne diesen Beitrag.
Wenn Du es jetzt verstanden hast, dann gratuliere ich dir. Ich habe fertig!
Nur wenn Du mir Deine Aktien verkaufst, so geht das von Depot zu Depot über die Banken.
Du haust sie mir doch nicht einfach in meinen Briefkasten. Und welche Banken Deine Aktien handeln ist dem Insoman doch bekannt, so ist man doch auch erreichbar.
Außerdem sind wir hier nicht in USA.
Grüße