Maier&Partner (655280)


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Neuester Beitrag: 18.02.14 09:10
Eröffnet am:29.06.05 09:47von: P.ZockerAnzahl Beiträge:6.769
Neuester Beitrag:18.02.14 09:10von: humanerLeser gesamt:502.784
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2793 Postings, 5292 Tage denpitlesen bitte: HV hat "beschlossen" Sorry

 
  
    #5601
08.02.12 14:11

49 Postings, 7482 Tage alpine110@Hancock

 
  
    #5602
08.02.12 14:12
genau so ist es.  

2793 Postings, 5292 Tage denpitnochmal 5599

 
  
    #5603
08.02.12 14:13
Die nichtgezeichneten Aktien wurden bereits an Personen verteilt.

Wie meinste das denn ???  

2793 Postings, 5292 Tage denpitHancock

 
  
    #5604
08.02.12 14:16
Zu unserem Thema gerade entdeckt:

Amtsgericht Stuttgart Aktenzeichen: HRB 353359 Bekannt gemacht am: 06.02.2012 12:00 Uhr

In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.

Veränderungen

31.01.2012


Maier + Partner Aktiengesellschaft, Reutlingen, Söderblomstr. 19/1, 72762 Reutlingen. Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 13.05.2011 um 7.768.625,00 EUR auf 408.875,00 EUR in vereinfachter Form herabgesetzt. Die Kapitalherabsetzung ist durchgeführt. Das Grundkapital ist ferner durch Beschluss der Hauptversammlung vom gleichen Tag in Verbindung mit Beschluss des Vorstands und des Aufsichtsrats jeweils vom 10.11.2011 um 817.750,00 EUR auf bis zu 1.226.625,00 EUR erhöht. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt in Höhe von 417.125,00 EUR. Der Aufsichtsrat hat aufgrund Ermächtigung durch die Hauptversammlung vom 13.05.2011 am 29.12.2011 die Änderung der Satzung in § 4 (Grundkapital) beschlossen. Grundkapital nun: 826.000,00 EUR.

Quelle: www.unternehmensregister.de  

60 Postings, 4933 Tage Hancock II@denpit

 
  
    #5605
08.02.12 14:40

Dem Protokoll der Aufsichtsratssitzung vom 29.12.2011 ist zu entnehmen, dass §4(3) sowie §4(5) der Satzung ersatzlos gestrichen wurden.

Diese Paragraphen betrafen die genehmigte Kapitalerhöhung. Somit ist keine genehmigte Kapitalerhöhung in der Satzung mehr eingetragen.

 

Bzgl. den weiteren Personen: Es wurde ein Paket von 150.000 Aktien und ein Paket von 50.000 Aktien an bislang nicht aufgetauchten Personen vergeben. Das meine ich mit weiteren Personen.

 

2793 Postings, 5292 Tage denpitHancock

 
  
    #5606
08.02.12 15:04
... würde ja bedeuten, dass sich der Aufsichtsrat, so wie von Dir dargestellt, über einen Beschluss der HV hinweg setzt und eigenwillig Satzungen ändert ???

Eingetragen ist die "bis zu Kaptialerhöhung" jedoch - wie auch beschlossen - im Handesregister und das hat Bestand.

Nicht "aufgetauchte Personen", weil nicht Stimmrechtsmitteilungen .. ?? Hatten wir kurz drüber geschrieben ! Von denen existieren ordnungsgemäss ausgefüllte Zeichnungsscheine. Warum Zeichnungsscheine, wenn es nur "verteilte" Aktien sind ... ??

Aber wie auch immer: Lass uns einfach abwarten. Der Weg ist unbestritten angegangen. Es wird sich da noch einiges tun (müssen). Es werden sich, sobald alles eingebucht ist, ein paar zu Wort melden (müssen) und auch Roppelt muss in Kürze den Taktstock schwingen. Was auch immer hier noch eingebracht wird, wird einen gewissen Wert haben ! .... den wird man uns Aktionären nicht schenken !!  

733 Postings, 4939 Tage PleiteadlerMan muss zwischen genehmigten Kapital

 
  
    #5607
08.02.12 15:05
unterscheiden und das einer ordentlichen KE über Beschlussfassung. Nichts desto trotz wurden die Kapitalmaßnahmen von Gericht eingetragen. Damit hat alles seine Ordnung. Derzeit werden die Depots technisch auf die Registereinträge umgestellt, deshalb die Aussetzung des Kurses, da die ursprüngliche Anzahl Aktien ja nicht mehr existiert.
Es konnten alle Aktionäre an der KE teilnehmen, es wurde keiner gehindert.
Wie sich der Kurs nach Umstellung Depot nun anpasst, bleibt abzuwarten. Da die Anzahl Aktien aber nach Stand heute 826.000 Stück um quasi ein Zehntel reduziert hat, wird der Kurs bei ungefähr letzte Kursfeststellung X 10 stehen. Wären dann ca. 1,35 EUR. Wäre dann eine Bewertung von knapp 1 Mio. EUR für das Unternehmen. Also noch genügend Potential nach oben.  

733 Postings, 4939 Tage PleiteadlerHier hat sich niemand über was hinweggesetzt,

 
  
    #5608
08.02.12 15:08
der AR darf auch ohne HV-Beschluss die Satzung straffen, wenn Satzungsklauseln alt und überholt sind. Hier bringt jemand etwas gehörig durcheinander. Satzung, Beschlüsse, Registereinträge  usw. Man kann davon ausgehen, dass das Gericht das alles geprüft hat, ansonsten wäre es nicht eingetragen worden bzw. angefochten, oder?  

2793 Postings, 5292 Tage denpit#5608 - eben ! @Pleiteadler

 
  
    #5609
08.02.12 15:22
.. aber keinen HV Beschluss mal eben aus den Satzungen "streichen".

Und ja, das Gericht wird es schon korrekt geprüft und entsprechend eingetragen haben, ( #5604)  

60 Postings, 4933 Tage Hancock IIWas ist mit diesem Satz?

 
  
    #5610
08.02.12 15:44

Der Beschluss über die Kapitalerhöhung wird ungültig, wenn nicht bis zum Ablauf des 13. Februar 2012 die Durchführung der Kapitalerhöhung im Handelsregister eingetragen ist.

 

2793 Postings, 5292 Tage denpit#5610

 
  
    #5611
08.02.12 16:01
Hancock: Sagt doch alles aus (!) ?? Die auf der HV beschlossene Maßnahme musste bis zum 13.02.12 ins Handelsregister eingetragen sein, ansonsten wäre der Beschluss ungültig geworden und alle eingesammelte Kohle hätte rückgezahlt werden müssen.

Aber Achtung: Der Beschluss zur Kapitalerhöhung. Schau auch bitte dazu die AdHoc vom 06.12.11

http://www.ariva.de/news/...vom-9-bis-22-Dezember-2011-Ad-hoc-3911488

Die Maßnahme ist aber nun eingetragen und damit in trockenen Tüchern. Siehe dazu bitte nochmal in #5604  

60 Postings, 4933 Tage Hancock IIWie auch immer

 
  
    #5612
1
08.02.12 16:11

Ich bin der Meinung sie können keine 400K mehr verteilen.

Lassen wir uns über die weitere Entwicklung überraschen.

 

17632 Postings, 5689 Tage M.Minninger@Hancock

 
  
    #5613
1
08.02.12 17:39
Die Kapitalerhöhung von 817.750  neuen Aktien wurde nur zur Hälfte gezeichnet.

Heisst :

Knapp über 400K an neuen Aktien wurden nicht an den Mann/Frau gebracht.

Das neue Grundkapital von 826.000 Euro ist bereits im Handelsregister eingetragen.

Ca. 400K an neuen Aktien, können jetzt nur noch,  durch die Einberufung einer neuen  HV beschlossen und genehmigt werden.

Sollte  jetzt demnächst  der Handel mit den neuen Aktien starten, wäre eine Aktienanzahl
von 826.000 Stück vorhanden.  

4724 Postings, 5062 Tage tglerhat jmd infos wann der handel startet?

 
  
    #5614
08.02.12 17:41
...  

17632 Postings, 5689 Tage M.Minninger@tgler

 
  
    #5615
08.02.12 18:01
Genau nicht, müsste aber in den nächsten Handelstagen geschehen.

Eingetragen ist alles, fehlt jetzt nur noch die börsentechnische Umsetzung.  

2793 Postings, 5292 Tage denpitMM

 
  
    #5616
08.02.12 18:47
Bist Du Dir mit #5613 sicher ??

Schau mal bitte:
Durch das genehmigte Kapital (§ 202 bis § 206 AktG) ermächtigt die Hauptversammlung den Vorstand für längstens 5 Jahre, das Grundkapital bis maximal 50 % des bisherigen Grundkapitals zu erhöhen. Es dient der Erleichterung der Kapitalbeschaffung und gewährt dem Vorstand die Möglichkeit, den richtigen Zeitpunkt für die Kapitalerhöhung auszuwählen (Kapitalmarktverhältnisse zum Emissionszeitpunkt), ohne eine erneuten Beschluss durch die Hauptversammlung einholen zu müssen.

Aus: http://de.wikipedia.org/wiki/Kapitalerhöhung

Aber wie auch immer: Lass uns Wartehalle kommt ... ;)  

2793 Postings, 5292 Tage denpitMoah hasse ich die Auto-Korrektur

 
  
    #5617
08.02.12 18:51
Wartehalle = abwarten was  

108 Postings, 4943 Tage yespleasebrauche 14.000 stück ausserbörslich

 
  
    #5618
08.02.12 19:06
yesplease: brauche 14.000 stück ausserbörslich


wer ist an einem verkauf an mich per heute, via schnigge, interessiert?
anfragen bitte an mein w-o account mit fon nr und email. vielen dank.
würde 13 cent bieten, was meiner meinung nach s. fair ist,   letzte woche standen sie schliesslich bei 8 cent  

17632 Postings, 5689 Tage M.Minninger@denpit

 
  
    #5619
1
08.02.12 19:13
Yep

----Kapitalerhöhungen bei der AG [Bearbeiten]Das AktG befasst sich in den §§ 182 bis 206 AktG sehr ausführlich mit den verschiedenen Arten der Kapitalerhöhung. Generell wird dabei unterschieden zwischen der effektiven und der nominellen Kapitalerhöhung. Effektive Kapitalerhöhungen führen zu einer betraglichen Erhöhung des Eigenkapitals, nominelle bedeuten lediglich eine Verschiebung zu Lasten der Rücklagen und zu Gunsten des Grundkapitals (Passivtausch). Allen Kapitalerhöhungen ist gemeinsam, dass sie vorher durch die Hauptversammlung zu beschließen sind und erst rechtswirksam werden, wenn sie in das Handelsregister eingetragen worden sind.----

http://de.wikipedia.org/wiki/Kapitalerhöhung  

49 Postings, 7482 Tage alpine110@yesplease

 
  
    #5620
08.02.12 19:15
biste Short...? Dumm gelaufen... 13 cent is da definitiv zu wenig...  

17632 Postings, 5689 Tage M.MinningerWie sagte der Chef doch noch...

 
  
    #5621
08.02.12 19:26

 

Short issss Mord bei Kapitalmassnahmen.

 

 

 

 

88 Postings, 4870 Tage Nanocryptshort kann übel teuer werden

 
  
    #5622
08.02.12 19:32
letzter Kurs war ja schon 0,135
sei froh , wenn einer fürs doppelte Stücke gibt  

88 Postings, 4870 Tage Nanocryptein Vorgeschmack

 
  
    #5623
08.02.12 19:34
wenn der Handel wieder aufgenommen wird bei minimalem Free Float.....  

108 Postings, 4943 Tage yespleaseja bin ich.

 
  
    #5624
08.02.12 19:38
na ja, nachdem nun ein vielzahl von aktien zu 5 cent bzw. 1 euro unter die leute gebracht wird/wurde, wird der kurs eher wieder a weng nachgeben, aber wir werden ja sehen, 13 cent  entsprechen   2,60 euro.  

2793 Postings, 5292 Tage denpitDas könnte autschen

 
  
    #5625
08.02.12 19:40
Jo er sucht nach eigenen Angaben wegen

http://www.ariva.de/forum/Loeschung-458918#jumppos29

und ja - 13 Cent faires Angebot ... Ja neh is kla ..  

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