Maier&Partner (655280)
Amtsgericht Stuttgart Aktenzeichen: HRB 353359 Bekannt gemacht am: 06.02.2012 12:00 Uhr
In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.
Veränderungen
31.01.2012
Maier + Partner Aktiengesellschaft, Reutlingen, Söderblomstr. 19/1, 72762 Reutlingen. Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 13.05.2011 um 7.768.625,00 EUR auf 408.875,00 EUR in vereinfachter Form herabgesetzt. Die Kapitalherabsetzung ist durchgeführt. Das Grundkapital ist ferner durch Beschluss der Hauptversammlung vom gleichen Tag in Verbindung mit Beschluss des Vorstands und des Aufsichtsrats jeweils vom 10.11.2011 um 817.750,00 EUR auf bis zu 1.226.625,00 EUR erhöht. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt in Höhe von 417.125,00 EUR. Der Aufsichtsrat hat aufgrund Ermächtigung durch die Hauptversammlung vom 13.05.2011 am 29.12.2011 die Änderung der Satzung in § 4 (Grundkapital) beschlossen. Grundkapital nun: 826.000,00 EUR.
Quelle: www.unternehmensregister.de
Dem Protokoll der Aufsichtsratssitzung vom 29.12.2011 ist zu entnehmen, dass §4(3) sowie §4(5) der Satzung ersatzlos gestrichen wurden.
Diese Paragraphen betrafen die genehmigte Kapitalerhöhung. Somit ist keine genehmigte Kapitalerhöhung in der Satzung mehr eingetragen.
Bzgl. den weiteren Personen: Es wurde ein Paket von 150.000 Aktien und ein Paket von 50.000 Aktien an bislang nicht aufgetauchten Personen vergeben. Das meine ich mit weiteren Personen.
Eingetragen ist die "bis zu Kaptialerhöhung" jedoch - wie auch beschlossen - im Handesregister und das hat Bestand.
Nicht "aufgetauchte Personen", weil nicht Stimmrechtsmitteilungen .. ?? Hatten wir kurz drüber geschrieben ! Von denen existieren ordnungsgemäss ausgefüllte Zeichnungsscheine. Warum Zeichnungsscheine, wenn es nur "verteilte" Aktien sind ... ??
Aber wie auch immer: Lass uns einfach abwarten. Der Weg ist unbestritten angegangen. Es wird sich da noch einiges tun (müssen). Es werden sich, sobald alles eingebucht ist, ein paar zu Wort melden (müssen) und auch Roppelt muss in Kürze den Taktstock schwingen. Was auch immer hier noch eingebracht wird, wird einen gewissen Wert haben ! .... den wird man uns Aktionären nicht schenken !!
Es konnten alle Aktionäre an der KE teilnehmen, es wurde keiner gehindert.
Wie sich der Kurs nach Umstellung Depot nun anpasst, bleibt abzuwarten. Da die Anzahl Aktien aber nach Stand heute 826.000 Stück um quasi ein Zehntel reduziert hat, wird der Kurs bei ungefähr letzte Kursfeststellung X 10 stehen. Wären dann ca. 1,35 EUR. Wäre dann eine Bewertung von knapp 1 Mio. EUR für das Unternehmen. Also noch genügend Potential nach oben.
Und ja, das Gericht wird es schon korrekt geprüft und entsprechend eingetragen haben, ( #5604)
Der Beschluss über die Kapitalerhöhung wird ungültig, wenn nicht bis zum Ablauf des 13. Februar 2012 die Durchführung der Kapitalerhöhung im Handelsregister eingetragen ist.
Aber Achtung: Der Beschluss zur Kapitalerhöhung. Schau auch bitte dazu die AdHoc vom 06.12.11
http://www.ariva.de/news/...vom-9-bis-22-Dezember-2011-Ad-hoc-3911488
Die Maßnahme ist aber nun eingetragen und damit in trockenen Tüchern. Siehe dazu bitte nochmal in #5604
Ich bin der Meinung sie können keine 400K mehr verteilen.
Lassen wir uns über die weitere Entwicklung überraschen.
Heisst :
Knapp über 400K an neuen Aktien wurden nicht an den Mann/Frau gebracht.
Das neue Grundkapital von 826.000 Euro ist bereits im Handelsregister eingetragen.
Ca. 400K an neuen Aktien, können jetzt nur noch, durch die Einberufung einer neuen HV beschlossen und genehmigt werden.
Sollte jetzt demnächst der Handel mit den neuen Aktien starten, wäre eine Aktienanzahl
von 826.000 Stück vorhanden.
Eingetragen ist alles, fehlt jetzt nur noch die börsentechnische Umsetzung.
Schau mal bitte:
Durch das genehmigte Kapital (§ 202 bis § 206 AktG) ermächtigt die Hauptversammlung den Vorstand für längstens 5 Jahre, das Grundkapital bis maximal 50 % des bisherigen Grundkapitals zu erhöhen. Es dient der Erleichterung der Kapitalbeschaffung und gewährt dem Vorstand die Möglichkeit, den richtigen Zeitpunkt für die Kapitalerhöhung auszuwählen (Kapitalmarktverhältnisse zum Emissionszeitpunkt), ohne eine erneuten Beschluss durch die Hauptversammlung einholen zu müssen.
Aus: http://de.wikipedia.org/wiki/Kapitalerhöhung
Aber wie auch immer: Lass uns Wartehalle kommt ... ;)
wer ist an einem verkauf an mich per heute, via schnigge, interessiert?
anfragen bitte an mein w-o account mit fon nr und email. vielen dank.
würde 13 cent bieten, was meiner meinung nach s. fair ist, letzte woche standen sie schliesslich bei 8 cent
----Kapitalerhöhungen bei der AG [Bearbeiten]Das AktG befasst sich in den §§ 182 bis 206 AktG sehr ausführlich mit den verschiedenen Arten der Kapitalerhöhung. Generell wird dabei unterschieden zwischen der effektiven und der nominellen Kapitalerhöhung. Effektive Kapitalerhöhungen führen zu einer betraglichen Erhöhung des Eigenkapitals, nominelle bedeuten lediglich eine Verschiebung zu Lasten der Rücklagen und zu Gunsten des Grundkapitals (Passivtausch). Allen Kapitalerhöhungen ist gemeinsam, dass sie vorher durch die Hauptversammlung zu beschließen sind und erst rechtswirksam werden, wenn sie in das Handelsregister eingetragen worden sind.----
http://de.wikipedia.org/wiki/Kapitalerhöhung
http://www.ariva.de/forum/Loeschung-458918#jumppos29
und ja - 13 Cent faires Angebot ... Ja neh is kla ..