wieder eine kanadische Perle mit Absichtserklärung
Seite 23 von 24 Neuester Beitrag: 24.04.21 23:48 | ||||
Eröffnet am: | 15.12.19 22:54 | von: bozkurt7 | Anzahl Beiträge: | 578 |
Neuester Beitrag: | 24.04.21 23:48 | von: Antjefgata | Leser gesamt: | 195.117 |
Forum: | Hot-Stocks | Leser heute: | 56 | |
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Die Zeit ist reif um eine Warnung auszusprechen. Wertlose kanadische Aktien – notiert an der
unbekannten CSE Börse in Kanada - von dubiosen Firmen finden zuletzt gehäuft den Weg auf das
Frankfurter Parkett. Die schwarzen Schafe der Branche haben neue Wege gefunden, um gutgläubigen
Anlegern hier in Deutschland ihre meist gratis aufgelegten Aktien für teueres Geld zu verkaufen. Der
Schaden ist immens: Unsere Aktienkultur wird zerstört, gutgläubige Anleger geprellt und seriöse
Börsenbriefe leiden letztendlich an Vertrauensverlust.
Um was geht es genau? In den letzten Jahren hatte die Deutsche Börse ihr Regelwerk dahingehend
stark verschärft, um den Weg des sogenannten „Duallisiting“ für ausländische Aktiengesellschaften zu
erschweren. Ein „Duallisiting“ ist ein Zweitlisting einer im Ausland notierten Aktiengesellschaft an der
Frankfurter Wertpapierbörse oder an einer Regionalbörse, wie z.B. Berlin, Stuttgart oder München.
Konkret betrifft dies den „Open Market“, früher auch „Freiverkehr“ genannt. Seitdem die neuen
Regelungen greifen, sind die Zweitlistings meist leere Aktienhüllen aus der Schweiz, den Bermudas, Malta
und aus England zum Erliegen gekommen. Die ebenfalls meist wertlosen Aktien aus dem US-Segment
des „OTC-Bulletin Board“ werden in den meisten Fällen an den deutschen Börsen auch nicht mehr
gelistet. So ging das Abzocken mittels unseriöser Börsenbriefe und dessen Hintermänner in den letzten
Jahren stark zurück. Zuletzt hat sich aber eine neue Nische für dreiste Börsenbetrüger aufgetan,
durch welche verstärkt immer neue kanadischen Firmen ihre meist wertlosen Aktien über die
Frankfurter Börse an den „deutschen Anleger“ bringen möchten.
Hierzu ein kurzer Exkurs: Die TSX und die TSX-Venture sind Kanadas größte Rohstoffbörsen für große
bis kleine Edelmetallproduzenten und Explorer. Daneben tummeln sich Medizin- und Technologiefirmen.
Da in den letzten Jahren ebenfalls die kanadische Börse die Kriterien für einen Börsengang im untersten
Segment der TSX-Venture verschärft hat, hat die Zahl der neu gelisteten Firmen stark nachgelassen. So
hatten auch die schwarzen Schafe der kanadischen Börsenszene kaum mehr eine Möglichkeit, sich
günstig an der TSX-Venture listen zu lassen, um dann in Frankfurt ein „Zweitlisting“ anzustreben. Das – so
wird es in Kanada gerne genannt – „stupid german money“ konnte also nicht erreicht werden. So war es
noch bis vor einigen Monaten.
Damit zur oben angesprochenen Nische, welche seit einigen Monaten mehr und mehr
ausgeschöpft wird. Die Deutsche Börse hat es bislang versäumt, ein „Zweitlisting“ für kanadische
Firmen zu untersagen, welche sich an der „Canadian Securities Exchange“ – kurz CSE listen lassen.
Die CSE ist eine absolute Nischenbörse in Kanada, die weitestgehend unbekannt und vor allem
unbedeutend für den Kapitalmarkt ist. Die von der kanadischen Börse geforderten Listingvoraussetzungen
(„Listing Requirements“) sind so gering, dass sich immer mehr unseriöse Firmen in Kanada listen lassen.
So muss – ich zähle hier nur sporadisch auf, da dies den Rahmen dieser Kolumne sprengen würde – ein
Börsenaspirant lediglich maximal 50.000 – 100.000 CAD als Firmenkapital nachweisen. Zusätzlich
müssen nur 150 Aktionäre vorgewiesen werden können, die eine bestimmte Mindestanzahl der neuen
Aktien besitzen (siehe Seite 8/16). Neben weiteren kleinen Regelungen war es das schon im Groben.
Demnach keine wirkliche Hürde, um ein nahezu wertloses Unternehmen an eine öffentlich geregelte
ausländische Börse zu bringen. Da die CNQ aber eben total unbekannt ist, wird es den schwarzen
Schafen schwerfallen, hier Aktien zu verkaufen. Um an das „stupid german money“ zu kommen, muss
jetzt ein „Zweitlisting“ in Deutschland her.
Ein Börsenmakler in Frankfurt ist in der Regel schnell gefunden, der sich bereiterklärt, den Handel der
ausländischen Aktie als „Zweitlisting“ einzubeziehen. Für den Makler ist es nur eine Dienstleistung, er geht
seinem Job nach. Da es die Deutsche Börse erlaubt, CNQ Aktien beispielsweise am Frankfurter Parkett zu
listen, dauert das Listing hier in Deutschland nur wenige Tage. Nachdem das Listing vollzogen ist, kann
die eigentlich ausländische Aktie der unbekannten CNQ Börse hier ganz normal über jeden Broker in
Deutschland über die vergebene Wertpapierkennnummer gehandelt werden. Ein Eldorado öffnet sich, die
Nische wird perfekt ausgenutzt. Nachdem die Aktie dann in Deutschland handelt, wird in der Regel die
„Promotionmaschine“ angeschmissen. Über bezahlte Email-Verteilerlisten großer Aktienforen oder
Finanzseiten wird die Aktie dann zum Kauf empfohlen. Zusätzlich werden unseriöse Börsenbriefe
angeheuert, welche sich bezahlen lassen oder selbst mit den Hintermännern in Kontakt stehen. Nicht
selten werden so genannte „Telefonkeiler“ eingesetzt, welche die wertlosen Aktien per ungebetenem
Telefonanruf zum Kauf empfehlen. Der Push beginnt. Jeder Kauf endet nach wenigen Wochen oder
Monaten mit finanziellen Verlust für den Käufer. Es gibt keine Ausnahmen!
Wie erkennen Sie nun, ob es sich um ein „Zweitlisting“ einer Aktie handelt, die als Heimatbörse an
der kanadischen CQN handelt?
Hier einige Hilfestellungen:
Sobald Sie per Newsletter oder Anruf aufgefordert werden, die „neue Kursrakete mit 1000%
Gewinnpotenzial“ zu kaufen, werden Sie zuerst extrem vorsichtig.
Achten Sie dann darauf, wie sich die ISIN der Aktie zusammensetzt. Sie können diese ermitteln, in dem
Sie die Wertpapierkennnummer (WKN) beispielweise auf Finanzseiten wie www.finanztreff.de oben in
die Suche kopieren. Nun erhalten Sie neben dem Namen der Aktie die WKN, ISIN und das Symbols.
Blicken Sie jetzt auf die ISIN und deren Zusammensetzung. Hier als Beispiel eine ISIN einer
Börsenabzocke vom Mai 2014 (siehe dazu auch unten die BaFin Mitteilung): CA2927551051 . Das CA
am Anfang der ISIN signalisiert Ihnen, dass diese Aktie als Heimatbörse in Kanada beheimatet ist.
Jetzt gilt es, herauszubekommen, an welcher kanadischen Börse die Aktie gelistet ist. Hierzu rufen Sie
direkt die Webseite der CSE unter www.cnsx.ca/CNSX/Securities auf. Unter Eingabe des
Firmennamens sehen Sie dann sofort in den Suchergebnissen ob die Aktie an der CNQ handelt.
Auf der rechten Seite (unter „Capitalization“) wird Ihnen dann auch angezeigt, wie viele Aktien das
Unternehmen aufgelegt hat.
Hier sind es meist immer viele Millionen Aktien, an der Sie die Marktkapitalisierung berechnen können.
Multiplizieren Sie einfach die Summe der ausstehenden Aktien mit dem aktuellen Börsenkurs. Im Fall
der obigen Abzocke liegt der Firmenwert bei fast 10 Mio. CAD.
Zur Info: Die kanadischen Aktien können die Insider zu wenigen Cents auflegen. Somit stehen horrende
Gewinne an, wenn diese in Frankfurt zu welchem Kurs auch immer verkauft werden können.
Bitte checken Sie regelmäßig die Veröffentlichungen der deutschen BaFin, welche immer wieder den
Handel von solchen Aktienabzocken untersagt, wenn diverse Hinweise eingehen. Hier der Link!
Im konkreten Beispiel sieht eine Warnung dann folgendermaßen aus:
Enfield Exploration Corp. (ISIN CA2927551051): BaFin warnt vor Telefonanrufen mit Kaufempfehlungen
für Aktien
Nach Informationen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) werden derzeit die Aktien
der Enfield Exploration Corp. (ISIN: CA2927551051) durch Telefonanrufe (Cold Calling) massiv zum Kauf
empfohlen.
siehe hier!
Fazit: Meiden Sie sämtliche Aktien, die an der CSE Börse in Kanada gelistet sind. Sollte Ihnen per
Newsletter/Werbung/Telefon eine Aktie zum Kauf empfohlen werden, seien Sie kritisch und melden Sie
etwaige Verstöße bei der BaFin. Nur so kann dem Treiben ein Ende gesetzt werden.
Beliebt ist auch, in den einschlägigen Aktienforen (Wallstreet Online, Avira etc.) Threads zu erstellen und so zu tun, als
ergäbe sich hier eine großartige Gelegenheit um sich eine goldene Nase zu verdienen. Da posten dann immer
dieselben Leute irgendwelche "Neuigkeiten", "Analysen" etc. pp. Diejenigen, die dann darauf anspringen, droht aber vor
allem regelmäßig eine blutige Nase. Betroffen sind vor allem Minenunternehmen/Explorer.
Wkn: zu dir kann ich nur eines sagen, wer hier mal gesperrt wird, hat etwas getan dass hier nicht erlaubt ist. Mehr fällt mir zu dir nicht ein.
Lass dich nicht von geistig minderbemittelten ärgern, die hat Gott bei der Vergabe von Hirn schon genug bestraft !!!
Habe schon unter dem vorherigen Firmennamen Mota Ventures folgendes prognostiziert :
Kurz sinkt auf 0,1 € und dann geht’s in die Bedeutungslosigkeit !!!
Auf dem Weg ist diese Bude jetzt.
Kann jedem nur raten :
Alles verkaufen, Mund abwischen, in was vernünftiges investieren und nie wieder auf diese Bude schauen aber als warnendes Beispiel nie vergessen !!!
So ein Scheiß.
Bin auch reingefallen,war aber schon von Anfangan vorsichtig und hab nicht groß investiert. Hab aber schon vor ein paar Wochen alles verkauft.
Der größte Scheiß und wenn ich irgendwie und irgendwo schon Canada lese könnte ich...................
https://translate.googleusercontent.com/...I9jsqCMFhZEf8wroG8Cf_Bp7Dg
Durch ihre in Kentucky ansässige Tochtergesellschaft ist American CBD in der Lage, über 1.200 lbs. [ca. 544 kg] Hanf pro Tag zu winterfestem Öl zu verarbeiten.
Sogar der Laden wäre aktuell mit nach oben gezogen worden. Wenn die Aktien wieder gehandelt werden ist der Boom sicher wieder vorbei. Eine große Enttäuschung.
Kann man nicht anders sagen.
Mr. Ryan Hoggan berichtet
THOUGHTFUL BRANDS MERGER MIT FRANCHISE CANNABIS TERMINATED
Die bereits im Januar angekündigte Absichtserklärung von Thoughtful Brands Inc. mit Franchise Cannabis Corp. (FCC) wurde gekündigt. Das bereits angekündigte europäische Joint Venture mit FCC wird fortgesetzt und es dem Unternehmen ermöglichen, seine Produkte auf die europäischen Verbraucheranforderungen zu bringen und anzupassen.
Im Zusammenhang mit der Beendigung der Fusion mit FCC hat sich das Unternehmen bereit erklärt, FCC 100.000 US-Dollar in bar zu zahlen und FCC fünf Millionen Stammaktien des Unternehmens zu einem Wert von fünf Cent pro Aktie auszugeben. Die Stammaktien unterliegen einer gesetzlichen Haltefrist von vier Monaten und einem Tag gemäß den geltenden Wertpapiergesetzen.
Nach Beendigung der Transaktion beabsichtigt das Unternehmen, bei der kanadischen Wertpapierbörse die Wiedereinstellung des Handels mit seinen Stammaktien unter dem bestehenden Tickersymbol TBI zu beantragen.
Über Thoughtful Brands Inc.
Thoughtful Brands ist ein Direkt-zu-Verbraucher-Cannabidiol- und Naturgesundheitsprodukt-Unternehmen, das Produkte in Nordamerika erforscht, entwickelt, vermarktet und vertreibt.
Wir suchen Safe Harbor.
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Dear Sirs and Madams,
in your last press release it says:
"Following termination of the transaction, the Company intends to apply to the Canadian Securities Exchange for the reinstatement of trading in its common shares under the existing ticker symbol “TBI”.
I´m an investor from germany and have two questions:
1. Can you roughly say when the reinstatement will take place?
2. Will there then also be a reinstatement of trading in common shares on the german market (e.g. Tradegate)?
I look forward to hearing from you an remain with best regards.