DAX 2014 strong long! "Spiel" mit offenen Karten!
Ausnahme-Analyst Rolf Morrien
ist sicher:
DAX bald bei
20.000 Punkten
Rolf Morrien hat die beiden besten
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2014 entdeckt!
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Lesen Sie, was Europas bedeutendster Staranalyst Rolf Morrien zur DAX-Rallye sagt:
„Der DAX steht gerade vor dem größten Kurssprung der letzten Jahre. Schon Ende 2014 könnte der DAX bei 12.000 Punkten stehen. In den Jahren danach wird dann die 20.000 Punkte Marke geknackt!“
http://www.youtube.com/watch?v=6uEZIC_lkF4
Der ist wirklich nicht schlecht! Das was er sagt, erleben wir jetzt!
PS: das Video ist schon 6 Mon. alt!!!
Einen ruhigen Sonntag wünsch ist.
Morgen geht das Trommelfeuer der anrückenden Shortstreikräfte wieder los.
Die Frontlinie hat sich etwas in Richtung Stellungen der Longstreitkräfte verschoben.
Mit Hilfe der Invasion der allierten Shortstreikräfte , die in der Nacht zum Montag bei Calais landen werden, sollte die Linie aber wieder erheblich korrigiert werden.
Langfristig geht es immer nach oben. Ob der Weg dahin sehr stark schwankt oder nicht das weiß keiner. Deshalb sollte man immer zwar langfristig halten aber auch mal Gewinne mitnehmen und bei schwachen Märkten nachkaufen. Wer jedes Jahr 10% Rendite erwartet wird aus Gier eher verlieren.
Auf alle Fälle sollte man nur das Geld investieren auf das man auch 10 Jahre verzichten könnte. Wer aus Geldnot verkauft verliert meist immer.
Trade schon seit 1986, habe verlustseitig schon einiges erlebt, seit 5 jahren läuft es so lala.
Aufgrund verschiedener gesetzlicher Regelungen ist es den Sozialbehörden gestattet, mit anderen Behörden anspruchsrelevante Daten ihrer Leistungsempfänger abzugleichen. Ziel ist es, unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen – also einen eventuell begangenen Sozialleistungsbetrug – aufzudecken. Dieser Informationsaustausch wird auch Datenabgleich genannt.
Der wichtigste Fall des Datenabgleichs erfolgt über Kapitalerträge aus Vermögen.
Die Banken sind gemäß § 45 d EStG (Einkommenssteuergesetz) verpflichtet, dem Bundeszentralamt für Steuern jeweils bis zum 1. März des Jahres, das auf Kapitalerträge folgt, personenbezogene Daten der Vermögenden und die Daten über Freistellungsaufträge oder Erstattungsanträge in Bezug auf Kapitalerträge mitzuteilen. Die Sozialbehörden teilen dem Bundeszentralamt für Steuern ihrerseits personengebundene Daten ihrer Leistungsempfänger mit. Daraufhin gleicht das Bundeszentralamt beide Datenpakete ab und teilt den Sozialbehörden mit, wenn und in welcher Höhe ein Leistungsempfänger einen Zinsfreistellungsauftrag im Vorjahr erteilt hat. Ein typischer Fall ist der sogenannte BAföG-Betrug aufgrund von nicht angegebenen Vermögen.
Dieses Verfahren war anfangs aus datenschutzrechtlicher Sicht stark umstritten. Nach der nunmehr vorhandenen klaren gesetzlichen Regelung wird es aber weit überwiegend für verfassungsrechtllich unbedenkllich gehalten, da die konkrete Zweckbestimmung die Aufdeckung bzw. Verhinderung von Straftaten ist.
Eine andere wichtige Form des Datenabgleichs erfolgt über die Bundesagentur für Arbeit (Alg I – Behörde) oder über die JobCenter (ALG II- Behörde) mit den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung. Ziel dieses Datenabgleichs ist es, eine von Leistungsempfängern nicht gemeldete Erwerbstätigkeit zu entdecken.
Wenn die Informationen aus dem Datenabgleich nicht mit den Angaben des Leistungsempfängers übereinstimmen, wird diesem Gelegenheit gegeben, sich zu dem Sachverhalt zu äußern (sozialrechtliches Anhörungsverfahren – Anhörung).
Schon in diesem Stadium des Verfahrens – also vor jeglicher Äußerung gegenüber der Sozialbehörde – ist es ratsam, fachkundige Beratung in Anspruch zu nehmen; am besten von einem Rechtsanwalt, der sowohl sozialrechtliche als auch strafrechtliche Erfahrungen hat. Denn nicht selten stellt der Datenabgleich nur den Anfang einer Reihe von Verfahren gegenüber den Leistungsempfängern dar, die bei der Rückforderung von erhaltenen Leistungen beginnen und im Bußgeldverfahren oder gar im Strafverfahren mit dem Vorwurf Sozialbetrug/ Sozialleistungsbetrug gem. § 263 StGB enden können.
Die routinemäßige Herausgabe der Freistellungsaufträge hat erst dann Bedeutung, wenn rechtswidrig
die Summe der Freistellungsanträge überschritten wird und (und das "und" ist ganz wichtig) diese Summe auch tatsächlich in Anspruch genommen wird.
Das Thema ist mir zu umfangreich, um es hier zu diskutieren.
Wenn du meinst , du hast recht, dann sei es so.
Mich juckt es nicht.
Mit meinem Beamtenarsch (Pensionär) sitze ich auf einem weichem Kissen und beziehe keine Grundsicherung.
Und ganz davon abgesehen, wieso bist du denn so gut über die Gesetzeslage informiert ?
Ich frage ja nur.
Nicht, dasss es ein sogenanntes Eigentor wird.
*in diesem thread sind sehr viele unerfahrene junge "trader" die den ganzen tag schreibseln sodass ich davon ausgehe das diese keiner arbeit nachgehen und vor allem können sie nicht vom traden leben...
und wenn man dann mal glück hat kann es ein böses erwachen geben.:-))
und ich bin mir sicher meine frau ist leiterin des sozialamtes und hat sehr viele einblicke...aber so verkehrt liegst du in einigen ausführungen nicht
hihihi
und mache jezt weiter urlaub.........GUTEN RUTSCH
hihihi