Gericht stellt religiöse Beschneidung unter Strafe


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Neuester Beitrag: 11.01.16 20:32
Eröffnet am:26.06.12 09:03von: windotAnzahl Beiträge:4.768
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4343 Postings, 5039 Tage Evermore#543 Meinst du Pflicht-Impfungen?

 
  
    #551
1
29.06.12 17:38
In Deutschland gibt es keine.

In Deutschland, der Schweiz und Österreich gibt es derzeit keine gesetzlich verankerte Impfpflicht für den Menschen, nur sogenannte Impfempfehlungen. Bis 1983 gab es eine gesetzliche Impfpflicht gegen Pocken.

http://de.wikipedia.org/wiki/Pflichtimpfung

Ich vermute der Staat meint, dass die medizinische Wissenschaft ausreichend verlässlich ist und es dem Gemeinwohl dient (Krankheitsprävention). Ich glaube kaum, dass es eine spirituelle Grundlage hat.

#546 Und wenn die Sekte es schon jahrtausendelang für ihren Gott tut, um ein religiöses Gebot zu erfüllen? Würdest du deinen Nachbarn dabei zuschauen, wenn sie in so einer Sekte wären?

Also nu, #540! Kein Scherz!  

27350 Postings, 5480 Tage potzblitzzzIch spreche nicht von Pflichtimpfungen

 
  
    #552
29.06.12 17:38
Jede Impfung im Kindesalter ist eine Impfung über den Kopf des Kindes hinweg.  

27350 Postings, 5480 Tage potzblitzzzWenn der 60jährige Staat was meint, ist das also

 
  
    #553
1
29.06.12 17:40
automatisch richtiger als die Meinung einer zweitausendjährigen Religion?  

17820 Postings, 4807 Tage Sektionschef1@ #548

 
  
    #554
7
29.06.12 17:41
Und du glaubst, dass Kinder beim Zahnarzt oder bei Blutabnahme nicht schreien?
Es gibt Erwachsene die bei Blutabnahme ohnmächtig werden.

Kinder weinen bei jeder kleinen Verletzung, die meisten Verletzungen passierne zu Hause, entweder in der Küche oder im Wohnzimmer. Täglich besuchen zig tausende Kinder die sich zu Hause verletzen die Krankenhäuser, sie weinen und schreien bei der Behandlung.  

8051 Postings, 7917 Tage RigomaxPotzbltzzz: Und warum sollen dann religiöse

 
  
    #555
1
29.06.12 17:42
Gründe bei der Beschneidung eine ausreichende Rechtfertigung sein? Strafbar nach weltlichen Gesetzen ist das eine (Körperverletzung)  und das andere (Tötungsdelikt).  

27350 Postings, 5480 Tage potzblitzzzEs geht nicht um die Grundlage

 
  
    #556
1
29.06.12 17:43
Also ob aus spirituellen, religiösen oder medizinisch vorbeugenden Gründen.

Ich möchte mich mit dem Thema der Erlaubnis zur Körperverletzung ohne Zustimmung des Kindes befassen. Im einen Fall geht es in Ordnung, selbst wenn das Kind daran sterben kann, und im anderen Fall ist es nicht in Ordnung, selbst wenn ein Tod sehr unwahrscheinlich ist.  

8051 Postings, 7917 Tage RigomaxDas hatten wir schon. Siehe #160.

 
  
    #557
1
29.06.12 17:50

27350 Postings, 5480 Tage potzblitzzzDass es impfgeschädigte Kinder gibt, ist doch

 
  
    #558
1
29.06.12 17:52
unbestritten, richtig?

Die Schädigung reicht (abgesehen vom Tod) bis zu schwersten körperlichen oder geistigen Behinderungen, die zu einer lebenslangen Abhängigkeit an Eltern und Pflegepersonal führen. Ein unabhängiges Leben ist nicht mehr möglich.

Dieses Risiko dieser schweren Komplikation, wenn es auch gering sein mag, wird in Kauf genommen, um das Kind für die Zukunft zu immunisieren.  

27398 Postings, 4775 Tage ex nur ichMänner

 
  
    #559
4
29.06.12 17:54
- Ich habe in meinem ganzen Leben keine einzige Frau kennengelernt, der ein Teil,
 das aussieht wie eine Weisswurst die zu einem Viertel ausgezuzelt wurde besser
 gefällt, wie ein beschnittenes Teil. Ganz im Gegenteil !
- Normalerweise wird das mit örtlicher Betäubung in Deutschland ausgeführt.
 Die Belastung ist vergleichbar mit einer Weisheitszahnextraktion.
- Was soll also Diese Dramatik hier.
- Die deutschen (politischen) Richter könnten vor mit ihre Achtung zum Teil
  zurückbekommen wenn sie beweisen, dass sie wenigstens das HGB lesen können,
  und diese Gesetze mal tatsächlich anwenden ! Zum Beispiel.  

27350 Postings, 5480 Tage potzblitzzz#152 ist mir entgangen

 
  
    #560
1
29.06.12 17:55
"Die Angelegenheit wird in Deutschland vermutlich dadurch geregelt werden, dass die Rechtsprechung eine mögliche medizinische Notwendigkeit aus Gründen der Prophylaxe annehmen wird. Damit läge eine medizinische Indikation vor und eine Beschneidung wäre zulässig. Hätten die Beklagten mit dieser (angeblichen oder tatsächlichen) medizinischen Notwendigkeit argumentiert, wäre es vermutlich gar nicht zu diesem Urteil gekommen. Denn dann hätte das Gericht einen Ermessensspielraum gehabt. "

Ja, das könnte durchaus die Konsequenz daraus sein, und dann frage ich mich, ob es das wert war, die Lebensführung von Juden und Muslime derart in Frage zu stellen.  

17820 Postings, 4807 Tage Sektionschef1@ #555

 
  
    #561
6
29.06.12 18:02
Du meinst, dass die Ärzte das Kind verletzen?
Ich nenne das keine Verletzung, sondern ein unter ärzlicher Aufsicht operativer Eingriff.
Bei der Geburt des Kindes leidet das Kind noch viel mehr.

Jetzt zu was anderes:
Es ist unglaublich, wie manipulierbar der Mensch ist!
Bevor dieser Richter dieses Urteil gab, hat sich kaum jemand darüber gesprochen (Beschneidung von Buben gemeint). Nach dem Urteil, lässt sich die Masse so beeinflussen, dass sie über Verstümmelung, Verbrechen und Bestrafung sprechen.
Bei den Menschen hat es sich kaum geändert.

Julius Cäser wurde durch Brutus innerhalb von Stunden gestürtzt, danach kam Antonios, manipulierte die Masse und wieder wurde Brutus innerhalb von Stunden gestürtzt.

Bei den 1., u, II. WK liess sich die Masse schnell manipulieren, mit verherrenden Folgen.

Wann werden die Menschen sich die eigene Meinung bilden können  und nicht manipulieren lassen?  

8051 Postings, 7917 Tage Rigomax#558: Dieses Risiko besteht tatsächlich. Wenn ein

 
  
    #562
2
29.06.12 18:11
Gericht über die Strafbarkeit der Impfung zu entscheiden hätte, dann hätte es zu beurteilen, ob die Eltern bei ihrer Zustimmung zur Impfung im Interesse des Kindeswohls gehandelt haben. Das Gericht wird dies immer dann annehmen, wenn die vorhersehbaren Vorteile einer Impfung die vorhersehbaren möglichen Nachteile in ihrer Gesamtheit deutlich überwiegen.

Bei den "etablierten" Impfungen ist das nach überwiegender Ansicht so. Es hat da im Laufe der Zeit bei bestimmten Impfungen (z.B. Keuchhusten) unterschiedliche Ansichten gegeben. Eine Zeit lang war die Keuchhustenimpfung Pflicht, dann nicht mehr, dann gingen diese Impfungen deutlich zurück und inzwischen gibt es wohl wieder mehr (freiwillige) Impfungen dagegen.

Dies hängt also von der Einschätzung der Risikolage ab. Darüber muss im Zweifelsfall ein Gericht entscheiden. Genau das ist hier geschehen und das Gericht hat diesen Punkt abgewogen (was ich am Anfang auch nicht wusste).

Natürlich kannst Du der Meinung sein, dass das Gericht diese Abwägung falsch getroffen hat. Aber in einem Rechtsstaat ist es nun mal so, dass solche Urteile auch dann zu achten sind, wenn sie einem nicht gefallen. Man kann dann versuchen, die Rechtslage durch politischen Einfluss auf die Gesetzgebung zu ändern. Oder dadurch, dass man die Angelegenheit vor einem anderen Gericht hochzieht und auf eine andere Entscheidung hofft. Aber bis das geschehen ist, bleibt es bei der aktuellen Gerichtsentscheidung.

Wie dem auch sei: Die Argumentation mit der angeblichen Einschränkung der Religionsfreiheit ist dann wohl vom Tisch, oder?  

8051 Postings, 7917 Tage Rigomax#560: Ergänzung: Leider hatte ich mich da zum Teil

 
  
    #563
1
29.06.12 18:16
geirrt (in #152). Die Beklagten hatten damit argumentiert und das Gericht hatte sich durchaus mit dieser Abwägung beschäftigt (das wusste ich nicht, als ich das schrieb). Aber es ist eben nicht zu dem Schluss gekommen, den ich in #152 als möglich angenommen hatte.  

4343 Postings, 5039 Tage Evermore#556 Es geht dem Gericht nicht darum die

 
  
    #564
4
29.06.12 18:16
körperliche Unversehrtheit des Kindes um jeden Preis zu bewahren, sondern das Gericht will die freie Entfaltung der Persönlichkeit und Spiritualität des Kindes schützen. Es soll im Erwachsenenalter selber entscheiden, in welche Richtung es gehen möchte, ohne dass unumkehrbar Tatsachen geschaffen wurden. Und es wird den Eltern zugemutet zu warten, bis das Kind alt genug ist selbst zu entscheiden. Das ist ein Gedanke im Sinne der Aufklärung.

Bei einer zugelassenen Impfung wird kein Körperteil abgetrennt und sie kann auch wissenschaftlich nachweisbar vor Krankheiten schützen. Dass Risiken damit verbunden sind, wird auch in der Medizin kontrovers diskutiert und die Eltern werden in aller Regel vom Arzt über die Risiken informiert. Demgegenüber ist die Beschneidung spirituell oder kulturell begründet und der medizinische nutzen ist mMn äußerst dubios. Sie schützt z.B. nicht vor Pocken.

Es ist klar dass Eltern viele schlimme Dinge mit ihren Kindern machen können, ohne dass es verboten ist. Der Staat kann nur immer wieder diejenigen verbieten, die ihm besonders unverhältnismäßig erscheinen. Niemand sagt, dass der Staat vollkommen ist. Aber wenn man alle religiösen Gebote betreffend männliche Kinder vorbehaltlos unterstützt, wenn die Gebote nur "alt" sind, dann braucht man dem Staat wegen Impfungen wirklich keine Vorwürfe zu machen.  

8051 Postings, 7917 Tage RigomaxNebenbei: Auch die kleinste Operation birgt ein

 
  
    #565
29.06.12 18:23
tödliches Risiko. So hart das auch ist, wenn Tod und Leben im Spiel sind - entscheidend ist auch hier die Statistik.  

17820 Postings, 4807 Tage Sektionschef1@ #564

 
  
    #566
4
29.06.12 18:37
Das ganze Theater ist wirklich lächerlich.

"freie Entfaltung der Persönlichkeit und Spiritualität des Kindes schützen"

Verfügen Erwachsene über diese freie Entfaltung und Spiritualität? Mit sicherheit nicht!
Alle Arbeitsnehmer werden wie bezahlte Sklaven behandelt.

Die Arbeiter in der Firma müssen schuften und dürfen sich gegen Tyrannai und Reschtsverletzungen nicht wehren. Tun sie das, werden sie am nächsten Tag entlassen.
Genau so geht fast allen die einen Job haben.
Frei kann ein Mensch nur, wenn er selbständig ist und die eigene Firma gründet, selbst hier entwickelt er sich allmählich zu Sklave seiner eigenen Firma.

Schau dir die Reichen an (über die Armen brauchen wir nicht zu sprechen), wer ist von ihnen zufrieden?
Wer ist von ihnen wirklich frei? bestimmt nur sehr wenige.

Nur wer eine innere Sicherheit besitzt (sei es durch Reichtum, gesunde Familie oder Macht), fühlt sich frei.

Ist unser Richter der dieses Urteil gefällt hat frei? ich glaube kaum.
Nicht einmal unsere Regierung ist frei.

Freiheit ist nur ein Begriff, die nie zu erfüllen ist.  

5252 Postings, 5267 Tage saba#566 ???

 
  
    #567
2
29.06.12 19:28

du bringst ja zeitweilig ganz gute Postings. Aber der nachfolgende Satz, was soll das ? Die deutschen Arbeitsgerichte sind wohl übertrieben ArbeitNEHMER-Freundlich. Fast bei jeder Verhandlung springt zum Schluss eine satte Abfindung für den Arbeitnehmer raus.   

"Die Arbeiter in der Firma müssen schuften und dürfen sich gegen Tyrannai  und Reschtsverletzungen nicht wehren. Tun sie das, werden sie am  nächsten Tag entlassen."

 

27350 Postings, 5480 Tage potzblitzzz@Evermore

 
  
    #568
2
29.06.12 19:44
"Bei einer zugelassenen Impfung wird kein Körperteil abgetrennt und sie kann auch wissenschaftlich nachweisbar vor Krankheiten schützen. Dass Risiken damit verbunden sind, wird auch in der Medizin kontrovers diskutiert und die Eltern werden in aller Regel vom Arzt über die Risiken informiert. Demgegenüber ist die Beschneidung spirituell oder kulturell begründet und der medizinische nutzen ist mMn äußerst dubios. Sie schützt z.B. nicht vor Pocken."

Dass auch die Beschneidung medizinische Vorteile (z.B. durch geringere Infektionsrisiken bei AIDS, Hepatitis oder Risiken in Bezug auf bestimmte Krebsauslösungen) hat, wurde ja hinreichend erwähnt. Die WHO hat doch Studien dazu veröffentlicht und im Resultat die Beschneidung empfohlen. Dementsprechend verwendete ich das Beispiel der quasi ähnlichen Wirkung wie bei Impfungen bei quasi ähnlichen Gefahren.

Dass man den Eingriff vor diesem Landgericht nicht religiös begründen darf, wissen wir nun. Andere Gerichte werden das klären müssen, inwieweit sie die Freiheitsrechte bei der Religionsausübung "beschneiden" dürfen.

@Rigomax:
"Wie dem auch sei: Die Argumentation mit der angeblichen Einschränkung der Religionsfreiheit ist dann wohl vom Tisch, oder? "

Denke nicht, dass diese Argumentation vom Tisch sein kann, wenn ein integraler Bestandteil einer Religion zum Kollateralschaden einer vielleicht menschenrechtlich gut gemeinten, aber letztendlich sinnlosen Entscheidung wird. Zumindest wird mal darüber offen diskutiert. Ich habe ja nichts dagegen, wenn Eltern dadurch von selbst auf die Idee kommen, den Eingriff nicht sofort zu machen.
Ich halte es jedoch weiterhin für falsch, dass der Staat sich über diese Praxis ein Urteil erlaubt.  

Man muss auch in dieser Hinsicht speziell die "Andersartigkeit" im Leben tolerieren, z.B. wenn Eltern mit dieser fest verwurzelten Weltanschauung ihre Kinder unbeschnitten als unvollständige Muslime oder Juden betrachten.
Natürlich muss der Schutz des Wohles und die Unversehrtheit geachtet werden - jedoch stellt sich immer noch die Frage, ob bei dieser Beschneidung gegen das zukünftige Wohl des Kindes gehandelt wurde, wenn die Beschneidung zu einem späteren Zeitpunkt unter gefährlicheren Bedingungen stattfinden muss, um als vollerwertiges Mitglied der Religionsgemeinschaft zu gelten.  

17820 Postings, 4807 Tage Sektionschef1Ich rede hier

 
  
    #569
3
29.06.12 19:47
hauptsächlich vom Stress, verursacht durch den Druck auf die Arbeitsnehmer. Was der Chef oder der Vorgesetzte von ihnen verlangt, müssen sie gehörchen. Es gibt sogar Arbeiter oder Angestellten die den Druck nicht aushalten können und selbstmord begehen, selbst Politiker taten das.

Auch wenn die Arbeitsgerichte sehr gut funktionieren, kann der Chef oder der Eigentümer einen unliebsamen Arbeiter entlassen, aus welchem Grund auch immer, selbst wenn er diesen Grund dafür erfinden muss.

Ich wollte natürlich zeigen, dass es sehr übertrieben über die freie Entfaltung und Spiritualität eines Kindes zu sprechen, wo die Schulkinder nicht einmal von den Behörden vor Drogen und Alkohol geschützt werden können.

Wir haben so viele Missstände die behandelt und gelöst werden Müssen. Unsere gesellschaft leidt sehr durch Stress und durch die Arbeitswelt. Wir sind Sklaven der Arbeit geworden und finden nicht einmal Zeit für unsere Bedürfnisse. Wir haben verlernt, wie man Kinder erzieht. Die Liste für Missstände ist sehr lang...  

23589 Postings, 5559 Tage alice.im.börsenland....

 
  
    #570
6
29.06.12 19:52
was immer vergessen wird, religion ist ein (ganz persönlicher) glauben.
glauben wiederum heißt das man es nicht "weiß"...darauf ein gesetz zu stützen, daß erlauben würde an einem anderen menschen eingriffe durchführen zu lassen, die sich dagegen nicht wehren können- finde ich absolut mittelalterlich!

wir sind zumindest anderen ländern gegenüber in der sozialen entwicklung um längen vorraus, wenn sich das ändern sollte wäre ich wirklich mehr als nur enttäuscht!

jeder soll seine religion ausüben dürfen, aber finger weg vom genital bzw dem körper eines kleinen menschens der wehrlos ist!  

5252 Postings, 5267 Tage sabaKluger Satz, Alice

 
  
    #571
2
29.06.12 20:01

100%-ige Zustimmung !!

"jeder soll seine religion ausüben dürfen, aber finger weg vom genital bzw dem körper eines kleinen menschens der wehrlos ist!"        

 

 

27350 Postings, 5480 Tage potzblitzzz"jeder soll seine religion ausüben dürfen, aber"

 
  
    #572
29.06.12 20:03
Und da sind wie wieder beim Punkt. Die Religionsausübung ist unterbunden, wenn man nicht dem Gebot folgen kann, den Sohn beschneiden zu lassen.  

12570 Postings, 7645 Tage EichiDas man in der heutigen Zeit

 
  
    #573
4
29.06.12 20:03
Mitmenschen, die  auch auf unserem Planeten leben, darüber aufklären muss, das ein kleiner Mensch wehrlos ist, ist eigentlich ein absoluter Skandal @alice.im.börs.

27350 Postings, 5480 Tage potzblitzzzIch denke, jeder weiß, dass ein kleiner Mensch

 
  
    #574
29.06.12 20:04
wehrlos ist. Darum geht es überhaupt nicht.  

90044 Postings, 5534 Tage windotBerliner Klinik gibt auf ...

 
  
    #575
6
29.06.12 20:04
"Berliner Klinik gibt auf – Religiöse Beschneidungen sind unzulässig"

Btw: Der Bengel auf dem Foto dort sieht aber sowas von Glücklich aus!
Umstrittenes Urteil rechtskräftig: Berliner Klinik gibt auf – Religiöse Beschneidungen sind unzulässig - Deutschland - FOCUS Online - Nachrichten
Nun ist das umstrittene Urteil rechtskräftig: Religiöse Beschneidungen sind in Deutschland unzulässig. Das Jüdische Krankenhaus Berlin übt scharfe Kritik, verzichtet aber auf Widerspruch. Kardinal Meisner will die Hoffnung aber noch nicht aufgeben.
 

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