IBM buy
Seite 23 von 30 Neuester Beitrag: 24.10.24 11:41 | ||||
Eröffnet am: | 18.08.11 11:45 | von: Finance123 | Anzahl Beiträge: | 739 |
Neuester Beitrag: | 24.10.24 11:41 | von: Spaetschicht | Leser gesamt: | 496.734 |
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Spinn offs kosten doppelt "Geld"
1. DIe Kosten welche direkt veranschlagt nachher in der Buchhaltung zu sehen sind.
2. Indirekt!
Beispiel - Manager A hat prokura........die Kosten für die Umschreibung der ganzen Prokuristen an Notargebürhen ect kann man vorher veranschlagen.
Was ist mit der Arbeitszeit des Prokuristen? Ist er beim Notar arbeitet er nicht für den operativen Gewinn.
Diese "Klienvieh" indirekten kosten sind enorm in SUmme.
Oft werden auch andere direkte vergessen - so ein Werbeschild für die Kyndrill Hauptgebüude sind auch mal für eines mit Montage 2 Mio weg
Werbematerialien und und und
AUch die Mitarbeiter welche das erstellen - sind erstmal für den operativen Gewinn nicht da im Vergleich zu kein spinn off
Daher warte ich erstmal, weil auch die nächsten 2 Quartalsergenisse "enttaäuschen" könnten, was nicht unbedingt etwas mit dem realem operativem Geschäft zu tun hat, ausser das Zeit verloren geht die Gewinnziele langfristig zu erreichen.
Also wenn man eine Anzahl von IBM Aktien hält, die nicht durch 5 teilbar ist, so "verliert" man dies Aktien???
Und unter der Bedingung, dass man einen Bruchteil erhält, wie kann man diesen handeln?
Sorry, ich habe noch keine solche komische Aufteilung mitbekommen.
Ich hatte dabei von einer Aktie keine ganzzahligen Stücke im Depot. Übertragen werden können aber nur ganzzahlige Stücke. Also hatte die alte Bank beim Übertrag einfach die Nachkommaaktienbuchteile zum Tageskurs verkauft und mir den Betrag gutgeschrieben.
Für den Wechsel in Kyndryl heißt das, dass man entweder (so wie ich es hatte - allerdings durch Mitarbeiteraktien) Nachkommastellen in's Depot gebucht bekommt, oder (falls die Bank oder das eigene Depot das nicht wollen/können) die Bank anfallende Nachkommaaktienanteile verkauft und dir den Betrag gutschreibt.
„Spin-Off“ kein steuerpflichtiger Kapitalertrag
BFH, Pressemitteilung Nr. 36/21 vom 14.10.2021 zum
Urteil VIII R 9/19 vom 01.07.2021 (LEXinform 0952326)
Originaltext:
„Mit Urteil vom 01.07.2021 - VIII R 9/19 - hat der
Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass die Aktienzuteilung
im Rahmen eines US-amerikanischen
‘Spin-Off‘ an private Kleinanleger nicht zu einem
steuerpflichtigen Kapitalertrag führt. § 20 Abs. 4a
Satz 7 des Einkommensteuergesetzes (EStG) ist auch
auf ausländische Vorgänge anwendbar, die bei einer
rechtsvergleichenden Betrachtung der Abspaltung
nach deutschem Recht entsprechen.
Der Kläger hielt Aktien der Hewlett-Packard Company
(HPC), einer Kapitalgesellschaft nach dem Recht
des US-Bundesstaats Delaware. Nachdem die HPC
in Hewlett-Packard Inc. (HPI) umbenannt und das
Unternehmenskundengeschäft der HPI auf ihre Tochtergesellschaft
Hewlett-Packard Enterprise Company
(HPE) übertragen worden war, erhielten die Aktionäre
im Rahmen eines sog. Spin-Off Aktien der HPE. Diese
buchte die Bank des Klägers in dessen Depot ein. Der
Kläger war nunmehr im selben Verhältnis an beiden
Gesellschaften beteiligt. Das Finanzamt (FA) behandelte
die Aktienzuteilung beim Kläger als steuerpflichtigen
Kapitalertrag. Das Finanzgericht gab der hiergegen
gerichteten Klage statt.
Der BFH bestätigte die Entscheidung des FG und
wies die Revision des FA zurück. Eine steuerneutrale
Zuteilung von Aktien nach § 20 Abs. 4a Satz 7 EStG
sei auch bei einem US-amerikanischen ‘Spin-Off‘
möglich. Voraussetzung sei, dass die ‘wesentlichen
Strukturmerkmale‘ einer Abspaltung i. S. des § 123
Abs. 2 des Umwandlungsgesetzes erfüllt seien. Die
Kapitalverkehrsfreiheit gebiete eine Erstreckung des
§ 20 Abs. 4a Satz 7 EStG auf ausländische Vorgänge.
Rechtsfolge der Anwendung des § 20 Abs. 4a Satz 7
EStG sei, dass die Einbuchung der aufgrund des ‘Spin-
Off‘ erhaltenen Aktien im Depot des Klägers nicht zu
einem steuerpflichtigen Kapitalertrag führe. Erst im
Zeitpunkt einer späteren Veräußerung der Aktien der
HPE bzw. HPI seien etwaige Veräußerungsgewinne
zu versteuern.“
Werde die Kyndryll-Aktien gleich abstoßen.
Habe ich letztes Jahr bei Pfizer und Viatris auch gemacht.
Dort war es wie folgt in Bezug auf die zugeteilten Aktien:
"Unbarer Kapitalertrag, nach § 20 EStG zu versteuern.
Die eingebuchten Aktien aus dem Spin-off stellen eine Sachdividende dar.
Der Gegenwert ist als Ertrag zu versteuern.
Die Belastung der Kapitalertragsteuer konnten wir auf Ihrem Depotverrechnungskonto mit der
XYZ nicht vornehmen. Hintergrund ist, dass dort keine ausreichende
Kontodeckung vorhanden ist. Bitte sorgen Sie innerhalb der nächsten 20 Arbeitstage für ausreichend
Deckung auf Ihrem Depotverrechnungskonto, damit wir die Abrechnung wiederholen können."
LG
Hoffentlich ist davon noch was übrig, wenn wir Sie zugeteilt bekommen.
LG
Die Entscheidung des FA lässt sich dann per Einspruch ggf. angreifen usw.
Natürlich insgesamt trotzdem blöd, weil das Geld erstmal weg ist, und sich die Bank da schlicht aus der Verantwortung rauszieht.
Einfach Dividende kassieren und gut ist.
Über viele Jahre gar nicht soooo schlecht.
Bei mir handelt es sich im Prinzip auch nur um "Peanuts", bekomme 9 Stück Kyndryl-Aktien zugeteilt.
LG
Jedoch möchte ich bei einem Investment nicht nur Dividende, sondern beizeiten auch Wachstum und Kursgewinne haben. Und selbst wenn es nur "Erdnüsse" sind, jede einzelne davon ist wichtig. Daraus wird schließlich mit etwas Glück eine neue Erdnusspflanze und die trägt dann 50 weitere Erdnüsse. Einfach mal eine einpflanzen und gucken, was passiert.
Mittlerweile gibt es aber ein neues BFH-Urteil (siehe #560) vom 1.7.2021.
Von daher ist es durchaus möglich, dass deine Bank im Fall IBM anders reagieren wird und keine Versteuerung vornimmt. D.h. du bekommst die neuen Aktien mit einem Einstandspreis von 0,00 € ins Depot und musst dann erst bei späterer Veräußerung den vollen Erlös versteuern!
Alleine heute um über 6% auf 31,29 $ abgesackt.
Wer will diese "Bad Bank" denn in seinem Portfolio haben???
LG