Der Millionen Zock ?
Seite 216 von 218 Neuester Beitrag: 01.03.10 09:47 | ||||
Eröffnet am: | 26.01.05 14:54 | von: brokergold | Anzahl Beiträge: | 6.435 |
Neuester Beitrag: | 01.03.10 09:47 | von: Slater | Leser gesamt: | 268.655 |
Forum: | Hot-Stocks | Leser heute: | 165 | |
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Und wenn ich dann noch Sätze lese wie vor zwei Wochen: "die geht ganz schnell auf 0,2x, konsolidiert kurz, um dann auf 1,00 EURO zu steigen. Das ist immer so bei CBB."
Krieg ich echt das kalte Ko.....
unglaublich...
Geht mal auf WO und lest das Posting von ronxa durch
sehr interessant würde auch empfehlen eine Sammelklage
der Aktionäre bei der Statsanwaltschaft in Köln gegen die Vorstände sowie Aufsichtsräte einzureichen!Ich bin auf jeden Fall dabei öffentliches Interesse sollte
schon von Bedeutung sein für diese Herren.
Denkt mal drüber nach.....
Es lässt sich hier sicher im Tages- oder Wochentrading immer mal wieder, auch viel, Geld verdienen!
Aber vor einem möchte ich dringst alle warnen!
Nach wie vor gibt es einen Verein, der sich primär für die Rechte der Aktionäre einsetzen will. Dieser hat sich aufgrund der Umstände um die CBB gegründet - eine sinnvolle und sehr löbliche Sache.
Doch dieser Verein hat wohl Mitglieder, die entweder verblendet immer noch Kursziele jenseit von 5 Euro in den Raum stellen, oder es müsste böse Absicht sein.
Es ist Insolvenz beantragt worden. Es wird weiter behauptet, Vorstand oder/und Aufsichtsrat, oder auch andere Personen, hätten der CBB AG zum eigenen Nutzen Schaden zugefügt. Und deshalb würden jetzt alle Aktionäre Schadenersatz bekommen.
Das ist so falsch - es spricht zwar einiges dafür, dass einige assets verschleudert wurden, und das auch an bestimmte Adressen - doch es gibt keinerlei Beweise.
Auch ermittelt keine einzige Behörde oder offizielle Stelle!
Es sieht auf keinen Fall danach aus, als wenn es noch grosse Hoffnungen überhaupt gibt.
Und wer sich die Aktiengesellschaftlandschaft ansieht, weiss, wie oft Vorstände, oder überhaupt Manipulationen, zu einem positiven Ende für die Aktionäre, haftgemacht wurden, bzw. gebracht wurden.
Also ein Zock ja - jederzeit , aber absolute Vorsicht, nicht in den Einflussbereich von "Dummschätzern" kommen!
CBB Holding AG
Köln
Im Nachgang zu unserer im elektronischen Bundesanzeiger am 05.01.2006 veröffentlichen
Einberufung zur außerordentlichen Hauptversammlung sowie unserer im elektronischen
Bundesanzeiger veröffentlichten Korrektur vom 12.01.2006, teilen wir bezüglich der
Hauptversammlung Folgendes mit:
Die außerordentliche Hauptversammlung wird nicht, wie in der am 05.01.2006
veröffentlichten Einberufung bekannt gemacht, am 31.03.2006 im Hotel Maritim Köln,
sondern vielmehr am 24.04.2006 im Dorint Kongress-Hotel Köln, Helenenstrasse 14, 50667
Köln, um 14.00 Uhr stattfinden. Es gilt weiterhin die mit der am 05.01.2006 veröffentlichten
Einberufung bekannt gemachte Tagesordnung. Sollte die Tagesordnung nicht am
24.04.2006 abschließend erledigt werden, wird die Hauptversammlung am 25.04.2006,
10.00 Uhr, am selben Ort fortgesetzt werden.
Mit Inkrafttreten des Gesetzes über die Unternehmensintegrität und Modernisierung des
Anfechtungsrechts am 01.11.2005 haben sich die Voraussetzungen für die Berechtigung zur
Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts geändert. Für die
Aktionäre unserer Gesellschaft bestehen nebeneinander die beiden nachfolgend genannten
Möglichkeiten, die Voraussetzungen für die Berechtigung zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts herbeizuführen.
1. Teilnahmeberechtigung durch Hinterlegung
In Abweichung von der am 05.01.2006 veröffentlichen Einberufung zur außerordentlichen
Hauptversammlung gilt für die Teilnahmeberechtigung durch Hinterlegung, was folgt.
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes sind
diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Inhaberaktien spätestens zum Beginn des 21. Tages
vor der Hauptversammlung, d.h. spätestens am 03.04.2006, 00.00 Uhr, bei der
Gesellschaftskasse Oppenheimstraße 9, 50668 Köln, oder bei der nachstehend genannten
Stelle hinterlegt haben und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen:
Bankhaus Neelmeyer AG, Am Markt 14-16, 28195 Bremen.
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Die Hinterlegung gilt auch dann als ordnungsgemäß erfolgt, wenn die Aktien mit Zustimmung
einer Hinterlegungsstelle für diese bei einem anderen Kreditinstitut bis zur Beendigung der
Hauptversammlung gesperrt gehalten werden. Die Hinterlegungsstelle muss ihre
Zustimmung bis zum letzten Hinterlegungstag erteilt haben.
Die Aktien können auch bei einem deutschen Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank
hinterlegt werden. Im Fall der Hinterlegung bei einem deutschen Notar oder bei einer
Wertpapiersammelbank ist die hierüber auszustellende Bescheinigung bis spätestens zum
13.04.2006, 24.00 Uhr (Zugang), bei der Gesellschaft einzureichen.
2. Teilnahmeberechtigung durch Nachweis des Anteilsbesitzes
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind ferner
diejenigen Aktionäre berechtigt, die der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten
Adresse einen von ihrem depotführenden Institut erstellten besonderen Nachweis ihres
Anteilsbesitzes übermitteln, wofür die Textform ausreicht:
CBB Holding Aktiengesellschaft
- Investor Relations -
Oppenheimstraße 9,
50668 Köln
Fax: 0221/97377-110
Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der
Hauptversammlung, also auf den 03.04.2006, 00.00 Uhr, beziehen und der Gesellschaft
spätestens bis zum 13.04.2006, 24:00 Uhr, zugehen.
Köln, 1. März 2006
CBB Holding Aktiengesellschaft, Köln
Der Vorstand
Am 26. Januar 2006 wurde der Inso-Antrag gestellt. Ein Insolvenzplan wurde beim Gericht eingereicht.
Am 24.04.2006 ist die HV.
Die Tagesordnung vom 5.1.2006 gilt unverändert, obwohl am 26.1.2006 ein Insolvenzantrag gestellt wurde.
Soll der Inso-Antrag etwa zurückgezogen werden? Die 3 Monatsfrist würde passen
Ich mach das lieber jetzt schon, danach wollen wieder alle auf einmal und dann wird es teuer