Der Millionen Zock ?
Seite 22 von 218 Neuester Beitrag: 01.03.10 09:47 | ||||
Eröffnet am: | 26.01.05 14:54 | von: brokergold | Anzahl Beiträge: | 6.435 |
Neuester Beitrag: | 01.03.10 09:47 | von: Slater | Leser gesamt: | 266.664 |
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Also warum heißt dieser Thread Millionen-Zock?
Dr.Kharmann&co sollen abgesetzt werden,
der Vorstand neu gewählt...
Den Rest kann man sich denken
G 10ME
hier dreht sich alles um die Stimmenmehrheit auf der HV...
G 10ME
CBB Holding Einladung zur a.o. HV
Ad hoc
Ad hoc-Mitteilung der CBB Holding AG (ISIN DE0005444004/ WKN 544400):
Unsere Aktionäre werden hiermit zu der am Donnerstag, 31. März 2005, um 14.00 Uhr, im Maritim Hotel, Heumarkt 20, 50667 Köln, stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung eingeladen.
Sollte die Tagesordnung an diesem Tage nicht abschließend behandelt werden können, wird die Hauptversammlung am Freitag, den 1. April 2005, 10.00 Uhr, an gleicher Stelle fortgesetzt.
Tagesordnung:
a) Tagesordnungspunkte auf Vorschlag der Verwaltung:
1. Anzeige über einen Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals der Gesellschaft gemäß § 92 Abs. 1 AktG.
b) Tagesordnungspunkte auf Vorschlag von Aktionären der Gesellschaft:
Die Aktionäre Annette Zapf und Klaus E. H. Zapf (nachfolgend gemeinsam "Minderheitsaktionäre" genannt) haben bei der Gesellschaft gemäß § 122 Abs. 2 AktG den Antrag gestellt, dass folgende Gegenstände zur Beschlussfassung der Hauptversammlung gestellt werden.
2. Die Substituierung bzw. Bestätigung nicht gewählter, sondern gerichtlich bestellter Aufsichtsratsmitglieder.
3. Vorlage der Jahresabschlüsse zum 31. Dezember 2002 und zum 31 Dezember 2003.
4. Erläuterungen des Vorstands und des Aufsichtsrats dazu, aus welchen Gründen bis heute eine Testierung der Jahresabschlüsse nicht erfolgt ist.
5. Erläuterung des Lageberichtes sowie des Berichtes des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2002 und 2003.
6. Erläuterung der aktuellen wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft und der vom Vorstand geplanten Schritte zur Sanierung der Gesellschaft, insbesondere Mitteilung zum Stand der Verhandlungen mit möglichen Investoren und Darstellung alternativer Szenarien zur Gesellschaftssanierung.
7. Wahl eines Jahresabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2004.
8. Beschluss zur Prüfung der Geschäftsvorgänge um den Verbleib der Patronatserklärungen aus dem Hause der so genannten "Erb-Gruppe", insbesondere der Uniinvest AG, der Unifina AG, der Uniwood AG, der Volcafe und der Herfina AG, sowie der Verbleib von Patronatserklärungen und Bürgschaften der EBC Asset Management Limited, London, durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BM Partner Revision GmbH, Düsseldorf.
9. Beschluss zur Sonderprüfung zu den Zuwendungen aus der so genannten "Erb-Gruppe", insbesondere aus der Uniinvest AG, der Unifina AG, der Uniwood AG, der Volcafe und der Herfina AG an die CBB Holding AG über die EBC Asset Management Limited, London, insbesondere die Vollständigkeit der Durchreichung angewiesener Zahlungen durch die EBC Asset Management Limited, London, und der EBC Nominee Limited, Jersey, an die CBB Holding AG durch die BM Partner Revision GmbH, Düsseldorf.
10. Beschluss darüber, die Patronatserklärungen zugunsten der CBB Holding AG an die Sachwalter der Gesellschaft der "Erb-Gruppe", Zug um Zug gegen Verzicht auf sämtliche Forderungen, insbesondere aus Gesellschafterdarlehen gegenüber der CBB Holding AG zurückzugeben.
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes sind nach § 14 der Satzung der Gesellschaft alle diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Inhaberaktien spätestens am 23.03.2005 während der üblichen Geschäftsstunden bei der Gesellschaftskasse, Oppenheimstraße 9, 50668 Köln. oder bei einer der nachstehend genannten Stellen hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen:
HSBC Trinkaus & Burkhardt KGaA
Die Hinterlegung gilt auch dann als ordnungsgemäß erfolgt, wenn die Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle für diese bei einem anderen Kreditinstitut bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt gehalten werden. Die Hinterlegungsstelle muss ihre Zustimmung bis zum letzten Hinterlegungstag erteilt haben.
Die Aktien können auch bei einem deutschen Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank hinterlegt werden. Im Fall der Hinterlegung bei einem deutschen Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank ist die hierüber auszustellende Bescheinigung bis spätestens am ersten Werktag nach Ablauf der Hinterlegungsfrist bei der Gesellschaft einzureichen.
Die Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch Bevollmächtigte, z. B. die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder andere Personen ihrer Wahl ausüben lassen.
Köln, 8. Februar 2005
CBB Holding Aktiengesellschaft, Köln
Der Vorstand
CBB Holding AG Oppenheim Str. 9 50668 Köln Deutschland.
Ad-hoc-Mitteilung verarbeitet und übermittelt durch die DGAP. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. --------------------------------------------------
CBB Holding AG: Klarstellung zur Ad hoc vom 09.02.05 14:42
Der Vorstand der CBB Holding ist - im Einklang mit der herrschenden Literaturmeinung - der Auffassung, dass die mit Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 01.02.05 ausgesprochene Ermächtigung, nach der die Eheleute Annette und Klaus E.H. Zapf eine Hauptversammlung einberufen können, erloschen ist, da der Vorstand seinerseits eine Hauptversammlung einberufen wird und die von der Minderheit (den Eheleuten Annette und Klaus E.H. Zapf) verlangten Beschlussgegenstände auf die Tagesordnung gesetzt hat. Die Einladung wird am Donnerstag den 10.02.05 im eBundesanzeiger erscheinen. Der Text der Einladung war der Ad hoc vom heutigen Tage (14:42) zu entnehmen.
Köln, 9. Februar 2005
CBB Holding Aktiengesellschaft, Köln
Der Vorstand
CBB Holding AG Oppenheim Str. 9 50668 Köln Deutschland
ISIN: DE0005444004 WKN: 544400 Notiert: Amtlicher Markt in Frankfurt (General Standard); Geregelter Markt in Hamburg; Freiverkehr in Düsseldorf, München und Stuttgart
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 09.02.2005