AGIV - Real Estate vor Neubewertung!
Seite 208 von 279 Neuester Beitrag: 03.08.21 11:12 | ||||
Eröffnet am: | 23.02.11 16:57 | von: Mr-Bean | Anzahl Beiträge: | 7.954 |
Neuester Beitrag: | 03.08.21 11:12 | von: HonestMeyer | Leser gesamt: | 544.284 |
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Sozusagen des Rätsels Lösung.
Einen richtigen Run werden wir ohne News nicht erleben, die Blockkäufe und die Spekulationen unsererseits locken niemand mehr hinter dem Ofen vor, zumal die "Blöcke" ja auch nicht mehr annähernd so groß sind wie sie es mal waren. Macht nichts, hat damals auch keinen interessiert.
Kommen hier News gibts einen Raketenstart, kommt hier nichts sehen wir die 0,10 auch wieder von unten.
Mir wurscht, ich warte ohnehin schon recht lange ;-)
Zu meinem Verständnis - Was bedeutet so eine Aussage?
Aber das hatten wir ja gestern schon mal ...
http://www.ariva.de/..._die_Hauptversammlung_t210587?show_form=1#form
In Post #1 wird einiges zum Insoplan gesagt. Was ist davon denn schon umgesetzt?
Kommt jetzt der besagte "Knall im All"?
Im Übrigen ist die Annahme eines Insolvenzplans Voraussetzung dafür, dass die Gesellschaft nach Abschluss des Insolvenzverfahrens fortgeführt wird.
In einem Insolvenzplan erklären sich die Gläubiger bereit, im Falle einer quotalen Befriedung ihrer Forderungen auf den Rest zu verzichten. Kommt es nicht zur Annahme des Insolvenzplans wird die AG nach Abschluss des Insolvenzverfahrens, d.h. nach erfolgter Schlussverteilung aus dem Handelsregister gelöscht.
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 83 628 eingetragenen AGIV Real Estate Aktiengesellschaft, Holzdamm 28 - 32, 20099 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Christian Bock
wird
zur weiteren Berichterstattung des Insolvenzverwalters und zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über eine von dem Verwalter beabsichtigte (§§ 160, 161 InsO) Einlegung der Berufung gegen das klagabweisende Urteil des Landgerichts Hamburg -GeschNr. 302 O 524/05 v. 30.11.2007, zugestellt am 11.12.2007 im Rechtsstreit des Insolvenzverwalters über das Vermögen der AGIV Real Estate AG gegen die ING-Bank Deutschland AG sowie gegen die Herren Dr. Rainer Behne, Andreas Hellwig und Dr. Wolf Klinz
Termin bestimmt auf
Freitag, 11.01.2008, 13:05 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, 4. Etage, Sitzungssaal B405.
"Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 555/04
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 83 628 eingetragenen AGIV Real Estate Aktiengesellschaft, Holzdamm 28 - 32, 20099 Hamburg, vertreten durch den Vorstand Franz C. Ditterich und Christian Bock
Geschäftszweig: Erwerb und Veräußerung bebauter und unbebauter Grundstücke, Bebauung eigener Grundstücke im eigenen Namen und für eigene Rechnung, Verwaltung und Vermietung unbebauter und bebauter Grundstücke
wird aufgrund des am 15.12.2004 eingegangenen Antrags vom 15.12.2004 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 28.02.2005, um 15:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Reinhard Titz, Speersort 4/6, 20095 Hamburg.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 01.04.2005 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterläßt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen ist am
Freitag, 06.05.2005, 09:30 Uhr
im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Insolvenzgericht, Weidestraße 122 d, 22083 Hamburg, Saal 1, 2. Ebene, (Zi. 2.18).
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
die Person des Insolvenzverwalters, den Gläubigerausschuss,
gegebenenfalls die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO) und die in §§ 149, 159 bis 163 Abs. 2, 271 und 272 InsO bezeichneten Gegenstände
und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
67a IN 555/04
Amtsgericht Hamburg, 28.02.2005"