Solon - die deutsche Solar-Perle
Seite 205 von 252 Neuester Beitrag: 27.08.24 09:27 | ||||
Eröffnet am: | 07.08.07 07:59 | von: charly2 | Anzahl Beiträge: | 7.277 |
Neuester Beitrag: | 27.08.24 09:27 | von: AlexBoersian. | Leser gesamt: | 970.596 |
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An Peinlichkeit ist Dein Verhalten hier nicht zu überbieten.
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SOLON Photovoltaik GmbH, Am Studio 16, 12489 Berlin AG Charlottenburg, HRB 64878
vertreten durch den Geschäftsführer Koebernik Andreas
- wurde Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen beim Amtsgericht Charlottenburg anberaumt auf: Dienstag, 17.12.2019, 10:50 Uhr, Sitzungssaal 218, 2. Stock, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Forderungsanmeldungen und der Beschluss liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
36s IN 5723/11 Amtsgericht Charlottenburg, 21.11.2019
Rudini da fehlt Dir was. Soetwas war dem alten Rudini nicht so häufig passiert.Oder macht das jetzt das Alter,Alter?? ;-) Muhaha,LOL
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SOLON Nord GmbH, Siemensallee 3, 17489 Greifswald AG Stralsund, HRB 5968
vertreten durch den Geschäftsführer Koebernik Andreas
Für die Prüfung der Forderungsanmeldung vom 18.12.2015 ( lfd. Nr. 104 ), Gläubiger : Rechtsanwalt Rüdiger Wienberg, Düsseldorfer Str. 38, 10707 Berlin als Insolvenzverwalter über das Vermögen der SOLON SE, Am Studio 16, 12489 Berlin ( AZ: 36s IN 5692/11),
Prüftermin ist anberaumt auf den 17.12.2019, um 10.55 Uhr, Sitzungssaal 218, 2.Stock, Amtsgerichtsplatz,
wird zur Sonderverwalterin, Rechtsanwältin Dr. jur. Susanne Berner, Kurfürstendamm 67, 10707 Berlin bestellt.
Gründe:
Der Insolvenzverwalter des hiesigen Verfahrens ist auch im Insolvenzverfahren der Gläubigerin zum Insolvenzverwalter bestellt. Als solcher hat er die Forderung als Insolvenzverwalter im hiesigen Verfahren angemeldet.
Infolge bestehen widerstreitende Interessen in der Person des Verwalters als Verwalter von Gesellschaften mit gegenseitigen Ansprüchen.
Zur Prüfung der bereits angemeldeten Forderung ist daher eine Sonderverwalterin zu bestellen. Rechtsanwältin Dr. Susanne Berner hat mündlich erklärt, dass sie das Amt annimmt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss findet die Erinnerung statt (§ 11 Abs. 2 RPflG).
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von 2 Wochen bei dem
Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin
einzulegen.
Die Frist beginnt jeweils mit der schriftlichen Bekanntgabe des Beschlusses an die Beteiligten. Erfolgt die schriftliche Bekanntgabe durch Zustellung nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung, ist das Datum der Zustellung maßgebend. Erfolgt die schriftliche Bekanntgabe durch Aufgabe zur Post und soll die Bekanntgabe im Inland bewirkt werden, gilt das Schriftstück 3 Tage nach Aufgabe zur Post als bekanntgegeben, wenn nicht der Beteiligte glaubhaft macht, dass ihm das Schriftstück nicht oder erst zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung im Internetportal erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Fällt das Fristende auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages.
Die Erinnerung wird durch Einreichung einer Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Mitwirkung eines Rechtsanwalts ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
36s IN 5721/11 Amtsgericht Charlottenburg, 20.11.2019
hat man es plötzlich eilig ?
n.m.M. und weiter nix, keinerlei Handelsaufforderung der Aktie
Einer könnte jetzt sagen, die hat doch nichts mehr mit Solon SE zu tun. Möglich aber dennoch wird doch von Solon International llFZE darauf verwiesen. Schwer zu verstehen !
https://www.solon.com/de/impressum/
Aber das weißt Du ja...
Die solonamerica ist ja auf aktuellen Stand von 2019.... schaue da mal ins Impressum !
Biste stolz uns hier die veralteten Dinger zu präsentieren von 2013 ?
Außerdem scheinst Du noch immer nicht zu kapieren, dass das Copyright nichts mit dem Stand der Homepage zu tun hat.
Intellektuell unterirdisch, was Du hier von Dir gibst.
Unglaublich, was für Id... hier posten.
Die letzte News steht da von 2015...… wir haben gleich 2020..... guten morgen !
Das und wahrscheinlich Vieles mehr ist in den letzten Jahren gelaufen.... und keinerlei News auf der Website : www.solon.com …. diese sieht man sogar auf dem Container stehen neben Solon International llFZE.
Alles nicht wert auf der Website unter NEWS veröffentlicht zu werden ???
n.m.M. und weiter nix, keinerlei Handelsaufforderung der Aktie
Ätsch
Ist genauso uninteressant, wie der Unsinn den Du hier ständig postest.
Nochmal, wenn Du Fragen hast, frage einfach Deinen Betreuer und verschone mich mit dem dummen Gelaber!
Wenn Du hier etwas über irgendwelche GmbH‘s postest, dann Belege, dass diese zur Solon SE gehören!
Und wen interessiert das? Pleite-Bude ,Deine Lernbehinderung ist echt nervend...frage einfach Deinen Betreuer.
Mehr an Beleidigungen ,diese zusammengestellten Wortfetzen sind von Rudini aus seinen Posting´s von Solon SE Seite 205 und#Rudini 5112+5116+5117+5119 und 5121 alles Beiträge von einen um sich beissenden bezahlten Schreiberling mit schwachen Nerven.
An Neuigkeiten: es werden Aktienanleihen der Solon SE von einer Schweizer Firma als Anfkaufgebot bis 6.12.2019 getätigt.Alno,- und Getgoods,-Anleihen stehen auch im Ankaufinteresse.
Und auch Ihr Loser werdet daran nichts ändern. Ich werde Euch bloß Euere Abzockerbande bloßstellen, wann immer ich Gelegenheit dazu habe...
1 Nutzer wurde vom Verfasser von der Diskussion ausgeschlossen: kinghero007