Solar Millennium vor dem Durchbruch ?
Verlust ausgeweitet? super . Steigen nur so die Kurse.?
Ich lass die Finger weg
Aber allen viel Erfolg
ist Solar Millennium nur 12,5 Killionen Aktien x 4,5 Euro wert = 56,25 Mio Euro.
Hmmm....macht das alles Sinn?
die will einfach nur nach oben ist ja auch verständlich nach Do. und Freitag
nur mm
ist die aktie in zockerhand...ich gehe davon aus, dass morgen viele zocker ihre gewinne realisieren...
ohne fakten und news wirds nix mit nachhaltigem kursanstieg...
.... wo kommen all diese Schreiberlinge auf einmal her.... niemanden interessiert es bei welchen Kursen Ihr gekauft habt, oder was Ihr für SK´s meint vorhersagen zu müssen
War das hier schön ruhig und informativ wo es nur bergab ging
So, und nu macht euch fott und lasst diesen Thread für diejenigen die sich hier informieren wollen. Danke.
/bidder
freitag ist energiewechsel dann steig ich wieder ein -
http://www.iwr.de/news.php?id=19356
Dr. Christoph Wolff, Vorstandsvorsitzender der Solar Millennium AG: „Der amerikanische Markt ist zurzeit eindeutig spitzenlastorientiert. Aufgrund des starken Verfalls der PV-Preise kamen wir mit dem kalifornischen Energieversorger darin überein, die Stromabnahmeverträge auf PV umzustellen.“
Wenn das stimmt, sieht die Welt anders aus.
Wer dieses Vorgehen unterstützen möchte, kann sich dem Antrag anschließen und schreibt morgen einen Dreizeiler an die Solar Millennium AG, z. Hd. Vorstand Wolff.
Sehr geehrter Herr Wolff,
als Aktionär der Solar Millennium AG fordere ich Sie hiermit auf, unverzüglich eine außerordentliche Hauptversammlung einzuberufen.
Begründet liegt dieses Anliegen in den Paragraphen 92 und 122 AktG.
Mit freundliche Grüßen
....
Und so sieht die rechtliche Grundlage aus:
Außerordentliche Hauptversammlung
Bezeichnung für jede Hauptversammlung, die nicht eine ordentliche Hauptversammlung (regelmäßig jährlich wiederkehrende Hauptversammlung gem. 175 ff AktG) ist.
Die außerordentliche Hauptversammlung ist vom Vorstand
#gem. 92(1) AktG einzuberufen, wenn im Zuge der Aufstellung einer Jahres- oder Zwischenbilanz ein Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals festgestellt wird,
# gem. 122(1) AktG auf Verlangen der Aktionäre, deren Anteile den zwanzigsten Teil (=5%) des Grundkapitals erreichen, einzuberufen.
Statuarisch kann das Recht zur Einberufung der Hauptversammlung an einen geringeren Anteil des Grundkapitals verknüpft werden. Das Verlangen nach Einberufung ist schriftlich unter Angabe von Gründen an den Vorstand zu richten.
Nachtrag: 5 % des Grundkapitals sind 625.000 Aktien
Das ist machbar.