Solon - die deutsche Solar-Perle
Seite 203 von 252 Neuester Beitrag: 27.08.24 09:27 | ||||
Eröffnet am: | 07.08.07 07:59 | von: charly2 | Anzahl Beiträge: | 7.277 |
Neuester Beitrag: | 27.08.24 09:27 | von: AlexBoersian. | Leser gesamt: | 970.619 |
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Überhaupt nur ganz, ganz wenige bis fast gar keine Mitteilungen auch keine gepflegte Website usw.
wie denkst Du denn darüber ?
Deine Meinung wäre uns wichtig....
Danke
Egal ob AG oder GmbH - Recht vorliegt, ist denn die Zeit für Zahlen nicht schon allerlängst überfällig ?
Laß mich noch mal vorsichtshalber grob nachrechnen: wenn man also von 2013 mal ausgeht, dann sind es in etwa gerade eben wohl 6 Jahre schon wieder her.
Da Du Dich ja viel besser auskennst in dieser Materie, ich habe ja nur immer wieder mit Gartenarbeit zu tun, wann hätte man denn schon mit Zahlen rechnen können / dürfen ?
Wie gesagt Deine Meinung ist uns wichtig
Danke
A B E R :
wo ist es denn ganz genau hin und warum kommen denn keine Zahlen ???
So nun will ich Dich nicht überfordern, wünsche einen schönen Sonntag
und Dank für Deine Antwort
Gartenzwergnase
Ich werde hier nur Deine Pushversuche unterbinden.
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SOLON Energy GmbH, Sonnenallee 224 B, 12059 Berlin AG Charlottenburg, HRB 138537
vertreten durch den Geschäftsführer Turlapati Anjaneyulu
vertreten durch den Geschäftsführer Balachandran Kasi Viswanathan
Für die Prüfung der Forderungsanmeldung vom 17.10.2018 ( lfd. Nr. 165 ), Gläubiger : Rechtsanwalt Dr. Bruno Kübler , Karl-Heinrich-Ulrichs-Str. 24, 10785 Berlin als Insolvenzverwalter über das Vermögen der SOLON Modules GmbH,
Prüftermin ist anberaumt auf den 10.12.2019, um 10.25 Uhr, Sitzungssaal 218, 2.Stock, Amtsgerichtsplatz,
wird zur Sonderverwalterin, Rechtsanwältin Dr. jur. Susanne Berner Kurfürstendamm 67, 10707 Berlin bestellt.
Gründe:
Der Insolvenzverwalter des hiesigen Verfahrens ist auch im Insolvenzverfahren der Gläubigerin zum Insolvenzverwalter bestellt. Als solcher hat er die Forderung als Insolvenzverwalter im hiesigen Verfahren angemeldet.
Infolge bestehen widerstreitende Interessen in der Person des Verwalters als Verwalter von Gesellschaften mit gegenseitigen Ansprüchen.
Zur Prüfung der bereits angemeldeten Forderung ist daher eine Sonderverwalterin zu bestellen. Rechtsanwältin Dr. Susanne Berner hat mündlich erklärt, dass sie das Amt annimmt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss findet die Erinnerung statt (§ 11 Abs. 2 RPflG).
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von 2 Wochen bei dem
Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin
einzulegen.
Die Frist beginnt jeweils mit der schriftlichen Bekanntgabe des Beschlusses an die Beteiligten. Erfolgt die schriftliche Bekanntgabe durch Zustellung nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung, ist das Datum der Zustellung maßgebend. Erfolgt die schriftliche Bekanntgabe durch Aufgabe zur Post und soll die Bekanntgabe im Inland bewirkt werden, gilt das Schriftstück 3 Tage nach Aufgabe zur Post als bekanntgegeben, wenn nicht der Beteiligte glaubhaft macht, dass ihm das Schriftstück nicht oder erst zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung im Internetportal erfolgt ist,beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Fällt das Fristende auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages.
Die Erinnerung wird durch Einreichung einer Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Mitwirkung eines Rechtsanwalts ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
36s IN 4204/14 Amtsgericht Charlottenburg, 08.11.2019
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SOLON Energy GmbH, Sonnenallee 224 B, 12059 Berlin AG Charlottenburg, HRB 138537
vertreten durch den Geschäftsführer Turlapati Anjaneyulu
vertreten durch den Geschäftsführer Balachandran Kasi Viswanathan
- wurde Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen beim Amtsgericht Charlottenburg anberaumt auf: Dienstag, 10.12.2019, 10:25 Uhr, Sitzungssaal 218, 2. Stock, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Forderungsanmeldungen und der Beschluss liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Zimmer 246 zur Einsicht der Beteiligten aus.
36s IN 4204/14 Amtsgericht Charlottenburg, 08.11.2019
Gleich ein Abwasch um 10.25 Uhr im Saal 218. Der 10.12.2019 ist ja bald... Was kommt danach ?
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SOLON Energy GmbH, Sonnenallee 224 B, 12059 Berlin AG Charlottenburg, HRB 138537
vertreten durch den Geschäftsführer Turlapati Anjaneyulu
vertreten durch den Geschäftsführer Balachandran Kasi Viswanathan
- wurde Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen beim Amtsgericht Charlottenburg anberaumt auf: Dienstag, 10.12.2019, 10:25 Uhr, Sitzungssaal 218, 2. Stock, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Forderungsanmeldungen und der Beschluss liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Zimmer 246 zur Einsicht der Beteiligten aus.
36s IN 4204/14 Amtsgericht Charlottenburg, 08.11.2019
Gleich ein Abwasch um 10.25 Uhr im Saal 218. Der 10.12.2019 ist ja bald... Was kommt danach ?
Sehr interessant. Und wenn man bedenkt daß man in Zukunft auch Anlagen in ähnlicher Gestaltung benötigt um grünen Wasserstoff zu erzeugen, so wie es Hypersolar machen will / wird, na dann....
Die Einsatzmöglichkeiten sind vielfältig.
Alles nur meine Meinung und keinerlei Handelsaufforderung der Aktie
Du weißt doch, dass die Solon Internal nicht mit der insolventen Solon SE zu tun hat...
Wen willst Du hier verarschen?
gerade eben kommst Du mit der AG und SE durcheinander...………
in #4728 verwechselst Du auch wieder Einiges, schau hier bitte : Willst Du Dich jetzt darauf aufhängen, dass ich Solon GmbH statt SOLON Energy GmbH geschrieben habe, oder was?
und in #5000 behauptest Du : Solon International dann 2014 Pleite...….
leider fehlt Dir doch ein wenig der Überblick..... nur muß man Dir zu Gute halten, daß es auch wirklich nicht sehr einfach ist diesen derzeit zu erlangen, ist Alles wie eine Blackbox.....
Alles nur meine Meinung und weiter nix, keinerlei Handelsaufforderung der Aktie
Erklärung der Solon Gruppe zur Schließung des Berliner Sitzes
"Im Interesse der Kunden Ressourcen fokussieren."
Die europäischen Solarmärkte unterliegen derzeit einem dynamischen Transformationsprozess, der von den Marktteilnehmern strategische und organisatorische Anpassungen erfordert. In den letzten Jahren hat SOLON mit seiner internationalen Wachstumsstrategie bereits auf die sich verändernden Marktrealitäten reagiert. Durch den Zusammenschluss mit dem Solarzellenproduzenten Microsol vor zwei Jahren ist die SOLON Gruppe heute gut positioniert, um die Chancen zu nutzen, die sich nicht nur in Europa, sondern auch in den neuen asiatischen und afrikanischen Wachstumsmärkten ergeben. Die Marke SOLON genießt inzwischen weltweit Anerkennung für ihre hochwertigen und innovativen Produkte.
Um dem Unternehmen unter den veränderten globalen Marktbedingungen weiterhin eine nachhaltige Entwicklung zu gewährleisten, hat die SOLON Gruppe auch im Interesse der Kunden entschieden, ihre Ressourcen weiter zu fokussieren. Dazu wird der globale Firmensitz nach Fujairah in die Vereinigten Arabischen Emirate verlegt, wo bereits der Großteil der SOLON Module produziert wird. In Zukunft werden die europäischen und nordafrikanischen Märkte von einer einzigen europäischen Vertriebsgesellschaft bedient, die auch in Deutschland aktiv sein wird. Der Standort Berlin Adlershof wird allerdings geschlossen werden. Selbstverständlich gewährleistet SOLON weiterhin seinen Kunden, Zulieferern und Partnern die Erfüllung aller Verbindlichkeiten und Garantien.
In unserer europäischen Strategie wird der deutsche Markt auch in Zukunft eine wichtige Rolle spielen. Wir werden unter anderem das lang etablierte deutsche Werk in Greifswald weiternutzen, wo unser Partner ML&S im Auftrag von SOLON Module produziert. Zudem werden wir unsere Technologie mit Partnern in Deutschland weiterentwickeln, um wie gewohnt höchste Ansprüche an Qualität und Innovation zu erfüllen.
Wenn Sie weitere Fragen zu den konkreten Auswirkungen dieser Entwicklung haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Großhändler oder unser Vertriebsteam (Tel. +49 30 81879-9660).
Kontakt
SOLON International LL FZE
-a member of SOLON group-
Betriebsstätte Deutschland
Am Studio 16
D-12489 Berlin, Germany
Phone: +49 30 81879-9660
FAX: +49 30 81879-9333
Internet: www.solon.com
Warum wird denn die Website nicht mal auf de neuesten Stand gebracht, so wie bei Solonamerica ?
n.m.M. und weiter nix, keinerlei Handelsaufforderung der Aktie
Dein Gelaber kannst Du Dir einfach sparen!
Du weißt ganz genau, dass die Solon Group rein gar nichts mit der insolventen Solon SE zu tun hat.
Unglaublich dieses kriminelle Verhalten!
Auch auf die Gefahr hin, daß ein User meinen könnte es handelt sich da um Falschinformationen...
in diesem Falle bitte an LinkedIn wenden ….