Caatoosee - der letzte Cashwert vor Übernahme?
Seite 21 von 33 Neuester Beitrag: 14.10.10 18:39 | ||||
Eröffnet am: | 17.08.09 14:26 | von: Katjuscha | Anzahl Beiträge: | 818 |
Neuester Beitrag: | 14.10.10 18:39 | von: Raymond_Ja. | Leser gesamt: | 112.414 |
Forum: | Hot-Stocks | Leser heute: | 72 | |
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http://www.ariva.de/Schrecklich_nette_Investoren_t311842
Es hat mich aber nicht abgehalten, in Caatoosee zu investieren, weil die Bewertung des Unternehmens damals 2006/07 eine völlig andere war. Damals wäre ich auch ohne die Querelen nicht in COO1 eingestiegen. Caatoosee hatte Mitte 2007 noch 16 Mio € Eigenkapital, Tendenz fallend, und 10 Mio € Cash. Man war aber mit 35-40 Mio € bewertet bei Umsätzen von 18 Mio €. Die Aktie ist dann auch folgerichtig zum Pennystock geworden. Aber Kurse um 0,3 € erschienen mir Mitte 2009 einfach bei so einem Cashbestand und profitablem operativen Geschäft sehr gering. Damals vor 2-3 Jahren gab es ein anderes Management, ein anderes operatives Geschäft und eine wesentlich höhere Bewertung. Das Pflichtangebot nach dem Einstieg des Großaktionärs hätte es aber eigentlich trotzdem geben müssen.
Ich hab jedenfalls die Situation schon sehr gründlich mit der von 2005-2007 verglichen, bevor ich im Spätsommer 2009 hier eingestiegen bin. Seit Mitte 2007 hatte sich am Eigenkapital und Cash kaum etwas verändert und Caatoosee war immernoch profitabel bzw. wieder profitabel, und trotzdem war die MarketCap von 40 Mio € auf nur noch 7-8 Mio € gefallen. Daher mein Einstieg, zumal es die Spekulationen um eine Übernahme gab.
Hab natürlich dennoch ab und zu überlegt, ob man als Kleinaktionär die ganze Sache nicht juristisch überprüfen lassen sollte, aber leider hab ich keine Rechtsschutz, sonst hätt ich konkreter drüber nachgedacht. Die HV im Februar dürfte aber vielleicht in dem Sinne schon interessant werden. Glaub nicht, dass alle Aktionäre die Klappe halten werden. Bei w:o wird übrigens ziemlich vernünftig über die aktuelle Situation diskutiert.
Es geht ja Raymond darum, dass die verbliebene Geschäftseinheit möglicherweise das Sahnestück ist, und dort ja auch der letzte Großauftrag liegt. Das ein Drittel der Mitarbeiter verbleiben, ist ja nur dann von belang, falls die Bruttomarge genauso hoch ist wie beim verkauften Teil. Das wissen wir aber nicht. Wenn sie höher ist, kann auch die Mitarbeiterzahl entsprechend höher sein.
Und was findest du eigentlich konkret bedenklich an dem Artikel von 2007? Also auf die jetzige Situation von Caatoosee bezogen.
Vielleicht trägt deine Meinung ja zur Aufklärung bei. Mich interessiert das ja schon lange, welch Auswirkungen diese Hintergründe auf Caatoosee haben könnten. Mir hat es aber wie schon gesagt noch nie jemand erklärt. Weiterhin ist mir nicht klar, wieso dem Großaktionär an sinkenden Kursen gelegen sein soll. Deshalb versteh ich auch nicht die Meinung des Users sleepingbafin (trotz tollem Namen), der schreibt: "und dann wird es zu spät sein, dann haben sich die fetten Großaktionäre bereits am Schweinetrog sattgefressen"
wenn er diese Aussage nicht begründet. Wie sollen sich konkret die Großaktionäre sattfressen, wenn ihr Beteiligungswert immer geringer wird und sie sonst keine Einnahmequellen aus dem Deal haben? Zur Zeit verlieren sie Geld mit jedem Cent, den die Caatooseeaktie fällt.
Mfg
Kalle
Das Bafin hätte damals einschreiten müssen als es um das Pflichtangebot ging, denn das betraf das Aktienrecht. Zudem muss das Bafin bei offensichtlicher Kursmanipulation enschreiten. Ob das aktuell gegeben ist, darüber kann man streiten. Würd ich persönlich nicht zwangsläufig so sehen.
Die Schutzgemeinschaft hingegen ist dafür dar, üble Machenschaften aufzudecken und öffentlich zu machen, die die Privataktionäre benachteiligen. Dann kann man auf dieser Grundlage Anträge auf der HV einbringen, um die Dinge zu ändern, oder wenn sich nichts mehr ändern lässt, weil der Großaktionär in den Machenschaften verwickelt ist, dann könnte die Schutzgemeinschaft im Namen der Kleinanleger klagen, wenn juristisch was machbar ist. Ich glaub das Bafin ist erst zuständig, wenn wirklich kriminelle Machenschaften aufgedeckt wurden. Wenn ich mich täusche, sagt's mir!
könnte MWZ aber auch locker nachkaufen und den Anteil an caatoosee bis knapp unter 75 % aufstocken. Weniger gute Nachrichten, Verunsicherung der Kleinanleger und niedrige Kurse wären dann im Interesse des Großaktionärs.
Bei w:o gab es ja mal kurzzeitig Gerüchte, dass sich hier jemand anderes starkes eingekauft hat, um die Transaktion Teraports zu verhindern. Auch in dem Fall versteh ich allerdings den Sinn dahinter nicht, es sei denn, hier will jemand irgendwie einen Kursaufschlag oder eine Abfindung erzwingen. Diese Leute gibt es ja seit Jahren, die auf Hauptversammlungen versuchen, bestimme Entscheidungen zu torpedieren, um dann Management und Großaktionäre damit zu erpressen. Im Fall von Caatoosee könnte es sogar von Vorteil für die Kleinaktionäre sein, wenn überhaupt was dran ist an diesem Gerücht. Im allgemeinen halte ich von solchen Leuten aber nichts.
In jedem Fall wäre es von Vorteil, wenn wir die SDK einschalten, und sie bitten, sich mit dem Fall näher zu beschäftigen und dann auf der HV zu sprechen. Wär schon mal ein Anfang. Die Antwort der Bafin mit dem Aktenzeichen hab ich ja noch. Vielleicht schreib ich nächste Woche nochmal dorthin, auch wenn es aus angesprochenen Gründen wohl eh nichts bringt.
Kalchas fällt mir nämlich bei solchen Sondersitationen als sehr kompetent auf, vor allem bei Fragen des Aktienrechts in Fällen, wo es um Mehrheitsbeteiligungen und Übernahmen/SqueezeOuts geht. Bei der Übernahme von Genescan Europe durch Eurofins gab es ja einige Ähnlichkeiten zu der Situation von Caatoosee und MWZ, nur das MWZ selbst nicht börsennotiert ist, genau wie Teraport. Aber ansonsten erinnern mich die Diskussionen in dem Genescan-Thread dort an Caatoosee. Deshalb würd mich mal interessieren, was Kalchas von Caatoosee hält.
Und wie sich jetzt der Großaktionär selbst bedienen soll, ohne das die anderen Aktionäre etwas davon haben, konnte wohl auch Kalchas nicht klären.
Dachte er kann hinsichtlich des Übernahmeprozederes bei Genescan etwas sagen. Na ja, vielleicht hat er die Frage nicht so verstanden. Das beim operativen Geschäft Unterschiede bestehen, versteht sich von selbst. Deshalb war man ja auch völlig unterschiedlich bewertet. Die Frage ist, ob man bei Caatoosee für die aktuelle Situation angemessen bewertet ist. Und das war bei Genescan nicht so und ich denke bei Caatoosee auch nicht. Deshalb hatte ich erwartet, er könnte Aufklärung dazu geben, wie die Übernahme damals abgelaufen ist, und wie das hier bei Caatoosee laufen könnte.
DGAP-HV: caatoosee ag: Bekanntmachung der -2-
DJ DGAP-HV: caatoosee ag: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 25.02.2010 in Stuttgart mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
caatoosee ag / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 15.01.2010 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Beschlussfassung über die Zustimmung zum 'Asset Purchase
and Transfer Agreement pertaining to certain business operations of
Teraport GmbH' (Unternehmenskauf- und Übertragungsvertrag bezüglich
bestimmter Geschäftsbereiche der Teraport GmbH) vom 23.12.2009 zwischen
der Teraport GmbH, der caatoosee ag und der sds business services
GmbH sowie zu den darin vereinbarten Transaktionen
Die Teraport GmbH, Leonberg, eine 100%ige Tochtergesellschaft
der caatoosee ag, und die caatoosee ag haben am 23.12.2009 mit der
sds business services GmbH, Mülheim an der Ruhr, einen Vertrag mit
der Bezeichnung 'Asset Purchase and Transfer Agreement pertaining
to certain business operations of Teraport GmbH' (Unternehmenskauf-
und Übertragungsvertrag bezüglich bestimmter Geschäftsbereiche der
Teraport GmbH, nachfolgend auch ' Unternehmenskaufvertrag ' oder
' Vertrag ') abgeschlossen. Gegenstand des Unternehmenskaufvertrags
ist der Verkauf und die Übertragung von Vermögensgegenständen der
Teraport GmbH, die den Geschäftsbereichen IT Services Outsourcing
(' Geschäftsbereich ITS ') und Business Products Outsourcing
/ SAP Services (' Geschäftsbereich BPA ') der Teraport GmbH zuzuordnen
sind. Vermögensgegenstände der Teraport GmbH, die dem Geschäftsbereich
Engineering IT Consulting (nachfolgend auch ' Geschäftsbereich EIC ') zuzuordnen sind, werden mit dem Unternehmenskaufvertrag nicht
veräußert. Für sämtliche Verbindlichkeiten der Teraport GmbH nach
dem Unternehmenskaufvertrag haftet die caatoosee ag gesamtschuldnerisch
mit der Teraport GmbH. Nach Vollzug der im Unternehmenskaufvertrag
vereinbarten Transaktionen (' Transaktionen ') wird die Teraport
GmbH nur noch im Geschäftsbereich EIC Leistungen anbieten und keine
weiteren Geschäftsbereiche betreiben. Die Teraport GmbH ist derzeit
die einzige operativ tätige Tochtergesellschaft der caatoosee ag.
Die von der Teraport GmbH mit dem Unternehmenskaufvertrag veräußerten
Vermögensgegenstände der Geschäftsbereiche ITS und BPA stellen den
überwiegenden Teil des Gesellschaftsvermögens der Teraport GmbH (rund
90 %) dar. Die Geschäftsbereiche ITS und BPA erwirtschaften rund 80
% des Gesamtumsatzes der Teraport GmbH. Wegen der Bedeutung der im
Unternehmenskaufvertrag vereinbarten Transaktionen für die caatoosee
ag hat sich der Vorstand vorsorglich dazu entschlossen, den Unternehmenskaufvertrag
sowie die im Unternehmenskaufvertrag vereinbarten Transaktionen der
Hauptversammlung zur Zustimmung vorzulegen. Der Vollzug des Unternehmenskaufvertrags
und die Übertragung der mit dem Unternehmenskaufvertrag verkauften
Vermögensgegenstände stehen deshalb unter anderem unter dem Vorbehalt,
dass die Hauptversammlung der caatoosee ag ihre Zustimmung dazu erteilt,
dass der Vorstand der caatoosee ag als Vertreter der alleinigen Gesellschafterin
(also der caatoosee ag) der Teraport GmbH den im Unternehmenskaufvertrag
vereinbarten Transaktionen zustimmt. Der Aufsichtsrat der caatoosee
ag hat den im Unternehmenskaufvertrag vereinbarten Transaktionen mit
Beschluss vom 13. Januar 2010 zugestimmt.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:
Dem 'Asset Purchase and Transfer Agreement pertaining
to certain business operations of Teraport GmbH' (Unternehmenskauf-
und Übertragungsvertrag bezüglich bestimmter Geschäftsbereiche der
Teraport GmbH) vom 23.12.2009 zwischen der Teraport GmbH, Leonberg,
der caatoosee ag und der sds business services GmbH, Mülheim an der
Ruhr, wird zugestimmt.
Die Hauptversammlung erteilt ihre Zustimmung dazu, dass
der Vorstand der caatoosee ag in Vertretung der Alleingesellschafterin
(caatoosee ag) der Teraport GmbH den im 'Asset Purchase and Transfer
Agreement pertaining to certain business operations of Teraport GmbH' (Unternehmenskauf- und Übertragungsvertrag bezüglich bestimmter Geschäftsbereiche
der Teraport GmbH) vom 23.12.2009 zwischen der Teraport GmbH, Leonberg,
der caatoosee ag und der sds business services GmbH, Mülheim an der
Ruhr, ('Unternehmenskaufvertrag') vereinbarten Transaktionen sowie
dem Unternehmenskaufvertrag zustimmt, insbesondere in der Gesellschafterversammlung
der Teraport GmbH, Leonberg.'
Die folgenden Ausführungen geben einen Überblick über den wesentlichen
Inhalt des Unternehmenskaufvertrags. Ergänzend wird auf den Unternehmenskaufvertrag
sowie den Bericht des Vorstands der caatoosee ag zum einzigen Tagesordnungspunkt
verwiesen, in dem die Gründe für den Abschluss des Unternehmenskaufvertrags,
der Vertrag im Einzelnen sowie die Höhe und Angemessenheit des Kaufpreises
rechtlich und wirtschaftlich erläutert und begründet werden. Der Unternehmenskaufvertrag
und der Vorstandsbericht sind über die Internetseite der Gesellschaft
zugänglich und werden auch in der Hauptversammlung ausliegen.
Wesentlicher Inhalt des Unternehmenskaufvertrags:
Verkäufer der Vermögensgegenstände ist die Teraport GmbH,
Leonberg. Käufer der Vermögensgegenstände ist die sds business services
GmbH, Mülheim an der Ruhr. Die caatoosee ag ist ebenfalls Vertragspartei.
Für sämtliche Verbindlichkeiten der Teraport GmbH nach dem Unternehmenskaufvertrag
haftet die caatoosee ag gesamtschuldnerisch mit der Teraport GmbH.
Der Kaufpreis für die veräußerten Vermögensgegenstände beträgt
EUR 3.062.500,00 (nachfolgend ' Grundbetrag ') abzüglich des Gesamtbetrags
der Finanzschulden und abzüglich des Betrags, um den das Working Capital
(' Betriebskapital ') den Betrag von EUR 2.100.000,00 unterschreitet
bzw. zuzüglich des Betrags, um den das Betriebskapital den Betrag
von EUR 2.100.000,00 übersteigt.
Am Tag des Vollzugs des Unternehmenskaufvertrags (' Vollzugstag ') wird der Käufer zunächst nur einen vorläufigen Kaufpreis an die
Teraport GmbH zahlen. Dieser vorläufige Kaufpreis wird anhand einer
geschätzten Bilanz zum Vollzugstag, die die Teraport GmbH zu erstellen
hat, berechnet. Sollten sich die Teraport GmbH und die sds business
services GmbH nicht auf einen Betrag als vorläufigen Kaufpreis einigen
können, gilt der von der Teraport GmbH vorgeschlagene Betrag als vorläufiger
Kaufpreis, sofern dieser Betrag den Vorschlag der sds business services
GmbH nicht um mehr als EUR 50.000,00 übersteigt.
Der vorläufige Kaufpreis wird am Vollzugstag fällig. Die sds
business services GmbH zahlt den vorläufigen Kaufpreis, abzüglich
eines Betrags in Höhe von EUR 800.000,00 sowie abzüglich des Betrags,
den der vorläufige Kaufpreis den von der sds business services GmbH
vorgeschlagenen vorläufigen Kaufpreis übersteigt, an die Teraport
GmbH. Der Betrag in Höhe von EUR 800.000,00 sowie der Betrag, den der
vorläufige Kaufpreis den von der sds business services GmbH vorgeschlagenen
vorläufigen Kaufpreis übersteigt, werden auf ein Treuhandkonto gezahlt.
Die Teraport GmbH kann 30 Monate nach dem Vollzugstag Freigabe des
Treuhandbetrags verlangen. Voraussetzung dafür ist insbesondere, dass
von der sds business services GmbH bis 30 Monate und 5 Geschäftstage
nach dem Vollzugstag keine Ansprüche gegen die Teraport GmbH unter
dem Vertrag vor dem zuständigen Schiedsgericht geltend gemacht wurden;
unter bestimmten Voraussetzungen kann hinsichtlich eines Teilbetrags
von EUR 200.000 schon zu einem früheren Zeitpunkt Freigabe verlangt
werden.
Der endgültige Kaufpreis ist innerhalb von zehn Geschäftstagen,
nachdem die von der Teraport GmbH zu erstellende Bilanz zum Vollzugstag
für die Vertragsparteien verbindlich geworden ist, zu zahlen. Sollte
der vorläufige Kaufpreis einschließlich der Beträge, die auf das Treuhandkonto
überwiesen wurden, den endgültigen Kaufpreis unterschreiten, so zahlt
die sds business services GmbH den Differenzbetrag an die Teraport
GmbH. Sollte hingegen der vorläufige Kaufpreis einschließlich der
Beträge, die auf das Treuhandkonto überwiesen wurden, den endgültigen
Kaufpreis übersteigen, zahlt die Teraport GmbH den Differenzbetrag
an die sds business services GmbH zurück. Die caatoosee ag geht derzeit
davon aus, dass der endgültige Kaufpreis zwischen EUR 2,2 und 2,6 Mio.
liegen wird.
Gegenstand des Unternehmenskaufvertrags sind die Vermögensgegenstände,
die den Geschäftsbereichen ITS und BPA zuzuordnen sind. Ausdrücklich
nicht verkauft und übertragen werden die Vermögensgegenstände, die
dem Geschäftsbereich EIC zuzuordnen sind und sich am Standort der
Teraport GmbH in München befinden. Unter die veräußerten Vermögensgegenstände
fallen insbesondere Gegenstände des Anlagevermögens, Betriebs- und
Geschäftsausstattung, technische Anlagen und Maschinen, gewerbliche
Schutzrechte, Internetdomains, Know-how, Forderungen aus Lieferung
und Leistung, Geschäftsunterlagen und Verträge aller Art. Daneben
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
liegen wird.
Leider kein Tagesordungspünkt über eine Ausschüttung......................
Im obigen Link die Stellungsnahme vom Vorstand. Auf Seite 37 heißt es, dass eine Ausschüttung an die Aktionäre erfolgen soll.
Wird wohl ein Teil der Liquidität ausgekehrt werden und ein Teil weiter in der Caatoosee AG verbleiben. Operatives Geschäft läuft zunächst mit dem Rest weiter.
Denke aber auf längere Sicht wird auch der Rst verkauft werden, Liquidität ausgeschüttet und die Caatoosee AG wird Geschichte sein.
meine rechnung:
caatoosee ag --MUTTERGESELLSCHAFT--
(einzelbilanz lt. www.ebundesanzeiger.de )
€ 13,8 mio eigenkapital 31.12.2008 (einschl. eigener liquider mittel von 3,6 mio und forderung von € 1,2 mio an Teraport GmbH, u. a. aus ergebnisabführung 2008)
./. € 10,5 mio bilanzierte Anteile an verbundenen Unternehmen (Teraport GmbH)
+ € 1,6 mio gewinnabführung 2009 Teraport
./. € 0,5 mio holdingkosten caatoosee ag 2009
zwischensumme: € 4,4 mio
Teraport GmbH(erlöse der Terraport, die bis zum vollzugstag (closing) des unternehmensverkaufs erzielt werden, werden lt. unternehmenskaufvertrag zurückbehalten):
€ 7 mio eigener kassenbestand und guthaben bei kreditinstituten 31.12.2008, ermittelt durch abgleich der caatoosee einzel- und konzernbilanz
./. € 1,2 mio tilgung altverbindlichkeit gegenüber caatoosee ag (u. a. aus ergebnisabführung 2008)
+ € 2,4 mio geschätzter kaufpreis für veräußerte geschäftsbereiche
+ € 2 mio*** marktwert des zurückbehaltenen geschäftsbereichs EIC
zwischensumme: € 10,2 mio
gesamtsumme:
€ 14,6 mio
= rd. € 0,60 je caatoosee-aktie (24.098.988 caatoosee-aktien)
***marktwert des zurückbehaltenen geschäftsbereichs EIC:
bei ca. € 3,6 mio umsatz und ebit-marge2010e von 9% (wie bei Bertrandt http://de.finance.yahoo.com/q/ae?s=BDT.DE) ergäbe sich ein ebit von € 0,33mio; ebit € 0,33 mal 6 (wie bei Bertrandt) ergibt € 2 mio
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zum vorstandsbericht http://www.caatoosee.com/fileadmin/caatoosee/documents/IR/04…
II.2. (Seite 9):
Teraport GmbH:
2008: Umsatz € 18 mio, EBIT € 1,2 mio
2009: Halbjahres-EBIT € 0,83 mio
IV.2. (Seite 17):
endgültiger kaufpreis voraussichtlich € 2,2 - 2,6 mio
VI.1. (Seite 35)
vorstand sieht für die fortführung der verbliebenen geschäftsbereiche*** eine "solide grundlage" (*** von caatoosee selbst entwickeltes DQ-Software-geschäft (Data Quality) und zurückbehaltener Teraport-geschäftsbereich EIC, der sich trotz automotiv-branchenkrise "zufriedenstellend entwickelt" hat)
VII.2. (Seite 37)
abhängig von der entwicklung des restgeschäfts in diesem jahr bestehe berechtigte hoffnung auf sonderausschüttung "in näherer zukunft"
--------------------------------------------------
die veräußerten geschäftsbereiche der Teraport umfassten (in der reihenfolge der bilanzgliederung des § 266 HGB):
A. Anlagevermögen:
I. Immaterielle Vermögensgegenstände:
1. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte;
--ohne marken "timm" und "topp"--
2. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten;
4. evtl. von Teraport geleistete Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände;
II. Sachanlagen:
2. technische Anlagen und Maschinen;
3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung;
4. evtl. von Teraport geleistete Anzahlungen auf Sachanlagen;
III. Finanzanlagen:
5. Wertpapiere des Anlagevermögens;
B. Umlaufvermögen:
I. Vorräte:
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe;
2. unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen;
3. fertige Erzeugnisse und Waren;
4. evtl. von Teraport geleistete Anzahlungen auf Vorratsvermögen;
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände:
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen;
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen;
4. sonstige Vermögensgegenstände;