Curasan (A2YPGM) - Investorensuche fortgesetzt
Seite 3 von 3 Neuester Beitrag: 25.04.21 03:08 | ||||
Eröffnet am: | 02.03.20 10:58 | von: Man of Hon. | Anzahl Beiträge: | 63 |
Neuester Beitrag: | 25.04.21 03:08 | von: Ursulahnqna | Leser gesamt: | 21.526 |
Forum: | Hot-Stocks | Leser heute: | 6 | |
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Zitat...
"Weiterer wesentlicher Bestandteil des den Gläubigern vorzulegenden Insolvenzplans für die curasan AG soll eine Kapitalherabsetzung auf voraussichtlich Null Euro sowie eine anschließende Barkapitalerhöhung sein. Die neuen Aktien sollen in einem ersten Schritt vollständig von der Donau Invest gezeichnet werden. Die Altaktionäre werden an dieser Kapitalmaßnahme nicht beteiligt. Ein Recht zur Zeichnung neuer Aktien wird ihnen nicht eingeräumt. Nur so ist eine durchgreifende Sanierung der curasan AG darstellbar. Die rechtliche Zulässigkeit eines derartigen Vorgehens wurde von den zuständigen Gerichten unter anderem in den Insolvenzverfahren der Pfleiderer AG und der IVG AG, die ebenfalls über einen Insolvenzplan saniert worden sind, bestätigt. Beide Pläne wurden auf diese Weise umgesetzt. Aufgrund dieser Maßnahmen sollen die bestehenden Aktionäre aus der Gesellschaft ausscheiden. Im Rahmen des Insolvenzplanes soll die curasan AG dann „delistet“ werden und als nicht börsennotierte Gesellschaft fortbestehen."
Der Letze Abschnitt, geht's noch...
Aber ich mag die Ösis absolut, weil sie von den Detschen so als Hinterwettler immer noch eingeschätzt
werden.
Eines ist klar..........Österreich ist frei und D immer noch ein besetztes Land!
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
veröffentlicht am 01.09.2020 / 11:48 CET/CEST
Kleinostheim, 01.09. 2020 – Im laufenden Insolvenzplanverfahren über das Vermögen der curasan AG (Aktien: ISIN DE000A2YPGM4 / Wandelanleihe: ISIN DE000A2TR497) wird mitgeteilt, dass im Rahmen des Erörterungs- und Abstimmungstermins über den vom Insolvenzverwalter vorgelegten Insolvenzplan am 03.09.2020 10: Uhr Ridingersaal, Schloss Joannisburg, Schlossplatz 4, 63739 Aschaffenburg, die Gläubiger über die nachstehenden Kapitalmaßnahmen abstimmen werden:
Herabsetzung des Grundkapitals
Das Grundkapital der Schuldnerin, das derzeit 9.065.873,00 € (in Worten: neun Millionen fünfundsechzigtausend achthundertdreiundsiebzig Euro) beträgt und in 9.065.873 (in Worten: neun Millionen fünfundsechzigtausend achthundertdreiundsiebzig) auf den Inhaber lautende Stückaktien eigeteilt ist, wird um 9.065.873,00 € (in Worten: neun Millionen fünfundsechzigtausend achthundertdreiundsiebzig Euro) auf 0,00 € (in Worten: Null Euro) herabgesetzt. Durch diese Herabsetzung entfällt auf jede Stückaktie ein anteiliger Betrag des Grundkapitals von 0,00 € statt wie bisher von 1,00 €. Die Kapitalherabsetzung erfolgt nach den Vorschriften über die vereinfachte Kapitalherabsetzung (§§ 229 ff. AktG) in voller Höhe zum Zwecke des Ausgleichs von Wertminderungen und zur Deckung sonstiger Verluste.
Barkapitalerhöhung
Das auf 0,00 € (in Worten: Null Euro) herabgesetzte Grundkapital der Schuldnerin wird gegen Bareinlagen von 400.000,00 € (in Worten: vierhunderttausend Euro) erhöht. Die Barkapitalerhöhung erfolgt durch Ausgabe von 400.000 (in Worten: vierhunderttausend) neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen anteiligen Betrag am Grundkapital der Schuldnerin von 1,00 € (in Worten: einem Euro) je Stückaktie.
Die neuen Aktien werden zum geringsten Ausgabebetrag von 1,00 € (in Worten: ein Euro) je Stückaktie ausgegeben.
Das Bezugsrecht der Aktionäre der Schuldnerin ist ausgeschlossen. Zur Zeichnung und Übernahme der neuen Aktien wird allein die DONAU INVEST Beteiligungs-Ges. m.b.H. mit Sitz in Wien/Österreich zugelassen.
Der Vorstand wird ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Erhöhung des Grundkapitals durch Bareinlage und ihrer Durchführung festzusetzen.
Mit der Herabsetzung des Grundkapitals auf 0,00 € endet die Notierung der Aktien an der Börse.
III. Aufhebung genehmigten und bedingten Kapitals
Des Weiteren wird die in § 4 Abs. 3 der Satzung erteilte Ermächtigung des Vorstandes, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats um insgesamt 3.063.723, € durch die Ausgabe neuer Aktien auf den Namen des Inhabers lautender Stückaktien zu erhöhen, aufgehoben.
4 Abs. 3 der Satzung wird gestrichen. Auch die in § 4 Abs. 4 der Satzung enthaltene bedingte Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft um 1.556.946,00 € (bedingtes Kapital 2015/2016/2018) wird aufgehoben.
4 Abs. 4 der Satzung wird gestrichen.
Die in § 4 Abs. 5 der Satzung enthaltene bedingte Erhöhung des Grundkapitals um 7.352.936,00 € (bedingtes Kapital 2019) wird aufgehoben.
4 Abs. 5 der Satzung wird gestrichen.
Die vorstehenden Kapitalmaßnahmen wurden dem Amtsgericht (Insolvenzgericht) Aschaffenburg sowie dem Gläubigerausschuss im Rahmen des vorgelegten Insolvenzplans mitgeteilt.
Der Vorstand
—- Ende der Ad-hoc-Mitteilung —-
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
veröffentlicht am 03.09.2020 / 14:07 CET/CEST
Kleinostheim, 03. September 2020 – Im laufenden Insolvenzplanverfahren über das Vermögen der curasan AG (Aktien: ISIN DE000A2YPGM4 / Wandelanleihe: ISIN DE000A2TR497) haben die vier anwesenden von insgesamt sechs im Insolvenzplan vorgesehenen Gläubigergruppen dem Insolvenzplan zugestimmt. Auch die Schuldnerin stimmte dem vorgelegten Insolvenzplan zu. Das Amtsgericht (Insolvenzgericht) Aschaffenburg hat angekündigt, dass es den von der Gläubigerversammlung beschlossenen Insolvenzplan bestätigen wird.
Vorbehaltlich der weiter erforderlichen insolvenzrechtlichen Bestätigung des Insolvenzplans und der noch erforderlichen Eintragungen im Handelsregister wird das Grundkapital der curasan AG von derzeit 9.065.873,00 € (in Worten: neun Millionen fünfundsechzigtausend achthundertdreiundsiebzig Euro) im Wege der Kapitalherabsetzung (§§ 229 ff. AktG) auf 0,00 € (in Worten: Null Euro) herabgesetzt und im Wege der Barkapitalerhöhung durch die Ausgabe von 400.000 (in Worten: vierhunderttausend) neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen anteiligen Betrag am Grundkapital der Schuldnerin von 1,00 € (in Worten: einem Euro) je Stückaktie wieder erhöht. Das Bezugsrecht der (Alt-)Aktionäre der Schuldnerin ist ausgeschlossen. Zur Zeichnung und Übernahme der neuen Aktien ist allein die DONAU INVEST Beteiligungs-Ges. m.b.H. mit Sitz in Wien/Österreich zugelassen.
Die Insolvenzplanquote für die unbesicherten Insolvenzgläubiger, einschließlich der Anleihegläubiger, beläuft sich auf 33,5 %.
Der Vorstand
—- Ende der Ad-hoc-Mitteilung —-
Guten Morgen
@Börsentrader Zitat: Ich glaube das einige die Meldung nicht verstanden haben.
Was meinst du damit, was gibt es nicht zu verstehen ?
Viele Grüße
Herabsetzung auf 0 ist ja dann doch nicht so toll....
Oder habe ich jetzt was falsch verstanden :/??
Dann zahlt diese einfach nicht (was muss das für ein schlechter Vertrag gewesen sein), es wird aus dem Nichts und ohne Vorwarnung Insolvenz angemeldet.
Dann werden alle Altaktien auf Null gesetzt, die Donau Investmentgesellschaft steigt wieder neu ein und kauft das Unternehmen für ein paar Hundertausend Euro auf.
Habe in der Summe "nur" 500 verloren, Lehrgeld. Weiß jetzt aber auch, wie einfach Betrug in Deutschland an der Börse geht.