90 % für Begrenzung der Flüchtlinge
Seite 3 von 3 Neuester Beitrag: 12.11.16 12:48 | ||||
Eröffnet am: | 10.11.16 22:19 | von: Rubensrembr. | Anzahl Beiträge: | 64 |
Neuester Beitrag: | 12.11.16 12:48 | von: Weckmann | Leser gesamt: | 5.480 |
Forum: | Talk | Leser heute: | 6 | |
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Bei Bedarf können die Grenzkontrollen übrigens wieder eingeführt werden. Wurde und wird ja auch so gehandhabt.
Das normal kein EU Bürger Asyl in Deutschland beantrag, davon kann ja wohl ausgegangen werden. Also ist die Formulierung eindeutig und zielt auf alles außerhalb der EU und den als sicher eingestuften Staaten. Und die darfst du nicht mal durchwandern ohne das Abs II zuschlägt. Von Dublin ganz zu schweigen.
Das ist aber auch alles nur Makulatur. Unsere Regierung hätte die Möglichkeit gehabt im Vorfeld an Problemlösungen zu arbeiten. Wir beteiligen uns munter an Regimchange und Ausbeutung von armen Staaten. Zudem verdienen einige wirklich ganz kräftig an Konflikten. Die Quittung bekommen wir nun serviert. Da ist es auch ganz egal wie man zu der ganzen Angelegenheit steht. Wenn ich mir ansehe wer da um uns herum alles gewählt wird (das jüngste Beispiel eingeschlossen), dann ist das meiner Meinung nach das Ergebniss verfehlter Politik zu Gunsten einer reichen Minderheit. Das war eigentlich schon immer so, nur wurde es selten in so kurzer Zeit so maßlos übertrieben.
Mir geht es gut (wirklich!), ich kann aber verstehen, dass eine zunehmende Zahl von Menschen nicht nachvollziehen kann, was da jetzt plötzlich finanziell alles möglich sein soll.
Gott sei dank, wird in diesem Land die Regierung gewählt, was da zur Wahl steht ist aber auch nicht immer wirklich eine Wahl wert. Und da beginnt dann die nächste Tragödie...
Zitat:
Die Bundesregierung habe Grenzen überschritten: „Die engen Leitplanken des deutschen und europäischen Asylrechts sind gesprengt worden. Bestehende Regelungen wurden an die Wand gefahren. Die Asyl- und Flüchtlingspolitik krankt seit Langem daran, dass man es versäumt hat, zwischen dem individuellen Schutz vor Verfolgung einerseits und der gesteuerten Migrationspolitik für Wirtschaftsflüchtlinge andererseits zu unterscheiden.
Letzteres erfolge nicht aufgrund rechtlicher Verpflichtungen, sondern aufgrund politischer Ermessensentscheidungen, die aus humanitären Gründen oder einer vorsorgenden Zuwanderungspolitik getroffen werden könnten“, so Papier.
https://www.welt.de/politik/deutschland/...luechtlingspolitik-ab.html
Schachtschneider hat ja auch so manches verkündet. Und ist übel gescheitert, was aber vorhersehbar war.
1993: Grundgesetzänderung und Neuregelung des Asylverfahrensrechts
Im Einzelnen ergaben sich folgende Neuerungen:
Wer über ein EU-Land oder ein anderes Nachbarland Deutschlands einreist, hat keinen Anspruch auf Asyl und kann sofort abgewiesen werden. Das besagt die sogenannte "Drittstaatenregelung", die auch in anderen EU-Ländern existiert. Die meisten Flüchtlinge scheitern auf diese Weise bereits an den Grenzen Deutschlands. Oft kommt es zudem zu Kettenabschiebungen, an deren Ende sich der Flüchtling in seinem Herkunftsland wiederfindet.
Auch Flüchtlinge aus "sicheren Herkunftsstaaten", also Ländern, in denen keine Verfolgung oder unmenschliche Behandlung droht, haben keinen Anspruch auf Asyl.
Zudem können über Flughäfen eingereiste Bewerber bis zu 19 Tage festgehalten werden, um ihren Asylantrag zu prüfen. Dies ist möglich, da die Transitbereiche von Flughäfen als "exterritoriale Gebiete" eingestuft werden. So können Asylverfahren schon vor der Einreise nach Deutschland durchgeführt und die Einreise verweigert werden.
Kritik an dem neuen Verfahren übten das Flüchtlingshilfswerk UNHCR und Organisationen wie Pro Asyl. Die deutsche Regelung sei unmenschlich und führe dazu, dass Menschen, die in anderen EU-Ländern Flüchtlingsstatus erhalten würden, in Deutschland keine Chance auf Asyl hätten.
Wer gilt als "asylberechtigt"?
Recht auf Asyl hat, wer politisch verfolgt ist. Eine Definition dazu findet sich im Grundgesetz nicht. Erst durch höchstrichterliche Urteile und die Definition der Genfer Flüchtlingskonvention wurde der Begriff der "politischen Verfolgung" konkretisiert: Sie muss von einem Staat ausgehen und die Menschenwürde der betroffenen Person schwerwiegend verletzen.
Allgemeine Notsituationen wie Armut, Bürgerkrieg oder Naturkatastrophen und die Verfolgung durch nicht-staatliche Akteure wie Bürgerkriegsparteien begründen damit ausdrücklich keinen Anspruch auf Asyl.
Quelle: http://www.bpb.de/politik/hintergrund-aktuell/...ompromiss-24-05-2013
Ich verweise lediglich auf den damals wie heute amtierenden Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Andreas Voßkuhle, der seinerseits mit einer entschieden von der seines Vorgängers abweichenden Auffassung meinte hervortreten zu müssen, der jedoch mit seiner Widerborstigkeit dem überwältigenden Gewicht, das Papier zum öffentlichen Abwägen der Argumente auf die Waagschale gebracht hatte, etwas nur annähernd Gleichwertiges entgegenzusetzen naturgemäß weder als befähigt noch als berufen sich darzustellen vermochte.
Wollte das nur der Vollständigkeit halber erwähnt haben und verlinke den Vorgang lediglich aus formalen Gründen.
Außerdem muß niemand nach Deutschland "flüchten", um sein "Leben zu retten". Die ganze Darstellung ist vollkommen falsch und manipulativ. Syrer in türkischen Auffanglagern werden nämlich nicht bombardiert und müssen auch nicht "hungern". Wenn sich dennoch jemand entschließt nach Deutschland zu reisen, ist das kein "schutzsuchender Kriegsflüchtling" mehr sondern ein gewöhnlicher Einwanderer. Und kein Staat der Welt ist verpflichtet Einwanderer aufzunehmen.
Hast Du überhaupt schon mal in einen Gesetzestext reingeschaut?
Oder willst Du nicht, weil Du die Antwort nicht hören möchtest?
Interessant wäre ja auch die Reaktion vom Papier nach Kenntnis Deines Postings #59, wenn er dann auch noch erführe, dass Du ihn verlinkst.