Bock auf Pennyrallye!
Seite 3 von 19 Neuester Beitrag: 06.02.24 14:21 | ||||
Eröffnet am: | 28.04.16 13:12 | von: GandalfsErbe | Anzahl Beiträge: | 468 |
Neuester Beitrag: | 06.02.24 14:21 | von: HonestMeyer | Leser gesamt: | 145.891 |
Forum: | Hot-Stocks | Leser heute: | 61 | |
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Aber das negative an der Sache ist das außer den 30.000 Stück in Frankfurt zu 0,012 mit allen anderen Umsätzen stets das Bid bedient wurde!
Habe ja geschrieben, dass ich mir vorhin zu 0,007€ eine erste Posi aufgebaut habe und mit dem Durchbrechen der 0,015€-Marke nachlegen werden.
Das Handelsvolumen seit gestern ist extrem auffällig und die hier geschilderten Tatsachen bzgl. der Homepage und der Walter I.&B. AG in Verbindung mit der Aktionärsstruktur und dem geringen Freefloat von 17% lassen das Zockerherz höher schlagen.
Ein Aktientausch bei niedrigen Kurs, noch zusätzlich ein paar
Stücke abgreifen und dann der Kurs los lassen.
Moderation
Zeitpunkt: 02.05.16 14:16
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Regelverstoß - Unbelegte Aussage.
Zeitpunkt: 02.05.16 14:16
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Regelverstoß - Unbelegte Aussage.
Bis Gestern war noch zu sehen...
"Die Vergütungen der Mitglieder des Gläubigerausschusses wurden mit Beschlüssen vom
14.04.2016 und 15.04.2016 festgesetzt "
https://www.unternehmensregister.de/ureg/...ED55EEFEBE39467B3.web04-1
an einem Tag 500 % oder mehr zu steigen ist somit
Der Startschuss für einen Penny Rallye.
Wünsche allen Zocker viel Spaß
schau mal wie viele sind sogar unter 100 T MK.
https://www.unternehmensregister.de/ureg/...wDocument&id=17374700
6 IN 94/05
-
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
WALTER BAU-AKTIENGESELLSCHAFT, Böheimstr. 8, 86153 Augsburg
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Register-Nr.: HRB 6151
- Schuldnerin -
-
Die Vergütungen der Mitglieder des Gläubigerausschusses wurden mit Beschlüssen vom
14.04.2016, 15.04.2016 und 03.05.2016 festgesetzt. Die vollständigen Beschlüsse und
die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Augsburg
Am Alten Einlaß 1
86150 Augsburg
oder bei dem
Landgericht Augsburg
Am Alten Einlaß 1
86150 Augsburg
einzulegen.