ALNO Anleihe
Seite 3 von 5 Neuester Beitrag: 05.12.23 15:26 | ||||
Eröffnet am: | 11.07.13 10:34 | von: aberhello | Anzahl Beiträge: | 114 |
Neuester Beitrag: | 05.12.23 15:26 | von: haendler11 | Leser gesamt: | 108.921 |
Forum: | Börse | Leser heute: | 27 | |
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Die Pflichtwandelanleihe wird nur unter der Bedingung in Bezug auf den Aktienkurs gewandelt. Sonst muss Nominal zurückgezahlt werden. Das Wandlungsrecht bis dahin besteht doch bei Gläubiger. Das wird wohl außer den Schweizern keiner machen. So hab ich das zumindest verstanden.
Ob Tahoe damit Geld verdient ist schwer zu sagen. Vielleicht verbrennen Sie auch Geld mit Ihren gegebenen Darlehen. Bin gespannt ob die Darlehen besichert sind... Wenn Alno weiter so defizitär ist muss immer weiter AV verkauft werden.
Ein Grundstück mit Grundschuld kann man immer kaufen, das kann doch jeder sein.
Wenn die Forderung verkauft ist, dann übernimmt doch der neue Gläubiger (In dem Falle Tahoe) das Risiko der Rückzahlung in der Hoffnung mehr rausholen zu können als er investiert hat. In der Bilanz von Whirlpool zum 31. Dezember 2016 sieht man ja auch eindeutig, dass das bilanzierte Kreditvolumen gesunken ist. Die Forderung dürfte doch jetzt bei Tahoe liegen. Somit muss Alno das Geld auch an Tahoe zahlen. Ggf. ändert sich damit in der Alno Bilanz wenig. Aber wenn es zu einem Schuldenschnitt von allen Gläubigern kommen sollte, dann sagt Tahoe, dass ein Schuldenschnitt von 50% okay wäre. Die anderen Gläubiger sind auch glücklich wenn man noch 50% bekommt. Tahoe hätte dann in Summe 67 Mio Forderungen aber nur gut 45 Mio (35 Mio + Forderungsabkauf) gezahlt. Bei einem Schuldenschnitt um 50% für alle Gläubiger käme Tahoe ja immer noch gut weg (-12 Mio€ Verlust) und Alno wäre auf einem Schlag (Wenn es denn operativ wieder laufen würde) gesund. Bis dahin haben sie den Laden vielleicht auch auf Vordermann gebracht, sodass nicht ständig Geld verbrannt wird.
Bin mir mit der Wandelanleihe auch nicht mehr sicher. Eigentlich ist es ja eine Pflichtwandelanleihe, aber bei der Alno Anleihe greift die Pflicht zu wandeln nur wenn der Kurs oberhalb von 2,2€ ist. In dem Falle hast du Recht. Üblich ist aber meines Erachtens folgende Pflichtwandelanleihe so wie es auch bei wiki als risiko für den Käufer steht:
Bei Wandelanleihen mit Wandlungspflicht kann es durch gefallene Kurse der Aktie und die daraus resultierende Differenz zwischen Kurs und rechnerischem Nennbetrag bei Ausgabe der Teilschuldverschreibung zu erheblichen Verlusten auf Seiten des Anlegers kommen.
...Nur meine meinung
...nur meine meinung.
Das wäre doch fein !