Brunner litt an vergrößertem Herzen - kein Mord
Seite 3 von 3 Neuester Beitrag: 23.07.10 17:14 | ||||
Eröffnet am: | 17.07.10 11:26 | von: Immobilienha. | Anzahl Beiträge: | 71 |
Neuester Beitrag: | 23.07.10 17:14 | von: schlauerfuch. | Leser gesamt: | 6.047 |
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Ich bekomme zwar nicht das Bundesverdienstkreuz, würde aber bei 2-3 Leuten eingreifen
Das Risiko halte ich aufgrund von 3 Jahren judo bzw. Jiu jitsu für kalkulierbar
Wenn Du eingreifst,kannst Du nur verlieren,siehe mein Posting # 44.
OK,unterlassene Hilfeleistung,kannst Du vergessen,zählt nicht vor Gericht.
Ich habe mein Lehrgeld bezahlt,leider.
Gruß Wilbär.
Moderation
Zeitpunkt: 17.07.10 20:28
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Kommentar: Regelverstoß - Das kann aber jetzt nicht dein ernst sein!? Schon wieder radikale Äusserungen! Was diesen Herrn > http://de.wikipedia.org/wiki/Roland_Freisler < Anbelangt er war nachweislich der übelste Justizrichter des Nationalsozialistischen Reichs - Ich gebe Dir diesmal nur eine Denkpause von 2 Stunden - wenn Du so eine Wortwahl nicht augenblicklich einstellst - werden die Strafen zunehmend länger!
Zeitpunkt: 17.07.10 20:28
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Kommentar: Regelverstoß - Das kann aber jetzt nicht dein ernst sein!? Schon wieder radikale Äusserungen! Was diesen Herrn > http://de.wikipedia.org/wiki/Roland_Freisler < Anbelangt er war nachweislich der übelste Justizrichter des Nationalsozialistischen Reichs - Ich gebe Dir diesmal nur eine Denkpause von 2 Stunden - wenn Du so eine Wortwahl nicht augenblicklich einstellst - werden die Strafen zunehmend länger!
Da lernt man schon ne Menge. Dann kommt noch die Größe und das Gewicht und
ne Portion Power. Ich heisse zwar nicht Alexander Karelin, aber 1,91 und über 100 Kg
kann ich einwerfen. Und das ist für etwas kleiner dimensionierte Judoka gar nicht
so einfach. Ich muss eher dosieren, damit ich andere nicht verletze.
Ich meine es ist ok, daß man sich messen kann dadurch kann man Risiken
besser einschätzen.
Die Probleme beginnen,wenn Du als sogenannter Sieger den Ort des Geschehens verlässt.
Mein Anwalt wurde durch meine Rechtschutzversicherung vermittelt.(bilig aber grottenschlecht).Die Prozeßgegner(Migranten,russischer Herkunft)wurden durch
3 Topanwälte vertreten,bezahlt von Deinen und meinen Steuerngeldern.
Gruß und Ende des Themas Wilbär.
wenn mich nun jmd. zusammenschlägt und ich dann drauf gehe - mein persönliches pech.
also mal ehrlich - das ist doch sowas von absurd.
der mann hätte bestimmt noch einige jahrzehnte leben können .... nun ist er durch geplante und vorsätzliche ausgeübte gewalt gestorben.
wenn das nicht entsprechend bestraft wird - was muss das für ein gefühl bei den angehörigen auslösen?
Dass für solche Leute dann pro Person in der Haftanstalt pro Jahr mehrere 10000.- Eur ausgegeben werden, während ehrliche Geringverdiener mit einem Bruchteil auskommen müssen schreit zum Himmel.
Nicht mehr lang wird sich Deutschland das leisten können und ein Nachdenken wie mit gesellschaftlich völlig inkompatiblen Personen verfahren werden muss wird sich einstellen - hoffentlich.
oder laufen hier nur die maulheldenmeister rum?
Alc ist da nur eine schlechte Erklärung für diese Verrohung, den gab´s ja auch schon früher..
ein Gerichtsurteil müsste deshalb vom Strafmass her allein schon auf zukünftige Trittbrettfahrer abschreckend wirken, leider gilt hier meist die Milde.. denn hatten wir nicht alle irgend wann mal eine sehr schlechte Jugend, u.ä. als billige Erklärung dessen..
Mir scheint dies allerdings aus moralischer Sicht das geringere Übel.
Ich denke dann nicht mehr viel.
Bzw. hier wohl den Anlass für den Eintritt der Todes gaben.
Denn es ist doch wohl extrem unwahrscheinlich, dass er wegen seiner Herzerkrankung auch so, ohne Schläge gestorben wäre.
Wenn als die Schläge so heftig waren, dass durchaus ein (normaler) Mensch hätte sterben können, dann ist das doch klar Mord- und wohl ehr kein Todschlag.
Weil jemand schneller stirbt als ein völlig gesunder Mensch, hat doch deshalb der Täter nicht weniger schuld. Es kann nicht das Risiko des Opfer sein, dass er aufgrund seiner gesundheitlichen Verfassung , Gewalt weniger selber ertragen kann.
Ich meine nicht, dass es eine Rolle spielt, dass er zuerst geschlagen hat. Er hat korrekt gehandelt und durfte ohne weiteres auch hier Gewalt einsetzen, da Gewalt ja auch schon von den Täter gebraucht wurde- zwar keine direkte körperich, und stark zu erwarten war.
Insgesamt meine ich, sehen wir wieder einmal wie ein Mensch der laschen Jugendgerichtsbarkeit zum Opfer gefallen ist. Die Täter sind einschlägig bekannt gewesen. Sie haben viele verschiedene Vegehen und Straftaten hinter sind , und hatten bisher keine ECHTE Strafe erhalten.
Hier sind eindeutig diese Juristen, die solche gewaltbereiten und mehrfacch straffällig werdenden Jugendlichen nicht entsprechend bestrafen klar mitverantwortlich zu machen!
Den Tätern, wird nie, ist nie klar bewusst gemacht worden, mit entsprechende Härte, "Das nimmt die Gesellschaft nicht hin", sondern man hat nur immer wieder und wieder auf EInsicht gehofft und gesagt, "Das musste nicht mehr machen-."
Und die lachen sich kaputt!
So werden auch Täter planmässig von unserer Jugendgerichtsbarkeit produziert!
Wenn ich Richter wäre würde ich 7,9 Jahre geben.
Bei 2/3 sind se nach 5 wieder drausen...
is trotzdem ne lange Zeit, das sollte man nicht unterschätzen.
Es ist schade um den Menschen, dass er tot ist, aber dennoch darf man ihn nicht gerade deshalb zu einem Helden stilisieren und auf dieser Grundlage zwei unreife Jugendliche mit langjährigen Gefängnisstrafen überziehen.
Märtyrer-Ethos halte ich für unangebracht, genauso wie die hier geforderten Prügelstrafen oder Erschießungskommandos. Was für ein Wahnsinn sich in den Menschen hier abspielt...
Wir können froh sein, über die Zeit des tötenden Staates hinweg zu sein. Zu was er und seine Bevölkerung in der Lage war, wissen wir aus unserer Vergangenheit und sehen es an den Staaten die es noch immer praktizieren.
Die Polizisten waren im Einsatz von Gewalt geschult und sie waren eindeutig nicht in irgendeiner Gefahr.
Wie wird hier die milde Bestrafung der Polizisten beurteilt?