Was passiert mit den Lebensversicherungen
@ grinch Was is denn Zurich für Dich bitte schöne, eine Pommesbude oder was
Auffanggesellschaft
Die Protektor Lebensversicherungs-AG hat als freiwillige Auffanggesellschaft der deutschen Lebensversicherer entsprechend der Satzung am 1. Oktober 2003 (wirtschaftlicher Übergang) Historie den Vertragsbestand der Mannheimer Lebensversicherung AG übernommen. Auf Grundlage der von der Lebensversicherungswirtschaft abgegebenen Verpflichtungserklärung ist der Kapitalanlagebestand saniert worden (Geschäftsberichte). Die Verträge werden seither von der Protektor Lebensversicherungs-AG weitergeführt.
Die Verpflichtungserklärung wurde Ende 2006 aufgrund der Errichtung des gesetzlichen Sicherungsfonds erneuert und neben den Aktionären von Protektor auch von allen übrigen Mitgliedern des Sicherungsfonds abgegeben. Sie dient dem ergänzenden Schutz der Lebensversicherungsverträge, für den Fall, dass die Mittel des gesetzlichen Sicherungsfonds bei einer zukünftigen Bestandsübertragung nicht zur Sanierung ausreichen.
Keine Änderungen für die Kunden
Für die Versicherten der Mannheimer Lebensversicherung AG hat sich nach dem Übergang ihrer Verträge auf Protektor im Grunde genommen nichts geändert. Die Leistungen für die Altersvorsorge und den Risikoschutz werden in vollem Umfang garantiert, ebenso die bereits gewährten Gewinnbeteiligungen. Vereinbarte Vertragsoptionen, etwa Dynamisierungen und Vertragsanpassungen bleiben erhalten. In vielen Fällen werden sogar die Ansprechpartner dieselben sein. Zum Kundenservice
Übernahme aller Leistungen und Verpflichtungen
Protektor steht für alle Verpflichtungen ein, die sich aus dem 2003 übernommenen Vertragsbestand ergeben. Bisher gewährte Leistungen bleiben erhalten und die Verpflichtungen aus den Verträgen sind gesichert. Sämtliche Vertragsoptionen der Versicherten bleiben gewahrt. Nach Aufbau ausreichender Reserven erhalten auch Versicherungen mit Kapitalbildung ab 2007 wieder Überschussanteile in der Form, dass eine Gesamtverzinsung von 3,5% erzielt wird. Risiko und Berufsunfähigkeitsversicherung sind durchgängig überschussberechtigt geblieben.
Versicherungsmakler sind NICHT bei einer Gesellschaft. (Makler ist dem Mandanten verpflichtet)
Generalagenten SIND bei einer Gesellschaft. (Generalagent ist der Gesellschaft verpflichtet)
Und jetzt Achtung, im Versicherungsgewerbe sind verschiedene Berufe unterwegs, die über komplett verschiedene Ausbildungen und Wissenstand verfügen.
Also es gibt:
Versicherungsfachmann: Ausbildung ca. 6 Monate im Betrieb, Prüfung durch den Betrieb, Aussendienst meisstens Quereinsteiger. Die lernen wie man die Produkte der Vers. für die sie tätig sind, verkauft. Auf juristisches Hintergrundwissen wird meist komplett verzichtet.
Versicherungskaufmann: ca. 3 Jahre Ausbildung in Betrieb und Berufsschule. Abschliessend Prüfung durch die IHK. Das Gros des Versicherungsinnendienstes sind Vers. Kaufleute. Betriebswirtschaftliche Ausbildung mit starker juristischer Komponente (StGB, BGB, VVG, StVo) etc.
Versicherungsfachwirt: (Verskauf m. Weiterbildung) Vorraussetzung min. 3 Jahre als Vers. Kaufmann tätig. Ausbildungszeit 2 Jahre anschliessend Prüfung IHK.
Versicherungsmathematiker: Studierte Theoretiker...
Weiterhin ne Menge Volljuristen, Dipl. Betriebswirte und Dipl. Kaufleute. Natürlich noch Bürokaufleute, Pförtner und die Raumpfleger...
Bist du sicher, dass es kein Raumpfleger war den du gefragt hast???
Finanzierung des Sicherungsfonds
Der Sicherungsfonds wird über Jahresbeiträge der Mitglieder finanziert. Diese betragen 0,2‰ der versicherungstechnischen Netto-Rückstellungen der deutschen Lebensversicherer (Stand 12/2007: ca. 129 Mio. €), bis ein Vermögen von insgesamt 1‰ der versicherungstechnischen Netto-Rückstellungen (Stand 12/2007: ca. 647 Mio. €) erreicht ist.
Für den Fall, dass der Sicherungsfonds den Versicherungsbestand eines Not leidenden Lebensversicherungsunternehmens sanieren muss, können weitere Sonderbeiträge erhoben werden. Voraussetzung hierfür ist eine Anordnung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zur Übertragung des Versicherungsbestandes auf den Sicherungsfonds. (§ 125 Abs. 2 VAG) Für detaillierte Regelungen zur Finanzierung des Sicherungsfonds hat das Bundesministerium der Finanzen eine Rechtsverordnung erlassen („Sicherungs-Finanzierungs-Verordnung(Leben) - SichLVFinV“).
Ich höre schon unsere Politiker
"das es so schlimm kommt, konnte ja keiner wissen, leider hat sich Ihr Kapital in Luft aufgelöst."
Das System trocknet so langsam aus, Riester war 2002 und datt is schon lange her und wer jetzt noch LVs abschließt gehört in eine geschlossene Anstalt.
Aber wenn MLP über 70% Einburch bei Neuabschlüssen erzählt, so bedenkt bitte, was als Referenz zur Rate gezogen wird (man betrache das Wachstum).
deadline,
dir ist anscheinend nicht mehr zu helfen,
einen Versuch wage ich allerdings noch:
Wir haben noch ganz viel Alufolie zuhause.
Willst du mal bei mir vorbeikommen?
Ich bastel dir dann auch einen Helm, wo wirklich
keiner mehr in dein Hirn schauen kann, selbst die
Ausserirdischen können dich dann nicht mehr sehen.
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