Vorsicht bei eBay : Bewertungssystem
Aber Polo: Du kannst reinschreiben, dass du dafür nicht haften willst...Nützt nix: Den Versand, die Erfüllung deiner offenbar vereinbarten Schickschuld musst du nachweisen können. Das kannst du möglicherweise mit nem Zeugen. sicherer ist aber der Einlieferungsbeleg (Pakte, z.B. Hermes)... Das kann sonst böse enden, wenn dich einer anpisst... wenns gehäuft vorkommt, kommst du möglicherweise sogar in starkten Betrugsverdacht... Insofern hatte der user oben nicht ganz unrecht... Ist aber auch ständig in der presse-
hat der Käufer den Nichterhalt reklamiert, bevor er die negative Bewertungt abgab, und wie hast du darauf reagiert?
Wenn du fair wärest, dann würdest du das Geld selbstverständlich zurückerstatten, egal ob privat oder gewerblich.
meine persönliche unmaßgebliche meinung.
Auch hinsichtlich dieses Punktes ist der Unternehmer schlechter gestellt, als der private Verkäufer: der Unternehmer trägt die Verantwortung für eine Beschädigung der Sache bei Versand oder Verlust während des Versandes. Kommt die Ware somit nicht an, hat der Verkäufer für Ersatz zu sorgen.
Quelle:
http://www.123recht.net/...age-beim-Handel-%C3%BCber-Ebay__a9754.html
Ich glaube du weißt noch nicht mal wann 447 anwendbar ist (siehe nur mal 474ff.)... Ich ersuche dich daher dringenst dein Posting zu löschen und dann meines (dieses hier) gleich mit.
Es gibt genug Experten, die gerade im Zusammenhang mit Ebay nur Quatsch erzählen. Am Besten find ich immer noch: Nach dem Neuen EU Recht von 2003 schließe ich jede Garantie aus (alles falsch, da hat man Mühe sogar mit gutgewollter Auslegung einen Sinn und Reichtweite draus zu basteln....)
- bei deinem letzten absatz hast du natürlich absolut recht! dieser satz ist wirklich quatsch! aber was anderes hat hier niemand behauptet... (oder hab ich was übersehen!?)
gruss :-)
Daher sollte soetwas hier nicht stehen gelassen werden, abgesehen davon, dass hier ein Verstoß gegen das REchtsberatungsgesetz, jdf. so ohne Hinweis usw. bestehen könnte.
Zu meinem Statement zu den Klauseln noch die Aufschlüsselung: Bei Ebay versuchen die Leute die neuen Regelungen im Rahmen der Schuldrechtsreform auszuschließen. Inwieweit man das kann, kann ich hier nicht im Einzelnen darstellen. Nur soviel: Es ist nationales Recht, geht nur auf Richtlinien zurück. Meisten wollen die Leute, die Gewährleistung ausschließen, eine freiwillig einzuräumende Garatie auszuschließen wäre auch ein wenig schitzo. Dann sind die Regelungen von Anfang und Mitte 2002...
Alles klar?!
Das nervt einmal die Woche an...
was die klausel zur gewährleistung angeht, hast du (wie bereits in #62 gesagt) absolut recht: bei (m.M.) geschätzten 50-75% ist das, was die verkäufer so schreiben, blanker unsinn... und zwar (m.M.) der gleiche unsinn wie der (das wollte ich oben zwischen den zeilen mitteilen), wenn ein gewerblicher verkäufer seine artikel unversichert versendet und glaubt, er könne das versandrisiko damit auf den käufer abwälzen...
gruss :-)
Das kann problematisch sein und nerven... (ich hab nen Kumpel der ist BWLer und ist auch immer für solche "Späße" gut ("ich hab da mal ins BGB geschaut und schwubs den richtigen §en gefunden." "Was hast du? Der findet hier doch keine Anwendung."
"Doch. Das weiß ich. Guck mal hier stets. Und wenn ich google, dann sagen das auch alle...")Dann brauch man nen halben Tag bis der von seiner Meinung wieder runterkommt...)
Und wie gesagt, selbst wenn Polo 10 gewerblich ist, müsste man erstmal schauen... Im Einzelfall... Hier aber nicht nicht, da hast du ebenfalls Recht.
Anders gesagt versuchst du mit deinem Statement mit dem EinmalEins die gesamte Oberstufen Mathematik zu erklären. ERgebnis ist Murks. Hab dank dafür! Und ist verantwortungslos!
Habs mehrfach versucht und bekam immer nur eine Empfangsbestätigung und danach passierte nichts mehr. Der beschummelt weiter die Käufer im großen Stil und niemand unternimmt etwas dagegen.
Ich kauf bei Ebay nichts mehr !!!
Gruß
und nicht angekommen! Selber schuld!
Ohne Paket oder Hermesversand, niente.
Polo, du bist eindeutig schuld, weil sowas versxendet man nicht ohne Versicherung.
polo 10 schrieb:
Du nervst mit deinen penetranten vesteckten Anschuldigungen, ich hätte den Artikel nicht verschickt !!
Aber so wie ich dich jetzt kennen gelernt habe, würde ich es dir ohne weiteres zutrauen. Und was die Bewertungen betrifft: alle Leute, die nicht deiner Meinung waren, hast du mit schwarzen Sternen überhäuft. Ich kann mir gut vorstellen, wie du deine Kunden bei eBay behandelt hast.
Gut, dass ich selten mit Käufern wie dir schützt.
Und nun weg mit dir !