Marokkanerin terrorisiert seit Jahren Schule
Seite 3 von 4 Neuester Beitrag: 19.01.04 08:49 | ||||
Eröffnet am: | 15.01.04 09:26 | von: EURO-Hasse. | Anzahl Beiträge: | 80 |
Neuester Beitrag: | 19.01.04 08:49 | von: Pichel | Leser gesamt: | 8.583 |
Forum: | Talk | Leser heute: | 7 | |
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Das ist wieder Multikulti der extrafeinen Sorte!
MT
PS Oder habe ich dich etwa falsch interpretiert? Glaube ich jedoch nicht.
Euer
Steuerzahler
MT
Mal sehen ob Du Dich in diesem Land auch den Gesetzen entspechend verhällst oder ob sie Dich aus irgendeinem peniblen Grund nicht gleich doch hierher zurück schicken.
Übrigens wo machst Du Deinen Urlaub ?? Doch nicht etwa im Ausland ??
Übrigens ist EURO-Hasser nicht Deutscher Abstammung wie ich erfahren habe.
aber auf keinen Fall eine sachliche Auseindersetzung!! ( Ist strengstens Verboten :)))))
Aldy
(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
Also, wenn du vorsätzlich und unmittelbar mit Pfefferspray angegriffen wirst und du wehrst dich dagegen - verhältnismäßig - dann ist das Notwehr. Wenn du jemanden beauftragst (außerhalb der Justiz/des Rechtsweges), die "Notwehr" für dich durchzuführen, dann ist das Selbstjustiz/Anstiftung zur Selbstjustiz. Begreifst du evtl. nicht den Unterschied zwischen Notwehr und Selbstjustiz? Das glaube ich nicht, denn intelligent genug bist du, dass ich dir in diesem Fall unterstellen kann: Du willst es einfach nicht verstehen!
MT
PS An meinen (un)bekannten "Stalker": Lass den Sch...!!!
Wie wäre es mit etwas sprachlicher Exaktheit? .. Wenn du jemanden beauftragst (außerhalb der Justiz/des Rechtsweges), die "Notwehr" für Dich außerhalb der Notwehr-Situation durchzuführen, dann ist das Selbstjustiz/Anstiftung zur Selbstjustiz.