Solon - die deutsche Solar-Perle
Seite 199 von 252 Neuester Beitrag: 27.08.24 09:27 | ||||
Eröffnet am: | 07.08.07 07:59 | von: charly2 | Anzahl Beiträge: | 7.277 |
Neuester Beitrag: | 27.08.24 09:27 | von: AlexBoersian. | Leser gesamt: | 970.690 |
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Ausführliche Definition
Mit dem Begriff wird i.d.R. eine Fusion oder eine Verschmelzung zweier Unternehmen zu einer rechtlichen und wirtschaftlichen Einheit (Merger) bzw. der Erwerb von Unternehmenseinheiten oder eines ganzen Unternehmens (Acquisition) bezeichnet. M&A steht für alle Vorgänge im Zusammenhang mit der Übertragung und Belastung von Eigentumsrechten an Unternehmen einschließlich der Konzernbildung, der Umstrukturierung von Konzernen, der Verschmelzung und Umwandlung im Rechtssinne, dem Squeeze Out, der Finanzierung des Unternehmenserwerbs, der Gründung von Gemeinschaftsunternehmen sowie der Übernahme von Unternehmen.
Während bei einem Merger die Aktiva der beteiligten Unternehmen zusammengelegt werden und entweder als eigenständige Organisationseinheit innerhalb des Verbundes fortbestehen oder in einer neu geschaffenen Einheit aufgehen können, erfolgt bei einer (Mehrheits-)Akquisition i.d.R. die Eingliederung der Aktiva des Zielunternehmens (target) in das Käuferunternehmen (acquirer, bidder). Grundlage einer solchen Transaktion bildet immer der Übergang von Eigentumsrechten an einem Unternehmen und damit die Übertragung von aktiv wahrgenommenen Leitungs- und Kontrollrechten. Die Akquisition der Eigentumsrechte erfolgt dabei entweder direkt über den Kauf von Stimmrechtsanteilen (Share Deal) oder in Form eines Asset Deals durch den Erwerb aller vorhandener Aktiva und Verbindlichkeiten gegen Bargeld (cash offer), im Austausch für Aktien des Käufers (stock swap) bzw. anderer Wertpapiere oder als Mischform dieser beiden Zahlungsweisen. Gesetzlich geregelt werden M&A-Transaktionen allgemein durch Bestimmungen zu Unternehmensübernahmen. Einzelne Regelungen finden sich im Kapitalmarktrecht – insbesondere im WpHG – und im Außenwirtschaftsgesetz, im Kartell- und Steuerrecht sowie seit dem 1.1.2002 v.a. im Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG).
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…..oder als Mischform dieser beiden Zahlungsweisen.... wäre dann wohl der erwähnte Asset & Share Deal ?
n.m.M. und weiter Nix, keinerlei Handelsaufforderung der Aktie
SOLON Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, Berlin
Rechnungslegung / Finanzberichte
Bundesanzeiger
» Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
Datum: 09.01.2019
Sprache:Deutsch
Moderation
Zeitpunkt: 05.03.19 11:29
Aktionen: Löschung des Beitrages, Nutzer-Sperre für 6 Stunden
Kommentar: Provokation
Zeitpunkt: 05.03.19 11:29
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Kommentar: Provokation
HyperSolar 0,006 € -14,29%
Enerdynamic Hybrid Technologies 0,026 € -18,75%
Solon 0,01 € -37,50%
warum steht denn nicht Solon SE, bei Global PVQ SE steht ja auch SE dahinter ?
Dies offenbart mal wieder, was für für User hier posten.
Aber da müssen Sie schon einen Ticken eher aufstehen
Wenn man es nicht weiß, muss man halt „d...mm“ fragen...
Namen sind bekanntlich Schall und Rauch, so wohl auch hier. Womit ist den nun diese WKN 747119 verbunden, mit der Solon SE oder der Solon ? Und sagen Sie nur nicht es wäre das selbe.
mal was Aktuelles …
Ist es nun top-offic oder nicht ? Also da oben nur Solon steht, sollte es doch i.O. sein ? Anders sehe doch die Sache aus, wenn oben Solon SE stehen täte ?
Wie sehen Sie die Sache so aus Ihrer Sicht ?
Danke...
Nur meine Meinung und keinerlei Handelsaufforderung der Aktien.
allerdings fehlt in dem Schema wohl die pvworx, mit der doch ein Gewinn-und Abführungsvertrag zur Solon SE bestanden hatte...
nur meine Meinung und keinerlei Handelsaufforderung der Aktien.
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SOLON Energy GmbH, Sonnenallee 224 B, 12059 Berlin AG Charlottenburg, HRB 138537
Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 02.05.2019
36s IN 4204/14 Amtsgericht Charlottenburg, 03.05.2019
Quelle : www.insolvenzbekanntmachnungen.de
Moderation
Zeitpunkt: 11.05.19 10:11
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Moderation auf Wunsch des Verfassers
Zeitpunkt: 11.05.19 10:11
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Moderation auf Wunsch des Verfassers
auf den Seiten 1269 bis 1273 berichtet Professor Dr. Schmidt Preuß über eine Schadenersatzpflicht
der Neueigentümer -im Fall einer ESUG-Planinsolvenz (gültig ab dem 1. März 2012) - zu Gunsten
der Alteigentümer
also wenn man das mal ausführlich lesen tut, dann kann man durchaus einige Punkte scheinbar erkennen, welche möglicherweise auch hier zu zutreffen scheinen....
Interessant alle mal
n.m.M. und weiter nix... keinerlei Handelsaufforderung der Aktie.
was wurde hier gehandelt ?
10:23:41 0,007 € 13.175 92 13.175 92
08:10:52 0,007 € 0 0 0 0
werden 13.175 Stücke gekauft reagiert der Kurs 0,0
werden 50 Stücke verkauft geht er gleich runter .
wer versteht das denn ?