Hypo Real - Jahrhundertchance oder Niete?
Aber er schafft es immer wieder, solche "Eigentore" zu schiessen.
schließen, was sie wollen - für mich stellt sich eine andere Frage: Mittwochs ist
Kauftag. Die Mittwoche sind die kursschwächsten in der Woche und wenn HRE
nochmal abgibt, werde ich wieder einsteigen. Mein Kalkül:
1. Ich bin bei etwas über 5,-EURO ausgestiegen. Steige ich jetzt wieder ein und
riskiere ich meine VK-Summe, so ist das immer noch "kleines Geld", dessen
Totalverlust ich verkraften könnte.
2. Ich bekäme damit die 4-fache Anzahl Aktien ggü. meinem Ausstieg, würde also
mein Risiko nominell um 75% verringern.
3. Effektiv betrachtet sehe ich mehr Chancen als Risiken; der Kurs dürfte ab nun
nach unten abgesichert sein:
Kommt es zur "Enteignung" samt Abfindung der Aktionäre, so werde ich meine
Knete mindestens weitgehend wieder rauskriegen. Mein Trost: Steinbrücks Ab-
geltungskassierer gehen in diesem Fall leer aus.
Kommt es zu einer anderen Lösung, wird der Kurs nach meinem Kalkül deutlich
anziehen; die Sanierung ist quasi von Staats wegen gerantiert.
Ich gebe zu: ich bin damit ein Spekulantenschwein. Zu meiner Verteidigung darf
ich aber anführen: in diesem Fall wider Willen. Steinbrücks & Co. laden einfach
dazu ein. Falls mir einer vorwirft, ich sei ein Staatsschmarotzer, der sich mit Knete
armer Steuerbürger sienen Wohlstand finanzieren lässt, dem rufe ich fröhlich zu:
o.k., mag sein, aber eines ist doch wohl sicher: von den Kröten, die ich dem Staat
abluchse, können auf jeden Fall keine Bomben und Granaten mehr verschossen
werden. Ich sach ma so: in meinen Taschen richtet das Geld wenigstens keinen
Schaden mehr an. :-))
Epilog:
Vielen Dank schon mal nach Berlin! Ihr schafft es immer wieder, dass man sich die
Auchens reibt. Ihr wollt was gegen Spekulatius & Co. tun? Abgerutscht. Ihr tut
genau das Gegenteil!
Do gibts eher wos zum vehdiene, ah für Schpekulande
Finanzkrise hat Bundeswirtschaftsminister Michael Glos klare Vorstellungen
über die Rolle, die der Staat in diesem Zusammenhang spielen soll. 'Auch in
Krisenzeiten gilt: Wir Politiker sind nicht die besseren Unternehmer. Ich
wünsche mir keine direkten Beteiligungen des Staates. Ziel unserer Politik
ist es, die Rahmenbedingungen so zu setzen, dass die Unternehmen die Krise
aus eigener Kraft überwinden können', sagte Glos in einem Interview mit dem
Börsenmagazin DER AKTIONÄR (Ausgabe 07/2009, EVT 4. Februar).
Der Wirtschaftsminister sei 'zuversichtlich, dass die nicht nur bei uns,
sondern auch in unseren Partnerländern ergriffenen Maßnahmen die
Weltwirtschaft wieder beleben werden.' Die deutsche Wirtschaft werde
gestärkt aus der Krise hervorgehen.
Auch zur Energiepolitik äußerte sich Glos: 'Mir liegt sehr daran, dass wir
beispielsweise die vereinbarten Ausbauziele für erneuerbare Energien
erreichen – aber eben möglichst effizient und wirtschaftlich. (...) Mit den
planwirtschaftsähnlichen Methoden einiger Umweltpolitiker kommen wir ganz
bestimmt nicht weiter.'
DER AKTIONÄR 07/2009 mit dem kompletten Interview erscheint am 4. Februar
Von Grit Beecken
Die Bundesregierung plant die Kontrollübernahme bei der Hypo Real Estate. Die Enteignung der Aktionäre sei nur eine von vielen Möglichkeiten, sagte eine Sprecherin des Finanzministeriums gegenüber manager-magazin.de. Experten empfehlen andere, billigere Optionen.
Hamburg - Aktionäre der schwer angeschlagenen Hypo Real Estate (HRE) , allen voran der Großinvestor Christopher Flowers, rechnen mit dem Außergewöhnlichen: Einer Enteignung, dem Entzug von privatem Eigentum zum Wohl der Allgemeinheit. Auf diese Weise wolle die Bundesregierung die Kontrolle bei der HRE übernehmen und die Aktionäre mit einem Preis entschädigen, der zumindest für Flowers deutlich unter dem Kaufpreis liegt, schrieb vor einigen Tagen die "Süddeutsche Zeitung".
Die Zentrale der Hypo Real Estate: Faktisch gehört das Kreditinstitut schon dem Staat
© DPA"Wir planen kein Enteignungsgesetz", sagte hingegen eine Sprecherin des Bundesfinanzministeriums auf Anfrage gegenüber manager-magazin.de. "Wir haben lediglich klargestellt, dass die Insolvenz einer systemrelevanten Bank keine Option ist".
Nun prüfe das Ministerium Mittel und Wege, diese Insolvenz zu verhindern und dabei das Unternehmensgeschick kontrollieren zu können. Die Möglichkeit der Enteignung werde zwar ebenso in Betracht gezogen, wie alle anderen auch, sei aber noch nicht in greifbarer Nähe. Die Bundesregierung berät heute bei einem Spitzentreffen über das weitere Vorgehen bei dem Immobilienfinanzierer und die Möglichkeiten der Kontrollübernahme.
Die sind vielfältig. "Ich halte die Enteignungsdiskussion schlicht für überflüssig", sagt Christoph Schalast, Professor für Wirtschaftsrecht an der Frankfurt School of Finance. Die Bundesregierung könne andere Instrumente als die Enteignung nutzen, um die HRE zu kontrollieren. Schließlich erlaube das Finanzmarktstabilisierungsgesetz dem Staat, sich bis zur Obergrenze von 33 Prozent am Eigenkapital von Finanzinstituten zu beteiligen.
Alternativen zur Enteignung
Squeeze Out: Wenn ein Aktionär mindestens 95 Prozent des Eigenkapitals eines Unternehmens hält, hat er grundsätzlich jederzeit das Recht, die restlichen Aktionäre gegen Zahlung einer angemessenen Abfindung aus dem Unternehmen zu drängen.
Debt for Equity Swap: Forderungen gegenüber einem Schuldner zweifelhafter Bonität können in Beteiligungen umgewandelt werden. Auf diese Weise erhält der Kreditgeber Mitspracherechte bei der Unternehmensführung. "Aus meiner Sicht ist die Lösung so einfach wie naheliegend: Diese Obergrenze sollte angehoben werden - beispielsweise auf 75 Prozent oder mehr", sagt Schalast. Auf diese Weise könnte der Bund das Eigenkapital der HRE erhöhen.
Das verwässere zwar die bisherigen Eigentumsstrukturen, es sei aber nicht ungewöhnlich, wenn ein Investor frisches Geld in ein Unternehmen gebe. Instrumente wie der "debt to equity swap" oder ein "squeeze out" (siehe Infobox) funktionieren ähnlich.
"Wir planen kein Enteignungsgesetz"
Von Grit Beecken
2. Teil: Wortwahl gilt als Fehlgriff
Übernimmt ein Investor die Schulden und die Verbindlichkeiten eines Unternehmens, so kann er diese unter bestimmten Bedingungen in Eigenkapital umtauschen und das Unternehmen kontrollieren. Das machen Beteiligungsgesellschaften seit Jahren so. "Es gibt überhaupt keinen Grund, warum der Bund das nicht können sollte", sagt der Jurist. Ein neues Enteignungsgesetz biete demgegenüber aus seiner Sicht keine Vorteile. Im Gegenteil, in diesem Fall entstünden durch die Zahlungen an die Altaktionäre zusätzliche Kosten.
Rechtliche Grundlagen für eine Enteignung
Artikel 14 des Grundgesetzes gewährleistet das Recht auf Eigentum. Dies schränkt Absatz 3 ein: "Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen." Das Deutsche Aktieninstitut (DAI) hingegen warnt grundsätzlich vor einer Verstaatlichung und der damit verbundenen Enteignung der HRE-Altaktionäre. "Eine Enteignung der HRE-Aktionäre könnte eine drastische Flucht privater Aktionäre aus anderen Bankaktien zur Folge haben und damit deren Kursverfall beschleunigen", sagte DAI-Direktor Franz-Joseph Leven der "Berliner Zeitung". Werde die HRE verstaatlicht, müsse man auch für andere Banken mit diesem Schritt rechnen.
Sein Kollege Rüdiger von Rosen, der Chef des DAI, rechnet nicht mit einer Verstaatlichung des gesamten Bankensektors. Und daher auch nicht mit einer Gefährdung der deutschen Aktienkultur. "Natürlich muss der Bund in Notsitutionen handeln", sagt der Aktienexperte. "Aber wir dürfen nicht gleich das ganze System auf den Kopf stellen."
Von Rosen stört sich an dem Begriff 'Enteignung': "Wir brauchen einen anderen Terminus, der dem Notstandscharakter der Maßnahmen Rechnung trägt". Seiner Ansicht nach sollten die Maßnahmen strikt branchenbezogen und zeitlich begrenzt erfolgen.
Schlagworte des Artikels
Enteignung Notstandsgesetz Hypo Real Estate
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"Die Wortwahl ist ein Fehlgriff", sagt auch Schalast. Bei den staatlichen Interventionen im Bankensektor handle es sich bislang nicht um eine Verstaatlichung oder Enteignung im Sinne des Artikels 14 des Grundgesetzes, sondern um eine staatliche Beteiligung. Der Staat agiere wie ein Investor - aber aus gemeinwohlorientierten Überlegungen heraus, nicht aus Gewinnstreben.
auf. Die haben alle mitgelesen. Das nächste Mal halt ich die Klappe :-))
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SPD-Finanzexperte will finanzmarktverträgliche Abwicklung der HRE
DJ SPD-Finanzexperte will finanzmarktverträgliche Abwicklung der HRE
BERLIN (Dow Jones)--Der SPD-Finanzexperte Reinhard Schultz hat am Dienstag eine vollständige Übernahme der Hypo Real Estate AG (News/Aktienkurs) (HRE) durch den Bund gefordert, "um so schnell wie möglich deren finanzmarktverträgliche Abwicklung einleiten zu können". Die hierfür erforderlichen gesetzlichen Voraussetzungen müsse der Deutsche Bundestag "unverzüglich schaffen", verlangte Schultz in einem Schreiben.
"Im Ergebnis müssen die werthaltigen Bestandteile der Hypo Real Estate in andere unternehmerische Umgebungen überführt werden", erklärte er. Dies bedeute konkret einen Verkauf des Hypotheken- und Pfandbriefgeschäfts an Universalbanken. Mit dem Erlös könnten die verbleibenden Risiken wertberichtigt "und der Bund weitgehend kostenneutral aus seiner Verantwortung entlassen werden".
Ordnungspolitische Bedenken gegen eine tatsächliche oder faktische Verstaatlichung bezeichnete der SPD-Politiker als "scheinheilig", denn der Staat trage schon jetzt alle Risiken, ohne aber über entsprechende Handlungsmöglichkeiten zu verfügen.
Bundeskanzlerin Angela Merkel will bei einem Treffen am Mittwoch im Kanzleramt mit Vizekanzler Frank-Walter Steinmeier, Bundesfinanzminister Peer Steinbrück und Wirtschaftsminister Michael Glos über eine Mehrheitsübernahme der HRE durch den Bund beraten. Mögliche Änderungen am Finanzmarktstabilisierungsgesetz könnten dann in der nächsten Woche vom Kabinett beschlossen werden. Merkel hat bereits auch Enteignungen nicht ausgeschlossen. Allerdings hatte der stellvertretende Regierungssprecher Thomas Steg am Montag gesagt, es sei "nicht davon auszugehen, dass unmittelbar in den nächsten Tagen Beschlüsse und Festlegungen erfolgen".
Schultz forderte neben der Schaffung der gesetzlichen Voraussetzungen für die Übernahme von Beteiligungen an Banken auch gegen den Willen der Eigentümer zudem eine Erhöhung des Mittelansatzes für Rekapitalisierungsmaßnahmen unter Einbeziehung der besonderen Situation der HRE, eine Verlängerung der möglichen Haltefristen für staatliche Kapitalbeteiligungen an Banken und eine Ermächtigung des Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (SoFFin), in Absprache mit Bundesregierung und Bundesbank Kernkapitalquoten für Banken festzulegen.
"Angesichts des immer noch nicht befriedigend funktionierenden Interbankenverkehrs muss erneut darüber entschieden werden, ob nicht alle für das Finanzsystem bedeutsamen deutschen Banken unter den Bankenschirm gezwungen werden sollten", betonte er. Dies könne der Gesetzgeber erzwingen, indem er die Anforderungen an Kernkapitalquote dieser Banken zum Beispiel auf 9% heraufsetzte
Hallo liebe Forumsteilnehmer/innen,
ich (wenig Aktienerfahrung, Leser dieses Forums) habe mal eine Grundsätzliche Frage für die Situation, dass die HRE nicht vom Staat übernmmen würde. Im Falle eines Bankrotts also, sind meine Aktien wertlos. Aber was passiert mit dem Schuldenberg? Der wird doch nicht unter den Aktionären aufgeteilt? Wo bleibt der denn, wenn es keine HRE mehr gibt?
Weis da jemand eine Antwort drauf?
lehman hatte eine billanzsumme von 600mrd
hypo hat 400mrd und dt.bank 2 billionen(2000mrd)wenn also papiere im wert von insgesamt 2400 milliarden illequide werden sollten würde,das "lehman mal vier" bedeuten!
das weltweite bankensystem würde zusammenbrechen sowie sämtliche industriezweige - es würde zu aufständen und revolten kommen,am ende würde die welt kommunistisch werden weil der staat sämtliche unternehmen verstaatlichen würde.
da das unmöglich gewollt werden kann,wird es über kurz oder lang zu einer hyperinflation kommen mit der man dann die staatsschulden verwässert.
anleiheinhaber und rentenpapieranleger(bundesschatzbrief) werden dann dafür zahlen.
Foto: dpa)
Die Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) beteiligt sich nach Zeitungsinformationen an dem 35-Milliarden-Rettungspaket für den Immobilienfinanzierer Hypo Real Estate (HRE) . Laut "Stuttgarter Nachrichten" hat die Trägerversammlung der Landesbank unter Führung von Baden-Württembergs Ministerpräsident Günther Oettinger (CDU) grünes Licht für eine 500 Millionen Euro schwere Bürgschaft an die Hypo Real Estate gegeben. Wie das Blatt aus Teilnehmerkreisen berichtet, habe man "den Schritt schweren Herzens" beschlossen, um die LBBW vor weiterem Schaden zu bewahren. Von der LBBW war zunächst niemand zu erreichen.
HRE-Rettung kann auch Sparkassen betreffen
Der Zeitung zufolge [red]soll die LBBW der Münchner Immobilienbank einen Kredit über 1,2 Milliarden Euro gegeben haben.[/red] Das Bundesfinanzministerium hat am Mittwoch klargestellt, dass mit dem 35-Milliarden-Rettungspaket für die Hypo Real Estate (HRE) eine Fortführung des Immobilienfinanzierers gesichert werden soll. Der endgültige Kreis derer, die sich an der Rettung der Hypo Real Estate beteiligen sollen, wird derzeit noch verhandelt. Wie die "Stuttgarter Nachrichten" berichten, wird in Finanzkreisen nicht ausgeschlossen, dass selbst Sparkassen noch mit ins Boot geholt werden.
LBBW stellt Haftungsausschuss in Frage
Die LBBW hat unterdessen nach Angaben der "Financial Times Deutschland" (FTD) den Haftungsverbund in Frage gestellt. Das Bankhaus habe prüfen lassen, inwiefern sie für eine andere Landesbank im Falle von deren Pleite einstehen müsste. LBBW-Chef Siegfried Jaschinski stelle sich auf den Standpunkt, dass er im Falle einer Landesbankenpleite nicht automatisch zahlen müsse.
Gemeinsamer Sicherungstopf soll vor Pleite retten
Er wolle damit den Haftungsverbund der öffentlich-rechtlichen Bankengruppe untergraben. Deren Sicherungssystem sieht eigentlich eine Institutssicherung vor: Das heißt, dass Sparkassen und Landesbanken nicht Pleite gehen können, sondern immer voneinander gerettet werden. Sollte eine Landesbank in eine Schieflage geraten, würde zuerst der Sicherungstopf der Landesbanken greifen. Erst wenn die Landesbanken nicht mehr zahlen können, würden auch die Sparkassen herangezogen werden.