Greenvironment nach dem Split
Seite 191 von 359 Neuester Beitrag: 24.04.21 23:16 | ||||
Eröffnet am: | 05.11.11 19:03 | von: Tux72 | Anzahl Beiträge: | 9.972 |
Neuester Beitrag: | 24.04.21 23:16 | von: Manuelalxnta | Leser gesamt: | 1.075.031 |
Forum: | Hot-Stocks | Leser heute: | 259 | |
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es werden doch ständig aktien zu niedrigen Preisen gekauft,
mit paar Stück hochgezogen und wieder abgeladen.
Der oder diejenige die hier shortet macht in der Woche damit
Gewinne im vierstelligen Bereich und uns den Kurs kaputt.
Dieses Sprichwort wird insbesondere auch für die GIV-Aktie gelten.
Falls der GB die Erwartungen/Geschäftsaussichten auch nur annähernd bestätigen sollte, dann gibt es hier so gut wie keine Aktienangebote mehr unter 3€ mehr. Wer zu lange wartet und auf noch niedrigere Kurse spekuliert, bleibt Beobachter.
na Gut mit nem Resplitt 10:1 oder 20:1 ist das schon machbar.
wieso sollte GIV wenn sie die Zahlen für Ende April ankündigen (und diese so gut wären) sich dann noch 2 Monate länger zeit lassen. Wollen die den GB vllt schön rechnen?? Auch der Wechsel in de Entry wird meiner Meinung nach nicht klappen! Der klappt nämlich seit nem Jahr nicht, obwohl alles so gut vorbeitet worden ist, und schon seit langem ein WP Prospekt erstellt werden sollte.
Für Zocket könnten vllt. 20-50% drin sein. Langinvestierte ziehen hier jedenfalls den kürzeren. Ich hab meine Geld schon abgeschrieben.
Die Technologie von GIV ist spitze, das Management allerdings nur Luschen!
Alles was im Bizzy oder Companyhouse steht, ist inoffiziell. Dazu muß GIV nicht mal Stellung nehmen. Wie die Börsenregeln in UK sind bezgl. bestimmte Meldeschwelle ist mir unbekannt. Aber auch da scheint es mir, besteht keine Pflicht dies mitzuteilen.
Abwarten!
Es hat schon so manche Überraschungen gegeben. Das bisher nichts veröffentlicht wurde, muss nicht unbedingt negative Gründe gehabt haben. Wie bei den meisten GIV-Altaktionären ist auch bei mir diese Depotposition blutrot (und abgeschrieben!).
Aber wenn hier noch was geht, dann bin ich dabei.
Im kommenden Jahr findet die Power-Gen Europe vom 4.- 6. Juni in Wien statt. Greenvironment wird dort wieder vertreten sein.
GIV war in 2012 auf 3 Messen vertreten. Nach Sparkurs sieht das nicht aus.
Ich bleibe gelassen optimistisch.
… jedes Risiko hat 2Seiten … wies ausgeht, wissen wir immer erst hinterher …
Spekulation = 1Risiko = 1fun + 1bad = z.B. : bis Fr. 29.06. kommt von GIV nix
Börsennotierte Kapitalgesellschaften unterliegen einer strengen Publizitätspflicht (§325 Abs. 4 HGB, §40BörsG).
Unterlässt das Unternehmen seine verpflichtende Berichterstattung, so kann der Handel mit den Aktien des Unternehmens ausgesetzt werden.
(4) Bei einer Kapitalgesellschaft im Sinn des § 264d, die keine Kapitalgesellschaft im Sinn des § 327a ist, beträgt die Frist nach Absatz 1 Satz 2 längstens vier Monate. Für die Wahrung der Fristen nach Satz 1 und Absatz 1 Satz 2 ist der Zeitpunkt der Einreichung der Unterlagen maßgebend. www.gesetze-im-internet.de/hgb/__325.html
§ 264d Kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaft
Eine Kapitalgesellschaft ist kapitalmarktorientiert, wenn sie einen organisierten Markt im Sinn des § 2 Abs. 5 des Wertpapierhandelsgesetzes durch von ihr ausgegebene Wertpapiere im Sinn des § 2 Abs. 1 Satz 1 des Wertpapierhandelsgesetzes in Anspruch nimmt oder die Zulassung solcher Wertpapiere zum Handel an einem organisierten Markt beantragt hat. www.gesetze-im-internet.de/hgb/__264d.html
(5) Organisierter Markt im Sinne dieses Gesetzes ist ein im Inland, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum betriebenes oder verwaltetes, durch staatliche Stellen genehmigtes, geregeltes und überwachtes multilaterales System, das die Interessen einer Vielzahl von Personen am Kauf und Verkauf von dort zum Handel zugelassenen Finanzinstrumenten innerhalb des Systems und nach festgelegten Bestimmungen in einer Weise zusammenbringt oder das Zusammenbringen fördert, die zu einem Vertrag über den Kauf dieser Finanzinstrumente führt. www.gesetze-im-internet.de/wphg/__2.html
siehe hierzu Wikipedia:
"Börsen entsprechen in der Regel dieser Definition (wobei zu beachten ist, dass einzelne Börsensegmente, z. B. der Freiverkehr, nicht organisierte Märkte i. S. des WpHG sind), d. h., sie sind durch den Staat (bzw. staatlich anerkannte Stellen) und die Zentralbank überwacht, kontrolliert und können im Sinne gesamtwirtschaftlicher Ziele beeinflusst werden. Börsen kommen der mikroökonomischen Definition eines vollkommenen Marktes nahe." de.wikipedia.org/wiki/Organisierter_Markt
Ich muss mich leider korrigieren und das wird einigen nicht gefallen:
Solange GIV nicht im Entry-Standard gelistet ist, muss sich der Nebel diese Woche nicht notwendigerweise auflösen.
"Die Vier-Monats-Regel erfasst Gesellschaften, [...] die in einem organisierten Markt gehandelt werden. Sie gilt aber nicht für Unternehmen, deren Aktien im Freiverkehr/Open Market gelistet sind. Diese Aktiengesellschaften gelten nicht als börsennotiert – deshalb ist auch zwölf Monate Zeit bis zur Bilanzpräsentation."
Quelle: http://boerse.ard.de/content.jsp?key=dokument_408824
Es könnte also sein, dass wir bis zur HV im September durchhalten müssen. Ich denke, wir sehen noch die 10 Eurocent.
Zeitpunkt: 26.06.12 12:15
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Off-Topic - beleidigend.
Richtig, siehe hierzu Handelsgesetzbuch
§ 325 Offenlegung
"(1) Die gesetzlichen Vertreter von Kapitalgesellschaften haben für diese den Jahresabschluss beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch einzureichen. Er ist unverzüglich nach seiner Vorlage an die Gesellschafter, jedoch spätestens vor Ablauf des zwölften Monats des dem Abschlussstichtag nachfolgenden Geschäftsjahrs, mit dem Bestätigungsvermerk oder dem Vermerk über dessen Versagung einzureichen. Gleichzeitig sind der Lagebericht, der Bericht des Aufsichtsrats, die nach § 161 des Aktiengesetzes vorgeschriebene Erklärung und, soweit sich dies aus dem eingereichten Jahresabschluss nicht ergibt, der Vorschlag für die Verwendung des Ergebnisses und der Beschluss über seine Verwendung unter Angabe des Jahresüberschusses oder Jahresfehlbetrags elektronisch einzureichen. Angaben über die Ergebnisverwendung brauchen von Gesellschaften mit beschränkter Haftung nicht gemacht zu werden, wenn sich anhand dieser Angaben die Gewinnanteile von natürlichen Personen feststellen lassen, die Gesellschafter sind. Werden zur Wahrung der Frist nach Satz 2 oder Absatz 4 Satz 1 der Jahresabschluss und der Lagebericht ohne die anderen Unterlagen eingereicht, sind der Bericht und der Vorschlag nach ihrem Vorliegen, die Beschlüsse nach der Beschlussfassung und der Vermerk nach der Erteilung unverzüglich einzureichen. Wird der Jahresabschluss bei nachträglicher Prüfung oder Feststellung geändert, ist auch die Änderung nach Satz 1 einzureichen. Die Rechnungslegungsunterlagen sind in einer Form einzureichen, die ihre Bekanntmachung nach Absatz 2 ermöglicht.[...]"
Dass hier ein börsennahes Organ sein Unwesen treibt leuchtet ein. Die aufmerksamen Leser wissen wer hier einen Berg Giv-Aktien verwaltet (D&R) und diese stecken wohl auch hinter dem Kursübel. Dieser Teilnehmer hatte Freitag offensichtlich ab 17:30 Feierabend, anders ist ein Ask von einer Sek auf die andere von ca. 32 Cent und der Kurshöhenflug durch den Kauf von 2 x 5.000 Aktien nicht zu erklären. Man hatte einfach mal den Daumen runtergenommen...
Die Zeit der Ungewissheit wird hier offensichtlich genutzt...
Mit etwas mehr Einblick in die Sachlage wird einem auch nachfolgener Satz der Deutschen Börse verdeutlicht (der quasi jedem Schreiben zum Open MArket voran gestellt wird):
"bei verschiedenen Aktien des First Quotation Board ist es trotz der jüngsten Verschärfung der Einbeziehungsvoraussetzungen erneut zu Verdachtsfällen auf Marktmanipulation gekommen. Die straf- und aufsichtsrechtlichen Maßnahmen scheinen offensichtlich nur bedingt eine effektive Abschreckung darzustellen. Die Deutsche Börse AG hat daher zum Schutz des Kapitalmarktes und insbesondere der Anleger entschieden, bis auf Weiteres keine Aktien und Aktien vertretende Zertifikate in das First Quotation Board aufzunehmen. Wir weisen in diesem Zusammenhang alle Marktteilnehmer ausdrücklich auf ihre Verpflichtung gemäß §10 WpHG hin, alle Verdachtsfälle unverzüglich der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht mitzuteilen." xetra.com/INTERNET/XETRA/x4_member.nsf/0/AB2E1238E3617BD5C125799C004D5BD8/$FILE/OpenMarket05_2011_d.pdf/OpenMarket05_2011_d.pdf
§ 10 Anzeige von Verdachtsfällen www.gesetze-im-internet.de/wphg/__10.html
http://www.ipaustralia.com.au/applicant/greenvironment-oy/patents/
www.top100.de/top-5/index.html
Klasse Herr Yogeshwar ...
Die Fernwärme wird unter der Marke FavoritFernwärme vermarktet:
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Hierzu kann ich nur immer wieder dieses Interview empfehlen. Malkamäki spricht doirt von einem "Breakthrough".
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