Gericht stellt religiöse Beschneidung unter Strafe


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Neuester Beitrag: 11.01.16 20:32
Eröffnet am:26.06.12 09:03von: windotAnzahl Beiträge:4.768
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27350 Postings, 5480 Tage potzblitzzzWenn es aber um die bewusste Zerstörung von

 
  
    #451
28.06.12 15:30
Sexualität geht, bin ich dagegen. Sexualität ist ein elementares Grundrecht des Menschen.  

29411 Postings, 6469 Tage 14051948KibbuzimArt. 4 Grundgesetz

 
  
    #452
28.06.12 15:32
Art 4

(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
(3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.

2929 Postings, 4572 Tage Dilettantenstadlart4 ist im art136 des wrv näher definiert

 
  
    #453
1
28.06.12 15:35

Artikel 136 WRV

(1) Die bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten  werden durch die Ausübung der Religionsfreiheit weder bedingt noch  beschränkt.

(2) Der Genuß bürgerlicher und staatsbürgerlicher Rechte sowie die  Zulassung zu öffentlichen Ämtern sind unabhängig von dem religiösen  Bekenntnis.

(3) Niemand ist verpflichtet, seine religiöse Überzeugung zu  offenbaren. Die Behörden haben nur soweit das Recht, nach der  Zugehörigkeit zu einer Religionsgesellschaft zu fragen, als davon Rechte  und Pflichten abhängen oder eine gesetzlich angeordnete statistische  Erhebung dies erfordert.

(4) Niemand darf zu einer kirchlichen Handlung oder Feierlichkeit  oder zur Teilnahme an religiösen Übungen oder zur Benutzung einer  religiösen Eidesform gezwungen werden.

Quelle: dejure.org

 

29411 Postings, 6469 Tage 14051948KibbuzimUnd nach der Staatsbürgerkunde

 
  
    #454
1
28.06.12 15:35
nur ein klitzekleiner Ausflug in die Medizin:

http://de.wikipedia.org/wiki/Phimose

61594 Postings, 7696 Tage lassmichrein@452 Art. 2 GG

 
  
    #455
4
28.06.12 15:36

Art 2 (1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

2929 Postings, 4572 Tage Dilettantenstadldes=der

 
  
    #456
1
28.06.12 15:36

61594 Postings, 7696 Tage lassmichrein#454 Wir reden hier über religiös bedingte

 
  
    #457
4
28.06.12 15:37
beschneidungen. Nicht über medizinisch notwendige. ;)

2929 Postings, 4572 Tage Dilettantenstadl#457 und schon haben wir ein schlupfloch

 
  
    #458
28.06.12 15:39
mit dem jeder leben kann. den befreundeten arzt anrufen hier ach gucke ma da... verengte vorhaut...muss weg...tja kann man ncihts machen :)  

11131 Postings, 5536 Tage bashpusher999Grundrechte

 
  
    #459
3
28.06.12 15:39
stehen aber in einem Spannungsverhältnis zu den Grundrechten anderer. Bei kollidierenden Grundrechten hat eine Güterabwägung stattzufinden. Hier kollidieren das Recht der Eltern aus Art. 4 mit dem Recht des Kindes aus Art. 2 GG. Das Gericht hat in diesem Fall die Abwägung zu Gunsten des Kindes vorgenommen, Mein Schein im Staats- und Verfassungsrecht ist zwar schon 20 Jahre alt, aber ich glaube nicht, dass sich da in der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung was Elemantares geändert hat.

@Potzblitzzz:

Das Recht auf körperliche Unversehrtheit ist auch ein elementares Grundrecht, steht sogar ausdrücklicher im Gesetz als das darin als Teilmenge enthaltene Recht auf Sexualität.  

61594 Postings, 7696 Tage lassmichrein#458 Dann ist es formaljuristisch i.O.

 
  
    #460
1
28.06.12 15:41
Nur muss dann der behandelnde Arzt das mit seiner eigenen Gewissen vereinbaren ob er absichtlich eine falsche Diagnose stellt. ;)  

29411 Postings, 6469 Tage 14051948KibbuzimIhr redet hier alles durcheinander

 
  
    #461
2
28.06.12 15:42
und keiner ist betroffen oder hat annähernd eine Ahnung wovon er redet,
vielleicht ist das das Hauptproblem.

2929 Postings, 4572 Tage Dilettantenstadlärzte mit gewissen??

 
  
    #462
2
28.06.12 15:44
kenn ich nur vom hörensagen. aber ärzte mit gewissen gehaltsvorstellung kenn ich zur genüge  

2929 Postings, 4572 Tage Dilettantenstadl#461 mhhh und so ein posting

 
  
    #463
1
28.06.12 15:45
hat dann mehrwert?  

15878 Postings, 5870 Tage digger2007Das ist eindeutig Körperverletzung

 
  
    #464
1
28.06.12 15:48
http://de.wikipedia.org/wiki/Körperverletzung_(Deutschland)

und somit strafbar !
§ 223 StGB - Körperverletzung
"Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
---
Genauso wie die Beschneidung von Mädchen und jungen Frauen.
Deppen die sowas billigen!
http://de.wikipedia.org/wiki/Beschneidung_weiblicher_Genitalien

*nur meine Meinung*  

15878 Postings, 5870 Tage digger2007# 458 - falsch - Zirkumzision - Phimose

 
  
    #465
2
28.06.12 15:59

Auszug: Die Phimose beschreibt eine Vorhautverengung beim Jungen. Eine Phimose bewirkt, dass ein Zurückziehen der Vorhaut hinter die Eichel nicht mehr möglich ist. Es gibt unterschiedliche Erscheinungsformen der Phimose, welche unter „Definition und Fakten – Phimose bei Kindern“ beschrieben sind. Die Operation bei Phimose heißt Beschneidung / Zirkumzision.

Schätzungsweise 2 bis 4 Prozent aller Jungen werden innerhalb ihres Lebens medizinisch begründet beschnitten.

Es handelt sich hier um eine ambulante Operation. Durch die Phimose kann es bspw. zu Infektionen oder Schmerzen während der Blasenentleerung kommen. Auch können Blase oder Niere dadurch geschädigt werden oder Erektionsstörungen auftreten. Durch die Operation wird diesen Folgeschäden vorgebeugt bzw. können diese vermieden werden. Die Operation dauert ungefähr 20 Minuten.

 

27350 Postings, 5480 Tage potzblitzzzZukünftig werden es dann 5-10 Prozent werden

 
  
    #466
1
28.06.12 16:00

11131 Postings, 5536 Tage bashpusher999#461

 
  
    #467
2
28.06.12 16:02
Mir scheint eher, dass Du nicht weißt, worüber wir hier reden. Wir reden hier darüber ob das Beschneidungsritual nach deutschem Recht und unter Berücksichtigung deutscher Wertvorstellungen zu tolerieren ist. Hier geht es weder um medizinisch indizierte Eingriffe, noch um die Möglichkeit von Umgehungen der Rechtslage durch vorgeschobene medizinische Gründe.

2929 Postings, 4572 Tage Dilettantenstadl#458 #462 räusper räusper

 
  
    #468
28.06.12 16:07
soll natürlich niemanden zu straftaten animieren! ne... nich wahr.... hypokratischer eid und so...jaja...immer schön daran halten  

10955 Postings, 5321 Tage mannilueGrundrechte

 
  
    #469
2
28.06.12 16:18
OK, es gibt das Grundrecht auf religiöse Betätigung

aber...
Hexenverbrennung war doch auch eine religiöse Betätigung...

Ist die heute noch durch Art 4 GG geschützt?

inzwischen hat man wohl eingesehen, das das nicht mehr das Richtige zu sein scheint.

Die Freiheit des einzelnen findet bei der Einengung eines anderen seine Grenzen.

Religion ist für mich nur Verirrung. Und natürlich auch, alles was damit im Zusammenhang steht.

Gedankenvorschriften/- manipulation...

Das haste so und so zu sehen...WIR wissen was richtig ist.
Und solche Vorschriften von einer Institution, die im zweiten Weltkrieg Waffen gesegnet hat. Extrem glaubwürdig, oder?

Man sollte doch irgendwann mal anfangen dieses zu hinterfragen und nicht nur blöd und blind der Glaubens-/Gedankenvorgaben nachzuplabbern.

Und dazu zählt natürlich auch alles, was man meint, was mit der "Ausübung" eines Glaubens im Zusammenhang steht.

Und, hat hier mal jemand schlüssig dargelegt, warum es NICHT möglich ist, unbeschnitten seine Religion auszuführen?

Oh..entschuldigen Sie, aber meine Vorhaut stört doch schon sehr beim Beten. ??????????????????????????????  

4343 Postings, 5039 Tage EvermoreEs hat mMn nichts mit #1 selbst zu tun,

 
  
    #470
4
28.06.12 16:42
aber es kommt immer wieder die Frage auf, ob Beschneidung grundsätzlich besser sei. Die Frage ist für mich, warum Mutter Natur dem Menschen, der sich über Jahrmillionen ausgerechnet in Afrika entwickelt hat, eine Vorhaut gegeben/gelassen hat, wenn diese unter solchen Klimabedingungen unhygienisch sein soll. Die Frage könnte man natürlich auch religiös formulieren (warum hat Gott...). Warum haben auch andere Tiere eine Vorhaut? Weil sie nach dem Willen von Gott besonders unrein geschaffen sind? Werden Haustiere von Moslems und Juden beschnitten, um sie hygienischer zu machen?

Bei Wikipedia gibt es ein Bild von einem P*nis (siehe unten), der wohl bereits im Kindesalter beschnitten wurde. Also ich (als Ungläubiger und Unbeschnittener) persönlich finde, wenn ich meine eigene Eichel anschaue, dass sie in dem Alter (25 Jahre) noch "besser" (satteres Rosa) aussah und noch heute "besser" aussieht (verweigere jedoch aus naheliegenden Gründen einen Photobeweis, und der Käfer-Avatar ist dazu unbrauchbar). Ich vermute, dass die Vorhaut die Eichel vor unnötiger mechanischer Belastung (etwa Reibung an der Unterwäsche) schützt und daher gerade heutzutage (zivilisatorisch) einen sehr praktischen Sinn hat. Außerdem meine ich auf dem Bild Narben an der Stelle zu erkennen, an der die Vorhaut abgetrennt wurde. Für mich persönlich wirkt das nicht wünschenswert.

Ich kann das Bild aus Ariva-Zensur-Gründen nicht direkt verlinken, verweise daher auf den Artikel Zirkumzision. Das erste Bild im Artikel. Vorsicht, die Beschreibung im Artikel stimmt nicht, der Mann wurde nicht im Alter von 25 beschnitten, sondern lediglich photographiert. Beschnitten wurde er 1981, wie man anhand der Bild-Daten erkennt: Penis, circumcised 1981 in Germany, age 25

http://de.wikipedia.org/wiki/Zirkumzision  

4343 Postings, 5039 Tage EvermoreArtikel wurde zwischenzeitlich bereits geändert...

 
  
    #471
28.06.12 16:46

27350 Postings, 5480 Tage potzblitzzzJa, Glückwunsch...

 
  
    #472
1
28.06.12 16:56
dass Dein Penis "besser" oder rosaner aussah.. Und jetzt?

Es sehen doch nicht alle Dödel gleich aus, nur weil sie beschnitten wurden.  

17820 Postings, 4807 Tage Sektionschef1Es ist eigenartig,

 
  
    #473
2
28.06.12 17:03
wenn hier ein Richter sich über die harmlose Beschneidung aufregt und sie verbietet, aber bei  Abtreibungen  (Mord von Millionen Ungeborenen) unternimmt er nichts dagegen.
Wie so ist Mord an Nichtgeborenen erlaubt?  

27350 Postings, 5480 Tage potzblitzzzWeil ein Richter festgelegt hat,

 
  
    #474
28.06.12 17:05
wann Leben beginnt. Ist hier in Deutschland so üblich, dass das Richter festlegen, wann Leben beginnt.  

27350 Postings, 5480 Tage potzblitzzzOder waren es die Politiker?

 
  
    #475
28.06.12 17:06
Dieselben, die gerade den Euro retten, meine ich...  

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