Auch Fluxx wird sein Recht bekommen
Seite 19 von 181 Neuester Beitrag: 07.05.10 12:40 | ||||
Eröffnet am: | 10.10.06 11:46 | von: grazer | Anzahl Beiträge: | 5.514 |
Neuester Beitrag: | 07.05.10 12:40 | von: Racer 2008 | Leser gesamt: | 476.181 |
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Nach Gerichtsurteil geht CDU-Landtagsfraktion mit Entwurf für Sportwetten in die Offensive. Hans-Jörn Arp will auch Private zulassen.
ABENDBLATT: Schleswig-Holstein hat sich als einziges Bundesland gegen den geplanten neuen Glücksspielstaatsvertrag ausgesprochen. Warum wollen Sie - die CDU-Landtagsfraktion und Ministerpräsident Peter Harry Carstensen - ein staatliches Glücksspielmonopol in Deutschland verhindern?
HANS-JÖRN ARP: Das Monopol des Staatlichen Toto- und Lottoblocks hat in der heutigen Zeit keine Berechtigung mehr. Der Status widerspricht den Regeln des freien Wettbewerbs nach europäischem Recht. Wir wollen die Regelungen für das Glücksspiel in Deutschland jetzt diesen europäischen Vorgaben anpassen. Eine wichtige Voraussetzung ist dabei auch die Liberalisierung des Vertriebs.
ABENDBLATT: Der neue Staatsvertrag soll aber gerade den Vertrieb von Lotto im Internet verbieten.
ARP: Und genau das ist völlig absurd. Junge deutsche Unternehmen wie Fluxx oder Tipp24, die Lotto erfolgreich im Internet vertreiben, müssten dann verboten werden. Zugleich würden Sportwettenanbieter wie Bwin in die Illegalität getrieben. Mit dem zusätzlichen Nachteil, dass der Staat auf diese Unternehmen dann überhaupt keinen Zugriff mehr hat. Da sagen wir: Das darf nicht sein. Ein Verbot des Vertriebs übers Internet passt nicht mehr in die Welt in der wir leben. Mir kann niemand erklären, warum Lottovertrieb im Internet verboten wird, gleichzeitig aber Medikamente legal darüber bestellt werden dürfen.
ABENDBLATT: Sie haben jetzt einen eigenen Entwurf für einen neuen Staatsvertrag für Sportwetten vorgelegt. Warum?
ARP: Wir sind überzeugt, dass nach dem jüngsten Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu Glücksspielen in Italien, der geplante Glücksspielstaatsvertrag für Deutschland rechtlich keinen Bestand mehr hat. Europa öffnet immer mehr seine Märkte - und wir Deutschen meinen, uns mit einem Glücksspielstaatsvertrag abschotten zu können, der völlig weltfremd und wahrscheinlich auch verfassungswidrig ist. Dieser Staatsvertrag würde schnell
durch Gerichtsklagen zu Fall gebracht. Deshalb wäre es sinnvoll, ihn erst gar nicht umzusetzen, sondern durch eine liberalere Regelung zu ersetzen.
ABENDBLATT: Ihr Vorschlag?
ARP: Grundsätzlich sind wir überzeugt, dass der Staat auch künftig den Zugriff und die Kontrolle über das Glücksspielgeschäft haben sollte. Der Markt hat einen geschätzten Jahresumsatz von acht Milliarden Euro. Allerdings sehen wir den besten Zugriff auf den Markt nicht über ein staatliches Monopol, sondern über die Vergabe von Konzessionen. So lassen sich sowohl der Jugendschutz und die Suchtprävention am besten regulieren. Wichtig ist uns auch, dass der Staat durch Einnahmen aus den Glücksspielen weiter Mittel für die Förderung des Sports und der Kultur erhält wie dies bei Lotto und Toto geschieht. Das ist bei Sportwetten derzeit noch nicht der Fall.
ABENDBLATT: Was fordern Sie?
ARP: Der bestehende Lottostaatsvertrag, der bis 2014 gilt, soll im Kern bleiben wie er ist. Dort wollen wir nur den Vertrieb öffnen. Lottospielen muss überall - an Tankstellen wie beim Discounter - möglich sein, aber auch im Internet. Wenn man Lotto im Internet verbietet, gehen die Leute einen Mausklick weiter und spielen bei einer Gesellschaft im Ausland. Der deutsche Staat geht dann nicht nur finanziell leer aus, sondern kann auch das Spiel in keiner Weise mehr kontrollieren.
ABENDBLATT: Welches ist der Kern Ihres Sportwettenvertrags?
ARP: Wer Glücksspiele in einem Laden vertreiben will, muss eine Konzession in dem jeweiligen Bundesland beantragen. Nur wer eine Konzession erhält, darf am Markt tätig werden. Über das Konzessionsmodell kann kontrolliert werden, wer am Markt tätig ist. So kann auch überwacht werden, ob der Jugendschutz und die Maßnahmen zur Spielprävention eingehalten werden. Das ist uns sehr wichtig. Über die Konzession können zudem Abgaben aus den Spielgewinnen erhoben werden.
ABENDBLATT: Wie hoch soll diese Abgabe sein?
ARP: Wir schlagen 15 Prozent Gewinnabgabe vom "Hold" vor - also der Einnahme, die nach Abzug der Gewinnausschüttungen vom Umsatz übrig bleibt. Wir schätzen, dass dies dem Staat bundesweit rund 150 Millionen Euro brächte. Auf dieses Geld aus Sportwettengewinnen muss der Staat heute verzichten, da es für den Einzug der Gelder derzeit noch keine Rechtsgrundlage gibt.
ABENDBLATT: Dieses Geld soll dann sportlichen und kulturellen Organisationen zugute kommen?
ARP: Die Verwendung liegt im Ermessen der Bundesländer.
ABENDBLATT: Und wie wollen Sie den Jugendschutz sichern?
ARP: Jugendliche unter 18 Jahren dürfen nicht spielen. Das könnte künftig noch besser kontrolliert werden, ebenso die Suchtprävention. Wenn ein Spieler sehr viel spielt, könnte ihm der Internetzugang gesperrt werden.
ABENDBLATT: Wie wollen Sie weiter vorgehen?
ARP: Wir werden in den nächsten Wochen versuchen, alle 15 Bundesländer und Ministerpräsidenten von unserem Entwurf zu überzeugen. Wir stehen unter großem Zeitdruck. Das Bundesverfassungsgericht hat uns auferlegt, bis Ende 2007 einen neuen Sportwettenstaatsvertrag vorzulegen. Am 22. März wird die EU entscheiden, ob der jetzt vorgelegte Staatsvertrag mit europäischem Recht vereinbar ist. Und ich bin fast sicher, dass der Entwurf durchfällt - und danach alle in unsere Richtung umdenken müssen.
Artikel erschienen am 09.03.2007
http://www.abendblatt.de/daten/2007/03/09/703043.html?s=1
einen Boden zwischen € 4.70 und € 4.85. Für alles darunter fehlen negative
News.
Auf jeden Fall stehen wir heute abend bei 4,75€!
Wir sind weit von der 5 entfernt. Glaube bald nimmer, dass wir die nochmal sehen werden.
Ich wette, dass Fluxx am Montag unter 4,50€ fällt!!
Wer wettet mit?????
Zu der heutigen Berichterstattung in den Lübecker Nachrichten (S. 9) über Äußerungen Innenminister Stegners im Streit um die Zukunft des Glückspielmarktes erklären der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Thomas Stritzl, und Hans-Jörn Arp, MdL:
„Herr Stegner plädiert für ein gemeinsames Vorgehen der Länder. Nun denn: Unser Entwurf beruht auf den Eckpunkten der von den Ministerpräsidenten der Länder mit Beschluss vom 23.05.2005 einberufenen Kommission Sportwetten vom 22. Februar 2006. Wenn also der Minister seinen Worten Taten folgen lassen will, muss er nur dafür sorgen, dass diese Übereinkunft wieder auf die Tagesordnung kommt.“
Diese Kommission sei bereits am 22. Februar 2006 davon überzeugt gewesen, dass unter anderem die gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und rechtlichen Entwicklungen im nationalen und internationalen Bereich eine Überprüfung und Neuordnung des Rechts für Sportwetten erforderlich machen. Sie hatte sich zum Ziel gesetzt, „die Rahmenbedingungen wettbewerbsgerecht so zu gestalten, dass unbeschadet der Förderung anderer Gemeinwohlbelange eine nachhaltige Förderung des Sports weiter ermöglicht wird.“
Arp: „In dieser Kommission haben die Staats- und Senatskanzleien von Berlin, Bayern, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz für alle Ministerpräsidenten an diesen Eckpunkten mit gearbeitet. Unser Entwurf bewegt sich genau auf dieser Linie.“ Stritzl betonte, dass nach dem EuGH Urteil zu Placanica nun politischer Handlungsbedarf bestehe. „Ich hoffe deshalb, dass sich die Länder auf diesen gemeinsamen Vorschlag vom Februar 2006 rückbesinnen und nun entsprechend verfahren werden.“
Schließlich habe sich mittlerweile auch der Vorsitzende der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag, Joachim Herrmann, dafür ausgesprochen, anlässlich des jüngsten Urteils des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) das aktuelle Staatsvertragskonzept der Länder noch einmal zu überdenken.
Die Kommentarlage nach diesem Urteil sei eindeutig gewesen: Der vorliegende Entwurf des Staatsvertrages sei so nicht zu halten.
Offenbar sei das mittlerweile auch Minister Stegner klar, der nunmehr mit seiner Kritik die Flucht nach vorne antrete, dabei allerdings unseriös und unredlich argumentiere.
`Unseriös`, weil sowohl das Bundesverfassungsgericht als auch der Europäische Gerichtshof eindeutig klargestellt hätten, dass staatliche Monopolstrukturen im Glückspielwesen und somit Eingriffe in den geschützten Grundrechtsbereich sowie in europäisches Recht nicht mit fiskalischen Erwägungen gestützt werden dürfen. Genau dies betreibe der Verfassungsminister Schleswig-Holsteins aber; erkennbar mit dem Ziel, Ängste vor angeblich wegfallenden Fördergeldern zu erzeugen.
`Unredlich`, weil der Innenminister vor diesem Hintergrund offensichtlich bewusst verschweigt, dass die alternativen Vorstellungen der CDU für einen gesonderten Sportwettenstaatsvertrag sehr wohl eine Abgabenregelung vorsehen und ein solcher Staatsvertrag dann auch eigenständig neben dem Lottostaatsvertrag fungieren solle.
„Wir freuen uns auf sachdienliche und zukunftsorientierte Beiträge des Herrn Ministers zu dieser komplexen Thematik,“ so Stritzl und Arp abschließend.
Dirk Hundertmark Pressesprecher der CDU-Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Tel.:0431/9881440 Fax 0431/9881443 e-mail: dirk.hundertmark@cdu.ltsh.de
Artikel erschienen am 09.03.2007
http://www.isa-casinos.de/articles/15509.html
deuten in die andere Richtung. Wenn halt soviel Vorsicht und unbegründete
Unsicherheit im Markt ist geht es halt manchmal zuerst in die andere Richtung.
Warum soll Fluxx vor einem Jahr 3mal soviel wie Heute wert gewesen sein??
warum?? Niemand kann die Antwort geben!!
Eigentlich sollte es nämlich wenn schon umgekehrt sein..
also -- lass die Panikmache und geh ruhig dein bier trinken .. da weisst du was du hast...
Wer , bitte sehr soll Fluxx übernehmen, würde mich interessieren.
Aber so wie die erste Stunde verlaufen ist, schaut es danach aus als ob die meisten Leute schon von Fluxx abgesprungen sind und der Fall vielleicht doch nicht so tief wird. Jedenfalls sollte sich das ganze früher oder später beruhigen... (zumindest bis zum 23. März, ;-))
Ehrlich gesagt - die Zahlen bis zum 23. März sind nicht so entscheidend. Danach wirds interessant...
wieder mit negativen Scheiß beginnen.Wer mit Fluxx unzufrieden ist soll
einfach verkaufen.
na heute eher 4,50€ als 5€! Schade! Habe gedacht sie bricht endlich mal aus.
4,50 ist die letzte Chance!
BERLIN. Anlässlich der Verkündung des Placanica-Urteils am vergangenen Dienstag und politischer Gespräche im Verbindungsbüro des Deutschen Bundestages wie Siegbert Alber, Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH), und Alexander Graf Lambsdorff MdEP erklärt der sportpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion Detlef PARR:
Die FDP-Bundestagsfraktion fordert im Schulterschluss mit der ALDE-Fraktion den vorliegenden Entwurf zum Glücksspielstaatsvertrag in Deutschland gründlich zu überarbeiten. Es muss endlich eine gesetzlich normierte und kontrollierte Öffnung des
Sportwettenmarktes vorbereitet und umgesetzt werden. Das Urteil des EuGH und die heutigen Gespräche in Brüssel bestätigen die seit langem vertretene Position der FDP.
Mit dem Placanica-Urteil hat der Europäische Gerichtshof das staatliche Glückspielmonopol in Italien geknackt. In Zukunft müssen auch private Anbieter von Wetten bei einer Konzessionsvergabe zugelassen werden. Das ist auch ein deutliches Signal an Deutschland: Ein europakonformer Staatsvertrag muss nun vorgelegt werden.
Der alte Staatsvertragsentwurf, der von den Ministerpräsidenten ausgehandelt wurde, liegt noch bei der Europäischen Kommission zur Genehmigung. Er ist in der vorliegenden Fassung verfassungs- wie europarechtlich fragwürdig. Die Kommission wird das Placanica-Urteil bestimmt nicht unberücksichtigt lassen. Auch aus diesen Gründen wird das von einigen Ministerpräsidenten vorgesehene Monopol nicht greifen können.
Unter dem Vorwand der Spielsuchtbekämpfung werden Unternehmer und Spieler ins EU-Ausland wandern und der Grau- und Schwarzmarkt florieren. Damit werden erhebliche Fördermittel für den Sport verloren gehen.
Artikel vom 8.03.07
http://www.liberale.de/files/541/246-Parr-Placanica-Urteil.pdf
BERLIN. Anlässlich der Verkündung des Placanica-Urteils am vergangenen Dienstag und politischer Gespräche im Verbindungsbüro des Deutschen Bundestages wie Siegbert Alber, Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH), und Alexander Graf Lambsdorff MdEP erklärt der sportpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion Detlef PARR:
Die FDP-Bundestagsfraktion fordert im Schulterschluss mit der ALDE-Fraktion den vorliegenden Entwurf zum Glücksspielstaatsvertrag in Deutschland gründlich zu überarbeiten. Es muss endlich eine gesetzlich normierte und kontrollierte Öffnung des
Sportwettenmarktes vorbereitet und umgesetzt werden. Das Urteil des EuGH und die heutigen Gespräche in Brüssel bestätigen die seit langem vertretene Position der FDP.
Mit dem Placanica-Urteil hat der Europäische Gerichtshof das staatliche Glückspielmonopol in Italien geknackt. In Zukunft müssen auch private Anbieter von Wetten bei einer Konzessionsvergabe zugelassen werden. Das ist auch ein deutliches Signal an Deutschland: Ein europakonformer Staatsvertrag muss nun vorgelegt werden.
Der alte Staatsvertragsentwurf, der von den Ministerpräsidenten ausgehandelt wurde, liegt noch bei der Europäischen Kommission zur Genehmigung. Er ist in der vorliegenden Fassung verfassungs- wie europarechtlich fragwürdig. Die Kommission wird das Placanica-Urteil bestimmt nicht unberücksichtigt lassen. Auch aus diesen Gründen wird das von einigen Ministerpräsidenten vorgesehene Monopol nicht greifen können.
Unter dem Vorwand der Spielsuchtbekämpfung werden Unternehmer und Spieler ins EU-Ausland wandern und der Grau- und Schwarzmarkt florieren. Damit werden erhebliche Fördermittel für den Sport verloren gehen.
Artikel vom 8.03.07
http://www.liberale.de/files/541/246-Parr-Placanica-Urteil.pdf
Kontrolle privater und staatlicher Anbieter durch Konzessionsmodell ausreichend
Luxemburg/Hamburg (pte/10.03.2007/13:40) - Extrem unterschiedlich haben Befürworter und Gegner der Liberalisierung des europäischen Glücksspielmarkts auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum Sportwetten-Markt in Italien reagiert. Am vergangenen Dienstag hatten es die EU-Richter für gemeinschaftsrechtswidrig erklärt, dass in Italien Vermittler, die auf Rechnung ausländischer Unternehmen Wetten sammeln, mit Strafe bedroht sind (pressetext berichtete: http://www.pte.at/pte.mc?pte=070306024). "Auch wenn das Urteil ein Vorlageverfahren aus Italien betrifft, ist es für den gesamten Binnenmarkt und somit auch für Deutschland verbindlich. Der EuGH erteilt damit einem staatlichen Sportwettenmonopol den Dolchstoß", so der Hamburger Medienrechtler Ralph Oliver Graef von der Kanzlei Unverzagt von Have http://www.unverzagtvonhave.com im pressetext-Interview.
Ähnlich urteilt Sportwetten-Anbieter bwin, der in dem Richterspruch einen "weiteren Meilenstein in Richtung Öffnung des Glücksspielmarkts" sieht. Die Casinos Austria, staatlicher Anbieter von Glücksspielen in Österreich, werten den EuGH-Entscheid dagegen als "Waterloo für Liberalisierungsbefürworter". "Von einem Waterloo kann überhaupt keine Rede sein, das ist Wunschdenken der staatlichen Anbieter", hält Graef dagegen. "In der öffentlichen Diskussion wird häufig leider nicht unterschieden zwischen der Frage, ob es eine Kontrolle und Überwachung der im Glücksspielsektor tätigen Anbieter geben soll und der Frage, ob es nur staatliche Anbieter geben darf. Die zweite Frage ist mehrfach und jetzt auch wieder vom EuGH verneint worden", so der Experte gegenüber pressetext.
Eine Kontrolle der Anbieter haben Graef zufolge dagegen sowohl der EuGH als auch in Grundzügen das Bundesverfassungsgericht (BverfG) bereits befürwortet. Laut dem Medienrechtler gibt es auch sinnvolle und effektive Maßnahmen, um die Vorgaben des EuGH - etwa im Rahmen eines Konzessionsmodells - umzusetzen. "Dazu gehören neben einer gewerberechtlichen Kontrolle und Überwachung der Anbieter inhaltliche Schutzmechanismen wie zum Beispiel die Registrierung von Kundendaten, die Identifikation der Spieler bei der Auszahlung von Wettgewinnen, der Ausschluss von Insidern oder das Setzen von Ein- und Auszahlungslimits", so Graef. Die Ziele von EuGH und BverfG wie die Bekämpfung von Spiel- und Wettsucht oder der Schutz der Spieler vor betrügerischen Machenschaften könnten selbstverständlich sowohl staatliche als auch private Anbieter einhalten, zeigt sich der Experte überzeugt.
Insgesamt stehe nach nunmehr ständiger Rechtsprechung des EuGH fest, dass staatliche Konzessionen oder Genehmigungen für das Angebot von Glücksspielen eine Beschränkung der Niederlassungsfreiheit (Artikel 43 EG) und der Dienstleistungsfreiheit (Artikel 49 EG) darstellen. Das Urteil des EuGH führe damit zu einer generellen Öffnung des deutschen und europäischen Sportwettenmarktes für Anbieter aus EU- und EWR-Mitgliedstaaten. "Der geplante Staatsvertrag für Sportwetten und andere Glückspiele ist in seiner jetzigen geplanten Fassung daher europarechtswidrig und so nicht aufrecht zu erhalten", betont Graef abschließend gegenüber pressetext.
Die Börsianer jedenfalls bejubelten den EuGH-Entscheid. Während in Deutschland die Papiere der Rivalen Fluxx und Tipp24 am Dienstag zeitweise um sechs bzw. acht Prozent zulegen konnten, verzeichnete die bwin-Aktie einen Kurssprung um 17 Prozent und knackte die Marke von 30 Euro (pressetext berichtete: http://www.pte.at/pte.mc?pte=070306042 ). Seit Wochenbeginn konnte das Papier damit um satte 44 Prozent zulegen und schloss am Freitag bei 34,5 Euro. (Ende)
Aussender: pressetext.deutschland Redakteur: Jörn Brien email: brien@pressetext.com Tel. +43-1-81140-318
Artikel vom 10.03.07
http://www.pressetext.at/pte.mc?pte=070310009
Dieser Vorwurf mag auf den ersten Blick ausgesprochen hart klingen, doch dies er ist nicht unberechtigt, denn jeder aufmerksame Bundesliga-Zuschauer wird genau dies bei den Spielen in Bayern beobachtet haben. Halten wir uns jedoch an die zwei großen Vereine aus München und Nürnberg, vor allem da der FC Bayern München als ein äußerst treuer und stabiler Partner von Lotto Bayern gilt. Während des Spiels fiel uns eine Bandenwerbung in beiden Stadien auf, auf der groß die Werbung für Lotto „6 aus 49“ zu sehen war.
Zunächst vermuteten wir, dass Lotto Bayern eventuell einige Urteile der Gerichte
verpasst hat und sie so noch einen Nachholbedarf hätten, doch dann hielten wir das Fernsehbild an und schauten uns die Werbung genau an, bei der uns ein weißer Strich auffiel, der unterhalb der großen Buchstaben verlief. Nach einem erheblichen Zoom des Bildes war dann gerade noch zu erkennen, dass es sich hierbei um einen Hinweis zum Thema Spielsucht handelte. Im höchsten Maße amüsiert taten wir Selbiges auch bei anderen Spielen von bayrischen Mannschaften und stellten genau die gleiche Art von Werbung fest.
In diesem Fall scheint Lotto Bayern wirklich daran zu glauben, dass solch eine Werbung als „informativ“ anzusehen ist oder gar als erlaubt. Dies wäre vergleichbar mit Zigarettenwerbung auf riesigen Plakaten, bei denen jedoch der Suchthinweis beim bloßen Hinsehen nicht zu erkennen wäre. Nachdem wir unsere Reaktion von Verwunderung zum Kopfschütteln übergegangen war, empfanden wir dies jedoch als nur halb verwerflich, denn die Liberalisierungsbefürwortet müssten Lotto Bayern dankbar sein. So erscheint es nicht notwendig die Doppelmoral der staatlichen Lotteriegesellschaften selbst zu enttarnen. Viel mehr tun diese alles dafür der Bevölkerung zu zeigen, dass ihnen das Wohlergehen (also die Spielsuchprävention) der Bevölkerung absolut egal ist.
Die Frage, die man sich hier jedoch stellen muss ist, ob Lotto Bayern hier wirklich
glaubt, dass sie mit solch einem Vorgehen dauerhaft Erfolg haben will. Eventuell ist Lotto Bayern auch entgangen, dass nicht nur verhältnismäßig kleine Medien wie unser Magazin immer wieder erfreut sind über gelieferte Beweise der Doppelmoral, sondern auch private Wettanbieter bzw. ihre Anwälte. Mag die deutsche Justiz bis jetzt noch so blind gewesen sein, die europäische wird es nicht sein, was sie auch beim Placanica-Urteil bewiesen hat.
Selbstverständlich wurde dieser Artikel auch an Lotto Bayern geleitet mit der Bitte um eine Stellungnahme. Unsere Erfahrung sagt uns jedoch, dass unser Postfach leer bleiben wird, da offene Diskussionen nicht erwünscht sind.
Artikel erschienen am 09.03.2007
http://www.casinos.ch/....cfm?art=News&key=152723&selid=0&parm=detail
Neu-Isenburg (dpa) - In ihrem Kampf gegen das staatliche Wettmonopol und für die Liberalisierung des Sportwettenmarktes lassen der Deutsche Fußball-Bund (DFB) und die Deutsche Fußball Liga (DFL) nicht locker und schließen eine Verfassungsklage nicht aus.
«An einer prozessualen Auseinandersetzung kann niemandem gelegen sein, aber wir scheuen davor nicht zurück, wenn keine hinreichende Lösung gefunden wird», sagte der Wettbeauftragte von DFB und Ligaverband, Wilfried Straub, bei einem Mediengespräch in Neu-Isenburg bei Frankfurt/Main.
Laut einem von DFB und DFL in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten verstößt das Wettmonopol in Deutschland gegen Grundrechte und bestehendes Europarecht. Davon betroffen seien private Sportwettenanbieter, Sportveranstalter und Vereine sowie werbetreibende Medien und andere Interessengruppen. Der von 15 der 16 Ministerpräsidenten der Länder - nur Schleswig-Holstein war dagegen - auf den Weg gebrachte Staatsvertrag sei «verfassungsrechtlich nicht haltbar und politisch unverantwortlich», sagte Gutachter Prof. Rupert Scholz. Die Ministerpräsidenten hatten am 13. Dezember 2006 den Kontrakt gebilligt, mit dem Lotterien, Wetten, Spielbanken und sonstige Glücksspiele Sache der Länder bleiben. Er soll mit einer Übergangsfrist für die privaten Anbieter Anfang 2008 in Kraft treten.
«Die Uhr läuft ab für die Politik. Es ist nicht mehr fünf vor zwölf, sondern schon zehn nach zwölf», meinte der ehemalige Bundesverteidigungsminister Scholz, der sich im Sinne seiner Auftraggeber für ein «duales System» von staatlichen und privaten Wettanbietern aussprach. Zugleich forderte der Verfassungsrechtler aus Berlin: «Wir brauchen eine Glücksspiel- und Wettaufsicht.» Der Staatsvertrag versuche, das Monopol auf Dauer zu zementieren. Es sei «höchst leichtfertig, was die Landesregierungen anstellen».
Für ein Konzessionsmodell der Zusammenarbeit mit ausgewählten Wettanbietern macht sich Straub stark, der den Staatsvertrag eine «rechtsstaatlich untragbare Unrechtsverordnung» nannte, mit der die privaten Anbieter vom Markt gedrängt und «platt gemacht» würden. Straub wies auf die Konsequenzen hin: «In Deutschland erwirtschaftete Werbemillionen werden im Ausland platziert.
Wir wollen den deutschen Totoblock nicht ausschalten, sondern wettbewerbsfähig machen.»
Kritik übte Straub am Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVG), das im März 2006 den neuen Lotto-Staatsvertrag mit der Maßgabe deutlicher Einschränkung von Werbung für Glücksspiele und der Bekämpfung der Spielsucht gefordert hatte. Straub: «Das hat uns Steine statt Brot gebracht und keine Klarheit geschaffen.» Der Fußball, so Straub, wolle auch keineswegs aus dem Solidarpakt der Zweckabgaben zur Förderung des Sports ausscheren.
«Uneingeschränkte Unterstützung» sagte Andreas Eichler, der Wettbeauftragte des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB), der Fußball-Initiative zu. Der DOSB werde eine Machbarkeitsstudie eines dualen Systems zur rechtlichen Abgrenzung der Sportwetten vom übrigen Glücksspielbereich in Auftrag geben, sagte Eichler und nannte auch das Motiv: «Wir wollen die gleichen Mittel wie bisher.»
Artikel erschienen am 12.03.2007
http://www.bb-live.de/index.php?
BBLIVEID=dae37a819633ee85d7fef2d51948f1dd&kat=26&artikel=108325868&red=1&ausgabe=38886
wer schiebt hier entlich ein Riegel vor oder sorgt ehrlich für eine
liberalisierung.
Diese offene Werbung wird geduldet von den Leuten die vorgeben, die Spielsucht
zu bekämpfen, denn es sind genug Politiker bei den Fußballspielen anwesent.
Die,die Lottospielen kriminalisieren , die MP den sollte man diese Reklame
vor den Augen halten. Doch die meisten sind Mitglieder in diesen Vereinen.
Und dabei handelt es sich bei der Spielsuchprävention um das Hauptargument der Monopolisten!
Ihr Tun und wirtschaftliches Interesse steht im Widerspruch zur Spielsuchprävention, so dass die vor jedem Gericht verlieren werden.
Der Alte Monopolstaatsvertrag wird von EU mit Sicherheit nicht ratifiziert. Die MP's werden also den Vorschlag aus SH annehmen müssen.
So oder so - das Monopol hat keine Chancen mehr. die Liberalisierung ist nicht mehr aufzuhalten.