On Track Innovations Ltd.: erhält Folgeauftrag
Seite 175 von 299 Neuester Beitrag: 25.04.21 02:07 | ||||
Eröffnet am: | 06.01.05 23:10 | von: sir charles | Anzahl Beiträge: | 8.465 |
Neuester Beitrag: | 25.04.21 02:07 | von: Mariemxcwa | Leser gesamt: | 1.215.510 |
Forum: | Hot-Stocks | Leser heute: | 274 | |
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Am meisten ärgere ich mich über mich selbst, dass ich mal wieder nicht mit Bekanntwerden der Klagen reagiert habe (wie z. B. Kautschuk) und den Abgang des Kurses zur Verbilligung ausgenutzt habe.
Gruß Orion
Und wie man sieht, sind viele zittrige Hände investiert. Ich denke die Aktie kommt wieder auf einen korrekten Wert zurück. Es ging in letzter Zeit einfach zu rasant. Natürlich kann man sich über die verpasste Chance ärgen. Wenn wir alles perfekt machen würden, dann sässen wir schon längst alle auf Kuba und würden nicht diesen steinigen Weg gehen.
Wie man trotzdem so eine Klsge losschicken kann ohne den eigenen Fehler zu bemerken oder anzuerkennen ist für mich unbegreiflich
Apple Value Added Services ist ein Mehrwertdienst, aufgesetzt auf ApplePay, also z.B. Bonusprogramm..., das Kunden enger an ApplePay binden soll.
Die Aussage von Oiradino mit den Lastenheften... kann ich nur bestätigen. Wahrscheinlich hatten die Zuständigen bei USAT einfach keine Ahnung, was sie eigentlich wollten!
Deshalb bin auch ich davon überzeugt, dass sich die Sache schnell zerschlagen muß. Trotzdem schade, dass der schöne Anstieg einen ungenutzten Knick hat. ;-))))
In USAT-Bords ist die Misere gar nicht bekannt!
"they do not include Apple Value
Added Services, or VAS, an add-on software feature to Apple Pay
which is not yet offered on the Companys products"
"USAT, had apparently claimed that
the products do not include the VAS feature requested by USAT,
though such feature is currently not offered by the Company and
was not specified in the purchase order."
Das dürfte doch ganz einfach mit den Verträgen zu klären sei. Verstehe ich nicht.
Oder hat man bei OTI doch Mist gebaut?
Beide haben ein Problem, da beide weder die Bestellung noch die andere Seite die AB richtig gelesen hat.
@Googlehupf: Wer ist denn in so einem Fall verantwortlich? Der Besteller muss meiner Meinung nach doch das Angebot prüfen und mit seinen Wünschen abgleichen, oder???
Oti kämft doch gegen die Klage von USAT (5Mio) und hat seinerseits Masterworks auf die ausstehende Zahlung von 2,5Mio verklagt. Oder liege ich da falsch?
Wenn die aber widersprüchlich sind, wie zum Beispiel beim Käufer steht drin: Mein Auftrag ist bindend und beim Verkäufer : Meine AB ist bindend, dann endet das vor Gericht. Und da ist es wie auf hoher See.....