MAXX-TV.AG
Seite 171 von 223 Neuester Beitrag: 24.04.21 23:30 | ||||
Eröffnet am: | 28.10.08 21:50 | von: Jack Power | Anzahl Beiträge: | 6.556 |
Neuester Beitrag: | 24.04.21 23:30 | von: Christinahzkn. | Leser gesamt: | 648.045 |
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Ich habe mal ein Buch gelesen das den Titel "Dear Dusie od. Dosy" hieß. War sehr amüsant.
Damit mein Beitrag nicht OT ist, hier meine Frage wie lange wird es wohl noch dauern bis
auch für Maxx TV AG - Butterkuchen - gekauft werden kann?
..passt auch viel besser zu Dir!
Das Buch dann wohl doch eher nicht, denn das ist heiter und romantisch ...
trotzdem einen schönen Abend und denke an den Butterkuchen!
http://www.hol-law.ch/3_publikationen/PDF/konkursverfahren.pdf
MAXX-TV. AG, in Zürich, CH-020.3.918.494-9, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 123 vom 28.06.2011, S. 0, Publ. 6225154).
Firma Neu: MAXX-TV. AG in Liquidation. Mit Urteil vom 23.06.2011 hat das Handelsgericht des Kantons Zürich die Gesellschaft aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs gemäss Art. 731b Abs. 1 Ziff. 3 OR angeordnet..
Zitat Ende
Aus dem Link v. Alpenmädel Nr.4266 - kann man die Bedeutung von "731b Abs.1 Ziff.3 OR"
lesen.
Zitat
IV. Konkursverfahren ohne Konkurseröffnung (Art. 731b Abs. 1 Ziff. 3 OR)
A. EinleitungGemäss dem Gesetzeswortlaut ordnet der Richter die Auflösung der Gesellschaft58 und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs an59. Während die Versetzung einer Gesellschaft in Liquidation durch Entscheid des Richters nichts Aussergewöhnliches darstellt60, ist die Anordnung der Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs ungewöhnlich und singulär61. In allen übrigen Fällen62, wo eine Gesellschaft nach konkursrechtlichen Prinzipien liquidiert wird, geht eine Konkurseröffnung des Richters nach SchKG voraus63. Eine solche erfolgt im Regelfall, wenn ein Gläubiger nach dem Einleitungsverfahren das Fortsetzungsbegehren gestellt hat64. Der Konkurs kann auch in der Wechselbetreibung65, auf Antrag eines Gläubigers ohne vorgängige Betreibung66, auf Antrag des Schuldners (Insolvenzerklärung)67, bei Deponierung der Bilanz einer Handelsgesellschaft zufolge Überschuldung68 oder gegen eine ausgeschlagene oder überschuldete Erbschaft69 eröffnet werden. Im Fall von Art. 731b Abs. 1 Ziff. 3 OR fehlt es an einem Konkursgrund gemäss SchKG und an einer Konkurseröffnung.Grund für diese gesetzgeberische Konzeption ist, dass der Mangel der bisherigen Regelung überwunden werden sollte70, dass Gesellschaften, welche qua richterlicher Verfügung in gesellschaftsrechtliche Liquidation versetzt worden sind, häufig faktisch nicht liquidiert werden, sondern ihre Tätigkeit ungehindert fortsetzen71. Die Massnahme der richterlichen Auflösung einer Handelsgesellschaft zufolge organisato48 Durchführung der Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs sind grundsächlich vor dem Hintergrund des Vollstreckungsrechts zu beantworten. Dazu im Einzelnen folgendes:
Zitat Ende
ALSO, so wie ich es zunächst verstanden habe, ist diese Art von Konkurs nicht die Regel.
Vielleicht sollten wir diese SHAB-Meldung über den Konkurs hier im Board mal diskutieren
nachdem alle Interessierten sich diesen Link von Alpenmädel aufgerufen haben und das ganze Kapital mal etwas studieren.
SHAB: 183 / 2007 vom 21.09.2007 (Seite 19, Tagebuch Nr. 11762 vom 17.09.2007)
Center-Tainment AG, in Zug, CH-280.3.008.766-9, Erwerb, Verwaltung sowie Veräusserung von Beteiligungen an anderen Unternehmen, insbesondere aus dem Bereich der Freizeitgestaltung im weitesten Sinne, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 95 vom 18.05.2007, S. 17, Publ. 3934822).
Firma Neu: Center-Tainment AG in Liquidation.
Uebersetzungen der Firma neu: (Center-Tainment SA en liquidation) (Center-Tainment Ltd in liquidation). Die Gesellschaft wird in Anwendung von Art. 708 Abs. 4 OR und Art. 86 Abs. 2 HRegV sowie Art 88a HRegV von Amtes wegen als aufgelöst erklärt, weil die ihr zur Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustandes in Bezug auf die Verwaltung und Vertretung sowie das Domizil angesetzte Frist fruchtlos abgelaufen ist. Die Gesellschaft ist ohne Domizil.
Eingetragene Personen neu oder mutierend: Werner Ulf, deutscher Staatsangehöriger, Seevetal (DE), Präsident, ohne Zeichnungsberechtigung und Liquidator, mit Kollektivunterschrift zu zweien [bisher: Präsident mit Kollektivunterschrift zu zweien].
Zitat Ende
In diesem Falle ist eine andere Form des Konkurs zur Anwendung gekommen:
Zitat
Die Gesellschaft wird in Anwendung von Art. 708 Abs. 4 OR und Art. 86 Abs. 2 HRegV sowie Art 88a HRegV von Amtes wegen als aufgelöst erklärt, weil die ihr zur Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustandes in Bezug auf die Verwaltung und Vertretung sowie das Domizil angesetzte Frist fruchtlos abgelaufen ist. Die Gesellschaft ist ohne Domizil.
Zitat Ende
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Schon interessant! Konkurs ist nicht gleich Konkurs!
Wann erfolgte Rückzahlung an Maxx?
Sollte es nicht zurückgezahlt sein, so müßte in der Buchhaltung dieser Posten ja noch als Forderung erscheinen, oder?
Eine "uneinbringliche Forderung" kann es ja eigentlich auch nicht sein, weil der Darlehensnehmer den Nachweis bringen müßte, das er zahlungsunfähig ist, oder?
Könnte demnach die Forderung noch bestehen?
Dauert jetzt halt noch einmal ein paar Monate bis Maxx endgültig von der Bildfläche verschwindet.
@Lola
Da keiner der Aktionäre (Annahme von mir) etwas unternommen hat, passiert gar nicht
mehr.
Nun kannst Du ja mit einem fröhlichen Lied auf den Lippen Maxx TV AG als Vergangenheit abhaken.
Moderation
Zeitpunkt: 13.10.11 07:40
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Unterstellung - beleidigendes Pöbelposting
Zeitpunkt: 13.10.11 07:40
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