Rebound-Battle: Unylon vs. Loginet (Ponaxis)
Seite 18 von 29 Neuester Beitrag: 25.04.21 01:31 | ||||
Eröffnet am: | 13.11.11 10:48 | von: Kafka | Anzahl Beiträge: | 713 |
Neuester Beitrag: | 25.04.21 01:31 | von: Angelikavuct. | Leser gesamt: | 66.696 |
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Und täglich wird eh nicht delisted. Erst mal einen Insolvenzantrag!
basher sind auch dabei...ein guter indikator ! ich hab' etwas kohle hier drin und ich bin sehr guter hoffnung,dass hier ordentlich noch was geht.das kursniveau ist das einer insolvenzklitsche...insofern kann nicht sehr viel schief gehen.und mindestens ein akteur hat riesiges interesse an der aktie...bis morgen
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 83472 eingetragenen UNYLON AG, Albert-Einstein-Ring 5, 22761 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Marcus Ernst
Geschäftszweig: Verwaltung, der Erwerb und die Veräußerung von Beteiligungen aller Art an Kapital- und Personengesellschaften, von Wertpapieren und sonstigen Vermögensanlagen im eigenen Namen und für eigene Rechnung
ist am 30.01.2012, um 15:29 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Michael W. Kuleisa, Gertrudenstraße 3, 20095 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
67g IN 39/12
Amtsgericht Hamburg, 30.01.2012
Insomeldung ging gestern im Amtsgericht ein! Kurs bewegt das nicht nach unten oder nach oben.......Adhoc folgt wohl noch