NPD: Skandal im Sächsichen Landtag
So stelle ich mir ein faires Verfahren mit unvoreingenommenen Richtern nicht vor.
Dies beschädigt unsere Demokratie mehr als ein paar Nazis.
Aber anscheinend leben wir doch in der BRD.
(Bananen-Republik Deutschland)
Ich jedenfalls finde, dass anständige Menschen nicht nur das Recht, sondern die Pflicht haben, diesen neonazistischen Perverslingen Kontra zu geben. An deren Händen klebt Blut - nicht nur das der Juden, sondern auch das der Dresdener Bombenopfer !
Wozu brauchen wir ein Verfahren vor unserem Bundesverfassungsgericht, wenn schon vor einem - eventuellen - Verfahren mit dem Urteil gewunken wird?
Die Neonazis verherrlichen Massenmörder und sind damit Feinde jeder Ordnung, vor allem jeder demokratischen Ordnung.
Wir brauchen ein Verfahren, weil wir den Rechtsstaat eben nicht aufgeben !! Und wir geben den Rechtsstaat auch nicht dadurch auf, dass wir unsere Meinung sagen.
Schaum vor dem Mund und in Deinen letzten Posting auch wieder die fehlende Bereitschaft, eine andere Meinung zu akzeptieren.
Blinde Wut ist nicht unbedingt förderlich für ein nüchternes Urteilen.
Leider habe ich den Eindruck, dass diese Wut Dich sogar davon abhält, genau zu lesen.
Es macht schon einen Unterschied, ob wir hier unsere Meinung sagen oder ein Richter
VOR EINEM VERFAHREN über einen Fall, über den er wahrscheinlich zu urteilen haben wird.
Gruß
Rheumax
dass ich nicht zu Schaum vor dem Mund neige. Ich empfinde auch keine Wut. Ich nenne die Dinge lediglich beim Namen.
Ich habe gelernt zu akzeptieren, dass es auf dieser Welt viel Schönes gibt, leider aber auch eine Menge Böses. Dazu gehören die Neonazis. Selbige gehören bekämpft, stellen aber heutzutage für einen demokratischen Rechtsstaat wie unseren keine Gefahr mehr dar, was allerdings nicht heisst, dass wir schalten und walten lassen dürfen.
Wenn sich ein Richter pflichtwidrig, also parteiisch äussert, verhält, darf er in dem konkreten Fall nicht richten. So ist es vorgesehen. Bisher sehe ich keinen Verstoß dagegen. Du kannst ihn auch nicht sehen, da gar kein Verfahren anhängt.
Wenn ein Richter eine Person aufgrund von Beweisen einbuchtet, dann hat er noch nicht über dessen Schuld entschieden. Dann kommt vom Staatsanwalt die Anklage und anschließend der Prozess. Der Richter entscheidend nur, ob aufgrund der Beweislage ein Prozess aussichtsreich ist.
Eine Aufforderung zur Klage gehört doch wohl nicht zur Arbeit eines Gerichts?
möge doch bitte einen entsprechenden Antrag stellen.
So einfach ist das und eine Diskussion nicht wert. Ich verstehe gar nicht, warum immer mysteriöse Anschuldigungen vorgenommen werden. Klagt - und gut ist !
Jeder hat das recht, seine Meinung frei zu äussern, solange nicht zu brutalen Verbrechen aufgerufen wird oder selbige verherrlicht werden.
Das darf auch ein Richter !
Und wenn er es nicht darf, weil er in dem konkreten Fall richten soll, dann gibt es Regeln dafür.
Ich frage mich immer noch, worüber wir überhaupt reden, da doch überhaupt kein Verfahren anhängt!
Das entbehrt natürlich nicht einer gewissen Logik und macht Sinn..
Schönen Tach für heute
Rheumax
Das ich hier als konservativer Wähler mit dem Gedankengut der Grünen sympathieren würde hätte ich mir wirklich nicht träumen lassen. Aber die Geburtswehen der Grünen Partei mit ihren damaligen sehr radikalen Block hat die Demokratie auch überstanden und auch damals wollten viele Politiker diese Partei aus den selben niedrigen Beweggründen verbieten lassen!
Wenn schon Politiker ihr angeblich abgestecktes Revier verteidigen wollen dann bitte immer mit demokratischen Methoden und nicht immer gleich nach der Abschaffung der Demokratie schreien!
es gibt sicher gute Gründe für und gegen einen entsprechenden Antrag.
Der von dir erwähnte Umstand des Einschleusens von V-Männern ist sicher ein guter Grund gegen den Antrag.
Was mir überhaupt nicht an deinem ansonsten sehr nachdenkenswerten Beitrag gefällt, ist die Aussage, dass durch ein evtl Verbot die Demokratie abgeschafft wird.
Ob die NPD eine Organisation ist, die brutale Verbrechen gegen die Menschlichkeit verherrlicht, darüber denke ich allerdings nicht nach. Sie ist es nämlich !
vielleicht liegt es an meiner Wortwahl die dies nicht eindeutig klarstellt. Wenn ich als Demokratie die gleiche Methoden einsetze wie es die Verfassungsfeinde machen, wo bitte unterscheide ich mich dann?
Für mich persönlich steht fest das die NPD alles andere als eine Demokratische Partei ist! Die Frage ist doch nur wie bekomme ich diese ewig gestrigen klein. Ganz sicher mache ich diese Partei nicht klein wenn ich ihr jeden Tag eine kostenlose Werbe- und Medienbühne biete und auf alle Aktionen dieser Partei genauso regiere wie es die Planer der NPD vorhergesehen haben.
Jeder, der sich benachteiligt fühlt, kann künftig klagen. Mißbrauch ist programmiert. Die Wirtschaft fürchtet unkalkulierbare Kosten
von Stefan von Borstel und Christoph B. Schiltz
Claudia Roth hatte einen Traum. Niemand soll wegen Herkunft, Geschlecht, Religion, Alter, Behinderung und sexueller Orientierung benachteiligt werden können. Homosexuelle, denen pauschal eine Lebensversicherung verweigert wird. Alte, die keine Konsumentenkredite mehr bekommen. Frauen, die höhere Beiträge zur Lebensversicherung bezahlen müssen als Männer. Behinderte, die keinen Tisch im Restaurant bekommen. Junge Araber, die an der Disko-Tür abgewiesen werden. Sie alle sollen sich künftig per Gesetz gegen Diskriminierung wehren können. Aus diesem Traum ist Wirklichkeit geworden: Das deutsche Antidiskriminierungsgesetz. Gestern wurde der Gesetzentwurf in erster Lesung im Bundestag beraten. Und nichts, so scheint es jedenfalls, kann ihn mehr aufhalten. Für Grünen-Chefin Roth ist das Gesetz ein "wichtiger Baustein der gesellschaftlichen Demokratisierung". Für die Opposition ist es eine Kampfansage an die Freiheit, für die Wirtschaft ein "Beschäftigungsprogramm für Juristen".
Dabei hatte alles ganz harmlos angefangen. In den Jahren 2000 und 2002 verabschiedete die EU drei Richtlinien, die in Europa für Gleichheit zwischen den Rassen und Geschlechtern sorgen sollten. Die Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement und Familienministerin Renate Schmidt (beide SPD) wollten die Richtlinie in nationales Recht umsetzen, aber auf keinen Fall zusätzliche Regeln aufnehmen. Doch sie hatten die Rechnung ohne die grünen Gutmenschen gemacht. Claudia Roth, Volker Beck und Teile der Grünen-Fraktion sorgten dafür, daß aus der schlichten Umsetzung dreier EU-Richtlinien ein Gesetz wurde, daß jedem in Deutschland die Tür öffnet, sich einmal so richtig diskriminiert zu fühlen.
Für Arbeitgeber, Vermieter, Wohnungsgesellschaften, Versicherungen und Gastwirte kann das neue Gesetz teuer werden. Jeder, der sich diskriminiert fühlt und dies glaubhaft machen kann, kann sie künftig vor Gericht zerren. Dort müssen sie dann beweisen, daß sie nicht diskriminiert haben. Im Deutsch der Juristen heißt das "Umkehr der Beweislast".
Beispiel: Ein abgewiesener Bewerber könnte behaupten, er sei nicht eingestellt worden, weil der Arbeitgeber Ausländer diskriminiere. Als Indiz für die ausländerfeindliche Gesinnung des Arbeitgebers nennt er die unterdurchschnittliche Ausländerquote im Unternehmen. Der Arbeitgeber müßte dann vor Gericht beweisen, daß er den ausländischen Bewerber nicht wegen seiner Herkunft abgelehnt hat. Dazu muß er auch die Bewerbungsunterlagen aufbewahren. Das ist nicht so einfach: Allein die Frankfurter Flughafengesellschaft Fraport erhält im Jahr 16 000 Bewerbungsmappen.
Auch Vermieter müssen in Zukunft umfangreiche Dokumentationspflichten erfüllen, um Mietverhältnisse jederzeit nachweisbar begründen zu können. Versicherungen wiederum müssen unterschiedliche Tarife - so sieht es der Gesetzestext vor - mit einer auf "genauen versicherungsmathematischen und statistischen Daten beruhenden Risikobewertung" belegen.
Dem Arbeitgeber drohen aber nicht nur Klagen, wenn er selbst seine Arbeitnehmer diskriminiert haben soll. Auch wenn Dritte, etwa Kunden oder Lieferanten, diskriminieren, soll er haften. In der Praxis könnte das so aussehen: Ein Kunde kommt in eine Bank und weigert sich, von einer Frau in Gelddingen beraten zu werden. Laut Gesetz wäre dies eine Diskriminierung der Frau aufgrund ihres Geschlechts. Der Arbeitgeber muß die Frau nun vor Diskriminierung schützen. "Realitätsfern" nennt Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt diese Regelung, die in den europäischen Richtlinie auch gar nicht gefordert wird.
Zudem sieht der Gesetzentwurf eine Art Verbandsklagerecht für Betriebsräte und Gewerkschaften vor - selbst gegen den Willen des Arbeitnehmers. Der Betriebsrat als Sittenpolizei? Neben Gewerkschaften und Betriebsräten sollen künftig auch "Antidiskriminierungsvereine" Ansprüche einklagen können, die der Arbeitnehmer an sie abgetreten hat. "Diese Vereine werden medienwirksam gegen die Arbeitgeber zu Felde ziehen - und ganz nebenbei viel Geld damit verdienen", vermutet Unionsfraktionsvize Karl-Josef Laumann. "Unkalkulierbare Prozeßrisiken" sieht Arbeitgeberpräsident Hundt auf die Wirtschaft zurollen und verweist auf das "wenig ermutigende Beispiel" der Abmahnvereine. Auch für die Kirchen birgt das Gesetz Risiken. Zwar sieht es Gesetz ausdrücklich eine "zulässige unterschiedliche Behandlung wegen der Religion oder Weltanschauung" vor. Doch die Kriterien dafür sind schwammig formuliert.
Niemand weiß, wie sich die Kulturrevolution auf dem Papier in der Praxis auswirken wird. Wird ein Arbeitnehmer, der sich diskriminiert fühlt, in Zeiten großer Jobangst auch wirklich gegen seinen Arbeitgeber klagen? Werden die Richter mit den "sachlichen Gründen", die eine unterschiedliche Behandlung rechtfertigen, klug umgehen? Ein Volk von rechtskräftig Diskriminierten ist derzeit nicht in Sicht. Aber dem Mißbrauch des Diskriminierungsvorwurfs sind mit diesem Gesetz Tür und Tor geöffnet. Die Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen, Irmingard Schewe-Gerigk, versucht zu beruhigen: "Der Kinderteller, das Seniorenticket und die Frauensauna bleiben trotz Antidiskriminierungsgesetz erhalten."
Artikel erschienen am Sam, 22. Januar 2005
oder werden die mitbürger von der npd nicht wegen ihrer gesinnung verfolgt???
servus
Und das ist auch gut so !
Der wehrhafte demokratische Staat, für den Toleranz, Anstand und Moral etwas zählt, hat nicht nur das Recht, sondern sogar die Pflicht, seine Bürger vor dieser braunen Verbrecherbande zu beschützen. Wer wie die Idole dieser Verbrecherbande Millionen unschuldiger Opfer aller Nationen durch einen verbrecherischen Krieg massakriert hat, darf nie wieder eine Chance haben.
Und diese Chance werden sie auch nie bekommen !!!
r. luxemburg war keine linksextreme....
stalin war ein feiner mann......
nkwd sowieso nur ein kegelverein....
wer den kommunismus propagiert sollte eingesperrt werden! denn 169 millionen ermordeter sind doch etwas mehr als 50 millionen, oder?
rpz, wie nennte man so etwas wie dich eigentlich?
servus
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Ihr ARIVA.DE-Team
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Kapitelübersicht: Zusammenfassung - Einleitung - Häufigkeit - Grundlagen und Ursachen - Symptomatik und klinische Untertypen - Verlauf - Therapie - Ratgeber
Zusammenfassung
Eine schizophrene Persönlichkeit zeichnet sich dadurch aus, dass die gesamte Persönlichkeit auf sehr verschiedene Art und Weise fremdgesteuert wird, im Gegensatz zu Neurosen, wo nur Teile der Persönlichkeit einer derartigen Fremdsteuerung unterliegen. Dabei kann sich eine Schizophrenie auf verschiedenen Ebenen äußern: oft steht eine Störung des Realitätsbezugs, die sich in Halluzinationen und Wahn zeigt, im Vordergrund; aber gerade weniger "auffällige" Symptome wie Störungen des Denkablaufs, der Gefühle, der Motorik und des Bezugs zur eigenen Person sind häufige Merkmale der Schizophrenie. Je nach Ausprägung der unterschiedlichen Symptome werden verschiedene Typen von Schizophrenie unterschieden. Bei der Entstehung von Schizophrenie scheinen biologische Faktoren (Vererbung, Stoffwechselstörung von Gehirnbotenstoffen) eine entscheidende Rolle zu spielen, aber auch lebensgeschichtliche Bedingungen üben einen Einfluss auf die Entstehung und den Verlauf der Erkrankung aus. Bei der Behandlung steht die Therapie durch Psychopharmaka im Vordergrund; häufig wird begleitend die Bewältigung von Alltagsanforderung und der Umgang mit der Erkrankung psychotherapeutisch unterstützt.
Einleitung
Die schizophrenen Erkrankungen gehören zur Hauptgruppe der endogenen Psychosen, bei denen davon ausgegangen wird, dass anlagebedingte, also erbliche Faktoren zur Verursachung beitragen. Unter Psychose versteht man eine psychische Störung, die durch den grundlegenden Wandel des eigenen Erlebens und des Außenbezugs charakterisiert ist. Dabei unterliegt die Persönlichkeit dieser Menschen einer völligen Fremdsteuerung.
In den Medien wird Schizophrenie häufig mit der Multiplen Persönlichkeitsstörung verwechselt. Bei dieser Erkrankung existieren zwei oder mehr verschiedene Persönlichkeiten innerhalb eines Individuums. Typisches Beispiel für diese Krankheit ist die Geschichte von Dr. Jekyll und Mister Hyde. Bei der Schizophrenie treten solche Phänomene jedoch nicht auf.
Schizophrenie gehört in den westlichen Kulturen zu den schwerwiegendsten psychischen Erkrankungen, unter anderem deshalb, weil ihre typischen Symptome, so z.B. das Stimmenhören, innerhalb dieser Kulturen als sehr absonderlich und beunruhigend angesehen werden. In anderen Kulturen jedoch können diese Symptome als Zeichen für eine besondere Begabung angesehen werden. So zeigt sich beispielsweise eine große Ähnlichkeit zwischen den Halluzinationen Schizophrener und der Trance von Schamanen, die in ihrer Kultur als besonders weise und auserwählte Menschen verehrt werden.
Schizophrenie
Häufigkeit
In der Bundesrepublik Deutschland und den westeuropäischen Ländern leiden zwischen 0,5 bis 1% der Bevölkerung an Schizophrenie (Prävalenz). Die jährliche Neuerkrankungsrate (Inzidenz) liegt bei etwa 0,05%. Die Wahrscheinlichkeit eines Menschen, im Laufe des Lebens an Schizophrenie zu erkranken (Morbiditätsrisiko), wird auf ca. 1% geschätzt, dabei sind Frauen und Männer gleich häufig betroffen. Männer erkranken meist früher als Frauen. Insgesamt liegt das Haupterkrankungsalter zwischen der Pubertät und dem 30. Lebensjahr, wobei es für die verschiedenen Subtypen der Schizophrenie charakteristische Unterschiede im Zeitpunkt der Ersterkrankung gibt.
ein hybrid aus beiden schweren krankheiten, würde die frage beantworten.
servus
ich attestiere hier eine leichte tendenz zu faschistoiden thesen, die aufteilung des menschen in rassen.
es gibt ja auch nur eine weltfarbe!
schwarz, gelb und weiß sind dasselbe?
rot und "grün", ergeben ja auch BRAUN!
servus
Das ist aber auch der einzige Punkt, in dem ich das bin. Es gibt keine schlimmere Beleidigung für einen Menschen als mit denen verglichen zu werden, die (neo-)nazistischem Gedankengut etwas abgewinnen können.
Wer will schon gerne als chronisch feige, tollwütig und/oder verrückt bezeichnet werden !!
Damit ich noch mehr schwarze Sterne erhalte, sollte ich Widerspruch einlegen? ARIVA.DE, ich habe verstanden!
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271. Löschung Major Tom 27.01.05 19:06
Sehr geehrte Damen und Herren,
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1x beleidigend
***
Wenn man gegen eine Bewertung Widerspruch einlegt, ein Widerspruch, der aufgrund der vorhergegangen Postings von IDTE gerechtfertigt war, dann erhält man noch zwei weitere schwarze Sterne wegen "Regelverstoß".
Ciao!
Major Tom
PS Da hätten ganz andere Postings in diesem Forum gelöscht werden müssen. Wahrscheinlich erhalte ich für dieses Posting jetzt auch wieder negative Bewertungen. Es lohnt sich, meine letzten Bewertungen (von 1 bis 10) anzuschauen; ich sage schon einmal tschüss, denn die Sperrung wird nicht lange auf sich warten lassen.
PPS Den Text oben wollte ich gerade schreiben, da war jedoch ARIVA schneller. Ich werde diese ID wieder löschen; die Art und Weise wie ARIVA auf meine Widersprüche reagiert hat, ist jedoch definitiv nicht fair und dass div. Postings von mir gelöscht wurden, das ist mehr als sonderbar! Das war noch zu schreiben!
PPPS Zumindest werden sich einige ins Fäustchen lachen, es sei ihnen von mir aus gegönnt.
von Frank Diering
"Die Kommunistische Partei Deutschlands ist verfassungswidrig. Die Kommunistische Partei Deutschlands wird aufgelöst. Es ist verboten, Ersatzorganisationen für die Kommunistische Partei Deutschlands zu schaffen oder bestehende Organisationen als Ersatzorganisationen fortzusetzen. Das Vermögen der Kommunistischen Partei Deutschlands wird zugunsten der Bundesrepublik Deutschland zu gemeinnützigen Zwecken eingezogen." So lautete das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1956 zum Verbot der KPD. Von der Möglichkeit des Parteienverbots ist in der Geschichte der Bundesrepublik äußerst sparsam Gebrauch gemacht worden. Die ersten beiden Anträge fallen in die Frühphase des neugegründeten westdeutschen Staates: Die Sozialistische Reichspartei (SRP) wurde 1952, die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) 1956 verboten. Denn die Latte für ein Verbot hängt hoch. "Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen [ . . .], sind verfassungswidrig. Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet des Bundesverfassungsgericht" (Art. 21 Abs. 2)
Ausreichend für die SRP, ein 1949 gegründetes Sammelbecken rechtsextremer, teilweise neonationalsozialistischer Gruppen, die nationalistische Parolen verkündete und antisemitische Propaganda betrieb. Damit nährte die SRP antidemokratische Ressentiments. Ihre Anhängerschaft, die sich stark auf Niedersachsen konzentrierte, bestand überwiegend aus Personen, die gesellschaftlich noch nicht integriert waren.
Die Führungsspitze der SRP setzte sich zum großen Teil aus ehemaligen nationalsozialistischen Funktionären zusammen. Das Bundesverfassungsgericht stellte fest, die innere Ordnung der SRP sei nach dem Führerprinzip aufgebaut und die programmatischen Konzeptionen entsprächen teilweise nationalsozialistischen Ideen und Forderungen.
Die KPD fiel auf, weil sie sich die Auffassung der Machthaber im östlichen Teil Deutschlands zu eigen machte. Die Kommunisten charakterisierten Deutschland als "kapitalistischen Ausbeuterstaat" und propagierten offen die "Diktatur des Proletariats". Das Bundesverfassungsgericht entschied, daß die Ziele der KPD mit den Grundsätzen der freiheitlichen demokratischen Grundordnung unvereinbar seien. Das Verbot setzte damit den Schlußpunkt unter eine ohnehin "dahinsiechende" Partei. Die KPD hatte bei der Bevölkerung ohnehin kaum Anklang gefunden und 1953 lediglich 2,2 Prozent der Stimmen erreicht.
Von der Auflösung der SRP und der KPD abgesehen, gab es noch einige weitere Verbotsdiskussionen - in den sechziger Jahren hinsichtlich der NPD und einiger sogenannter K-Gruppen. Doch wurden nie Verbotsanträge gegen Parteien gestellt, lediglich gegen einige Vereine. So etwa die 1979 gegründete Freiheitliche Deutsche Arbeiterpartei (FAP). Diese entwickelte sich im Zuge der Vereinsverbote 1992/93 zu einer führenden Kraft innerhalb der neonationalsozialistischen Gruppen. Bei der Nationalen Liste (NL), die 1989 gegründet wurde, handelte es sich um eine auf den Stadtstaat Hamburg beschränkte Wahlvereinigung. Die Gefährlichkeit beider Parteien resultierte weder aus ihrer Mitgliederstärke - die FAP zählte 1993 einige Hundert, die NL zirka 30 Mitglieder - noch aus ihrem Anklang bei den Wählern (wo sie kandidierten, erreichten sie nur Zehntelprozentergebnisse), sondern aus ihrer simulierenden Wirkung auf die Szene rechtsextremer Gewalttäter. Das Bundesverfassungsgericht wies die Verbotsanträge gegen beide Gruppen mit der Begründung zurück, sie erfüllten in der Verfolgung ihrer politischen Ziele nicht das für den Parteienstatus erforderliche Mindestmaß an Ernsthaftigkeit. Damit war der Weg für ein Vereinigungsverbot (Februar 1995) durch die zuständigen Innenministerien frei.
Artikel erschienen am Die, 1. Februar 2005
servus
Gruß BarCode