Die neue Solarworld
#4171 Wolf im schaf.: so.nen Quatsch hab ich schon lang nicht mehr gehört..wenn sich einer bei MC-Do. in USA das Maul am Kaffee verbrennt und dieses Unternehmen auf Schadensersatz zu 70Mio Dollar verklagt..dann ist der Markt in den USA weg?? Oder der Bestand des Unternehmens gefährdet. Weil sie wg. der Anklage keine Rückstellungen gebildet haben?? Ich bitte euch..
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Nö, wenn man nur verklagt wird, dann ist es ja kein noch kein Urteil. Da passiert ja noch nichts. Wenn man aber dann rechtskräftig verurteilt wird, dann zahlen diese Firmen wie McD. auch, wenn der Rechtsrahmen ausgeschöpft ist. Und diese Firmen bilden natürlich vorher Rückstellungen, weil sie eben wissen, daß Urteile in den USA teuer werden und eine Totalverweigerungshaltung harte Konsequenzen hätte. Für ein Unternehmen was jährlich Milliarden an Gewinnen macht und große Cashreserven hat ist das auch kein Problem, wenn überschaubare Klagen kommen. Problem hat nur ein zusammengeschrumpftes Unternehmen was ziemlich klamm ist, schon gewisse Schuldenschnitte machen mußte, wo der Aktienkurs schon weit über 99% gefallen ist von den Höchstständen, was die letzten Jahre keinen Gewinn machte, und keine Rückstellungen gebildet hat und für die eine hohe dreistelligen Mio.Summe als Strafe das Todesurteil bedeuten würde. Jetzt muß man schauen durch wieviele Instanzen oder Revisionen das noch gehen wird. Sehe aber nicht wirklich, daß sich da noch etwas größer ändern wird am Ausgang bzw. der Strafsumme, da Hemlock klar im Recht ist. Da müßte schon Hemlock freiwillig auf diese Summe verzichten. Und wenn man sich einem abschließendem Urteil verweigern würde, gleichzeitig aber größere Unternehmensgeschäfte in den USA betreibt, dann wird die US Justiz sich dort bedienen/pfänden wo sie Zugriff hat oder Geschäfte unterbinden in den USA bis die Strafe dort bezahlt wäre. Also mit Uncle Sam ist da wenig zu spaßen.
Wieso? Der Beklagte sitzt in Deutschland und hieß mal Deutsche Solar. Jetzt Solarworld Industrie Sachsen. Und gegen diese Tochter muss Hemlock dann erstmal in old Germany Recht bekommen. In US also nix zu holen, da Solarworld Amerika nicht der Beklagte ist.
Erstmal alles richtig lesen und nicht nur negative Parolen raushauen!
Das Ding zieht sich wahrscheinlich noch Jahre und endet dann bestimmt im Vergleich....
bis denne..
PS Klarheit an der Börse ist immer schon wichtig gewesen.
;-)
hat.....
"Laut BGH (BGH NJW 2013, 856 ff.) ist eine derartige Klausel
eines Abfallentsorgungsunternehmens, wonach der
Vertragspartner auch bei Unterschreitung der zu liefernden
Quartalsmenge den gesamten Preis zu zahlen hat,
nach § 307 Abs. 1 BGB unwirksam, da der Vertragspartner
durch diese Klausel entgegen Treu und Glauben unangemessen
benachteiligt wird, mithin der Verwender seine eigenen
Interessen missbräuchlich und auf Kosten der Vertragspartners
durchsetzen will, ohne dessen Interessen
dabei ausreichend zu berücksichtigen und ihm einen Ausgleich
zu ermöglichen."
Quelle: http://www.wiwi.uni-siegen.de/...ng/ausgewaehlte_vertragsklauseln.pdf
Dort nach bring or pay suchen.
Solche verträge ermöglichen der einen vertragspartei keinen ausgleich. Das hat man heute beim beschluss zu solarworld ja gesehen. In den usa möglich, in deutschland vielleicht nicht.
http://www.juve.de/nachrichten/oesterreich/2012/...hren-gegen-gazprom
"Die tschechische RWE-Tochter und Gazprom haben in den 1990er-Jahren langfristige Gaslieferverträge geschlossen und eine Laufzeit bis 2035 vereinbart. 2006 hatten die Vertragspartner eine jährliche Liefermenge von bis zu 9 Milliarden Kubikmeter Gas mit einer Mindestabnahmemenge von 90 Prozent in einer sogenannten take-or-pay-Klausel vereinbart. "
"Gazprom hat in den Streitigkeiten um seine langfristigen Gaslieferverträge in Zentraleuropa eine empfindliche Niederlage einstecken müssen. Laut dem Urteil eines internationalen Schiedsgericht in Wien ist die tschechische Tochter des RWE-Konzern, RWE Transgas, nicht dazu verpflichtet, von dem russischen Energieriesen eine bestimmte Gasmenge zu bestimmten Preiskonditionen abzunehmen. Medienberichten zufolge spart RWE Transgas so für die Jahre 2008 bis 2011 eine Summe von 386 Millionen Euro."
Europa ist da anders als die usa.
Warum sollte die eintrittswahrscheinlichkeit 50% + x hier sein?
ob es weiterhin ausreichend ist das diese wie bislang ihre erwähnung im konzernbericht im anhang erwähnt werden.
dies wurde aber alles schon dargelegt...
siehe z.b. post sirhenry: bzgl. bildung von rückstellungen bzgl hemlock
18.07.16 15:44
#4062
https://www.bundesanzeiger.de/ebanzwww/...ch_list.destHistoryId=46348
und nicht unbedingt noch auf die veröffentlichung der q2 zahlen warten möchten.
insbesondere wenn sich die meinung manifestieren sollte das es mit blick auf das operative geschäft zu keinen oder nur marginal spürbaren auswirkungen kommen wird.
Beim ersten" Fastkonkurs " von SW stand ich auch an der Seitenlinie und habe mich gewundert wie treu Asbeck Anhänger sind, nun stehe ich wieder an der Seitenlinie und wundere mich wieder.
aber ohne Rückstellungen auskommen zu wollen, trotz rechtskräftigem erstinstanzlichen urteil, einzig weil man bei sw der Meinung ist, hemlock kann in d seine Ansprüche nicht durchsetzten, finde ich sehr kreativ. würde mich ne wundern, wenn das nicht so einfach geht, wie Franki sich das wünscht