MAXX-TV.AG
Seite 167 von 223 Neuester Beitrag: 24.04.21 23:30 | ||||
Eröffnet am: | 28.10.08 21:50 | von: Jack Power | Anzahl Beiträge: | 6.556 |
Neuester Beitrag: | 24.04.21 23:30 | von: Christinahzkn. | Leser gesamt: | 648.117 |
Forum: | Hot-Stocks | Leser heute: | 241 | |
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Tönt Schrecklich.
Aber die Geschmäcker sind ja bekanntlich verschieden.
Ist wohl etwas für die einfach gestrickten.
Es ist ihm gelungen!
Was hat er da nur auf der Platte? Ein gefärbtes Ostereiernest oder ein Stück Flokati?
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Christiane Grobbin ist Director der Ideen Meddien LTD mit Briekasten in GB
http://bizzy.co.uk/uk/04985471/idee-medien-
Sie ist auch Director der
IP-TV Germany Ltd.
Da klingelts bei mir.
Das war doch dieses unglaublich innovative Etwas von Herrn H ..zer, das ebenso wie BOXX und MAXX den Fernsehmarkt auf den Kopf stellen wollte, aber selbst auch nie aus den Puschen gekommen ist. Stimmts?
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im recherchieren seid ihr wirklich spitze
Das mit dem golfen wird aber sicher nicht der Sinn eines Freigangs sein oder nennt man das Wiedereingliederung?
Hab gerade jemandem eine BM zu diesem Thema geschickt und kopiere mal einig Zeilen als Diskussionsgrundlage .
Manno: 7 Jahre Knast, tagsüber Freigang! Das heißt, man braucht nicht zu putzen und keine Miete zu zahlen . Frühstück, Mittagessen und frische Bettwäsche, gebügelte Kleidung umsonst. Kann der tagsüber eigentlich auch rein und raus - so zum Mittagsessen und zum Mittagsschläfchen ?
Ach ja, was den Herrn B. betrifft, er hat ja geheiratet, da wird er tagsüber versorgt sein. Aber denkt doch mal an den berühmten Bäcker, der hat gleich eine Bewährungsstrafe bekommen, ganz ohne Wiedereingliederungshilfe !
aber wenn es um Steuergelder geht, da kennt der Staat keine Verwandten, obwohl...
wie der Engel schon erwähnt hat, eine "richtige Strafe" ist das eigentlich nicht...
1. Die abgeurteilten Taten (vor I) beruhten auf folgendem Hinterzie-
hungssystem:
14
a) Es wurden zum Schein Fakturierungsketten aufgebaut, die den Fir-
men B.
und H.
den Abzug von in Rechnungen ausgewiesener Umsatz-
steuer als Vorsteuer ermöglichen sollten. Zu diesem Zweck wurden jeweils
mindestens zwei Gesellschaften vorgeschaltet, deren Aufgabe im Wesentlichen
darin bestand, Rechnungen mit ausgewiesener Umsatzsteuer zu erstellen. Ir-
gendeinen Spielraum hatten sie dabei nicht, die Rechnungen waren ihnen zuvor
von den Angeklagten samt Lieferpapieren übersandt worden. Die Rechnungs-
summen waren dabei planmäßig so gewählt, dass ein „Umsatzsteuergewinn“
erwirtschaftet wurde, der verschleiert an Firmen im Ausland transferiert werden
konnte.
Lest selbst weiter. Man tut doch sein Möglichstes, d.h. man tut das, was möglich ist im Rechtsstaat.
Bin selbst noch dabei, herauszufinden, wozu die ganzen vor - neben - gleich usw. geschalteten Firmen derselben Gründer, mit denen sich gewisse AGs schmücken, diesen dienlich sind.
Jetzt erscheint:
Not Found
The requested URL /cgi-bin/...16&pos=0&anz=658 was not found on this server.
Keine Ahnung ob es nun an mir liegt oder was es sonst sein könnte.
Ich hatte mir das Urteil aber vorher kurz durchgelesen und dazu hätte ich eine Frage, die vielleicht jemand beantworten kann,ob die verurteilten Personen diese Steuer mit Hilfe einer "weißen Spediteurbescheinigung" vom Finanzamt zurückgeholt haben/wollten?
Als Erklärung bitte mal die beiden Links anklicken, dann weiß man was ich meine.
Schade dass man das Urteil nun nicht mehr lesen kann.
http://www.stuttgart.ihk24.de/recht_und_fair_play/...2E9B82C63.repl21
http://www.stuttgart.ihk24.de/recht_und_fair_play/...heinigungen.html
auch interessante Beiträge.
Also m.M. nach müßte in dem Vorfall aus dem nicht mehr aufzurufenden Urteil ein Spediteur involviert gewesen sein.
Einfach mal selbst lesen.
Schönen Sonntag
Lola
Warum es manchmal da war und dann wieder nicht...keine Ahnung!
nergemeinschaftlichen Lieferung umsatzsteuerfrei von Unternehmern aus ande-
ren EU-Staaten. Diese erste Firma „veräußerte“ sie dann an eine andere in
Deutschland ansässige Firma. Der Nettoausgangsrechnungsbetrag wurde ge-
genüber dem Nettoeingangsrechnungsbetrag um gut 100 % „aufgepreist“. Die
in diesen Rechnungen ausgewiesene Umsatzsteuer wurde von der ersten Ge-
sellschaft der jeweiligen Kette weder angemeldet noch abgeführt. Die dann in
der Kette nachfolgende Gesellschaft fakturierte die Waren mit geringem Auf-
preis - direkt oder unter Einschaltung einer dritten Gesellschaft - an die Firma
B.
oder die Firma H.
weiter. Die in den entsprechenden Rechnungen
ausgewiesene Umsatzsteuer wurde angemeldet und abgeführt. Damit sollten
sich die Umsätze der Firmen B.
und H.
gegenüber den Finanzbehörden
als unauffällig darstellen. Diese Firmen generierten den „Umsatzsteuergewinn“,
indem sie die in den an sie gerichteten Rechnungen ausgewiesene Umsatz-
steuer als Vorsteuer geltend machten. Die Waren wurden umsatzsteuerfrei an
Firmen im europäischen Ausland - jedenfalls auf dem Papier - weitergeleitet.
2. Obwohl die Firmen B.
17
und H.
danach keinen Anspruch auf
Abzug oder Erstattung von Vorsteuer hatten, haben die Angeklagten den Abzug
der in den jeweiligen Eingangsrechnungen ausgewiesenen Umsatzsteuer veranlasst und so durch unrichtige Erklärungen Steuern verkürzt oder dies versucht.
Warum bloss beschleicht mich jetzt das Gefühl, dass sowas eigentlich gar nicht hierher gehört ? Sollen sich doch Polizei und Finanzbehörden darum kümmern. Wenn wenigstens gesagt würde, um wen - welche Firmen - es hier geht. Dann könnten wir einen Trät aufmachen zur Verfolgung von Steuerhinterziehung. Auch nicht schlecht. Was meint Ihr ?
Vielleicht müssen die Sicherungen verschärft werden, wie in dem Cargo-Forum geschrieben wurde, dass eine weiße Spediteurbescheinigung nicht als einziger Nachweis gelten sollte , sondern nur zusammen mit einer Ausfuhrbescheinigung, die vom Grenzzollamt abgestempelt sein muß, Gültigkeit hat.
Das ist natürlich für die Transporteure z.B. LKW-Fahrer eine zusätzliche Mehrbelastung, denn die sind schon belastet genug, aber möglicherweise unterbindet man solche Geschäfte, wie in dem Urteil geschildert.
Das wiederum kann aber nur von der Politik geregelt werden, ebenso wie die Überwachung der sog.Pennystocks von Firmen die ihren Sitz im Ausland haben und in dem Heimatland an der Börse nicht gelistet sind, aber in Deutschland.
Da sind wir dann wieder bei Maxx TV AG. Da sind wir uns glaube ich alle einig, das Maxx
den Aktionären nur Verdruss und Verlust gebracht hat. Solche Machenschaften gilt es
abzuschaffen und überhaupt nicht mehr möglich machen. Da wird Jahr für Jahr Privat-Kapital von Kleinanlegern vernichtet, die der "richtigen" Wirtschaft entzogen werden.
Für mich sind solche Firmen "Krebsgeschüre".
Maxx TV AG und Center-Tainment AG sind/waren solche Krebsgeschwüre.
Hier muß der Gesetzgeber ansetzen und die Bestimmungen nicht durch unsinnige Gesetze oder Verordnungen noch diffuser machen.
Es gilt die eigenen Bürger vor solchen Firmen zu schützen, aber nach Schutz sucht man leider in Deutschland vergebens.
Schönen Sonntag
Lola
Moderation
Zeitpunkt: 18.07.11 14:00
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Kommentar: Doppel-ID - von WarrenB
Zeitpunkt: 18.07.11 14:00
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Kommentar: Doppel-ID - von WarrenB
Also wenn es nicht in Deutschland ausgegeben wird ist es für die hiesige Wirtschaft nicht vorhanden. Es wurde Kapital vernichtet!
Außerdem sind die Kleinanleger nicht da um für irgendwelche Spitzbuben Ihren Sparstrumpf zu leeren.