15:57
Die Pressemitteilung wollen wir morgen vor 9.00 Uhr über DGAP veröffentlichen.
Die GenoConsult sollte schon auf das Angebot vorbereitet sein. Im November hatte sich Herr Frank Hammer, Geschäftsführer der GenoConsult bei Xing und dann sogleich hier inder Gruppe Kapitalmarkt angemeldet .
Vielleicht schaffen wir es, Herr Hammer, das Angebot selbst Ihnen und Ihren Kollegen noch heute zu senden. Ich freue mich auf konstruktive Verhandlungen..
12:17
Das Angebot an die GenoConsult ist von meinen Rechtsanwälten geprüft und für i.O. befunden wurden.
Das Angebot wird morgen zugestellt und Pressemitteilung erfolgt ebenso morgen Vormittag
09:16
Es geht hier um eine Zahlung eines Dritten auf eine fremde Schuld.
Eine an mich herangetragene Frage:
Ob dann § 250 InsO im Wege stünde?
§ 250 Verstoß gegen Verfahrensvorschriften
“Die Bestätigung ist von Amts wegen zu versagen,
• 1.wenn die Vorschriften über den Inhalt und die verfahrensmäßige Behandlung des Insolvenzplans sowie über die Annahme durch die Gläubiger und die Zustimmung des Schuldners in einem wesentlichen Punkt nicht beachtet worden sind und der Mangel nicht behoben werden kann oder
• 2.wenn die Annahme des Plans unlauter, insbesondere durch Begünstigung eines Gläubigers, herbeigeführt worden ist.”
Kurze Antwort:
Die Annahme des Insolvenzplanes ist bereits erfolgt