Gericht stellt religiöse Beschneidung unter Strafe
Du hast schließlich gar nicht mitgeschrieben, oder?
Wenn ich finde, dass man Natur so lassen sollte wie sie ist, weil sie am besten weiß, was richtig ist, dann bekomme ich eine Menge Argumente von diesen Leuten zu hören (Pilzbefall, Tierbestände, Insektenbekämpfung, usw), warum man die Natur nicht alleine bestimmen lassen sollte. Und selbst Tradition wird als Argument für die Jägerei angeführt.
Wie ist Eure Meinung dazu?
nee, passt schon religionsfreiheit hin oder her. das kind hat bis das ego gereift ist, ein recht auf körperliche unversehrtheit.
das ist nicht anderes als der immer wieder erwähnte integrationsprozess.
Mag sein das Religionen gern irgendetwas initialisieren möchten, dem stehen aber die Grundrechte der Kinder gegenüber.
Beides sind Akte der Barberei.
Sich aber nur gegen das Schächten zu stellen, halte ich für eine verlogene Einstellung.
Die Religion zwingt die Menschen jedenfalls nicht dazu Fisch oder Fleisch zu essen. Sie können sich also problemlos gegen das Schächten entscheiden, wenn sie auf Fleisch verzichten. Ebenso diejenigen, denen es egal ist, ob essen koscher sein soll oder nicht.
Ich frage noch mal: Wo ist für Dch die Grenze zwischen zulässiger und unzulässiger körperlicher Beeinträchtigung? Wie wäre es, wenn man einem Neugeborenen die Ohrmuscheln als Zeichen und Bestandteil der Religionszugehörigkeit abtennen würde? Die braucht man in der Regel nicht, also führt die Amputation nach Deiner Sichtweise nicht zu unzumutbaren Beeinträchtigungen.
mal gucken wie oft das jungendamt dann bestellt wird wenn die eltern dann eventuell als gefahr gewertet werden.
aber ayslbewerber sollten sich das besser nicht erlauben während der antragsstellung rechtsbrüche zu begehen.
Somit steht ihnen auch zu, sie nach diesem Ritus in die jüdische Gemeinschaft aufzunehmen, wenn sie meinen, dass es gut für das Kind ist. Würden bleibende Schäden verursacht werden, könnte ich diese Diskussion sogar verstehen, aber die Population der Menschen jüdischen und muslimischen Glaubens zeigt, dass sie alles andere als geschädigt worden sind.
Das ist also keine Entscheidung, die Außenstehende treffen sollten.
Und wer es wagt, dagegen etwas zu sagen, wird in die braune Ecke gestellt.
Das ist das eigentliche Problem: Die Jungenbeschneidung wird erlaubt, Verstöße gegen die Mädchenbeschneidung werden dann ebenso wie die übrigen "Ehren"-Straftaten als kulturell oder religiös bedingt verharmlosend strafmindernd bewertet.
Die Versuche der BW-Integrationsministerin Öney, den Sargzwang vollständig aufzuheben, zum Teil ist er ja bereits relativiert.
Und Volker Beck (Grüne) weiß in Bezug zur Beschneidung: "wir müssen die Gesetzeslage und die Rechte Zugunsten der Muslime verbessern."
Somit sind wir wieder bei meiner Blobfish-Religion, wo ich übrigens immernoch auf ein klares Ja oder Nein von Dir warte... ;)
Zu Deiner Entscheidungsfindung: Die fehlenden Ohren stellen ja keinen bleibenden Schaden dar. Die Bobfishreiligion-population würde das Generationen später beweisen. ;)
Somit ist sie bereits vom Aussterben bedroht und sollte auf irgendeine Schutzliste... Wer ist dafür zuständig?
Weist Du, ob Vögeln mit Mütze nicht vielleicht doch mehr Spaß macht, als ohne? Die Frage wird wohl nur einer beantworten können, der beide Zustände am eigenen Leib erfahren hat. Falls Du nicht gerade zu diesem Personenkreis gehörst, kannst Du Dir wohl kaum ein Urteil darüber erlauben, ob die Beschneidung eine Beeinträchtigung darstellt oder nicht.