Greenvironment die 500 % Chance ??
Seite 17 von 53 Neuester Beitrag: 24.04.21 23:19 | ||||
Eröffnet am: | 01.05.11 19:33 | von: maxmansell | Anzahl Beiträge: | 2.318 |
Neuester Beitrag: | 24.04.21 23:19 | von: Kathrinavvaa | Leser gesamt: | 277.556 |
Forum: | Hot-Stocks | Leser heute: | 119 | |
Bewertet mit: | ||||
Seite: < 1 | ... | 14 | 15 | 16 | | 18 | 19 | 20 | ... 53 > |
Mod von Sharedeals ist ja wieder schön am pushen.2 € bis Ende des Jahres.Na wenn da mal nicht jemand wieder die Leute verarscht.
Lg
Kurz vor der Eröffnung wurde am 30.10.2012 aus dem "halbstarken" vorl. InsO-Verwalter (noch schnell?) ein "starker" gemacht, indem ein allgemeines Verfügungsverbot angeordnet wurde.
- Sichernswerte Masse sollte also vorhanden zu sein + mehr Verfügungsgewalt wurde dem vorl. Verwalter noch schnell eingeräumt..., wozu, weshalb noch jetzt? - zwei Tage später wäre mit der Eröffnung ohnehin die volle Verfügungsgewalt beim InsO-Verwalter gewesen? -
...da am 1.11. das Insolvenzverfahren eröffnet wurde.
Was hatte sich da zwei Tage zuvor so plötzlich ergeben, um den Beschluss vom 30.10. noch raushauen zu müssen?
Für Spekulationen finde ich den Beschluss vom 30.10. in der sich darbietenden Zeitachse jedenfalls nicht uninteressant und die Eröffnung ist erst einmal auch besser, als eine Antragsabweisung mangels Masse, denn dann hätten wir hier jetzt bereits Schicht im Schacht. So bleibt die Hoffnung und ist der Raum für Spekulationen weiterhin offen.
N.B.: Der Berichtstermin für die hier wohl primär interessierende Greenvironment PLC ist am 20.12.2012 und der Greenvironment GmbH am 13.12.2012.
Bin gespannt, ob ich hier mein Geld ggf. wieder bekomme, MK überschaubar und am Boden, der - richtige - InsO-Zock hat bisalng jedenfalls nicht stattgefunden.
Viel Glück allen.
AZ: 36g IN 3929/12
Berlin, 21. September 2012
Amtsgericht Charlottenburg
__________________________________________________
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Greenvironment PLC, Taubenstr. 20 - 22, 10117 Berlin, wird der Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg vom 20.9.2012 heute um 9.45 Uhr dahingehend abgeändert, dass es unter Ziffer 3 und Ziffer 5 des Beschlusses lautet: 3. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und zu erhalten, das Unternehmen, das die Schuldnerin betreibt, bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens fortzuführen, soweit nicht das Insolvenzgericht einer Stilllegung zustimmt, um eine erhebliche Verminderung des Vermögens zu vermeiden, § 22 InsO. 5. Es wird gemäß §§ 21 Abs. 2 Nr. 2, 22 Abs. 1 Satz 1 InsO der Schuldnerin ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt.
AZ: 36g IN 3929/12
Berlin, 30. Oktober 2012
Amtsgericht Charlottenburg
__________________________________________________
Über das Vermögen der Greenvironment PLC, Amtsgericht Charlottenburg HRB129789, Taubenstr. 20 - 22, 10117 Berlin, ist am 01.11.2012 um 13.00 Uhr das Hauptinsolvenzverfahren eröffnet worden.
Verwalter: Rechtsanwalt Christian Köhler-Ma, Kurfürstendamm 26a, 10719 Berlin
Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) sind beim Insolvenzverwalter schriftlich bis zum 31.01.2013 anzumelden.
Termin zur Gläubigerversammlung, in dem auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin).
Er dient zugleich der Beschlussfassung der Gläubiger über die Beibehaltung des ernannten oder Wahl eines neuen Verwalters (§ 57 InsO), Wahl oder Beibehaltung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO) und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO),
Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
Besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters; insbesondere Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert (§ 160 InsO),
Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 162 InsO),
Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
Gerichtliche Auflagen an den Insolvenzverwalter (§ 58 Abs. 1 InsO),
Antrag auf Anordnung oder Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271, 272 InsO)
sowie unter Umständen
Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).:
20.12.2012, 09.10 Uhr,
im Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin, II. Stock Saal 218.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 S. 3 InsO).
Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin):
28.03.2013, 09.50 Uhr,
im Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin, II. Stock Saal 218.
Gläubiger, deren Forderungen im Prüfungstermin festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über den Ausgang des Prüfungstermins.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin beanspruchen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). Dem Verwalter sind die Zustellungen übertragen worden (§ 8 Abs. 3 InsO).
AZ: 36g IN 3929/12
Berlin, 6. November 2012
Amtsgericht Charlottenburg
(www.insolvenzbekanntmachungen.de)
Hat irgendjemand von euch eine Aussage von capstone bekommen...?
"Capstone Turbine Distributor IBT Group at Poleko 2012" ist wohl dabei.
http://translate.googleusercontent.com/...Sr4ICjd2zU7D_GwHoUhC8fzftpA
giv konnte ich nicht entdecken.
... ist übrigens laut SD mittlerweile eine (Obacht!) 8000 %-Rakete.
Aktuell ausgerufenes Kursziel von OOSD/MOD: 2 Euro.
Und das, ohne das auch nur ein einziger professioneller Investor darauf aufmerksam geworden ist. Potzblitz!
"Und das, ohne das auch nur ein einziger professioneller Investor darauf aufmerksam geworden ist. Potzblitz!"
"
???
"Bin gespannt, ob ich hier mein Geld ggf. wieder bekomme, MK überschaubar und am Boden, der - richtige - InsO-Zock hat bisalng jedenfalls nicht stattgefunden."
Hängt wohl stark von einem Einstieg ab. Käufe nach Insolvenzantrag (<0,06) haben sicherlich eine messbare Chance. Die MK ist für ein insolventes Unternehmen ohne nennenswerte Masse u. Vermögenswerte in meinen Augen eher als hoch einzustufen (0,026 x 17,5 = 0,455 Mio EUR!). Zocker haben hier sicherlich noch den ein oder anderen sonnigen Tag zu erwarten, zumindest solange die Mehrheit ahnungslos und unwissend ist.
In deinem Post #409 hast du übrigens selbst folgendes geschrieben: "Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (207 InsO).: 20.12.2012, 09.10 Uhr,"
Ach stimmt, ich habs ganz vergessen. Der kontinuierliche Kursverfall ohne einen einzigen Zucker in Richtung nach oben beweist ja nur, dass "einer mehr weiß" und "sammelt". Richtig so?
Wenn das faule Ei hier auch nur halb so interessant wäre, wie von SD rumposaunt, dann wären hier etliche Großanleger mit ein paar Zehn- oder Hundertausend Euro mit drin, was ein komplett anderes Kursbild ergeben würde. So eine Rendite würde sich kein geistig auch nur halbwegs gesunder institutioneller Anleger entgehen lassen.
So haben wir allerdings nur ein paar Leichtgläubige, die sich ein geschlagenes halbes Jahr und mehr mit der Geschichte einer "leicht erweiterten Quiet Period" zum Narren halten ließen.
Zeitpunkt: 08.11.12 11:12
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Regelverstoß - Aussagen wie im ersten Satz müssen im Posting belegt werden.
"jedoch glaube ich an greenvironment, das ist keine Zockerbude, wurde leider durch diese dazu gemacht. Habe leider mit meinem EK von 2,70 starke Verluste. Ich werde diese aussitzen, leider. Die Hoffnung stirbt zuletzt. "
2,70 ist natürlich eine ganz andere Hausnummer!
Mein Beileid!
Zeitpunkt: 26.11.12 11:11
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Regelverstoß - Zum Thema Markus Frick bitte nur im Markus Frick-Nachfolgethread posten-