Auch Fluxx wird sein Recht bekommen
Seite 155 von 181 Neuester Beitrag: 07.05.10 12:40 | ||||
Eröffnet am: | 10.10.06 11:46 | von: grazer | Anzahl Beiträge: | 5.514 |
Neuester Beitrag: | 07.05.10 12:40 | von: Racer 2008 | Leser gesamt: | 476.366 |
Forum: | Hot-Stocks | Leser heute: | 328 | |
Bewertet mit: | ||||
Seite: < 1 | ... | 153 | 154 | | 156 | 157 | ... 181 > |
Anfang März heraus. Die testierten am 28.3.08
es könnte ja mal einen rutsch nach oben geben wenn die 38 tage linie durchbrochen wird.
3653. Die Glaubwürdigkeit
pfeifenlümmel vom 27.11.07 19:16
Eu - Recht bricht Landesrecht. Deshalb müssen alle EU Mitgliedsländer, wenn sie neue nationale Gesetze oder Verordnungen auf den Weg bringen wollen, diese zunächst in Brüssel zur Notifizierung vorlegen, um sich die Unbedenklichkeit erteilen zu lassen, dass dieses Gesetz bzw. Verordnung nicht das EU - Recht verletzt. Beim Glücksspiel scheint dies alles nicht mehr nötig zu sein. Trotz eines bereits eingeleiteten Vertragverletzungsverfahrens gegen die Bundesrepublik in Sachen Glücksspielvertrag und der ständigen Ermahnungen der EU Kommission wurde der geplante Monopolvertrag den Landesparlamenten zur Ratifizierung vorgelegt; eine Schande für den Rechtsstaat, wie Kubicki sagt.
Und es kommt noch dicker. Es ist wegen dieses Vertragsverletzungsverfahrens und den Einwänden der EU-Kommission damit zu rechnen, dass der EuGH diesen Staatsvertrag kippen wird. In der Zwischenzeit werden die deutschen Gerichte aber nach diesem Staatsvertag richten müssen. Die deutschen Gerichte werden damit gezwungen, mit größter Wahrscheinlichkeit gegen EU-Recht zu urteilen! Das ist ein Skandal für einen Rechtsstaat. Die Geschädigten, zu denen auch Fluxx gehört, können dann in langwierigen Prozessen Entschädigungen einklagen.
Die Mp´s lehnen sich entspannt zurück; persönliche Konsequenzen brauchen sie nicht zu befürchten. Der Steuerzahler springt auf jeden Fall ein. Viele der privaten Wettvermittler werden sich die Prozesse nicht leisten können oder sind dann bereits in den Ruin getrieben worden. Darf ein Rechtsstaat sich so verhalten? Unter der Vorgehensweise der Mp´s leidet die Glaubwürdigkeit des Rechtsstaates.
Inzwischen wurde der Glücksspielvertrag durchgesetzt. Die Bundesrepublik Deutschland ist Mitglied der EU und darf sich nicht die für sie positiven Regeln aussuchen. Mitglied zu sein bedeutet, die Spielregeln einzuhalten. Dies gilt für Steuerzahler und erst Recht für den Staat, der eigentlich ein Vorbild sein müsste.
Das Bundesverfassungsgericht hat das Monopol nur toleriert, wenn aktiv gegen die Spielsucht vorgegangen wird. Beim Lotto sind Jackpots bis zu 40 Millionen Euro ausgespielt worden. Kein Richter kann das als Bekämpfung der Spielsucht deuten, hier wird doch geradezu zum Spielen verführt, wie auch die exposionsartig ansteigenden Umsätze bei solchen Jackpots beweisen. Nun soll schon das nächste Lotto mit Jackpots bis 100 Millionen vorbereitet werden.
Die Spielregeln sind dahin!
Die Lottogesellschaft informiert: eva schult alle Lotto-Annahmestellen im Land
- Lotto Baden-Württemberg setzt Vorgaben des Glücksspielstaatsvertrages um
- Spielsuchtprävention und Jugendschutz im Mittelpunkt
Die Staatliche Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg setzt die Vorgaben des neuen Glücksspielstaatsvertrages in der Spielsuchtprävention und im Jugendschutz weiter konsequent um. Zusammen mit dem Beratungs- und Behandlungszentrum für Suchterkrankungen der Evangelischen Gesellschaft (eva) wurde in den vergangenen Monaten das bestehende Schulungskonzept für die rund 3600 Lotto-Annahmestellen in Baden-Württemberg ergänzt und überarbeitet.
"Die zusätzlichen Schulungsinhalte sind gezielt auf die Vorgaben des neuen Glücksspielstaatsvertrages zugeschnitten. Dabei wird den Lotto-Annahmestellen vermittelt, dass mit dem Angebot von Glücksspielen eine besondere soziale Verantwortung verbunden ist", sagte Dr. Friedhelm Repnik, Geschäftsführer der Staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg. Laut Staatsvertrag sind alle Veranstalter von Glücksspielen verpflichtet, ihr Personal entsprechend den Vorgaben zu schulen. Die Schulungsteilnehmer werden dabei von erfahrenen Experten der eva über die Hintergründe der Glücksspielsucht und über den richtigen Umgang mit diesem Problem informiert.
Dass den Annahmestellen bei der Spielsuchtprävention eine entscheidende Bedeutung zukommt, betont auch Günther Zeltner, Abteilungsleiter bei der Evangelischen Gesellschaft. "In Deutschland gibt es rund 300.000 Menschen mit problematischem Spielverhalten. Im Bereich der Prävention üben die Lotto-Annahmestellen eine Schlüsselfunktion aus, da sie täglich in direktem Kontakt mit ihren Kunden stehen."
Seit dem 1. Januar 2008 können Sportwetten sowie die die tägliche Lotterie Keno nur noch mit Kundenkarte gespielt werden. Spielteilnehmer haben die Möglichkeit, sich über ein zentrales System selbst sperren zu lassen. Auch der Jugendschutz wird durch die Kundenkarte gewährleistet. "Glücksspiel ist nichts für Minderjährige. Die Einhaltung des Jugendschutzes ist daher für alle Annahmestellen Pflicht. Wir überprüfen dies auch im Rahmen von Testkäufen", so Dr. Repnik abschließend.
Die Kooperation der Staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg mit dem Beratungs- und Behandlungszentrum für Suchterkrankungen der eva begann bereits im Jahr 2005. Unter anderem wurde eine Informationsbroschüre zum Thema Spielsuchtprävention erarbeitet, die in allen baden-württembergischen Lotto-Annahmestellen erhältlich ist. Menschen mit Spielsuchtproblemen können sich zudem unter der Hotline-Nummer 0180/5774353 beraten lassen.
Quelle: Lotto Baden-Württemberg
Hinweis: ISA-GUIDE veröffentlicht auf ihrem Internet-Portal verschiedene Artikel, Analysen, Kolumnen, Reportagen, Publikationen, Urteile, Interviews und Nachrichten, die aus unterschiedlichen Quellen stammen. Verantwortlich für den Inhalt ist allein der Autor.
[Druckbare Version] eingestellt am: 19.02.2008 10:41
Auszug aus oben:
Dabei wird den Lotto-Annahmestellen vermittelt, dass mit dem Angebot von Glücksspielen eine besondere soziale Verantwortung verbunden ist", sagte Dr. Friedhelm Repnik ....
Das muss man sich mal vorstellen: Erst werden die Jackpots hochgetrieben und die Spielsucht damit angefacht, und nun will die evangelische Kirche in Verbindung mit dem lieben Gott die Spieler vor der Sucht bewahren. Ich musste mich gerade kneifen, als ich das las, es ist nicht mehr zu glauben.
Das Jahesergebnis 2007 und das EU-Recht sollen den steigenden Kurs doch nur unterstützen!
Durch eine vor dem VG Gera am 20.02.2008 erzielte Einigung mit dem Freistaat Thüringen hat die Sportwetten Gera GmbH sichergestellt, dass sie bis zu einer endgültigen Gerichtsentscheidung über die Rechtmäßigkeit ihres bisherigen Wettangebotes keine Einschränkung Ihres Geschäftsbetriebes zu befürchten braucht. Zugleich ließ das Gericht deutlich die Tendenz erkennen, dass auch in der Hauptsache keine Einschränkungen für die Sportwetten Gera zu befürchten seien. Dem gegenüber ließ es jedoch erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Ausführungsgesetzes für Thüringen zum Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) in verfassungs- wie europarechtlicher Hinsicht sowie etwaiger daraus resultierender Untersagungsverfügung erkennen.
Mit einer Feststellungsklage und einem Eilantrag zur Sicherung des status quo des derzeitigen Wettangebotes, insbesondere bezüglich ihres Internetangebotes, hatte sich die Sportwetten Gera GmbH an das Verwaltungsgericht Gera gewendet. Angesichts des generellen Verbots von Internet-Wetten im Thüringischen Ausführungsgesetz zum Glücksspielstaatsvertrag galt es, Rechtssicherheit zu erhalten und irreversible, erhebliche Schäden für das Unternehmen und seine Mitarbeiter abzuwenden.
Solche Schäden würden von einer Untersagungsverfügung seitens des Freistaates Thüringen drohen und, so Geschäftsführer Andreas Pietsch, das Unternehmen – und damit rund 50 Arbeitsplätze in Gera- existenziell zu gefährden. Dies wäre umso dramatischer, wenn sich die zugrunde liegenden Bestimmungen des Ausführungsgesetzes zum GlüStV als verfassungs- und gemeinschaftsrechtswidrig erweisen würden, es dann aber für die Sportwetten Gera GmbH womöglich zu spät ist.
Wie akut die Gefahr rechtswidriger Maßnahmen gegen private Anbieter von Sportwetten tatsächlich ist, und mit welchen fragwürdigen Rechtsauffassungen und Maßnahmen der Staat offenbar gewillt ist, vollendete Tatsachen im Sinne einer Monopolsicherung zu schaffen, zeige sich laut Prozessvertreter RA Dr. Andreas Zumschlinge beispielsweise daran, dass der Fiskus bereits an Telekommunikationsunternehmen herangetreten sei, um diesen mit strafrechtlichen Konsequenzen zu drohen, sollten sie den Anbietern von Internetweten weiterhin die erforderliche Technik zur Verfügung stellen.
Das Gericht bezeichnete es zudem wörtlich als "erstaunlich", dass die thüringische Verwaltung nach wie vor die Ansicht vertrete, die unter DDR-Recht erteilte Genehmigung des Wettgeschäfts entfalte keine Wirkung mehr und es bedürfe hier einer neuen Antragstellung. Damit dürfte auch klar sein, dass keineswegs von ungenehmigtem Glücksspiel nach § 284 StGB auszugehen sei.
Bezüglich der Hauptsacheentscheidung wird das VG Gera die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zu den dort vorgelegten Rechtsfragen hinsichtlich einer möglichen Europarechtsverletzung durch den Staatsvertrag abwarten. Nicht von ungefähr kommt es, dass seit dem 31.01.2008 erneut ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland in der Frage der Veranstaltung von Sportwetten im Internet geführt wird. Derartige Verfahren hatten in den letzten Jahren zu 96 % Erfolg. Ein weiterer Fingerzeig, dass die Sportwetten Gera GmbH ihr Angebot im Einklang mit Recht und Gesetz betreibt.
Sehen Sie den Bericht auf der Startseite von Startseite von vdsd-online.de
VDSD-Pressedienst
Rainer Nitzschke
Wiesestr. 189
07551 Gera
E-Mail: info@vdsd-online.de
www.vdsd-online.de
Hinweis: ISA-GUIDE veröffentlicht auf ihrem Internet-Portal verschiedene Artikel, Analysen, Kolumnen, Reportagen, Publikationen, Urteile, Interviews und Nachrichten, die aus unterschiedlichen Quellen stammen. Verantwortlich für den Inhalt ist allein der Autor.
Tipp24 übertrifft eigene Prognosen / erstmalige Dividendenzahlung in Aussicht gestellt
Quelle: http://newsticker.welt.de/...=fin&module=smarthouse&id=680867
DGAP-News: Tipp24 AG
DGAP-News: Tipp24: Konzernergebnis für 2007 übertrifft eigene Prognosen
Tipp24 AG / Vorläufiges Ergebnis
22.02.2008
Veröffentlichung einer Corporate News, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. --------------------------------------------------
• Erhöhung des EBIT-Beitrages aus Deutschland auf 10,1 (Vorjahr: 7,3) Mio. Euro • Anzahl der registrierten Kunden stieg um 574 Tsd. - weitaus mehr als geplant • Erstmalige Dividende in Höhe von 50 Cent pro Aktie in Aussicht gestellt
Tipp24 setzt den Wachstumskurs im Geschäftsjahr 2007 trotz des schwierigen politischen Umfeldes fort. Das Hamburger Unternehmen konnte im Geschäftsjahr 2007 die Anzahl der registrierten Kunden konzernweit um 574 Tsd. (Vorjahr 448 Tsd.) auf 2.344 Tsd. steigern. Das Transaktionsvolumen - im Wesentlichen die vermittelten Spieleinsätze - stieg auf 346,8 (264,2) Mio. Euro, ein Wachstum von 31,2 Prozent. Der Anstieg der Umsatzerlöse auf 45,0 (34,6) Mio. Euro lag mit einer Steigerung um 30,1 Prozent deutlich über dem Wert der angepassten Prognose vom ersten Halbjahr 2007.
Das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) verbesserte sich trotz Einmalaufwendungen (rund 1,8 Mio. Euro) um 23,5 Prozent auf 8,9 (7,2) Mio. Euro. Bereinigt um die Einmalaufwendungen hat sich das EBIT um 48,0 Prozent gesteigert. Der EBIT-Beitrag aus Deutschland lag mit 10,1 (7,3) Mio. Euro um 37,5 Prozent über Vorjahr. Bereinigt um die oben genannten Einmalaufwendungen lag das EBIT in Deutschland bei 11,8 Mio. Euro. Das Konzernergebnis reduzierte sich um 15,8 Prozent auf 6,3 (7,4) Mio. Euro. Der Rückgang resultierte aus einem positiven steuerlichen Einmaleffekt im Geschäftsjahr 2006.
Beginn einer Dividendenzahlung wird Hauptversammlung im Mai vorgeschlagen
Dr. Hans Cornehl, Finanzvorstand von Tipp24: 'Die überaus positiven Zahlen bestätigen die Skalierbarkeit und Nachhaltigkeit unseres Geschäftsmodells. In Folge der guten Geschäftsentwicklung der letzten Jahre planen wir, der Hauptversammlung erstmalig eine Dividendenzahlung für das Geschäftsjahr 2007 in Höhe von 50 Cent pro Aktie vorzuschlagen. Da wir davon ausgehen, unseren Marktanteil im dynamischen Umfeld des Online-Lotteriemarktes stabilisieren und ausbauen zu können, soll es sich um den Beginn einer stetigen Dividendenauszahlung handeln.'
Anhaltende Wachstumsdynamik trotz fortwährender Diskussion über den Glücksspielmarkt in Deutschland
Das Geschäftsjahr 2007 war von einer anhaltenden politischen und rechtlichen Diskussion über den deutschen Glücksspielmarkt geprägt, die in der Ratifizierung eines neuen, aus Unternehmenssicht rechtswidrigen Glücksspielstaatsvertrages endete.
Jens Schumann, Gründer und Vorstand der Tipp24 AG: 'Der Glücksspielstaatsvertrag nutzt niemandem. Von den 325,5 Millionen Euro Spieleinsätzen, die wir insgesamt im Jahr 2007 in Deutschland an die Landeslotteriegesellschaften vermitteln konnten, kamen rund 40 Prozent der Förderung von Sport, Kultur- und Sozialeinrichtungen zugute. Diese fielen bei einem Verbot der Internetvermittlung weg. Trotzdem wollen uns Teile der Politik unter dem Deckmantel einer bisher nicht nachgewiesenen Suchtprävention vom Markt drängen. Gerade vor diesem schwierigen Hintergrund werten wir die anhaltende Wachstumsdynamik von Tipp24 als vollen Erfolg.'
Erst im Januar hatte die EU-Kommission in Brüssel mit der Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens ihr Vorgehen gegen den aktuellen Staatsvertrag ausgeweitet. Parallel dazu meldeten verschiedene Verwaltungsgerichte in unterschiedlichen Verfahren erhebliche Zweifel an der verfassungs- und europarechtlichen Zulässigkeit des neuen Glücksspielstaatsvertrages an. Die Gesellschaft fühlt sich durch diese Entwicklungen in ihrer Einschätzung bestätigt, dass der Glücksspielstaatsvertrag mittelfristig keinen Bestand haben wird.
Hinweis: Die in dieser Meldung genannten Finanzangaben und Kennzahlen beziehen sich jeweils auf den Tipp24-Konzern, sofern nicht ausdrücklich anders ausgewiesen. Sie sind vorläufig und ungeprüft. Im Rahmen der Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses können sich Änderungen ergeben.
Über die Tipp24 AG: Tipp24 wurde 1999 gegründet und ist heute - gemessen an den vermittelten Spieleinsätzen - die Nr. 1 für Lotterieprodukte im Internet. Von Anfang an konnte das Unternehmen beeindruckende Wachstumsraten aufweisen. Angeboten werden fast alle staatlichen Lotterieprodukte. Mit nur wenigen Mausklicks wird der Tippschein abgegeben - rund um die Uhr, schnell und zuverlässig. Die Spielquittung wird sicher verwahrt, eine automatische Gewinn¬benachrichtigung erfolgt per SMS und E-Mail und die Gewinne werden automatisch gutgeschrieben. Tochtergesellschaften von Tipp24 (www.tipp24.de) sind Ventura24 in Spanien (www.ventura24.es), Puntogioco24 (www.puntogioco24.it) in Italien und MyLotto24 (www.mylotto24.co.uk) in Großbritannien. Seit 2005 werden die Aktien der Tipp24 AG an der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt.
Tipp24 AG Andrea Fratini Leitung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Tel.: +49 40 32 55 33-660 Fax: +49 40 32 55 33-5600 E-Mail: presse@tipp24.de Internet: www.tipp24.de/presse/
22.02.2008 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP
-------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Emittent: Tipp24 AG Straßenbahnring 11-13 20251 Hamburg Deutschland Telefon: +49 (0)40 325533-0 Fax: +49 (0)40 325533-77 E-Mail: office@tipp24.de Internet: www.tipp24-ag.de ISIN: DE0007847147 WKN: 784714 Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart Ende der Mitteilung DGAP News-Service --------------------------------------------------
© Welt
erschienen am 22.02.2008 um 08:14 Uhr
Europaparlamentarier misstrauen Glücksspielstaatsvertrag
Berlin (ots) - Die jüngste Anhörung vor dem Ausschuss für Recht und Binnenmarkt des Europaparlaments verdeutlichte einmal mehr Mängel des Glücksspielstaatsvertrags. Die Vertreter des staatlichen Lottomonopols konnten auf Nachfrage keine Belege für das Ausmaß der Suchtgefährdung durch Lotto und Lotterien vorlegen. Die Ausschussvorsitzende Arlene McCarthy bezeichnete es daraufhin als problematisch, dass die Länder trotz fehlender Beweise ein solches Gesetz verabschiedet haben.
Ebenfalls im Mittelpunkt des Interesses standen die Werbemaßnahmen der Lottogesellschaften. Die Frage eines niederländischen Abgeordneten zur nach wie vor umfangreichen Werbung der staatlichen Lottogesellschaften ließ WestLotto-Chef Winfried Wortmann unbeantwortet. "Ihm war wohl selbst bewusst, dass er dem kaum widersprechen konnte," sagt der Brüsseler Anwalt Kai Struckmann von der Kanzlei White & Case.
Dass Deutschland keine Insel ist und sich auch im Glücksspielsektor nicht den europarechtlichen Maßstäben entziehen kann, darauf hat McCarthy in der offiziellen Pressemitteilung zur Anhörung nachdrücklich mit den Worten hingewiesen: "However, no Member State has the right to set hypocritical laws that discriminate in favour of domestic and Government owned operators."
"Für die Bundesländer und zunehmend auch für die Bundesregierung wird es höchste Zeit, endlich eine europa- und verfassungskonforme Lösung für Lotto und Lotterien zu finden. Denn in Brüssel ist einmal mehr bestätigt worden, dass der Glücksspielstaatsvertrag keine Zukunft hat", so Norman Faber, Präsident des Deutschen Lottoverbands.
Die Pressemitteilung des Europaparlaments senden wir Ihnen gerne zu.
Pressekontakt:
Sharif Thib 030-700 186-738 presse@deutscherlottoverband.deEs ist dem gemeinen Bürger untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlung der Ministerpräsidenten und Lottofürsten anzulegen.
http://www.be24.at/blog/entry/14397/...staatsvertrags-mit-europarecht
Verwaltungsgericht Regensburg bezweifelt Vereinbarkeit des Glücksspielstaatsvertrags mit Europarecht24. Februar 2008 03:05
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Nach dem Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht und den Verwaltungsgerichten Frankfurt am Main und Stuttgart hat nunmehr auch das Bayerische Verwaltungsgericht Regensburg Zweifel an der Vereinbarkeit des Glücksspielstaatsvertrags mit dem höherrangigen Europarecht geäußert und mehrere Klageverfahren gegen Untersagungsverfügungen bis zu einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) ausgesetzt (Beschlüsse vom 18. Februar 2008, Az. RO 4 K 07.1334 u.a.).
Das Verwaltungsgericht Regensburg bezweifelt, dass mit dem Staatsvertrag das Glücksspielwesen tatsächlich entsprechend den zu beachtenden Anforderungen des EuGH (Gambelli-Urteil) kohärent und systematisch geregelt worden sei. So seien die mit einem besonderen Suchtpotential belasteten Geldspielautomaten von dem Staatsvertrag nicht erfasst. Dies sei rechtlich nur dann akzeptabel, wenn – so etwa eine These des OVG Hamburg – der Glücksspielmarkt in verschiedene Sektoren aufgeteilt sei. Nur dann könnte für Teile des Glücksspielmarktes ein staatliches Monopol mit der Begründung einer Eindämmung der Spielsucht errichtet werden, während andere suchtträchtige Bereiche nicht entsprechend reglementiert würden.
In der bisherigen Rechtsprechung des EuGH sei jedoch vom „Glücksspielsektor“ die Rede bzw. von der Betätigung privater Unternehmen auf dem Glücksspielsektor (Placanica-Urteil des EuGH). Auch in dem Gambelli-Urteil beschreibe der EuGH das widersprüchliche Verhalten des Staates damit, „die Verbraucher dazu anzureizen und ermuntern, an Lotterie, Glücksspielen und Wetten teilzunehmen“.
Kommentar: Die Aussetzungsbeschlüsse des VG Regensburg beziehen sich auf einen Vorlagebeschluss des VG Gießen. Der EuGH hat die sechs ihm von den Verwaltungsgerichten Gießen und Stuttgart vorgelegten Verfahren inzwischen verbunden (Beschluss des Präsidenten des EuGH vom 15. Oktober 2007, Az. C-316/07 u.a.).
Wie in Sportwettenrecht aktuell Nr. 93 und 94 berichtet, hat kürzlich auch das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht durchgreifende Zweifel an der deutschen Rechtslage geäußert und einen Streit über das staatliche Sportwettenmonopol dem EuGH vorgelegt (Beschluss vom 30. Januar 2008, Az. 12 A 102/06). Wie das VG Schleswig hält auch das VG Regensburg die Frage für maßgeblich, ob das gesamte Glücksspielrecht das Ziel einer systematischen und kohärenten Spielbegrenzung verfolgen muss, damit ein staatliches Monopol gerechtfertigt sein kann. Es folgt damit nicht der These der Monopolbefürworter, die argumentieren, dass unterschiedliche Glücksspielssektoren (wie immer man diese in der Praxis abgrenzen will) auch ganz unterschiedlich geregelt werden könnten (einerseits Liberalisierung, andererseits Verschärfung des Monopols).
Wie umfassend die Kohärenzanforderung zu verstehen sei, meint das Verwaltungsgericht der bisherigen EuGH-Rechtsprechung nicht klar entnehmen zu können (obwohl der EuGH bislang von einer einheitlichen rechtlichen Beurteilung von Wetten und Glücksspielen ausgegangen ist). Folgt der EuGH dem EFTA-Gerichtshof, der diese Frage bereits in seinem Ladbrokes-Urteil vom 30. Mai 2007 (Rs. E-3/06) geklärt hat, kann der Mitgliedstaat autonom das von ihm verfolgte Schutzniveau bestimmen, muss dieses dann aber konsequent über sämtliche Glücksspielformen verfolgen. Ein Monopol ist dann rechtlich nicht mehr haltbar, wenn bestimmte Formen (wie etwa in Deutschland Sportwetten) monopolisiert werden, während andere Formen mit gleicher Suchtgefahr (Pferdewetten) oder sogar noch höherer Gefahr (Spielautomaten) nicht in gleicher Weise reglementiert werden.
Wie das Online-Portal ISA-Casinos meldet, möchten die staatlichen Lotterien und Casinos Austria den von ihnen vertriebenen Online-Pokerroom win2day.at in der Zukunft auch international anbieten. Man bezieht sich das österreichische Wirtschaftsmagazin Trend, das den Generaldirektor der österreichischen Lotterien und der Casinos Austria, Dr. Karl Stoss (Foto v. Christian Husar), so zitiert: „Wir sind für internationale Kooperationen offen, allerdings kommen nur Unternehmen in Frage, deren Teilnahme- und Spielbedingungen ähnlich hohe Standards an den Tag legen wie unsere."
Diese Strategie birgt viel Brisanz in sich. Damit würde man sich von nationalen Glücksspielmonopolen verabschieden. Denn eine solche Ausweitung über die Grenzen Österreichs hinaus wäre nur mit der Dienstleistungsfreiheit nach europäischem Recht möglich. Genau auf diese Dienstleistungsfreiheit pochen auch die privaten Anbieter wie bwin, die mit einer im Ausland erteilten Lizenz operieren.
So erhält Karl Stoss für dieses Vorhaben auch die Zustimmung. Obwohl dieses Vorhaben Konkurrenz bedeutet, begrüßt man dort die Initiative. Bwin-Geschäftsführer Norbert Teufelberger kommentiert den Vorgang so: „Das käme einem Cross-Border-Game gleich und würde das Ende des Glücksspielmonopols bedeuten. Sämtliche Monopoldiskussionen hätten damit ein Ende."
Glücksspiel Casinos Austria wollen online expandieren
Ende des Glücksspielmonopols, meint bwin
Wie der "trend" in seiner jüngsten Ausgabe meldet, wollen die heimischen Lotterien ihren Online-Pokerroom auf Win2day.at auch über Österreichs Grenzen hinaus vermarkten.
"Wir sind für internationale Kooperationen offen, allerdings kommen nur Unternehmen infrage, deren Teilnahme- und Spielbedingungen ähnlich hohe Standards an den Tag legen wie unsere", so der Generaldirektor der Österreichischen Lotterien und der Casinos Austria, Karl Stoss.
"Ende des Glücksspielmonopols"
Für bwin wäre das ein Präzedenzfall, der das heimische Glücksspielmonopol zu Fall bringen würde: "Das käme einem Cross-Border-Game gleich und würde das Ende des Glücksspielmonopols bedeuten. Sämtliche Monopoldiskussionen hätten damit ein Ende", sagte bwin-Geschäftsführer Norbert Teufelberger. Das Monopol werde auf keinen Fall bis 2012 halten, ist sich Teufelberger sicher.
Eine Kooperation mit einem ausländischen Anbieter könne nur mit der Dienstleistungsfreiheit in Europa begründet werden, argumentiert bwin-Rechtsanwalt Thomas Talos.
Genau auf diese Dienstleistungsfreiheit pochen auch die privaten Anbieter wie bwin, die mit einer im Ausland erteilten Lizenz operieren.
Bwin will derzeit im Verbund mit anderen europäischen Wettanbietern auch den Europäischen Gerichtshof [EuGH] dazu bringen, den am 1. Jänner in Kraft getretenen deutschen Glücksspiel-Staatsvertrag zurückzunehmen, der Online-Wetten privater Vermittler nur bei Pferderennen erlaubt.
Bwin zieht vor Gericht
Deutsches Urteil zu Online-Sportwetten
[futurezone]
http://futurezone.orf.at/business/stories/259034/
Konzern-/Jahresabschlusses 2007
27.03.2008 Bilanzpressekonferenz
08.05.2008 Veröffentlichung des 3-Monatsabschlusses 2008
21.05.2008 Hauptversammlung
07.08.2008 Veröffentlichung des 6-Monatsabschlusses 2008
06.11.2008 Veröffentlichung des 9-Monatsabschlusses 2008
November 2008 Analystenkonferenz