QSC 100% +X ab jetzt!
der selbsternannte ehrbare Hanseat, hat pünktlich geliefert wie man sehen kann.
QSC AG vergangene Termine
Terminart
Tatsächliches EPS
Info
Datum
Quartalszahlen
-
Q4 2018
29.03.2019
eines der ganz großen Börsenthemen der nächsten 5 Jahre.
Ich werde meine QSC Aktien, die ich für 1,20 Euro gekauft habe später für 35 Euro/Aktie verkaufen :-)
35 Euro sind ein erstes gutes Kursziel für die Aktie von QSC.
In zwei, drei Jahren hol ich den Beitrag nochmal raus - also überlegt euch jetzt schon euer Bewertungssternchen ;-)))
Die Qualität eine Unternehmens, und deren Führungsriege ist ist am Börsenkurs erkennbar, QSC ist eher eine Luftnummer, mehr nicht !!!
Leerverkauf: @ Fishi: Digitalisierung
01.04.19 12:38
#3807
So ein Schwachsinn, wie soll bei der Bruchbude ein Kurs von 35 Euro zustande kommen ? Schau dir mal die Jahresbilanzen der letzten Jahre an...viel Lobhudelei aber nichts wurde erreicht.
Die Qualität eine Unternehmens, und deren Führungsriege ist ist am Börsenkurs erkennbar, QSC ist eher eine Luftnummer, mehr nicht !!!
Luftnummer ist sehr freundlich ausgedrückt
https://www.kununu.com/de/qsc/kommentare
Auf der gleichen Eben OK oder zum Teil bestens. Aber die Führung ist eine Katastrophe.
tut mir leid, aber hoffentlich bleibt es so, mehr kohle war in den letzten 15j nicht zu machen.
Zeitpunkt: 05.04.19 15:59
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Urheberrecht: Text ohne Einverständnis des Urhebers veröffentlicht
Zeitpunkt: 05.04.19 15:58
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Urheberrecht: Text ohne Einverständnis des Urhebers veröffentlicht
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ach du schande,
wieder kunden einen vergeigt, machen halt was sie am besten können.
https://www.nfon.com/de/news/presse/newspresse/...te-ueber-die-cloud/
NFON AG überzeugt Fressnapf-Gruppe: bis 2020 telefonieren mehr als 1.500 Märkte über die Cloud
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:-)))
Zeitpunkt: 10.04.19 12:21
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Regelverstoß - unbelegte Aussage
Zeitpunkt: 10.04.19 12:20
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Regelverstoß - unbelegte Aussage
tot nicht tod....Es sei denn du meinst "der Tod" dann wird es allerdings groß geschrieben.
Nenene, Aktienhandel kannst nicht und Rechtschreibung auch nicht. So kann das nichts werden.
tot nicht tod....Es sei denn du meinst "der Tod" dann wird es allerdings groß geschrieben.
Nenene, Aktienhandel kannst nicht und Rechtschreibung auch nicht. So kann das nichts werden.
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Ist das hier ein Seminar für Germanisten oder ein Börsenforum? Und ich glaube du sitzt im Glashaus und wirfst mit Steinen, wenn ich die vielen Fehler in deinem eigenen Posting #3818 sehe. Also Zeichensetzung und Rechtschreibung ist bei dir doch auch höchstens schwach ausreichend. Deshalb lieber nur auf die Börsendinge fokusieren und die Steine weglegen.
08.04.2019 Ad hoc: QSC AG nimmt Verhandlungen über einen möglichen vollständigen Verkauf der Plusnet GmbH auf https://www.ariva.de/news/...andlungen-ueber-einen-moeglichen-7514431
Die Meldung über dem angestrebten Tafelsilberverkauf ist nun keine echte Überraschung. Sich von dem Unternehmensteil zu trennen wurde schon lange vorher angekündigt.
QSC will Telekommunikationsgeschäft Plusnet verkaufen, 18. September 2018
https://www.it-times.de/news/...nsgeschaeft-plusnet-verkaufen-129829/
Ob es am Ende wirklich eine gute Nachricht ist, hängt vom Verkaufspreis ab. Da könnte mancher Anleger auch zu hohe Erwartungen haben. Man sollte also vielleicht erstmal abwarten bis Nägel mit Köpfen gemacht werden und der Verkaufspreis feststeht. Allerdings wird durch den Verkauf die große Schwäche in vielen wichtigen Unternehmensbereichen auch nicht verschwinden. Da müßte man die Einnahmen nutzen, um den noch immer kleinen Cloudbereich weiter zu stärken. Alle anderen Unternehmensteile halte ich weiterhin für fußkranke Bremsklötze. Die muß man aber mitkaufen, wenn man die QCS Aktie erwirbt.
§ 263 Betrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1.
gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Urkundenfälschung oder Betrug verbunden hat,
2.
einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt oder in der Absicht handelt, durch die fortgesetzte Begehung von Betrug eine große Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen,
3.
eine andere Person in wirtschaftliche Not bringt,
4.
seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger oder Europäischer Amtsträger mißbraucht oder
5.
einen Versicherungsfall vortäuscht, nachdem er oder ein anderer zu diesem Zweck eine Sache von bedeutendem Wert in Brand gesetzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört oder ein Schiff zum Sinken oder Stranden gebracht hat.
(4) § 243 Abs. 2 sowie die §§ 247 und 248a gelten entsprechend.
(5) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer den Betrug als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat, gewerbsmäßig begeht.
(6) Das Gericht kann Führungsaufsicht anordnen (§ 68 Abs. 1).
(7) (weggefallen)
vor fast 10j...
„Konzernumbau lässt bei QSC Kassen klingeln – Gewinn schnellt in die Höhe.“
https://blog.qsc.de/2010/11/...en-und-den-wandel-zur-service-company/
inzwischen kein kassenklingeln mehr, kasse im tiefenrausch, schnellt nix.
klingeling wenn der verwalter kommt
Zeitpunkt: 05.05.19 21:05
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