Auch Fluxx wird sein Recht bekommen
Seite 151 von 181 Neuester Beitrag: 07.05.10 12:40 | ||||
Eröffnet am: | 10.10.06 11:46 | von: grazer | Anzahl Beiträge: | 5.514 |
Neuester Beitrag: | 07.05.10 12:40 | von: Racer 2008 | Leser gesamt: | 476.401 |
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Staatliche Besitzstände und Monopole auf dem Prüfstand
Im Visier der Europa-Richter Von Wolf Albin
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entscheidet 2008 viele wichtige Verfahren, die das deutsche Recht stärker beeinflussen als manches Reformgesetz. Das reicht von den Vorteilen für die Post bei der Mehrwertsteuer, der Reform des Sportwettenmonopols bis hin zu den Tariftreueklauseln bei öffentlichen Aufträgen oder dem Apothekenschutz. Behalten die Luxemburger Richter ihre bisherige Spruchpraxis bei, sind in vielen Bereichen weitere Liberalisierungen zu erwarten.
Apothekenschutz
Jedermann kennt seinen Apotheker. Denn hierzulande muss eine Apotheke durch einen Apotheker oder wenigstens eine aus Apothekern bestehende Personengesellschaft geführt werden. So steht es im Apothekengesetz. Provokativ hatte die früher in Deutschland nur als Internet-Apotheke auftretende DocMorris N.V. nun aber doch eine Apotheke in Saarbrücken übernommen, obwohl deren Vorstandsvorsitzender Ralf Däinghaus kaum selbst hinter dem Tresen stehen dürfte. Ein klarer Gesetzesverstoß. Denn Kapitalgesellschaften müssen draußen bleiben. Sie dürfen keine Arzneimittel an Verbraucher abgeben. Dieses Fremdbesitzverbot versperrt den Markt für ausländische Kapitalgesellschaften, die dieses Geschäft in anderen EU Staaten betreiben, argumentiert man bei DocMorris. Es beugt dem Arzneimittelmissbrauch vor, ist das gängigste Gegenargument. Hinter dem Verbot steht auch die nicht unberechtigte Angst vor vertikalen Kartellen. Pharmaunternehmen sollen in Deutschland keine eigenen Ketten aufbauen können. Wahrscheinlich wird den EuGH diese Argumentation aber nicht mehr überzeugen (C-172/07). So haben die Richter vergleichbare Beschränkungen bei griechischen Optikern (C-140/03) unter Verweis auf den offenen Binnenmarkt verworfen. Der Apothekenmarkt dürfte sich demnach bald kräftig verändern.
Mehrwertsteuerprivileg
Bedroht ist auch der Wettbewerbsvorsprung, den die Deutsche Post durch die Befreiung von der Mehrwertsteuer genießt. Während die private Konkurrenz 19 Prozent Mehrwertsteuer erheben muss, ist das Staatsunternehmen Post davon befreit. Dieses Privileg ist sogar in einer EU-Richtlinie festgeschrieben. Ein Vorsprung vor den Wettbewerbern, der noch aus der Zeit der Monopole stammt. Ob dies im Zeichen der Privatisierung zeitgemäß ist und noch dem gegenwärtigen Stand des Gemeinschaftsrechts entspricht, werden die Europarichter an Hand eines Falles aus Großbritannien zu klären haben (C-357/07). Tariftreueklausel Um neue protektionistische, aber auch arbeitnehmerschützende Bestimmungen geht es, wenn das Gericht im nächsten Jahr sein Urteil zum neuen niedersächsischen Vergaberecht fällt. Das Land Niedersachsen hat eine Tariftreueklausel festschreiben lassen, wonach Unternehmen, die sich nicht an geltende Tarifverträge halten, Vertragsstrafe zu zahlen haben oder sogar von der öffentlichen Auftragsvergabe ausgeschlossen werden (C-346/06). Nationale Alleingänge beim Lohnniveau verstoßen grundsätzlich gegen die EU-Entsenderichtlinie, wenn sie über die dort geregelten Mindeststandards hinausgehen. Grundsätzlich gelten für Unternehmen nämlich die Lohn- und Tarifbedingungen des jeweiligen Heimatstaates. Das Tariftreuegesetz nimmt ihnen genau diesen Vorteil, weil es deutsches Tarifrecht auch dort verpflichtend macht, wo es über die Mindeststandards hinausgeht. Wie der Gerichtshof letztlich entscheiden wird, ist offen. Der Generalanwalt hatte im September letzten Jahres noch für den Erhalt der Tariftreueklausel plädiert. Ende 2007 dann hatte der Gerichtshof mit Blick auf die Entsenderichtlinie sogar gewerkschaftliche Streikmaßnahmen spektakulär verboten (C-341/05).
Sportwettenmonopol
Auch beim Sportwettenmonopol werden die Spielräume des deutschen Gesetzgebers ein weiteres Mal ausgelotet. Dabei stellt sich die Frage, ob es mit EG-Recht vereinbar ist, wenn mit Spielcasinos und Pferdewetten einige Bereiche des Glücksspiels für den Wettbewerb freigegeben werden, während mit Lotto und Sportwetten das Gros des Marktes weiterhin im staatlichen Monopol verbleibt. Der EuGH hatte hier früher eine kohärente, sprich eine zusammenhängende Lösung gefordert. Ob der Gerichtshof solche Insel-Liberalisierungen im Meer des staatlichen Glücksspielmonopols gutheißen wird, ist nicht abzusehen, steht aber ebenfalls zur Entscheidung an (C-316/07). Um einen Streit ganz grundsätzlicher Natur geht es dagegen bei einer Vorlage des VG Köln (C-409/06). Das Verwaltungsgericht fragte sich, ob die vom Bundesverfassungsgericht dem deutschen Gesetzgeber zur Reform des Sportwettenmonopols eingeräumte Übergangsfrist von einem Jahr mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar ist. Besonders brisant: Sollte der EuGH den von Karlsruhe eingeräumten Zeitaufschub als verzögerte Umsetzung verurteilen, würde der EuGH das BVerfG damit zu einem einfachen deutschen Gericht zurechtstutzen. Einem Gericht, das zwar über der Verfassung, aber unter dem EU-Recht steht. Wie die Verfassungshüter auf ein solches Urteil reagieren würden, zählt zu den bedeutensten Fragen der letzten Jahrzehnte.
Neben diesen großen Fällen gibt es eine Vielzahl weiterer wichtiger Verfahren. So wird sich der EuGH mit einer Klage des Lebensmitteldiscounters Lidl beschäftigen, der sich dagegen wehrt, dass seine Auslandsverluste steuerlich nicht berücksichtigt werden, obwohl seine Gewinne nach einem Doppelbesteuerungsabkommen ebenfalls ungeschoren bleiben (C-416/06). Vergaberecht Besonders für die öffentliche Hand interessant ist eine Klage Deutschlands gegen eine Mitteilung der Kommission zum Vergaberecht (T-258/06). In einer sogenannten Unterschwellenmitteilung versucht die EU-Kommission die Veröffentlichung von Aufträgen auch dort zu erreichen, wo sie bislang als unter den Schwellenwerten liegend nicht notwendig war. Dieses Mehr an Bürokratie wird der EuGH aber wahrscheinlich nicht unterstützen. Die Richter deuteten in anderer Sache (P-507/03) schon an, dass die Kommission unterhalb der Schwellenwerte kein Klagerecht besitzt und ihre Mitteilung daher nicht rechtsverbindlich ist. Noch vor der Weihnachtspause ist beim Gerichtshof jetzt endlich auch ein Eilverfahren eingerichtet worden, damit Kläger in besonders dringenden Fällen nicht die üblichen zwei Jahre Verfahrensdauer abwarten müssen. http://www.wiwo.de/handelsblatt/im-visier-der-europa-richter-261597/
Das Lottomonopol wird damit begründet, dass die sogenannte Lottospielsucht existiert und mit Hilfe des Monopols eingedämmt werden soll; zugleich wird aber von den Lottofürsten behauptet, und das ohne rote Ohren zu kriegen, dass die riesigen Jackpots nicht die Spielsucht fördern würden. Die Gerichte können doch nicht einfach weiter zusehen!
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Quelle: [URL] http://aktienkurs-orderbuch.finanznachrichten.de/FXXN.aspx [/URL]
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Lotto Schau ‘ n wir mal
Von Silke Janko
Das Bundesverfassungsgericht hatte 2006 klargestellt, dass das staatliche Glücksspielmonopol nur gerechtfertigt sei, wenn der Staat die Spielsucht glaubhafter bekämpft. Nach dieser Entscheidung hatte sich die Politik zum vorerst bis 2011 befristeten Lottomonopol bekannt. Wen wundert ‘ s, denn das Lottogeschäft spült jährlich Milliarden Euro in die Staatskassen. Pikant dabei, dass Lottogesellschaften einerseits vor den Gefahren der Spielsucht warnen, andererseits ihr ureigenstes Interesse in vielen Spieleinsätzen liegt. Ob sich damit ein Staats-Monopol weiter behaupten lässt, darf bezweifelt werden. Zigaretten werden schließlich auch nicht vom Staat verkauft, obwohl auf der Schachtel steht, dass Rauchen zu Nikotinsucht führen kann. EU-Richter hatten 2007 für Italien entschieden, dass private Anbieter bei Sportwetten nicht ausgeschlossen werden dürfen.
Schau ‘ n wir mal, wie es weitergeht. ( Sachsen-Anhalt )
http://www.volksstimme.de/vsm/nachrichten/...19b5d8&em_cnt=665347
Gruß
Erstellt am 15.01.08 10:13 Uhr von meta
Eine private Sportwetten Anbieterin hat gegen den Staatsvertrag geklagt und den ersten Erfolg erzielt. Bis der Europäische Gerichtshof die Rechtslage bezüglich des Staatsvertrages nicht genau geklärt hat, darf sie ihren Service weiter anbieten, so das Stuttgarter Verwaltungsgericht.
Die private Sportwetten Anbieterin aus Stuttgart hatte vor dem Stuttgarter Verwaltungsgericht gegen den neuen Lotteriestaatsvertrag geklagt, da sie seit dem 01.01.08 ihr Geschäft laut diesem nicht mehr ausführen durfte. Aufgrund des geltenden Gemeinschaftsrecht hat sich die Anbieterin entschieden zu klagen und vom Verwaltungsgericht Stuttgart Recht bekommen. Solange die rechtliche Lage bezüglich des Staatsvertrages nicht endgültig vom Europäischem Gerichtshof geklärt ist, darf sie ihren Service weiter anbieten.
Es bleibt abzuwarten, welche Unternehmen dem Beispiel der Stuttgarterin folgen werden und ebenfalls eine Klage gegen den Staatsvertrag einreichen werden. Sollte sich der Richterspruch zu einem Präzedenzfall entwickeln, könnte der Staatsvertrag bereits kurz nach seiner Einführung wirkungslos sein.
EU-Beschwerde gegen deutschen Glücksspiel-Staatsvertrag
EGBA-Vorsitzender und bwin-Chef Teufelberger: Verbot kann verantwortungsvolle Gaming-Politik nicht ersetzen
Europäische Online-Wettanbieter suchen im Kampf gegen den deutschen Glücksspiel-Staatsvertrag nun die Unterstützung der Europäischen Union (EU). Dieser mit Anfang 2008 in Kraft getretene deutsche Vertrag verstoße gegen geltendes EU-Recht, teilte der Dachverband European Gaming & Betting Association (EGBA) heute, Dienstag, mit. Der Verband appelliert an die Europäische Kommission, rechtliche Schritte gegen diesen Vertrag einzuleiten. Der deutsche Staatsvertrag sieht ein generelles Verbot von Wetten und Glücksspiel über den Vertriebskanal Internet vor. Einzige Ausnahme sind Pferdewetten. Der EGBA kritisiert am deutschen Glücksspiel-Staatsvertrag (GlüStV) unter anderem "willkürliche Lizenzanforderungen", das "ungerechtfertigte und widersprüchliche Verbot von Online-Gaming und Wetten", ein "striktes Werbe- und Sponsoringverbot" sowie mögliche Sanktionen wie die Unterbinung des Zahlungsverkehrs und das "Blocken" von Internetdienstanbietern im Zusammenhang mit Glücksspiel. Lösung "Ein Verbot kann und sollte nicht die Lösung sein", erklärte bwin-Vorstand Norbert Teufelberger, der amtierende Vorsitzende des Branchenverbands EGBA in einer Mitteilung vom Dienstag. Verbote seien "kein vernünftiger Ansatz" und könnten eine verantwortungsvolle Gaming-Politik nicht ersetzen. Im Rahmen einer zukünftigen Regulierung müssten Online- und Offline-Gaming-Angebote gleichermaßen abgedeckt werden. Laut aktuellen Untersuchungen gebe es kaum Unterschiede in der Nutzung von Online- und Offline-Angeboten, obwohl es nur geringe Überschneidungen der Kundengruppen gebe. Letztlich könne nur ein regulierter Gaming-Markt höchstmögliche Transparenz garantieren, so Teufelberger.
Die Tatsache, dass Deutschland den als EU-rechtswidrig bezeichneten Vertrag trotz scharfer Kritik seitens der EU-Kommission umgesetzt habe, lasse dem Verband keine andere Wahl, als formal Beschwerde bei der Kommission einzureichen, erklärte EGBA-Generalsekretärin Sigrid Ligne. Sie appellierte an die Kommission, die Angelegenheit mit höchster Priorität zu bearbeiten und ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einzuleiten.(APA)
VG Frankfurt am Main gewährt auch im Jahr 2008 Eilrechtsschutz
Beschl. v. 09.01.2008 - 7 G 4107/07 (3)
Mit Beschluss vom hat das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main in einem von der Rechtsanwaltsozietät Redeker Sellner Dahs & Widmaier geführten Verfahren (Az.: 7 G 4107/07 (3)) einem privaten Sportwettvermittler, der Sportwetten an einem im EU-Ausland konzessionierten Anbieter vermittelt, in Reaktion auf einen Antrag gem. § 80 Abs. 5 VwGO weiter Rechtsschutz gewährt. Die Kammer setzt damit ihre bisherige Rechtsprechung trotz des zum Jahreswechsel erfolgten Inkrafttreten des Hessischen Glückspielgesetzes vom 12.12.2007 nebst dem dazugehörigen Staatsvertrag zum Glückspielwesen in Deutschland unverändert fort.Ein nationales Glücksspielmonopols sei nun dann gemeinschaftsrechtlich zu rechtfertigen, wenn für den gesamten Glückspielsektor eine kohärente und strenge Begrenzungspolitik und eine systematische Bekämpfung der Wettsucht verfolgt werde. In konsequenter Fortführung seiner bisherigen Rechtsprechung (vgl. z.B. Beschl. v. 17.10.2007 - 7 G 2644/07 (1)) beurteilt das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main den Ausgang eines sich gegebenenfalls anschließenden Klageverfahrens sodann ausdrücklich als offen. Der Ausschluss der in anderen EU-Staaten zugelassenen Sportwettanbieter vom deutschen Wettmarkt verstoße, wie sich aus der Placanica-Entscheidung des EuGH ergebe, gegen zwingendes Gemeinschaftsrecht. Es handele sich um eine unverhältnismäßige und nicht notwendige Maßnahme zur Bekämpfung der Spielsucht. Zudem bestünden, wie das VG unter Hinweis auf die Entscheidungen des OVG Saarlouis (Beschl. v. 04.04.2007 - 3 W 18/06, NVwZ 2007, 718) und des OVG Schleswig (Beschl. v. 02.01.2007 - 3 MB 38/06, NJW 2007, 1547) ausführt, keine Anhaltspunkte dafür, dass private Vermittler von Sportwetten nicht die gleichen Maßnahmen zum Schutz vor Spielsucht wie der staatliche Monopolanbieter in Hessen ergreifen könnten. Das Verwaltungsgericht bestätigt damit ausdrücklich seine bisherige Linie und stellt ungeachtet des Hessischen Glückspielgesetzes und des Staatsvertrages zum Glückspielwesen abermals klar, dass es sich bei der in Art. 49 EG verbürgten Dienstleistungsfreiheit neben dem Freizügigkeitsrecht, dem Niederlassungsrecht und dem Recht auf freien Kapitalverkehr um eine der gleichsam grundrechtsgleichen Charakter genießenden Grundfreiheiten des Gemeinschaftsrechts handelt, in die nur schwerwiegenden Gründen des Allgemeininteresses eingegriffen werden darf. Stichhaltige Gründe, die es zwingend gebieten würden, einen generellen Ausschluss der des Vermittelns von EU-Sportwetten beizubehalten, seien - so das Verwaltungsgericht - von der Stadt Frankfurt am Main nicht vorgetragen worden, so dass die aufschiebende Wirkung wiederherzustellen bzw. anzuordnen sei.
Rechtsanwalt Marco Rietdorf Rechtsanwälte Redeker Sellner Dahs & Widmaier Marco Rietdorf Mozartstraße 4 - 10 53115 Bonn Tel.: +49/228/72 62 5 128 Fax: +49/228/72 62 5 99 E-Mail: rietdorf@redeker.de www.redeker.de
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EU moves toward ruling on German gambling law
By Eric Pfanner
Published: January 15, 2008
LONDON: The European Commission plans to decide within weeks whether to step up legal action against Germany over that country's recent move to ban online gambling, a spokesman for the commission in Brussels said Tuesday.
The German law came into effect on Jan. 1, banning Web-based betting, with the exception of wagers on horseracing, and restricting other forms of gambling to state-run operators. The law sets Germany apart from other European Union countries, some of which have been moving to open state-run betting monopolies to private competitors, and moves it closer to the United States, where the Bush administration has tried to stamp out online gambling.
The European Gaming & Betting Association, a trade organization based in Brussels, on Tuesday urged the commission to take action against the German legislation, saying it violated EU rules.
"The prohibitions in the law are very strict and drastic," said Sigrid Ligné, secretary general of the association. "We have a strong feeling that it is incompatible with EU law and that the commission will act on our complaint."
Oliver Drewes, a spokesman for the EU internal markets commissioner, Charlie McCreevy, said Tuesday that the commission would decide, perhaps by the end of the month, whether to take such action.
The commission already warned Germany last year that it thought the law ran counter to EU regulations. The next step, Drewes said, would be a "reasoned opinion" detailing the commission's objections; Germany would then have two months to respond. Then the commission could take the matter to the European Court of Justice.
Under EU law, governments are allowed to legislate against gambling if, for instance, they are concerned about addiction. But McCreevy has objected to what the commission sees as efforts to protect lucrative state-owned gambling providers from private-sector competition.
The German law seeks to deal with this objection by banning online betting shops, regardless of whether they are run by public or private-sector operators. But the gambling association argues that this is just another form of protectionism, because the government-owned betting shops retain their offline monopoly and would still be allowed to take online bets on horse races.
The commission, in a letter to the German government last year, appears to have sided with the private-sector gambling companies, many of which operate German-facing sites from outside that country.
"The commission does not believe this piece of legislation is in line with community law," Drewes said.
The commission has started legal proceedings against 10 European countries, including Germany, over their policies on online gambling. Several, including Italy and France, have recently moved to open the gambling sector to private competition, following the lead of Britain, which has already passed legislation allowing online gambling companies to set up shop there.
In France, which had arrested several executives of foreign online gambling companies operating in competition with the state gambling monopoly, the government of President Nicolas Sarkozy last autumn met with McCreevy to discuss the possibility of legalizing and regulating private-sector operators.
Though action by the commission could take years to work its way through the European court system, there are signs that the commission's stance is having an effect on enforcement of the new German law. On Jan. 7, a court in Stuttgart, for example, decided to delay an order from the local authorities to shut down a betting operator who transferred wagers outside the country, saying the legal situation was unclear. Thousands of other cases related to gambling are pending in German courts.
"We had the chaos before and that will continue," said Wulf Hambach, a lawyer in Munich who works with online gambling companies.
http://www.iht.com/articles/2008/01/15/technology/gamble.php
Bezüglich des Monopolvertrages wird noch einige Zeit vergehen. Einige Anwälte vermuten, dass erst 2009 der EuGH das Urteil verkünden wird. Die Monopolisten werden sich nach dem Kippen des Staatsvertrages völlig "überrascht" zeigen und ein Jahr "Übergangsfrist" verlangen, um die Privatisierung organisieren zu können ( Provisionen, Lizenzen, Einhaltung der Maßnahmen zur Spielsuchtbekämpfung bei den Privatvermittlern, usw. ). Bis dahin können sie weiterhin gegen EU-Recht verstoßen ( Einführung des Staatsvertrages gegen erhebliche Bedenken der EU-Kommission ), Privatvermittler vom Markt fernhalten und Wettannahmestellen in den Konkurs treiben. Wie Kubicki schon sagte: Ein Skandal für einen Rechtsstaat!
Exiztenzen und Kapital zerstört.
Heute ist ein schwarzer Tag für Fluxx aber so billig wird sie nie wieder.
Dann sehen wir wieder wöchentlich Steigerungen - das alte Spiel.
Die Frage ist natürlich auch, wie Sportwetten läuft.
mehr gefälle.Ist ja alles ganz gut und schön aber langweilig.
Das wir Fluxx, aus verschiedenen Gründen nicht bei 1.30 Euro sehen
werden sollte Dir auch klar sein,--darauf brauche ich hier nicht
einzugehen.
wir rechnen ja alle mit einem Gewinn in 2008 - ich meine natürlich Fluxx ;-)