Erfahrungsbericht zum Nicht-Rauchen
Scheiß was auf solche Oberflächlichkeiten wie Gewicht.*g* Geht je nach Stress oder Arbeit bei mir sowieso 10 kg hoch und runter, aber bei 176 cm sind sowohl 73 als auch 63 kg vertretbar ;-)
Nachteil ist nur: brauche Jeans von 30/36 bis 32/36 ...
... aber Rauchen hör ich erst bei 63 kg wieder auf, denn dann nehm ich immer erst mal 8-12 kg zu - ist der veränderte Stoffwechsel.
Hab jetzt Hunger, noch nichts gegessen heute ;-)
möchte ja nicht angeben ... aber meine Bestweite im 24h Schwimmen liegt bei 32 km ... und das mit 53 Jahren.
Nur mal so, was "im Alter" noch so geht.
bei 1,76m Hosengrösse 3n/36 ??
Da gehen die Beine ja bis an die Titten den Oberkörper. Stell mal ein Bild rein ;-)
Kalli
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ich sehe was, was Du nicht siehst - und das ist rot ...
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Kiiwii,friewo oder das farbige Wölfchen
bitte Korektur lesen!
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(Für alle Dumpfbacken, das gehört so!)
• Wo gilt das Rauchverbot?
In öffentlichen Gebäuden (Schulen, Krankenhäuser, Ämter), Kneipen und Gaststätten.
• Gibt es Ausnahmen?
Ja. Gaststätten (in Niedersachsen auch Discos) dürfen einen abgetrennten Raucherraum einrichten. Aber: Es darf kein Durchgangsraum sein. Sonst müssten Kellner mit Essen und Getränken durch verqualmte Räume. Auch der Weg zum Tresen und zur Toilette muss rauchfrei sein.
http://www.bild.t-online.de/BTO/news/2007/07/08/...n,geo=2113966.html
• Was gilt in der kleinen Eckkneipe mit nur einem Raum?
Absolutes Rauchverbot!
• Was geschieht bei Verstößen?
Noch nichts! Es gilt eine dreimonatige Übergangsfrist. In Baden-Württemberg sind später Bußgelder von 40 bis 150 Euro fällig. Wirten droht im Wiederholungsfall der Entzug der Konzession. Niedersachsen hat noch keine Bußgelder festgelegt.
• Wann droht eine Gefängnisstrafe?
Wenn Bußgelder wiederholt nicht bezahlt werden.
• Was mache ich, wenn am Nebentisch doch geraucht wird?
Den Wirt verständigen. Er muss seine Gäste schützen. Gibt es Probleme, ist das Ordnungsamt zuständig.
• Kontrolliert die Polizei?
Nein. Zuständig sind die Ordnungsämter. Die Polizei wird nur aktiv, wenn eine Anzeige vorliegt.
• Was ist, wenn ich mir privat einen Saal miete, z. B. für eine Feier?
Rauchverbot! Auch hier gilt die Gaststättenverordnung.
• Was ist in Club- oder Vereinsheimen?
Wenn die Räume nur für Clubmitglieder sind und keine Gaststätte betrieben wird, darf geraucht werden.
• Wie läuft es in Hotels?
Qualmen ist nur in Raucherzimmern und kleinen Privatpensionen erlaubt.
• Darf ich noch im Tabakladen rauchen?
Nur, wenn es der Ladenbesitzer erlaubt.
• Und in Freibädern?
Noch gibt es kein Rauchverbot, doch Städte und Gemeinden planen tatsächlich Nichtraucher-Bereiche.
• Wann ziehen die anderen Bundesländer nach?
Mecklenburg-Vorpommern ab sofort, aber in Kneipen usw. erst am 1. Januar 2008.
Ab Herbst: Hessen, Rheinland-Pfalz, Sachsen.
Ab 1. Januar: alle anderen Bundesländer bis auf Saarland (Gesetz soll zum 1. 1. 2008 beschlossen werden). Achtung: Regional kann es im Detail erhebliche Unterschiede geben.
Ministerium für außerplanetarische Angelegenheiten/
Außenkolonienkontaktdienst
Mal sind es 5 Minuten, mal eine halbe Stunde, mal ein halbes Jahr...
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